Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

9.6.11

Netzneutralität gesetzlich verankern?

Anlässlich der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) wird aktuell die Diskussion geführt, ob man das Prinzip der Netzneutralität gesetzlich verankern sollte. Gefordert wird dies insbesondere von der SPD und den Grünen.

Mir fällt in der Diskussion, gerade auch mit Juristen, immer wieder auf, dass es zum Thema Netzneutralität zwei Diskussionsebenen gibt, die munter vermischt werden, was dazu führt, dass über ganz unterschiedliche Dinge diskutiert wird, obwohl alle von Netzneutralität reden.

Die einen verstehen Netzneutralität im rein wirtschaftlichen Sinne dahingehend, dass den Carriern und Providern aufgegeben werden soll, alle Daten gleichberechtigt zu behandeln und zu transportieren. Damit würde eine Priorisierung, die manchen Unternehmen aus wirtschaftlichen Gründen vorschwebt, gesetzlich unterbunden.

Die andere Diskussionsebene ist bürgerrechtlicher Natur und betriftt die Frage staatlicher Eingriffe in technische Abläufe. Beispielsweise Access-Sperren, wie sie in Diktaturen aber auch vereinzelt in europäischen Staaten zum Einsatz kommen, erfordern technische Maßnahmen, die eine Manipulation technischer Abläufe beinhalten. Die Palette reicht hier von der sog. DNS-Sperrung über Proxy-Server-Lösungen bis hin zum Konzept der Deep-Packet-Inspection. Der Staat verpflichtet hierbei technische Dienstleister dazu, bestimmte technische Standards zu manipulieren, um Datenströme bzw. Nutzeranfragen umzuleiten.

Die aktuelle Diskussion um die Novellierung des TKG betrifft letztlich nur den wirtschaftlichen Aspekt der Netzneutralität. Das wird leider aber auch in der politischen Diskussion vermischt, wie beispielsweise der Antrag der Fraktion der Grünen im Bundestag zeigt.

Aus meiner Sicht wäre vorrangig die bürgerrechtliche Diskussion zu führen, die mit der Forderung verbunden werden müsste, dass der Staat keine Maßnahmen – wie Netzsperren – anordnen darf, die technische Dienstleister verpflichten, Daten- oder Nutzerströme künstlich umzuleiten.

Ob allerdings die aktuell diskutierte Verankerung der wirtschaftlichen Netzneutralität im TKG wirklich sinnvoll und notwendig ist, halte ich zumindest für diskutabel. Es erscheint mir nachvollziehbar und entspricht auch gängiger Praxis, dass ein Provider für einen besonders schnellen Internetzugang von seinem Kunden höhere Entgelte verlangt. Aus dem gleichen Grund halte ich es für wirtschaftlich nachvollziehbar, wenn Provider für die Nutzung besonders traffic-intensiver Dienste höhere Entgelte beanspruchen. Eine Priorisierung stellt also nicht per se eine Diskriminierung dar, nur weil für eine intensivere Nutzung mehr Geld verlangt wird . Wenn man das bereits als diskriminierend betrachtet, dann würde das auf die früher durchaus übliche volumenabhängige Abrechnung auch zutreffen.

Wer Netzneutralität in einem solchen wirtschaftlichen Sinne gesetzlich festschreiben will, muss genau erklären, wie eine solche Regelung konkret ausgestaltet sein soll, um nicht über das Ziel hinaus zu schießen. Derzeit mangelt es vor allem an einer ausreichend klaren Definition des Begriffs der Netzneutralität. Die Kritik der SPD, dass im Gesetzestext das Wort Netzneutralität noch nicht einmal vorkommt, ist vor diesem Hintergrund schwer verständlich. Solange man keine exakte Legaldefinition gefunden hat, ist es sicherlich besser, den Begriff nicht als Rechtsbegriff zu etablieren, weil man damit wiederum nur Auslegungsspielraum in alle Richtungen schaffen würde.

posted by Stadler at 14:06  

3.3.11

Netzneutralität mitdefinieren

Die Enquête-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages hat nach einigem Hin und Her mittlerweile ein Tool online gestellt, das es ermöglichen soll, den Bürger als 18. Sachverständigen an der Arbeit der Enquête zu beteiligen.

