Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.4.20

Leben mit dem Virus

Die äußerst restriktiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Corona-Virus wurden jetzt mindestens bis zum 03.05.2020, in Bayern weitgehend gar bis zum 10.05.2020 verlängert.

Der Journalist Falk Steiner bringt es gut auf den Punkt. Der Staat agiert nach dem Motto „viel hilft viel“, weil wir im Grunde bislang nichts darüber wissen, welche Maßnahmen effektiv sind und welche nicht. Es wäre natürlich schön, wenn man nicht die Gießkanne nehmen müsste, sondern den Gartenschlauch benutzen könnte. 

Ob wir die Risiken von Corona richtig einschätzen, weiß ich nicht. Aber ich bin mir sicher, dass wir die Folgen für den Einzelnen, die Gesellschaft, die Wirtschaft und die Kultur noch deutlich unterschätzen, weil wir das volle Ausmaß dessen, was auf uns zukommen wird, noch nicht erkennen können.

Wir haben aber ein ganzes Bündel drohender und zum Teil bereits eingetretener Folgen, die der Shutdown nach sich zieht. Eine unvollständige Aufzählung soll das verdeutlichen: Drohende Massenarbeitslosigkeit, die Zunahme häuslicher Gewalt, die Zunahme psychischer Erkrankungen, alte Menschen, die vereinsamt im Pflegeheim sterben, weil die Angehörigen sie nicht mehr besuchen dürfen, die Situation in Flüchtlingsunterkünften, die fehlende Beschulung der Kinder und der damit einhergehende Anstieg der Bildungsungerechtigkeit, Unternehmensinsolvenzen in erheblichem Ausmaß, massive Einschränkung mehrerer Grundrechte über Monate hinweg, keine ausreichende ärztliche Behandlung anderer Patienten, weil notwendige OP’s wegen Covid-19 verschoben werden, Situation für Obdachlose, weil Unterkünfte und Tafeln geschlossen bleiben, Kultureinrichtungen und Kulturschaffende, die vor dem Aus stehen.

Wir haben noch nicht erkannt, wie drastisch es vermutlich werden wird. Und die Frage wird irgendwann auch die sein, ob diese Gesellschaft die massiven Konsequenzen, die ein langer Shutdown mit sich bringt, ertragen will und ertragen kann.

Trotzdem möchte ich die Entscheidungen, die Spitzenpolitiker aktuell treffen, nicht treffen müssen. Die erhebliche Einschränkung von Bürgerrechten verursacht bei mir dennoch ein beträchtliches Störgefühl. Ebenso wie die Perspektive, dass viele Schüler, gerade in Bayern, vermutlich nicht vor Juni in ihre Klassenzimmer zurückkehren werden. Nach einer ersten Welle der Kurzarbeit werden wir einen sprunghaften Anstieg der Arbeitslosenzahlen erleben und Unternehmensinsolvenzen in einem bisher nie dagewesenen Umfang.

Je länger die Maßnahmen andauern und je häufiger sie verlängert werden, umso mehr stellt sich die Frage der Recht- und Verhältnismäßigkeit. Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit existiert im Moment faktisch nicht mehr, die Grundrechte auf Freizügigkeit, Berufs- und Religionsfreiheit sind erheblich eingeschränkt. Bereits jetzt gibt es kontroverse Diskussionen darüber, ob und in welchem Umfang die getroffenen Maßnahmen rechts- und verfassungskonform sind. Aber nur weil man die getroffenen, sehr grundrechtsintensiven Maßnahmen, die zunächst bis 19.4. befristet waren, noch für rechtskonform halten konnte, heißt das nicht, dass das für weitere Verlängerungen ohne weiteres ebenfalls gilt.

