Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

29.3.09

Diese Killerspiele verbieten!

Bilder sagen hier mehr als ein langer Text. Guter Beitrag von „Direkte Aktion“.

posted by Stadler at 15:58  

29.3.09

Der Wochenrückblick

Selten hatte ich dermaßen viel Traffic auf meinem Blog, was primär an diesem Beitrag lag:
Sperrung von Kinderpornografie im Netz: Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung

Weitere Themen der Woche:
Zeitungszeugen: Freistaat Bayern unterliegt vor LG München I

Hausdurchsuchung bei Wikileaks wegen Sperrlisten

OLG Frankfurt: „Screen-Scraping“ ist nicht zu beanstanden

Hat sich Tauss tatsächlich strafbar gemacht?

Fernabsatz: Neuordnung des Widerrufsrechts

posted by Stadler at 15:39  

29.3.09

Diese Killerspiele verbieten!

Bilder sagen hier mehr als ein langer Text. Guter Beitrag von „Direkte Aktion“.

posted by Stadler at 14:58  

29.3.09

Der Wochenrückblick

Selten hatte ich dermaßen viel Traffic auf meinem Blog, was primär an diesem Beitrag lag:
Sperrung von Kinderpornografie im Netz: Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung

Weitere Themen der Woche:
Zeitungszeugen: Freistaat Bayern unterliegt vor LG München I

Hausdurchsuchung bei Wikileaks wegen Sperrlisten

OLG Frankfurt: „Screen-Scraping“ ist nicht zu beanstanden

Hat sich Tauss tatsächlich strafbar gemacht?

Fernabsatz: Neuordnung des Widerrufsrechts

posted by Stadler at 14:39  

28.3.09

BKA-Präsident verteidigt Kinderporno-Blockade

BKA-Präsident Ziercke verteidigt das Vorhaben, mit Hilfe von Access-Providern kinderpornografische Webseiten zu blockieren. Ziercke behauptet, dass nach seinen Erkenntnissen vier von fünf Menschen, die im Internet auf Kinderpornos zugreifen, Gelegenheitskonsumenten seien. Diese ließen sich durch ein „Stopp-Schild“ abschrecken und geben ihr Vorhaben auf, sagte der BKA-Präsident.

Eine Quelle und Belege für seine These lieferte Ziercke nicht. Seine Behauptung ist schon deshalb unwahrscheinlich, weil es im Web kaum frei und einfach zugängliche Webseiten mit solchen Inhalten gibt und das WWW als Vertriebskanal insgesamt nur von untergeordneter Bedeutung ist. Wenn auf Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern verwiesen wird, dann sollte man wissen, dass die meisten Webseiten auf diesen Sperrlisten entweder ohnehin bereits inaktiv waren oder keine Kinderpornografie enthalten und zudem aufgrund der ganzen Sperrlistendiskussion primär Neugierige angelockt werden, die gar nicht auf der Suche nach Kinderpornos sind, sondern das aufgestellte „Stopp-Schild“ sehen wollen.

Quelle: ORF Futurezone

posted by Stadler at 10:55  

27.3.09

Bahn hat auch E-Mails von Mitarbeitern durchsucht

Die Datenschutzaffaire bei der Bahn wird immer brisanter. Nunmehr wurde bekannt, dass die Bahn auch E-Mails von Mitarbeitern durchsucht hat und zwar u.a. nach Kontakten mit Journalisten. Das berichtet die Süddeutsche. Langsam spitzt sich das auch auf ein strafbares Verhalten des Vorstandes zu.

posted by Stadler at 15:10  

27.3.09

Merkel ist nicht Obama

Angela Merkel scheint nicht viel von Onlinewahlkampf halten und will im Wahlkampf nicht twittern und auch keine Fragen von Wählern in einem Videoblog beantworten, heißt es von der Pressestelle der Kanzlerin.

Vielleicht ist das ja auch besser so. ;-)

posted by Stadler at 14:06  

26.3.09

Sperrung von Kinderpornografie im Netz: Die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat ein sog. „Eckpunktepapier“ zur Bekämpfung der Kinderpornografie im Internet beschlossen. Kernpunkt der Bestrebungen der Bundesregierung ist es, mit Hilfe der deutschen Internetprovider den Zugang zu kinderpornografischen Webseiten zu blockieren.

Das Eckpunktepapier der Bundesregierung geht von einer unzutreffenden Grundannahme aus und enthält zudem einige unrichtige Darstellungen.

1. Standort der Server

Weder in dem Eckpunktepapier noch in der Berichterstattung der Mainstreammedien wird darauf hingewiesen, dass die meisten Server, auf denen kinderpornografisches Material gehostet wird, in der EU und den USA stehen, wobei Deutschland und die Niederlande die Spitzenstellung innerhalb der EU einnehmen. Die Bundesregierung muss sich also fragen lassen, warum man nicht im eigenen Land, innerhalb der EU und auch in Kooperation mit den Behörden anderer Staaten gegen die Täter vorgeht oder zumindest gegen deren Hostprovider. Wenn die Bundesregierung mit aller Entschiedenheit vorgehen würde, wie das Eckpunktepapier Glauben machen will, dann würde sie effektive Maßnahmen ergreifen.

Stattdessen hat man sich entschieden einer Öffentlichkeit, die die Hintergründe und Zusammenhänge nicht versteht, vorzugaukeln, entschlossen gegen Kinderpornografie vorzugehen.

2. Erfolge in anderen europäischen Ländern

Die Behauptung der Bundesregierung, die Zugangserschwerung würde in anderen europäischen Ländern seit Jahren mit Erfolg praktiziert, ist schlicht falsch.