Zu einem der zentralen Thema „Netzneutralität“ liegen jetzt eine Gliederung und erste Texte vor. Wer sich hier als Bürger beteiligen und die Netzneutralität und den daraus resultierenden politischen Handlungsbedarf mitdefinieren will, sollte sich für die Projektgruppe online anmelden und seine Ideen einbringen.

posted by Stadler at 14:39  

26.2.11

Gegen die Freiheit

Der Bundestag hat gestern über einen Antrag der Grünen diskutiert, der fordert, die Netzneutralität gesetzlich zu verankern und abzusichern.

Die Argumente von Union und FDP, die sich erwartungsgemäß gegen eine entsprechende Regelung aussprechen, erscheinen nahezu grotesk. Abgeordnete der FDP, u.a. Jimmy Schulz, sprachen von sozialistischer Gleichmacherei im Netz und von einem Sozialismus-Internet wie in China.

Das ist nicht nur populistisch, sondern auch freiheitsfeindlich und deshalb gerade aus dem Mund von Abgeordneten, die sich liberal nennen, mehr als erstaunlich.

Wer so „argumentiert“ müsste letztlich auch die Freiheits- und Gleichheitsrechte des Grundgesetzes als sozialistischen Regulierungsansatz begreifen.

Netzneutralität soll garantieren, dass alle Daten im Netz gleichberechtigt transportiert werden und Provider und Netzbetreiber nicht diejenigen bevorzugt bedienen, die mehr bezahlen. Netzneutralität zu sichern und zu gewährleisten ist das Gegenteil von Regulierung. Denn durch eine gesetzliche Verpflichtung zur Netzneutralität werden die Provider lediglich dazu angehalten, die Manipulation derjenigen technischen Standards zu unterlassen, die die Funktionsfähigkeit des Netzes gewährleisten. Dieselbe Manipulation technischer Standards bildet übrigens auch die Grundlage von Netzsperren, wie sie im Zugangserschwerungsgesetz vorgesehen sind.

Der Gesetzgeber würde mit einer gesetzlichen Verankerung der Netzneutralität also lediglich eine Selbstverständlichkeit garantieren, die keine mehr zu sein scheint. Diese Selbstverständlichkeit ist allerdings unabdingbare Voraussetzung für die Sicherung der Meinungs- und Informationsfreiheit im Netz.

Gefragt ist an dieser Stelle mehr denn je ein politischer Liberalismus, der in der Tradition Ralf Dahrendorfs formulieren müsste: „Netzneutralität ist Bürgerrecht“.

Die FDP scheint in diese Frage aber eine Haltung eingenommen zu haben, die gegen die Freiheit gerichtet ist. Diese Haltung bricht mit liberalen Traditionen und Grundwerten.

posted by Stadler at 20:59  

23.1.11

Thesen der Medienanstalten zur Netzneutralität

Die Landesmedienanstalten haben ein Thesenpapier zum Thema Netzneutralität veröffentlicht. Interessant erscheint mir insbesondere folgende These:

Nach der Zugangs- und Plattformsatzung der Landesmedienanstalten ist für offene Netze kennzeichnend, dass keine Vorauswahl durch einen Plattformbetreiber erfolgt, so dass Anbieter von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien ihre Angebote unmittelbar bereitstellen können. Verlangt ein Netzbetreiber ein Entgelt dafür, dass ein bestimmter Inhalt transportiert wird, oder dass dies schneller oder in besserer Qualität als bei anderen geschieht, ist diese Offenheit nicht mehr gegeben und es ist zu prüfen, inwieweit das Plattformregime des Rundfunkstaatsvertrages greift.

