Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.5.15

Wie gut und gerecht ist die Strafjustiz?

Thema der Woche in der Wochenendausgabe der Süddeutschen (16./17.5.2015) ist die Frage, wie gerecht die Gerichte sind. Es geht hierbei vor allen Dingen um die nicht ganz neue, aber für die Justiz und vor allem für unsere Gesellschaft essentielle Frage, wie viele Strafurteile in Deutschland tatsächlich falsch sind. Der Beitrag der SZ nimmt die bekannte These des BGH-Richters Ralf Eschelbach auf, wonach jedes vierte Strafurteil in Deutschland ein Fehlurteil sei. Der Artikel schildert bekannte und spektakuläre Fehlurteile der neueren deutschen Rechtsgeschichte und verweist darauf, dass die meisten Fehler bereits im Ermittlungsverfahren passieren. Man zitiert einen Strafverteidiger mit der Aussage, dass Polizisten keine Zweifler sondern Jäger seien und im Ermittlungsverfahren nach Bestätigung und nicht nach Widerlegung gesucht wird, sobald man sich auf eine Tatversion und einen Täter festgelegt hat.

Als Gelegenheitsstrafverteidiger habe ich auch den Eindruck, dass die Zahl der falschen Urteile durchaus nennenswert ist, weil man vernünftige Zweifel allzu oft gar nicht aufkommen lässt. Ob der Verfassungsrang genießende Grundsatz „in dubio pro reo“ in der Strafrechtspraxis tatsächlich gilt, darf man in Frage stellen. Nach meinem Eindruck wird häufig im Zweifel verurteilt. Das liegt nicht (nur) an den Staatsanwaltschaften, sondern zu oft auch an den Gerichten. Auch die Richterschaft ist letztlich nur ein Spiegelbild der Gesellschaft. Unvoreingenommene Menschen gibt es eben kaum. Es kommen strukturelle Defizite hinzu, wie die zu große Nähe zwischen Gerichten und Staatsanwaltschaften in Bayern aufgrund des regen Wechsels zwischen den Laufbahnen. Auch die Glaubwürdigkeit von Zeugen wird von den Gerichten nach meiner Einschätzung zu oft nicht richtig bewertet, weil es insoweit häufig an einer ausreichenden Schulung der Richter fehlt. Auch wenn mittlerweile ausreichend Literatur zu der Frage existiert, welche Kriterien eines Aussageverhaltens für eine Unglaubwürdigkeit von Zeugen sprechen, ist das bei zu vielen Richtern noch nicht angekommen. Bewusst oder unbewusst unrichtige Zeugenaussagen gehören aber zu den Hauptgründen für falsche Urteile, nicht nur im Strafrecht.

Es wäre außerdem sicherlich hilfreich, wenn die Frage der Fehlerhaftigkeit von Strafurteilen stärker wissenschaftlich untersucht würde. Daran haben aber weder Politik noch Justiz ein gesteigertes Interesse. Denn die weit verbreitete These von der hohen Qualität und der niedrigen Fehlerquote gerade der Strafjustiz könnte dadurch ins Wanken kommen.

Ein Rechtsstaat muss allerdings danach streben, dass gerade im Bereich des Strafrechts die Urteile seiner Gerichte richtig sind. Die Diskussion über die Qualität der Justiz ist daher notwendig.

posted by Stadler at 21:12  

34 Comments

  1. Es gibt in de StPO §§, welche eine Verurteilung zwingend erfordern, obwohl der Richtrer weiß, dass der Angeklagte unschuldug ist.

    Beispiel: Im Berufungsverfahren muss das AG-Urteil bestätigt werden, wenn der Angeklagte ohne ordentlicher Begründung nicht zur Verhandlung erscheint. Die Verurteilung muss erfolgen, auch wenn der Richter weiß, dass die belastenden Zeugen gelogen haben.

    Comment by Rolf Schälike — 18.05, 2015 @ 06:19

  2. Woher soll der Berufungsrichter das denn wissen? In der Hauptverhandlung beim Amtsgericht war er in der Regel nicht dabei. Urteile werden aber aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung getroffen.