Das BVerfG hat gerade heute ein Versammlungsverbot in Hessen gekippt (Beschluss vom 16.04.2020, Az.: 1 BvR 828/20). Das Gericht nimmt an, dass jedenfalls die hessische Corona-Verordnung nicht auch Versammlungen nach dem Versammlungsgesetz verbieten würde, weshalb die Behörde, die von einem generellen Versammlungsverbot ausging, ihr Ermessen nicht ausgeübt hat. Ob ein vollständiges Versammlungsverbot durch Rechtsverordnung regelbar wäre, lässt das BVerfG zwar offen, aber explizit wird das m.W. auch in keinem Bundesland so geregelt. Es ist davon auszugehen, dass die Gerichtsentscheidungen zunehmen werden, die einzelne Corona-Maßnahmen beanstanden.

Ob wir die Risiken von Corona für Deutschland überschätzen, weiß ich nicht, halte das aber für möglich. Was mir jedenfalls fehlt, ist eine klar kommunizierte politische Strategie. Geht es (nur) darum, den Kliniknotstand zu verhindern, sind vielleicht andere Maßnahmen notwendig bzw. ausreichend, als für den Versuch, die Pandemie vollständig einzudämmen. Letzteres erscheint mir allerdings sowohl illusorisch, weil das bedeuten würde, dass man die sehr restriktiven Maßnahmen mindestens das ganze Jahr über beibehalten müsste, als auch rechtlich bedenklich. Denn dieser Staat verfolgt gerade, wenn es um das Thema Mobilität geht, einen risikobasierten Ansatz und nicht den Ansatz eines absoluten Lebensschutzes. Ginge es tatsächlich um Leben oder Tod, müssten zunächst alle Kraftfahrzeuge verboten werden, wie Oliver Lepsius im Verfassungsblag schon so treffend angemerkt hat. Gerade wenn es um Bewegungsfreiheit geht, nehmen wir Unfalltote als Preis der Mobilität in Kauf. Es wäre daher inkonsequent, bei der Bekämpfung von Corona nunmehr das Konzept eines absoluten Lebensschutzes zu propagieren. Das aus meiner Sicht einzig legitime Ziel, kann daher nur darin bestehen, die Verbreitung des Virus so stark einzudämmen, dass ein Kollaps des Kliniksystems vermieden wird und sich keine italienischen Verhältnisse einstellen, in denen Menschen deshalb sterben, weil sie in den Krankenhäusern nicht mehr behandelt werden können.

Was ist also die derzeitige Strategie der Regierungen von Bund und Ländern? Es gibt dazu zumindest ein geleaktes Strategiepapier des Bundesinnenministeriums, in dem Konturen sichtbar werden. Allerdings ist dieses Papier bereits mehrere Wochen alt und erscheint überholt, zumal das dort skizzierte optimistischste Szenario einer schnellen Kontrolle davon ausging, dass es nach Ostern keine weiteren Beschränkungen geben wird. Über dieses Stadium sind wird also bereits hinaus.

Angela Merkel hat gestern den sog. Reproduktionsfaktor zur maßgeblichen Kennzahl erhoben. Diese Zahl gibt an, wieviele andere Menschen ein Infizierter ansteckt. Bei einem Reproduktionsfaktor von 1,2 sieht Merkel das Gesundheitssystems im Juli an seiner Belastungsgrenze. Dieser Ansatz geht offensichtlich auf Berechnungen von Forschern des Helmholtz Instituts zurück, die fordern, den Reproduktionsfaktor dauerhaft unter 1 zu drücken, was erfordern würde die jetzigen Maßnahmen noch mehrere Wochen aufrecht zu erhalten, um dann noch ausgiebiger zu testen und bei jeder Neuinfektion die Infektionskette nachvollziehen zu können. Ob der Ansatz in dieser Form erfolgversprechend ist oder am Ende doch dazu führt, dass die jetzigen Maßnahmen mehr oder minder unverändert viele Monate aufrecht erhalten werden sollen, bleibt abzuwarten. Das Ziel ist vorläufig erreicht, nachdem der Reproduktionsfaktor Stand heute laut Robert Koch Institut sogar auf 0,7 gesunken ist. Es bleibt allerdings unklar, welche Maßnahmen tatsächlich notwendig sind, um ihn dauerhaft unter 1 zu halten.

