Thesen der Medienanstalten zur Netzneutralität
Die Landesmedienanstalten haben ein Thesenpapier zum Thema Netzneutralität veröffentlicht. Interessant erscheint mir insbesondere folgende These:
Nach der Zugangs- und Plattformsatzung der Landesmedienanstalten ist für offene Netze kennzeichnend, dass keine Vorauswahl durch einen Plattformbetreiber erfolgt, so dass Anbieter von Rundfunk und vergleichbaren Telemedien ihre Angebote unmittelbar bereitstellen können. Verlangt ein Netzbetreiber ein Entgelt dafür, dass ein bestimmter Inhalt transportiert wird, oder dass dies schneller oder in besserer Qualität als bei anderen geschieht, ist diese Offenheit nicht mehr gegeben und es ist zu prüfen, inwieweit das Plattformregime des Rundfunkstaatsvertrages greift.
Wenn Provider also ein Entgelt dafür verlangen, dass ein bestimmter Inhalt überhaupt oder nur schneller transportiert wird, dann soll dies dazu führen, dass diese Dienste dem Regime der Rundfunkregulierung unterliegen. Präzisiert wird die Aussage dann noch durch u.a. folgende Ergänzung:
Offen ist das Internet nicht mehr, wenn für den Transport eines bestimmten Inhalts bezahlt wird, damit er schneller oder in besserer Qualität zum Nutzer kommt als ein anderer vergleichbarer Inhalt. Der Verzicht auf Regulierung setzt voraus, dass nicht die Verhandlungsmacht starker Inhalteanbieter oder auch von Plattformen wie Google, Facebook oder Apple den Zugang kleinerer Anbieter oder neuer Plattformen beeinträchtigen kann.
Dieser regulatorische Ansatz erscheint mir an sich konsequent. Die Frage ist aber wie so häufig die, ob sich die genannten US-Konzerne um die Ansicht deutscher Landesmedienanstalten kümmern oder wie bisher auf die Macht des Faktischen vertrauen.
Was haben die US-Konzerne damit zu tun?
Die die nach Regulierung und Sonderentgelten schreien sitzen in Deutschladn und heissen namentlich Telekom, Vodafone und BASE.
Die Konzerne wie Google, Skype oder FaceBook wehren sich dagegen das für ihre DIenste der Nutzer extra zahlen muss. Ein solch konsequenter Ansatz würde also genau die richtigen treffen.
(Wenn die US-Regierung das anders sieht kann sie gerne die US-Bürger bei den US-Netzanbietern als Goldesel in die Ställe stellen lassen. Aber das betrifft nicht die Deutschen oder Europäer)
Comment by DAMerrick — 23.01, 2011 @ 20:53
Mir persönlich ist -offen gesagt- nicht so ganz schlüssig in wie weit die Geschwindigkeit der Verbindung ein Kriterium für eine „Offenheit“ sein soll!?
Das hieße ja, daß „nur“ weil ich z.B. ADSL habe, aber beispielsweise mein Bruder schon VDSL hat, die „Offenheit“ nicht mehr gegeben sei. Ähnlich verhält es sich mit vertraglichen Geschwindigkeiten und faktischen Geschwindigkeiten. So ist es z.B. kein Geheimnis daß bei einer beispielsweise 16er Leitung keine „echten“ 16 Mbit/s durchgehen, sondern meistens deutlich geringere Bitraten. Geschwindigkeiten unter Betrachtung von Mobil-Telephonen, WLAN-Standards etc. bleiben momentan
unerwähnt.
Kurzum: Mit meiner ADSL-Leitung kann bzw. könnte ich z.B. kein HD mittels IPTV empfangen. Laut Thesenpapier, zumindest so wie ich es verstehe, wäre das ein Zeichen dafür, daß die „Offenheit“ nicht gewährleistet sei. Oder verstehe ich das falsch?
Oder ist beim Thema Geschwindigkeit eine „künstliche“ Drosselung der Bandbreite gemeint? Also wie es in manchen Ländern „gerne“ (Frankreich) bei intensiver Datenverarbeitung der Fall zu sein scheint (Stichwort: Drosseung bei sog. „filesharing“-Kandidaten)
Ich werde irgendwie nicht so ganz schlau aus dem Thesenapier.
Wurde das vielleicht von Juristen geschrieben? ;-) (Spaß!)
Würde mich freuen, diesbzgl. aufgeklärt zu werden!
Übrigens: Ich persönlich bin ein Befürworter einer Netzneutralität! Allerdings habe ich persönlich auch nichts gegen einen „gesunden“ Wettbewerb. Ist mir -ehrlich gesagt- lieber als staatliche Kontrolle! Zukünftige Breitbandfresser, wie beispielsweise HD-TV, 3D u.ä. sind meiner Meinung nach ein „nice to have“ und nicht unbedingt ein „must have“! Von daher sollte m.E. der Fokus primär auf einem flächendeckenden Breitbandnetz liegen um auch eine flächendeckende Netzneutralität sicherzustellen.
Es sollte dabei jedem klar sein, daß Gesetze / Verordnungen etc. die HEUTE beschlossen werden sowieso regelmäßig hinterfragt werden müssen. Und zwar basierend auf der technischen Entwicklung. Solche Dinge, wie beispielsweise ein UrhG von 1965, an dem immer noch rumgedoktort wird, sind meiner Meinung nach in Zukunft wenig sinnvoll und auch nicht zielführend!
Danke und Gruß, Baxter
Comment by Baxter — 25.01, 2011 @ 00:34