Wenn Provider also ein Entgelt dafür verlangen, dass ein bestimmter Inhalt überhaupt oder nur schneller transportiert wird, dann soll dies dazu führen, dass diese Dienste dem Regime der Rundfunkregulierung unterliegen. Präzisiert wird die Aussage dann noch durch u.a. folgende Ergänzung:

Offen ist das Internet nicht mehr, wenn für den Transport eines bestimmten Inhalts bezahlt wird, damit er schneller oder in besserer Qualität zum Nutzer kommt als ein anderer vergleichbarer Inhalt. Der Verzicht auf Regulierung setzt voraus, dass nicht die Verhandlungsmacht starker Inhalteanbieter oder auch von Plattformen wie Google, Facebook oder Apple den Zugang kleinerer Anbieter oder neuer Plattformen beeinträchtigen kann.

Dieser regulatorische Ansatz erscheint mir an sich konsequent. Die Frage ist aber wie so häufig die, ob sich die genannten US-Konzerne um die Ansicht deutscher Landesmedienanstalten kümmern oder wie bisher auf die Macht des Faktischen vertrauen.

posted by Stadler at 20:06  

13.8.10

Contra Netzneutralität

Hubertus Gersdorf, Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft und Inhaber der „Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht“ an der Uni Rostock hat sich ablehnend zu der Initiative „Pro Netzneutralität“ geäußert und die Frage aufgeworfen, warum Diensteanbieter das Internet kostenfrei nutzen sollen, warum es einem ISP nicht gestattet sein soll, von demjenigen, der mehr Traffic verursacht, auch mehr zu verlangen, um schließlich noch einen – immer wieder gern genommenen – Vergleich zum Rundfunk anzustellen.

Diese Ausführungen machen mich deshalb etwas ratlos, weil sämtliche Grundthesen von Gersdorf, wenn ich sie richtig verstehe, schon im Ausgangspunkt unzutreffend sind.

Die Diensteanbieter nutzen das Internet nicht kostenlos, sondern sie zahlen im Regelfall an einen Host-Provider, also einen ISP. Und die Höhe der Kosten ist durchaus abhängig von dem Traffic auf dem Webserver. Die User zahlen für den Internetzugang. Diese Tarife sind heute zumeist pauschal, waren aber früher auch schon mal volumen- oder zeitabhängig. Dass das so ist, ist letztlich auch eine Frage von Vertragsverhältnissen. Jeder zahlt an den Dienstleister, der für ihn vertragliche Leistungen erbringt.Was Gersdorf sich offenbar vorstellt, ist, dass Content-Anbieter zusätzlich an die Leitungsnetzbetreiber zahlen sollen. Da die Carrier und der Inhaltsanbieter aber keine Vertragsbeziehung unterhalten, wäre ein solches Modell nur dann denkbar, wenn der Staat regulierend eingreift. Und genau hier kommt beim Rundfunkrechtler Gersdorf die gute alte Rundfunkregulierung ins Spiel. Nur dieses seltsame Internet ist dezentral und weltweit und eben nicht Kabel Deutschland.

Das was Gersdorf  ausführt, hat m.E. mit der Diskussion um Netzneutralität auch nicht viel zu tun. Netzneutralität bedeutet – jedenfalls nach meinem Verständnis – dass Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt transportiert werden müssen. Was Gersdorf aber fordert, ist etwas anderes, nämlich so eine Art zusätzliche Abgabe der Inhaltsanbieter zugunsten der Netzbetreiber.

Bei solchen Vorschlägen fällt mir dann auch immer wieder der Spruch ein, „die Amerikaner haben das Internet erfunden, die Deutschen regulieren es; jeder macht, was er am Besten kann„.

posted by Stadler at 19:42  

14.6.10

Netzneutralität

Die Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ des Bundestages diskutiert in ihrer heutigen Sitzung über Netzneutralität.

Netzneutralität bedeutet, dass Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt transportiert werden sollen. Das setzt voraus, dass sowohl der Staat als auch die technischen Akteure keinerlei Manipulationen technischer Abläufe und Standards veranlassen bzw. vornehmen.