Man kann also festhalten, dass die Politik derzeit keine ganz klar erkennbare Strategie verfolgt und vor allem keinen konkreten Zeitplan hat. Spannend wird auch der Blick nach Schweden bleiben, praktisch das einzige europäische Land ohne Shutdown. Die Zahl der Todesfälle ist dort zwar pro Kopf deutlich höher als in Deutschland, andererseits sind dort aber bislang (noch) keine Verhältnisse, wie in Italien, Spanien oder New York zu beklagen. Gibt es evtl. also doch einen Mittelweg, der es ermöglicht einen Kliniknotstand zu verhindern, ohne das öffentliche Leben komplett runterzufahren?

Update vom 22.04.2020 (Von der Brechstange zum Florett)

Der Blick auf die Zahlen des RKI scheint insgesamt vor allem einen Beleg dafür zu bieten, dass diese Zahlen mit Vorsicht zu genießen sind. Die sog. Reproduktionszahl (R) war interessanterweise um den 10./11.3. mit über 3 am höchsten und ist anschließend stark gefallen. Bereits am 20.03. also ca. zu Beginn des landesweiten Shutdowns war der Wert schon auf ca. 1 gesunken und verharrt seither mit gewissen Schwankungen immer um die Marke von 1 herum. Das ist insofern erstaunlich, als der Shutdown danach keinen deutlich erkennbaren Effekt gezeigt hätte. Was allerdings nicht zum starken Anstieg der Verdoppelungszeit und auch zum Rückgang der offiziellen Zahl der Neuinfizierten passt, zumal die Zahl der Genesenen mittlerweile höher ist, als die der Neuninfizierten.

Wer sich jetzt fragt, wie man die Reproduktionszahl überhaupt ermittelt, wenn man aktuell keine systematische Nachverfolgung der Infektionsketten praktiziert, wird überrascht sein. Das RKI schätzt diesen Wert. Wie nahe diese Schätzung an der Wirklichkeit ist, bleibt unklar. Und jetzt kommt noch das Helmholtz-Institut ins Spiel, das diejenigen Modellrechnungen erstellt hat, auf die Angela Merkel sich aktuell so stark stützt. Nur diese Modelle basieren eben auch auf dem vom RKI geschätzten Wert R. Wenn diese Schätzung falsch ist, können natürlich auch die Modellrechnungen des Helmholtz-Instituts im Ergebnis nicht richtig sein. Am Ende scheint alles was derzeit passiert, also eher Kaffeesatzleserei mit wissenschaftlichem Anstrich zu sein.

Das bedeutet aber keinesfalls, dass man keine Vorsicht mehr walten lassen kann.

Nachdem der deutsche Staat gezeigt hat, dass er Eingriffsverwaltung immer noch gut kann, muss jetzt die Stunde der Leistungsverwaltung schlagen.

Die Gesundheitsämter müssten unverzüglich wieder damit anfangen, bei jeder Neuinfektionen die Infektionsketten nachzuvollziehen. Das scheint grundsätzlich auch das Vorhaben der Bundesregierung zu sein. Dieser Staat muss jetzt Himmel und Hölle in Bewegung setzen, damit dies gelingt und möglichst sofort diese Nachverfolgung wieder lückenlos möglich ist. Und es soll mir niemand erzählen, dass es nicht möglich ist, dass über 400 Gesundheitsämter pro Tag bei 2000 Neuinfektionen die Kontaktpersonen ermitteln. Dass das nicht absolut lückenlos gelingen wird, ist klar. Aber dieser Schritt wäre der Übergang von der Brechstange zum Florett.

Ob und in welchem Umfang das gelingt, wird evtl. auch darüber entscheiden, ob wir in ein paar Wochen den zweiten Shutdown erleben oder nicht. Wer milliardenschwere Konjunkturprogramme auflegt, muss auch in der Lage sein, kurzfristig ein paar hundert Millionen in die Gesundheitsämter zu pumpen, zumal das besser investiert ist.

posted by Thomas Stadler at 22:50