Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.9.15

Der nicht beantragte Mahnbescheid

Kürzlich habe ich für einen Mandanten den Erlass eines Mahnbescheids beim in Bayern zuständigen Amtsgericht Coburg beantragt und zwar, wie immer, elektronisch mittels EGVP (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). Die dem EGVP zugrundeliegende Technologie soll, wie man hört, auch für den künftigen elektronischen Rechtsverkehr genutzt werden.

Das Amtsgericht Coburg hat daraufhin zwei identische Mahnbescheide erlassen und auch an den Antragsgegner zugestellt. Nach Überprüfung unseres internen Systems haben wir festgestellt, dass der Mahnbescheidsantrag bei uns in der Kanzlei nur einmal signiert und verschickt wurde. Aus irgendwelchen Gründen ist er aber in Coburg doppelt angekommen bzw. so behandelt worden, als würde es sich um zwei Anträge handeln.

Ich habe jetzt das AG Coburg aufgefordert, den zweiten Antrag und Mahnbescheid als gegenstandslos zu behandeln und dies auch dem Antragsgegner entsprechend mitzuteilen, denn schließlich haben wir nur einen Antrag gestellt, was bedeutet, dass dem zweiten Mahnbescheid kein Antrag zugrunde lag. Wir sind schon gespannt, wie das Mahngericht die Sache behandeln wird. Es bleibt zu hoffen, dass derartige Probleme im elektronischen Rechtsverkehr nicht häufiger auftreten werden.

posted by Stadler at 11:14  

5 Comments

  1. Wahrscheinlich fordert das Gericht zunächst zwei Mal Gerichtskosten an. …

    Aber mit dem beA wird (natüüürlich) alles besser. ;-)

    Comment by RA JM — 3.09, 2015 @ 19:43

  2. Interessant, weil uns am Mahngericht Coburg genau das gleiche passiert ist. Ich halte EGVP für nicht wirklich zuverlässig.

    Comment by Boris Burow — 3.09, 2015 @ 21:43

  3. Die doppelte Anforderung von Kosten ist nicht zu erwarten – bei MB-Anträgen mittels EGVP wird nämlich einfach abgebucht….

    Ansonsten habe ich bei mehreren Hundert EGVP-MB ein solches Problem noch nicht gehabt – das muss eine Coburger Spezialität sein. Wenn der Antrag aber nur einmal gestellt wurde – was im EGVP und im Sendeprotokoll dokumentiert ist – fehlt es für den zweiten MB an einem zurechenbaren Antrag; der Ball liegt beim Mahngericht.

    Das EGVP ist zwar unfassbar umständlich, grundsätzlich aber zuverlässig.

    Comment by Th. Koch — 4.09, 2015 @ 09:34

  4. @Th. Koch: Doch, die Kosten wurden doppelt angefordert, es gibt ja auch zwei Mahnbescheide und zwei Aktenzeichen beim Mahngericht. Wir haben vermutlich schon mehr als tausend Mahnbescheide mittels EGVP gemacht. Dieses Problem ist zum ersten mal aufgetreten.

    Comment by Stadler — 4.09, 2015 @ 10:05

  5. Das ist mir hier beim AG Schleswig schon mind. 2x passiert. Natürlich hatte immer ich „schuld“, trotz Nachweise. Die Auseinandersetzung mit den Mahngerichten ist immer kompliziert…

    Comment by RA Santo Bartsch — 9.09, 2015 @ 08:10

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