Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.7.11

Das Problem mit der Netzneutralität

Der Provider 1&1 betreibt gerade eine durchaus interessante PR-Kampagne, in der er sich für Netzneutralität ausspricht. In einem Bericht von Heise heißt es hierzu, dass sich 1&1 zum Prinzip eines freien Internets bekennt, wozu gehöre, dass jeder Nutzer Zugang zu jedem über das Netz verfügbaren Inhalt haben müsse. Netzbetreibern dürfe es daher nicht gestattet werden, „den Zugang zu bestimmten Diensten oder Inhalten zu blockieren oder zu behindern“.

Das klingt zunächst sehr gut. Weiter unten im Text liest man dann allerdings, dass 1&1 die Unterscheidung nach Qualitätsklassen dennoch nicht gänzlich ablehnt. Unterscheidet sich diese Position also wirklich von der anderer Internet-Provider?

Die aktuelle deutsche Diskussion über Netzneutralität müsste sich insgesamt stärker mit der Frage befassen, ob eine gesetzliche Regelung so trennscharf formuliert werden kann, dass eine Beeinträchtigung der legitimen wirtschaftlichen Interessen der Provider verhindert werden kann. Genau das muss man bezweifeln.

Denn bereits der Umstand, dass schnellere Zugänge teuerer angeboten werden als langsamere, stellt eine Form der Priorisierung dar. Wenn wir das verbieten wollen, dann verbieten wird den Providern für unterschiedliche Leistungen auch unterschiedlich hohe Entgelte zu verlangen. Der Gesetzgeber, der durch eine Festschreibung einer so verstandenen Netzneutralität eine Form der Ungleichbehandlung verbieten will, kommt dadurch möglicherweise selbst in Konflikt mit dem Gleichheitssatz.

Auf die Frage, wie man die Netzneutralität denn gesetzlich definieren könnte, bekommt man von den Befürwortern einer Regelung häufig Antworten wie: Gleiche Konnektivität für alle. Auf den Einwand, dass die Telekom dann VDSL nicht mehr teuerer anbieten dürfte als ADSL wird entgegnet, dass gleiche Konnektivität nicht gleiche Geschwindigkeit bedeute, sondern nur den Ausschluss von Diensteklassenaufpreis.

Ist diese Art der Differenzierung tatsächlich trennscharf und als gesetzlicher Differenzierungsansatz geeignet? Was die Internet Service Provider wollen, ist es von denjenigen Kunden, die besonders viel Traffic verursachen, mehr Geld zu verlangen. Das war vor 10 Jahren, als die volumenabhängige Abrechnung noch verbreitet war, vollkommen normal, ohne, dass jemand darin einen Verstoß gegen das Gebot der Netzneutralität gesehen hätte. Heute spricht man halt von Qualitäts- oder Diensteklassen, für die unterschiedliche Entgelte verlangt werden können. Man will also jetzt etwas verbieten, was schon immer praktiziert wurde und in gewissem Umfang auch legitim ist.

Beinhaltet die aktuelle nationale Forderung nach Netzneutralität in Wahrheit nicht eher die Forderung nach einer einheitlichen Flatrate für alle? Dann sollte man an dieser Stelle aber vielleicht eine Diskussion über eine staatliche Garantie für eine Grundversorgung führen und nicht eine über Netzneutralität.

Die  derzeit primär wirtschaftlich geprägte Debatte greift aber in jedem Fall deutlich zu kurz, denn eine Verankerung der Netzneutralität im TKG klammert die staatliche Manipulation von Netzstandards völlig aus.

Die Netzneutralität, wie sie Grüne und Teile der SPD derzeit fordern, kann man für entbehrlich halten. Sie wird im ungünstigsten Fall berechtigte wirtschaftliche Interessen der Provider beeinträchtigen. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb raushalten.

Update vom 11.07.2011:
Nachdem mein Artikel auf deutlichen Widerspruch gestoßen ist, möchte ich noch auf einen zusätzlichen Aspekte hinweisen.

