Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.8.10

Contra Netzneutralität

Hubertus Gersdorf, Mitglied der Enquete-Kommission Internet und digitale Gesellschaft und Inhaber der „Gerd Bucerius-Stiftungsprofessur für Kommunikationsrecht“ an der Uni Rostock hat sich ablehnend zu der Initiative „Pro Netzneutralität“ geäußert und die Frage aufgeworfen, warum Diensteanbieter das Internet kostenfrei nutzen sollen, warum es einem ISP nicht gestattet sein soll, von demjenigen, der mehr Traffic verursacht, auch mehr zu verlangen, um schließlich noch einen – immer wieder gern genommenen – Vergleich zum Rundfunk anzustellen.

Diese Ausführungen machen mich deshalb etwas ratlos, weil sämtliche Grundthesen von Gersdorf, wenn ich sie richtig verstehe, schon im Ausgangspunkt unzutreffend sind.

Die Diensteanbieter nutzen das Internet nicht kostenlos, sondern sie zahlen im Regelfall an einen Host-Provider, also einen ISP. Und die Höhe der Kosten ist durchaus abhängig von dem Traffic auf dem Webserver. Die User zahlen für den Internetzugang. Diese Tarife sind heute zumeist pauschal, waren aber früher auch schon mal volumen- oder zeitabhängig. Dass das so ist, ist letztlich auch eine Frage von Vertragsverhältnissen. Jeder zahlt an den Dienstleister, der für ihn vertragliche Leistungen erbringt.Was Gersdorf sich offenbar vorstellt, ist, dass Content-Anbieter zusätzlich an die Leitungsnetzbetreiber zahlen sollen. Da die Carrier und der Inhaltsanbieter aber keine Vertragsbeziehung unterhalten, wäre ein solches Modell nur dann denkbar, wenn der Staat regulierend eingreift. Und genau hier kommt beim Rundfunkrechtler Gersdorf die gute alte Rundfunkregulierung ins Spiel. Nur dieses seltsame Internet ist dezentral und weltweit und eben nicht Kabel Deutschland.

Das was Gersdorf  ausführt, hat m.E. mit der Diskussion um Netzneutralität auch nicht viel zu tun. Netzneutralität bedeutet – jedenfalls nach meinem Verständnis – dass Datenpakete im Internet unverändert und gleichberechtigt transportiert werden müssen. Was Gersdorf aber fordert, ist etwas anderes, nämlich so eine Art zusätzliche Abgabe der Inhaltsanbieter zugunsten der Netzbetreiber.

Bei solchen Vorschlägen fällt mir dann auch immer wieder der Spruch ein, „die Amerikaner haben das Internet erfunden, die Deutschen regulieren es; jeder macht, was er am Besten kann„.

posted by Stadler at 19:42  

4 Comments

  1. Aber sicher doch. Um bei Kabelerzeugnissen fairen Wettbewerb zu sichern, brauchen wir sofort ein Leitungsschutzrecht!

    scnr.

    Comment by Jo — 13.08, 2010 @ 20:31

  2. Aarg! Das ist so dumm, dass es kracht. Man muss ja als Hubertus nicht alles wissen, nur sollte man dann eben jemand fragen oder einen Recherche-Stab beauftragen, was ich als Mindestkompetenz für seine Position ansehe. Nein, lieber sich blöd schwadronierend zum Horst machen.

    Comment by Clemens Gleich — 13.08, 2010 @ 21:59

  3. Und wer erklärt ihm jetzt die Zusammenhänge?

    Comment by Christian — 14.08, 2010 @ 10:52

  4. Zitat: „Seit jeher zahlen Rundfunkveranstalter für die Verbreitung ihrer Programme Transportentgelte an die Netzbetreiber.“
    Ich wette, dass diese Kosten in die Kalkulation der Rundfunkgebühren bzw. Werbeminutenpreise bei privaten Sendern einfliessen und diese dann letzten Endes von den Verbrauchern bezahlt werden. Bei den Internetzugangskosten verhält es sich sicher ebenso. Der ISP stellt einen Zugang mit einer maximalen Bandbreite zur Verfügung, kalkuliert den mittleren Datentransfer und ggf. Interconnectionkosten, schlägt einen Gewinn auf und findet (s)einen Preis.

    Comment by M. Boettcher — 14.08, 2010 @ 11:42

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