    Comment by Besserwisser — 18.05, 2015 @ 06:44

  3. Danke Herr Stadler für den innhaltlich sehr zutreffenden Artikel!
    Gerade die Nähe von Staatanwaltschaft und Gerichten in Bayern ist sehr problematisch und nach meiner Ansicht nach unzweifelhaft verfassungswidrig.

    Comment by Anonymous — 18.05, 2015 @ 09:16

  4. @Besserwisse. Woher soll der Berufungsrichter das denn wissen? In der Hauptverhandlung beim Amtsgericht war er in der Regel nicht dabei.

    Weil es inzwischen unstrittioge Geständnisse und Zeugen gibt, dass die Zeugen beim AG gelogen haben.

    Comment by Rolf Schälike — 18.05, 2015 @ 09:53

  5. Die Güte der Strafjustiz hängt von den Folgen von Fehlentscheidungen für die Richter ab.

    Entscheidet ein Richter fehlerhaft zu Gunsten des Angeklagten und dieser gesteht später seine Tat und/oder begeht später eine neue Straftat, so ist die Kritik und Empörung der Bevölkerung gegenüber dem Richter wesentlich stärker. Der Richter muss mit mehr negativen Folgen für seien Karriere rechnen.

    Fehlentscheidungen gegenüber Unschuldigen werden mit dem bestehenden Lebensrisiko und dem Argument, Richter seien eben auch nur Menschen, abgetan.

    Deswegen rutschen bei den Richtern und Politikern, unter denen es sehr viele Juristen gibt, die weniger Gebildeten leichter nach oben als die Gebildeten.

    Man muss enorm gebildet sein, um dieser kriminellen Dynamik eines Rechtsstaates zu entrinnen.

    Comment by Rolf Schälike — 18.05, 2015 @ 10:02

  6. Wie ich gerade selbst erfahren habe,ist man gegen 2 Zeugen,die sich abgesprochen haben – weil gemeinsame Interessen-völlig machtlos.
    Spielen diese Zeugen das gleiche Spiel noch einmal,so ist man bei einer 2. Strafanzeige
    wohl einschlägig vorbelastet.

    Comment by Böttger — 18.05, 2015 @ 10:16

  7. Wer an dem Thema rechtshistorisch interessiert ist, dem kann ich das Buch „Das Fehlurteil im Strafprozess: Zur Pathologie der Rechtsprechung“ von Max Hirschberg sehr empfehlen. Sollte in jeder Jura-Bibliothek zu finden sein.

    Comment by Bernhard Freund — 18.05, 2015 @ 10:43

  8. @Rolf Schälike

    Der von Ihnen beschriebene Fall (§ 329 StPO) hat mit dem hier thematisierten Problem nichts zu tun. Der Angeklagte wird in Ihrem Fall nicht vom Berufungsrichter verurteilt. Vielmehr wird seine Berufung verworfen. Seine Berufung würde auch verworfen werden, wenn er sie unter Verstoß gegen Form- oder Fristvorschriften eingelegt hätte. Das (möglicherweise) falsche Urteil erster Instanz würde auch rechtskräftig werden, wenn der Angeklagte überhaupt kein Rechtsmittel einlegt. Alle diese Formen des fehlerhaften Führen des Prozesses durch den Angeklagten haben nichts zu tun mit der Frage, ob etwas falsch läuft in der Praxis der Gerichte hinsichtlich der Beweisanforderungen für eine Verurteilung.

    Comment by OG — 18.05, 2015 @ 11:06

  9. @OG Alle diese Formen des fehlerhaften Führen des Prozesses durch den Angeklagten haben nichts zu tun mit der Frage, ob etwas falsch läuft in der Praxis der Gerichte hinsichtlich der Beweisanforderungen für eine Verurteilung.

    Doch. Die Ideologie, die Bereitschaft, Unschuldige zu verurteilen, welche hinter dem § 329 und Ihrer Argumenation steht, ist die gleiche , wie die, welche zu den vielen Fehlurteilen führt.

    Über Formnalitäten (StPO, neue Gesetz, etc.) und bessere psychologische Schuluing der Richter lassen sich diese bewusst in Kauf genommenen Fehlurteile nicht beseitigen.