Die Analyse der Sperrlisten der europäischen Vorbilder hat vielmehr ergeben, dass nur ein geringer Bruchteil der Seiten, die auf diesen Sperrlisten geführt werden, überhaupt kinderpornografische Inhalte aufweist. Viele der Seiten sind zudem gar nicht mehr erreichbar.

Aufgefallen ist in den anderen europäischen Staaten, dass es immer wieder zur Blockade legaler Websites gekommen ist, darunter so bekannte Sites wie die des W3C, von Wikipedia oder archive.org.

3. Verbreitung über kommerzielle Internetseiten

Die Bundesregierung behauptet, der Großteil der Kinderpornografie würde über kommerzielle Internetseiten verbreitet. Das ist falsch.

Hauptumschlagsplatz für Kinderpornografie sind im Internet sog. Peer-To-Peer-Netzwerke und Chats, in denen Pädophile stärker uner sich sind und einen direkten Datenaustausch pflegen können. Das World Wide Web, auf das die Maßnahmen der Bundesregierung ausschließlich abzielt, stellt keinen wesentlichen Vertriebsweg für Kinderpornografie dar. Eine empfindliche Störung des Massenmarktes wie von der Bundesregierung beabsichtigt, ist auf diesem Wege deshalb nicht möglich.

Der Ansatz der Bundesregierung ist also von vornherein falsch gewählt und dient Wahlkampfzwecken und nicht der Bekämpfung der Kinderpornografie.

4. Fehlender Sachverstand

Dem Verfasser des „Eckpunktepapiers“ scheint es auch an ausreichendem Sachverstand zu mangeln. Ein Satz wie „Dadurch ist sichergestellt,
dass von Zugangsanbietern in Deutschland keine kinderpornographischen Inhalte in
das Internet eingestellt werden.“
ist bezeichnend. Zugangsanbieter stellen niemals Inhalte ins Netz, sie vermitteln vielmehr lediglich den Zugang zu Inhalten, die von anderen eingestellt worden sind.

Solche Ausführungen verstärken den Eindruck, dass hier wirklich Blinde über Farbenlehre diskutieren. Wir haben es mit einem gefährlichen Gebräu aus Inkompetenz, Ignoranz und Wahlkampfgetöse zu tun. Und letzteres ist gerade bei einem solchen Thema schändlich.

Gegen die wahlkampftaktischen Verdummungsstrategien helfen nur Aufklärung und Information. Ich würde mir wünschen, dass auch große meinungsbildende Medien die Zusammenhänge erklären und das Vorhaben der Bundesregierung kritisch hinterfragen.

Ausdrücklich enthalten habe ich mich hier einer juristischen Bewertung. Es genügt hier auf die falschen Tatsachenbehauptungen der Bundesregierung hinzuweisen. Denn die Fakten sprechen für sich.

Update vom 29.03.09: Nachdem mir hier vorgeworfen wurde, ich würde keine Quellen für meine Thesen nennen – das Eckpunktepapier der Bundesregiegerung nennt übrigens keine einzige Quelle – hier nochmals der ausdrückliche Hinweis auf verschiedene meiner Blogeinträge, die Quellenhinweise enthalten:
Netzsperren: Wo stehen die zu sperrenden Server eigentlich?
Kinderpornografie im Web kann effektiv bekämpft werden
Was gegen Netzsperren zur Bekämpfung der Kinderpornografie spricht
Bundestagsgutachten zu Netzsperren
Internes „Rechtsgutachten“ des BMI zu Access-Sperren
Sperrungsverfügung gegen Access-Provider (Ein älterer Beitrag von mir für die Zeitschrift Multimedia und Recht, der sich mit den Düsseldorfer Sperrungsverfügungen juristisch auseinandersetzt)

posted by Stadler at 11:50  

26.3.09

Zeitungszeugen: Freistaat Bayern unterliegt vor LG München I

Im Streit um die Nachdrucke von NS-Zeitschriften hat der Freistaat Bayern eine Niederlage einstecken müssen. Zumindest Nachdrucke bis zum Jahre 1938 sollen zulässig sein, weil das Urheberrecht insoweit jedenfalls erloschen sei.
Quelle: tagesschau.de

posted by Stadler at 00:06  

25.3.09

Bundesregierung will Gesetz für Access-Sperren schaffen

Das Bundeskabinett hat beschlossen, die Bekämpfung von Kinderporno-Seiten im Internet zu intensivieren, wie die Süddeutsche meldet. Das Kabinett des guten Willens von dem die SZ spricht, ist in Wahrheit eines des schwachen Verstandes.

Ich möchte vorschlagen, in einem ersten Schritt, die mehr als 300 Server die allein in Deutschland stehen und nach den Angaben ausländischer Sperrlisten kinderpornografisches Material beherbergen, mal unter die Lupe zu nehmen. Unsere Staatsanwaltschaften sind aber offenbar stärker damit beschäftigt, Wikileaks zu verfolgen. Und was macht die Bundesregierung? Die Zugangsprovider sollen nur Inhalte vor ihren Nutzern verbergen.

Bezeichnend ist da zum Beispiel die Aussage von CDU-Generalsekretär Pofalla: „Ein Weg ist, das Internet als Plattform für Kinderpornografie so weit wie möglich auszuschalten. Deshalb müsse es schnell zu einer Vereinbarung mit den Internetprovidern kommen.“

Da spricht erneut ein Blinder über Farbenlehre. Dass es kein einziges Sachargument für diese „Sperren“ gibt, stört im Bundeskabinett offenbar niemanden mehr.

posted by Stadler at 13:20  
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