Wenn man Netzneutralität gewährleisten will, darf man bei der Regulierung ausschließlich an den Endpunkten ansetzen. Der technische Prozess dazwischen, also die Ebene der Leitungsnetzbetreiber und der Access-Provider, muss tabu bleiben. Wer die Funktionsfähigkeit des Netzes dauerhaft ohne Beeinträchtigungen sicherstellen will, muss die Finger von der technischen Infrastruktur lassen. Das ist leider bei vielen Politikern noch nicht angekommen, wie man am Beispiel des Zugangserschwerungsgesetzes oder der parallelen Diskussion auf EU-Ebene sieht.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn sich endlich die Erkenntnis durchsetzen würde, dass eine Regulierung, die bei technischen Mittlern wie Access-Providern ansetzt, einerseits nicht effektiv ist und andererseits immer die Notwendigkeit der Manipulation technischer Abläufe und Standards mit sich bringt, weshalb sie auch immer die Gefahr beinhaltet, die Funktionsfähigkeit des Netzes zu beeinträchtigen.

posted by Stadler at 10:06  

10.6.10

Enquete-Kommission diskutiert über Netzneutralität

Die Enquete-Kommission des Bundestages „Netzpolitik und digitale Gesellschaft“ diskutiert am kommenden Montag über das Thema Netzneutralität, wie netzpolitik.org berichtet. Dort versucht sich Markus an einer Definition von Netzneutralität aus Sicht des Nutzers.

Das ist sicher kein schlechter Ansatz, denn die bisherige Diskussion um Netzneutralität war oft genug sehr einseitig auf wirtschaftliche Aspekte ausgerichtet. Aber wenn man schon vom Markt spricht, dann vielleicht auch mal vom Markt der Meinungen und Informationen. Denn den gilt es dauerhaft zu gewährleisten. Netzneutralität bedeutet deshalb, einen möglichst freien, ungehinderten Fluss der Information zu gewährleisten. Die technischen Dienstleister müssen sich neutral verhalten und haben Daten unverändert und unverfälscht weiter zu leiten. Jeder Versuch, Inhalte zu verändern, zu unterdrücken, umzuleiten oder zu blockieren, widerspricht dem Gebot der Netzneutralität.

Es ist leider oft genug der Staat selbst, der durch manipulative Eingriffe in technische Abläufe gegen das Gebot der Netzneutralität verstößt. Das Zugangserschwerungsgesetz oder die von der EU-Kommission geplanten Access-Blockaden sind ein gutes Beispiel dafür.

Es wäre ein großer Erfolg, wenn es der Enquete-Kommission gelingen würde, ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass das Internet ohne eine so verstandene Netzneutralität in Zukunft nicht hinreichend funktionieren kann.

posted by Stadler at 17:48  

21.4.10

Internetregulierung nach dem ACTA Entwurf

Im Hinblick auf die umstrittenen ACTA Verhandlungen ist nun erstmals ein offizieller Entwurf des beabsichtigen Vertragstextes veröffentlicht worden. Anders als die geleakten Fassungen, lässt dieser Entwurf nicht erkennen, welche Staaten und Parteien welche Positionen eingenommen haben.

Mit Blick auf die Durchsetzung des geistigen Eigentums im Internet – die Regelungen hierzu finden sich ab Seite 18  – wird allerdings der Ansatz einer stärkeren Inpflichtnahme von Internet Service Providern mehr als deutlich.

Die Definition des Begriffs „Online Service Provider“ ist dabei sehr weit gefasst:

„online service provider and provider mean a provider of online services or network access, or the operators of facilities therefore, and includes an entity offering the transmission, routing, or providing of connections for digital online communications, between or among points specified by a user, of material of the user’s choosing, without modification to the content of the material as sent or received“

Welche Maßnahmen die Provider konkret ergreifen sollen, ist nicht in allen Details hinreichend klar umrissen. U.A. Auskunftsansprüche von Rechteinhabern gegen Provider und eine Art „Notice And Take Down“ sind allerdings angedeutet. Und nachdem ein Zugangsprovider keine Inhalte löschen oder entfernen kann, er andererseits zum Kreis derjenigen gehört, die Maßnahmen ergreifen sollen, verbleiben als Handlungsoptionen eigentlich nur Access-Sperren und Filterkonzepte.