    Comment by Rolf Schälike — 18.05, 2015 @ 11:25

  10. @OG:

    Hören Sie nicht auf Herrn Schälike; dieser ist ein bekannter Internet- und Reallife-Troll und mit Argumenten nicht zu überzeugen.

    Comment by Besserwisser — 18.05, 2015 @ 13:51

  11. Vielleicht geht Herr RA Stadler ja auch nochmal auf die Problematik ein, dass sich jetzt alle an einer Zahl aufhängen, die ein BGH-Richter einfach mal so in den Raum geworfen hat.

    Comment by Besserwisser — 18.05, 2015 @ 13:52

  12. @OG und Besserwisser: Herr Schälike möchte einen in jeder Hinsicht fürsorglichen Staat, in dem man keine Eigeninitiative mehr entwickeln muss. Dass er so eigentlich zur Rechtfertigung der Vorratsdatenspeicherung beiträgt ist ihm möglicherweise entgangen. By the way: wäre zur Verbesserung der Strafjustiz nicht der erste Schritt die Pflicht, Zeugenaussagen wie im Zivilprozeß wörtlich zu protokollieren?

    Comment by martinf — 18.05, 2015 @ 15:49

  13. Wenigstens haben wir mal wieder einen Bullenstraftäter, Folterer und Nazi zur Strecke gebracht. Und deren Vorgesetzte, die Obernazis der Bullenzunft in Hannover, sind auch fällig.

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 15:52

  14. Dank des wunderbaren WWW werden sich noch einige kriminelle Staatsanwaltschaften und Richter ganz warm anziehen müssen.

    Wir haben Euch auf dem Schirm!

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 16:00

  15. Unser Justus zeigt jeden Bullen an, den er im Netz findet und erstattet regelmäßig Strafanzeige gegen Staatsanwälte wegen Rechtsbeugung, weil diese ihre Bullen mit Samthandschuhen anfassen. Unser Justus kennt da kein Pardon. Wenn Justus so gnadenlos auf miese Dauersauger im Netz haut, ist er umso gnadenloser, wenn es um Prügel-Bullen und miese Staatsanwälte geht. Die rammt er in den Boden. Ungespitzt.

    Comment by Fans — 18.05, 2015 @ 17:32

  16. Ich möchte es mal so ausdrücken, wie ein Beamter der „kritischen Polizei“:

    Es ist kein Einzelfall, sondern Usus auf allen Wachen. Da decken sich die Straftäter in Uniform.

    Was mich betrifft, habe ich die Nase voll von gefesselten Frauen, denen das Gesicht eingeschlagen wird. Ich möchte auch nicht, daß wer auch immer verdorbenes Mett vom Boden aufessen muß, weil da ein Nazi-Sadist im Dienst ist. Und vor allem gehen mir diese Drecksbullen auf den Sack, die mit ihrer beschissenen Smartkacke Aufnahmen von den Folterungen ins Netz stellen.

    Das ist nur die Spitze des Eisberges.

    Vergewaltigungen, Schlagstock in den After schieben, Frauen nackt ablichten etc., weitere Körperverletzungen und Nacktbilder-Fotos sind USUS auf allen Polizeiwachen in Deutschland.

    Jedem Staatsanwalt, der doch lieber seine Büttel nicht anklagen möchte und wenn, dann mit Geldstrafe zu belegen wünscht, sei gesagt:

    Wir kriegen Euch alle! Wir beobachten Euch, wir werden Euch durch die Bank an die Öffentlichkeit bringen. Wir werden Euch vernichten.

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 18:12

  17. Ich stimme dem zu und werde Justus in jeder Hinsicht unterstützen. Meine Kollegen werden sich ebenfalls einsetzen.

    Comment by Amtsrichter — 18.05, 2015 @ 18:41

  18. @martinf Herr Schälike möchte einen in jeder Hinsicht fürsorglichen Staat, in dem man keine Eigeninitiative mehr entwickeln muss.

    Irrtum. Zu was ein „vorsorglicher“ Staat führen kann, ist mir bestens bekannt. Komme ja aus einer sehr unangenehmen „vorsorglichen“ Diktatur.

