Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.6.13

Verordnungsentwurf zur Netzneutralität

Jan Mönikes hat in seinem Blog den ersten Entwurf für die geplante Verordnung zur Regelung der Netzneutralität (NNVO) veröffentlicht. Dass gegen das Verordnungskonzept als solches erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bestehen, habe ich bereits an anderer Stelle erläutert. Ein Gesetz ist daher unumgänglich, wenn man verhindern will, dass jedes beliebige Gericht darüber entscheidet, ob die Verordnung wegen Verstoß gegen höherrangiges Recht angewendet wird oder nicht.

Der konkrete Entwurf erscheint mir inhaltlich noch nicht durchgehend überzeugend, andererseits aber auch nicht wirklich verfehlt. Klar ist, dass die Bundesregierung sog. Diensteklassen – die im Entwurf Qualitätsdiensteklassen heißen – erlauben will. Eine exakte Definition dessen, was eine solche Diensteklasse ist, fehlt allerdings. In dem Entwurf heißt es:

Eine inhaltsneutrale an technischen Erfordernissen orientierte Transportklassifizierung (Qualitätsdienstklassen) ist keine willkürliche Verschlechterung von Diensten, solange dem Endnutzer Wahlmöglichkeiten erhalten bleiben. Eine Differenzierung von Entgelten nach Qualitätsdienstklassen ist keine ungerechtfertigte Behinderung oder Verlangsamung des Datenverkehrs.

In der Diskussion waren bisher u.a. Diensteklassen für Audio- und Videoangebote. Für bestimmte trafficintensive Inhalte könnte danach also ein Aufpreis verlangt werden oder eine Drosselung stattfinden. Verboten ist insoweit nur, einzelne Angebote zu bevorzugen bzw. zu benachteiligen. Es wäre also nur unzulässig einzelne Streamingportale unterschiedlich zu behandeln, nicht hingegen das Streaming ganz allgemein zu verteuern.

Wer solche Diensteklassen verhindern will und sich eine einheitliche Flatrate für alle ohne Diensteklassen wünscht, muss zusätzlich eine Diskussion über eine staatliche Garantie für eine Internetgrundversorgung führen und nicht nur eine über Netzneutralität.

posted by Stadler at 21:04  

7 Comments

  1. exakt so wie hier beschrieben:
    http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/GrundversorgungmitTeilnehmeranschluessen/GrundversorgungMitTeilnehmeranschluessen-node.html

    Nur auf die Umstände in #Neuland angepasst :-)

    Und da wird man halt nicht mehr darum herumkommen, über Bandbreite zu reden, denn anders als bei simplen Telefonieren (ok, in Familien kann es selbst da schwierig werden) reden wir hier auch über eine nicht absehbare Zukunft, also wohin die Reise mit den benötigten Bandbreiten so geht.

    Nur werden wir das nicht mit Leuten diskutieren können, für die das Neuland ist.

    Comment by micha — 19.06, 2013 @ 21:32

  2. Ja, exakt! Daher ist die Diskussion um einen angemessenen (Internet-) Universaldienst mit definierter technischer Mindestqualität m.E. auch politisch relevanter, als das symbolische „all bits are equal“. Aber, zugegeben nicht so „sexy“, weil man sich ja um die Details kümmern muss…

    Comment by Jan Mönikes — 19.06, 2013 @ 22:40

  3. Nunja. Sobald ein Gericht die Verordnung nicht anwendet, ist ja ein abstraktes Normenkontrollverfahren möglich.

    Comment by Jens — 19.06, 2013 @ 23:35

  4. BMWi hat jetzt doch den Entwurf der VO veröffentlicht, nachdem man zweimal auf Twitter gesagt hatte, dass man erst in der regierungsinternen Abstimmungen sei (wobei Rösler den „regierungsinternen“ Entwurf schon in der Presse kommentierte :-)
    http://www.bmwi.de/BMWi2012/Navigation/DE/Themen/digitale-welt,did=581648.html

    Comment by Wolfgang Ksoll — 20.06, 2013 @ 14:55

  5. solange dem Endnutzer Wahlmöglichkeiten erhalten bleiben.

    Der Endnutzer hat also die Wahl zwischen Internet 2. Klasse oder High-Speed (wo verfügbar!) mit Aufpreis. Klasse.

    Comment by Moon — 21.06, 2013 @ 08:16

  6. Ich höre und lese immer wieder von den Verteidigern der Provider, daß es schließlich auch keine Wasser- oder Stromflat geben würde, daher könne es online auch keine Flat geben, diese sei doch an sich schon lächerlich und daher die Bremse ok.

    Sie ist es nicht!

    Denn ich habe einen Flatvertrag! Und nur weil Wasserwerke und Stromanbieter diesen nicht vereinbaren, hat das nichts mit dem Vertrag zutun, den ich unterschrieben habe!

    Ich habe einen Flatvertrag mit meinem Provider geschlossen, wie jeder übrigens auch eine Wasser- und Stromflat vereinbaren könnte, wenn die Anbieter mitspielen. Die Provider haben mitgespielt.

    Jedes Unternehmen sollte sich vorher überlegen, was das bedeuten kann. Jetzt den Verbrauchern die Schuld zu geben, den gierigen, ist das Allerletzte!

    Aber das kennt man im Bankensektor seit 2008. Doof und schuldig sind immer die Anleger, das Unternehmen, welche die Produkte anbietet, ist später das arme Opfer, welches gerettet werden muß.

    Kapitalismus pur.

    Comment by Peter — 3.07, 2013 @ 18:14

  7. @Peter

    Ich bin voll Deiner Meinung. Gut ist das Heute in der ersten Lesung für eine Netzneutralität abgestimmt wurde.

    Es kann ja nicht sein, das ich nochmal was bezahlen muss um an eine schnellere Performance bei bestimmten Diensten (Youtube, Google…) bluten muss, wenn mir zuvor durch so ein Gesetz die Performance wieder geklaut wird, das würden nämlich die lieben Provider dann auch tun.

    –> Youtube Heute = volle Leistung
    –> Youtube Morgen = Provider mindert die Leistung von Daten über Youtube (bei gleichen Preis wie heute) und ich darf dann für 5€ monatlich die Leistung von heute bei Youtube zu buchen

    Aber wir sind ja fast alle Geldgeil auf dieser Welt und somit wird es auch irgendwann dazu kommen.

    Comment by Jens — 5.04, 2014 @ 14:28

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