Um überhaupt zu einer halbwegs ausgewogenen Regelung zu kommen, wäre es deshalb in einem ersten Schritt nötig, Access-Provider gänzlich auszunehmen, was im übrigen auch mit Blick auf die vieldiskutierte Netzneutralität geboten ist. Und genau das sollte die EU, auch vor dem Hintergrund der E-Commerce-Richtlinie, in den weiteren Verhandlungen fordern.

posted by Stadler at 15:45  

19.3.10

Die CDU und die Netzneutralität

Die CDU scheint sich neuerdings für Netzneutralität erwärmen zu können. Unter „blogfraktion.de“ schreibt der Abgeordnete Peter Tauber, dass Netzneutraliät die Voraussetzung für Innovationen sei.

Jetzt muss die Mehrheit der Union nur noch den Gesamtkontext herstellen. Denn Netzneutralität ist nicht nur die Voraussetzung für Innovationen, sondern vielmehr die Grundlage jeder ungehinderten und freien Kommunikation. Der Bürger hat ein Interesse daran, die technische Struktur ohne jede Beschränkung und Beeinträchtigung nutzen zu können. Netzneutralität bedeutet deshalb, dass der Staat seine Finger von den technischen Strukturen des Netzes lassen muss und der Versuchung zu widerstehen hat, Informationsmittler wie die Zugangsprovider als Hilfssheriffs in die Pflicht zu nehmen.

Wer Netzneutralität fordert, der muss auch Vorhaben wie das Zugangserschwerungsgesetz ablehnen. Die Union muss die Sache jetzt nur noch konsequent zu Ende denken. Die Forderung nach freiem Datenverkehr auf der Grundlage von Netzneutralität und gleichberechtigtem Datenaustausch ist gut und vernünftig. Davon sollte Herr Tauber auch seine Fraktionskollegen überzeugen.

posted by Stadler at 17:17  

23.2.10

Grundrecht auf Netzneutralität?

Kristian Köhntopp – kein Jurist, dafür ein Mensch mit einem klaren Blick – wirft in seinem Blog die Frage auf, ob es ein Grundrecht auf Netzneutralität gibt und ob man ein solches Recht einfordern kann.

Köhntopp stellt die Frage, ob der Bürger ein Recht auf mittlerfreie Kommunikation hat, weil nur so seine Meinungs- und Informationsfreiheit künftig gewährleistet werden kann.

Die Regulierungsbemühungen des Staates setzen nämlich bislang gerade bei den technischen Mittlern – also vor allem den Internet Service Providern – an. Zugangserschwerungsgesetz, JMStV, Deep Packet Inspection oder Three-Strikes-Out sind Modelle, die den Provider ins Visier genommen haben und von ihm verlangen, technische Abläufe und Standards zu manipulieren, um so Einfluss auf die Inhalte nehmen zu können.

Die Diskussion der Frage, ob der Bürger von seinem Staat verlangen kann, die Finger von der Kommunikationsinfrastruktur zu lassen, ist nicht nur etwas für Nerds und Freaks. Mit dieser Thematik werden sich vielmehr gerade auch die Juristen beschäftigen müssen. Das vom Verfassungsgericht neu geschaffene Grundrecht auf Gewährleistung der Integrität informationstechnischer Systeme zeigt möglicherweise auch für das Netz schon auf, wohin der Weg führen muss. Auch wenn die Brücke zur Netzneutralität bislang noch nicht geschlagen worden ist.

Neben der Frage nach dem Grundrecht, die Köhntopp stellt, muss auch die Frage nach einer institutionellen Garantie von Netzneutralität aufgeworfen werden. Muss der freiheitlich-demokratische Rechtsstaat gewährleisten, dass die technischen Kommunikationsstrukturen von jeglicher staatlicher Einflussnahme freibleiben und muss er stattdessen nach Wegen suchen, rechtswidrige Inhalte ausschließlich an den Endpunkten, bei den Sendern und Empfängern zu bekämpfen?

Das ist in der Tat die eigentliche Diskussion, die in der Auseinandersetzung mit den derzeit stattfindenden konservativen Regulierungsbemühungen zu führen ist.

posted by Stadler at 15:36  
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