    Deutschland ist Heute ein äußerst vorsorglicher Staat, welcher unbestritten mehr Eigeninitiativen zulässt, als es in der DDR der Fall war.

    Die Vorsorge ist allerdings zu einseitig, und zu viel Eigeninitiativen werden unterdrückt und verboten. Der Anwaltszwang ist z.B., eine gefährliche Vorsorge.

    Auch der Versuch, alles über Gesetze und die Rechtsprechung vorsorglich zu regeln, führt zu ähnlichen, falls nicht noch schlimmeren Ergebnissen, als es in der DDR der Fall war.

    Es kommt sehr auf die konkreten Vorsorgeentscheidungen an. Darüber kann man sehr viel streiten.

    Comment by Rolf Schälike — 18.05, 2015 @ 18:58

  19. Bemühen Sie sich um Ordnung, haben Sie Ihren Rechner im Griff. Halbwegs.

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 19:06

  20. Piep, piep trällert das Vögelchen.

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 19:10

  21. Bevor ich in den Feierabend gehe, lieber Rolf:

    XP ist out. Aber sowas von…. ;-)

    Alles Gute! :-)

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 19:22

  22. Die Strafjustiz steht in einem grellen Scheinwerferlicht, was dazu führt, dass Totalausfälle eher selten sind. Andernorts scheinen
    sich schwarze Löcher im Vakuum gebildet zu haben,
    Zonen des rechtlichen Nichts, die allerdings immer grösser werden. Mich hat immer die völlig stressfreie und gemütliche Arbeitsatmosphäre beeindruckt.

    Leider hat die Gesetzgebung vergessen, die
    Verteidigerhonorare an wirtschaftliche Notwendigkeiten anzupassen.

    Comment by Arne Rathjen RA — 18.05, 2015 @ 19:51

  23. Die Adresse des Folterers bei der Nazi-Polizei steht bereits im Netz.

    Wer Menschen zusammentritt, sie zwingt, verdorbenes Mett vom Boden aufzuessen, wer sie an Ketten durch die Räume schleift, wobei die Kollegen ihr Frühstücksbrötchen essen, der ist bei mir unten durch. Wer das toll findet, als Kollege die Schnauze hält, wenn er diese Folter-Bilder bekommt, der hat in Deutschland nichts mehr verloren. Weder als Mensch, noch weniger als Scheißdrecksbulle.

    Ich kann dem Bullenfolterer nur raten, auszuwandern. Ansonsten wird er ausgewandert.

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 20:08

  24. Tja, passend zur groben Schätzung (man könnte sagen: Zahlenorakelei) des BGH-Richters Eschelbach hat sein Senatsvorsitzender Fischer vorletzte Woche wieder einmal einen Beitrag in der ZEIT verfasst, in dem er schreibt:

    „Fragt man nach dem Ende eines beliebigen Prozesses die Beteiligten, ob der/die Richter „wohl „befangen“ gewesen sei, wird man unter den „Prozessgewinnern“ vermutlich wenige, unter den „Verlierern“ wohl viele finden, die diese Frage bejahen. So sind die Menschen: siehe oben. Das Internet ist überfüllt von den Schilderungen angeblicher „Skandalurteile“. Leibhaftige Bundesminister a.D. schreiben Empörungsbücher über „Justizskandale“, welche angebliche Abgründe von Befangenheit und deren Derivaten zu enthüllen versprechen.

    An so etwas kann sich keiner halten. Die Befragung von Strafrichtern, wie viele Fehlurteile es wohl geben mag, ist wissenschaftlich ungefähr so wertvoll wie eine Umfrage in Justizvollzugsanstalten: Die einen sagen so, die anderen so.“

    Comment by klabauter — 18.05, 2015 @ 20:35

  25. Sendet auf allen Plattformen, welche Gewalterfahrung Ihr mit deutschen Bullen hattet. Sendet Beweismittel und Zeugenaussagen.

    Ich werde Euch Anwälte zur Verfügung stellen, für Euch kostenlos.

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 20:50

  26. Ps. Wer Angst hat, sendet seine Mail-Adresse oder per Brief nach Hause.

    Euch wird kostenlos geholfen. Es gibt auch ein paar nette Anwälte. Sie sind selten, aber vorhanden.

