Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.3.09

Hausdurchsuchung bei Wikileaks wegen Sperrlisten

Offenbar hat beim Domaininhaber von „wikileaks.de“ eine Durchsuchung der Staatsanwaltschaft wegen Verlinkung auf ausländische Kinderporno-Sperrlisten stattgefunden.

Wieder einmal werden hier nicht die Täter verfolgt.
Quelle: netzpolitik.org

Update: Es gibt dazu jetzt auch eine Pressemitteilung von Wikileaks.

Der Hinweis auf „Gefahr in Verzug“ bedeutet übrigens nichts anderes, als, dass ein richterlicher Beschluss nicht eingeholt worden ist. Wenn der Tatvorwurf tatsächlich auf die Veröffentlichung skandinavischer Sperrlisten auf Wikileaks abzielt, dann ist Gefahr in Verzug aber allenfalls ein schlechter Witz, weil diese Informationen schon längere Zeit online sind. Vielleicht hatte man auch Bedenken, dass sich ein Richter das mal genauer anschaut und dann zu der Einschätzung gelangt, dass eine Strafbarkeit nicht in Betracht kommt.

Das bedenkliche an dieser Polizeiaktion ist aber auch, dass sich diese Strafverfolgung gegen ein Projekt richtet, das den Mut hat, brisante Dokumente und Informationen zu veröffentlichen und damit zur öffentlichen Meinungsbildung beiträgt.

posted by Stadler at 22:55  

5 Comments

  1. also richtig, dass der durchsuchte das protokoll nicht unterschrieben hat!?

    https://secure.wikileaks.org/leak/wikileaks-de-raid-2009.pdf

    Comment by Anonymous — 25.03, 2009 @ 12:35

  2. Absolut richtig. Ich wette mal, dass er auch nicht einen Zeugen abgelehnt oder der Durchsuchung zugestimmt hat.
    Die StA hat laut dem Heise-Update ja auch noch gefahrenabwehrrechtliche Gründe ins Spiel gebracht (fortdauernde Straftat / rechtswidriger Zustand). Auch das ist aber zumindest bzgl. der GiV totaler Dummfug.

    Praktisch wäre ein laufender Recorder o.ä. gewesen, um die Durchsuchung aufzuzeichnen.

    Comment by Malte S. — 25.03, 2009 @ 13:03

  3. „Praktisch wäre ein laufender Recorder o.ä. gewesen, um die Durchsuchung aufzuzeichnen.“

    darf ich das? Mal angenommen, in jedem meiner Räume ist eine Webcam installiert, die alles aufnimmt und auf einem externen Rechner speichert. Nun kommt ein Rollkommando. Muß ich die auf die Webcams hinweisen ?

    Comment by Siegfried Schlosser — 26.03, 2009 @ 08:09

  4. Kann es nicht sein, daß die entsprechenden Stellen ganz pragmatisch vorgegangen sind: Auf dem Server des guten Mannes findet man die entsprechenden Listen. Der hat doch dann bestimmt mal reingeklickt und damit finden wir vielleicht auch Bilder auf seinem Rechner. Damit hatte man schnell einen Grund für die Durchsuchung eines vielleicht missliebigen Bürgers konstruiert.

    Comment by Anonymous — 26.03, 2009 @ 11:38

  5. http://www.aerztepfusch.at
    Das ist ein weiterer Skandal der in Österreich vertuscht werden sollte. „Die Spital Mafia“ eine unglaubliche Geschichte wie Patienten mundtot gemacht werden….

    Comment by elmar — 8.12, 2010 @ 10:09

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