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 21:02

  27. 17.Ich stimme dem zu und werde Justus in jeder Hinsicht unterstützen. Meine Kollegen werden sich ebenfalls einsetzen.

    Comment by Amtsrichter — 18.05, 2015 @ 18:41

    Als ich das gelesen habe, sind ein paar Tränen geflossen. Ich wunderte mich, da ich ja sonst so stark bin.

    Ich danke Ihnen.

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 21:45

  28. @Justus

    Deine Ehefrau ist verstorben. Nach vierzig (47 Jahre vermute ich) schönen Jahren ein schwerer Verlust für Dich. Wir wissen, Du wirst es schaffen, denn wir lieben Dich. Du bist doch unser Anon-Punk. Unser Bester. Der CIA-Crasher!!

    Comment by Fans — 18.05, 2015 @ 22:19

  29. Danke. Ich möchte das nicht zum Thema machen.

    Wichtiger sind und bleiben unsere Bürgerrechte, für die wir kämpfen! Freie Meinungsäußerung, bessere Anons und neue, gute Rewebber auf den Weg zu bringen, ist meine Aufgabe, mit Servern auf dem Mond.

    Unerreichbar für jeden notgeilen Schlapphut mit Schnappatmung, wenn mal gar nichts geht in Sachen Ausforschung.

    Ps. Bei mir geht gar nichts. HAHAHAHA! :-DDD

    Gute Nacht.

    Comment by Justus — 18.05, 2015 @ 22:49

  30. Wie auf Beck-Blog schon mal geschrieben:

    Einer der Knackpunkte ist, dass Richter und Staatsanwälte Tatabläufe und Aussagen nicht mehr hinterfragen bzw. sich keine eigenen Gedanken machen….

    Schönes Paradebeispiel: Der Bauer, dessen Leiche im Benz nach einem Hochwasser in der Donau entdeckt wurde. Laut „Geständnis“ der Täter haben diese ihn umgebracht, die Leiche zerstückelt und sie dann Hunden oder Schweinen zum Fraß vorgeworfen und all das, wenn ich mich richtig erinnere, ohne die geringsten forensischen Spuren zu hinterlassen, keine DNA, keine Gewebereste, kein Blut usw. und da müsste nun der Richter einhacken, denn es ist verdammt unwahrscheinlich dass bei so einer Aktion keine Spuren zurückbleiben.

    bombjack

    Comment by bombjack — 19.05, 2015 @ 06:29

  31. Der Folterbulle Torsten S., 39 Jahre alt, Polizeimeister, wohnhaft in Hannover, ist bereits 2014 von zwei Kollegen angezeigt worden, wobei die kriminelle Polizeiführung keinen Anlass sah, den Straftäter aus dem Dienst zu entfernen und/oder den Straftaten nachzugehen.

    Comment by Clint — 22.05, 2015 @ 21:50

  32. Ps.

    Der Fisch stinkt zuerst am Kopf.

    Comment by Clint — 22.05, 2015 @ 22:03

  33. Wie der Herr sos Gescherr,
    altes Sprichwort. Version
    der Spracherkennung:
    Wie der Herr so geschah .

    Comment by Arne Rathjen RA — 29.05, 2015 @ 19:14

  34. Rechtsstaat, Demokratie, Gewaltenteilung sind schöne Worte, aber …..
    die Wahrheit über unsere Gesellschaft erfahren wir dort, wo Menschen auf verantwortliches Handeln angewiesen sind. Es ist längst an der Zeit, davon zu erfahren; weil ein Rechtsstaat keiner ist, wenn seine Gesetze nicht für alle gelten. Es wird an die Tradition und Gepflogenheiten totalitärer Staaten angeschlossen, wobei nicht selten alle unheilvoll zusammenspielen: die Behörden, die Gerichte, willfährige PsychiaterInnen und Sachverständige, Gesetz und Politik (vgl. Buch „Fehldiagnose Rechtsstaat“ http://www.sgipt.org/lit/sonstige/FDRSDuPO.htm und http://www.sgipt.org/politpsy/recht/KapRech0.htm).

    Comment by Obrigkeitsgegner — 23.11, 2015 @ 22:31

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