Die Befürworter einer gesetzlichen Regelung der Netzneutralität gehen offenbar von der Vorstellung aus, man könne damit die Netzneutralität wahren und nur so die von einigen Providern geforderten Diensteklassen verhindern.

Die erste Frage muss daher sein, ob derartige Diensteklassen bereits nach geltendem Recht drohen. Meine Antwort lautet nein. Denn die Einführung solcher Diensteklassen steht in Konflikt mit dem Fernmeldegeheimnis (§ 88 TKG), weil sie eine inhaltliche Erfassung des Nutzungsverhaltens voraussetzt. Gerade aus diesem Grund hätten die Provider ja gerne eine gesetzliche Regelung für derartige Diensteklassen.

Wenn man jetzt also Netzneutralität gesetzlich festschreibt und als Ausnahme die Möglichkeit sog. Diensteklassen einführt – und die Lobbyisten werden hart für dieses Ergebnis arbeiten – dann hätten die Provider einen klaren gesetzlichen Gestattungstatbestand und die gesetzliche Festschreibung der Netzneutralität wäre zugleich ihre Einschränkung.

posted by Stadler at 21:15  

15 Comments

  1. Danke, danke, danke! Und bravo.

    Mich gruselt vor allem das Wie: Zuerst eine staatliche Definition von Neutralität und dann eine Linzensierung der Provider und dann irrer bürokratischer Overhead. Parallel werden immer megr gewisse Oligopolisten nur gegen saftige Preise zum neutralen Datenaustausch unter Providern (Peering) bereit sind. Gerade diese Anbieter werden allfällige staatliche Neutralitätsdefinitionen aber locker erfüllen.

    Comment by svb — 10.07, 2011 @ 21:38

  2. Um die sache der allgemeinheit verständlich zu machen bietet sich der vergleich mit dem stromnetz an.

    egal welchen stromanschluss ich habe,
    egal zu welchem tarif,
    ich zahle in meinem tarif für jeden strom das gleiche. egal ob ich strom benutze um kaffee zu kochen oder pornos zu gucken, der strom kostet das gleiche.

    die gegener der netzneutralität im internet wuenschen nun das trafic in einem tarif je nach verwendung unterschiedlich teuer sein soll.

    das ist so als wenn strom fürs porno schauen etwas anderes kosten würde als strom fürs kaffee kochen.

    da würde auch der blödste bürger schreien, abe rbeim traffic ist es vorstellbar das die grossen anbieter das durchsetzen. um mehr kassieren zu können. IM bereich der handy netze ist es ja auch schon gang und gäbe das trafic je nach verwendung unterschiedlich kostet. Stichwort datentarife oder gar roaming der betrug pur.

    mfg
    yb

    Comment by yah bluez — 10.07, 2011 @ 21:54

  3. Der Vergleich zwischen den alten Volumentarifen und den neuen Dienstklassen hinkt IMO etwas.
    Mit dem Inklusivevolumen aus früheren Zeiten konnte man machen was man will.
    Heute aber geht es ja darum das ich mit meinem (evtl. limitierten) Traffic eben nicht mehr machen kann was ich will.
    Die einen sperren VoIP, die anderen Videoportale, usw.
    Vor allem im Mobilbereich wird also heute der Traffic limitiert und gleichzeitig der Zugang zu bestimmten Diensten eingeschränkt. Geht man diesen Weg weiter, dann bedeutet es, den Providern ein Geschäftsmodell zu erlauben, das auf dem Verkauf knapper Ressourcen passiert anstatt Anreize zu setzten die Kapazität weiter auszubauen.

    Comment by Dirk Abe — 10.07, 2011 @ 22:08

  4. Netzneutralität heißt nicht, dass alle einen gleich schnellen Internetanschluss bekommen, sondern dass alle Daten in im Netz unabhängig von ihrer Art gleich behandelt werden.
    Bereits das kann problematisch sein, aber es verhindert nicht für VDSL mehr Geld zu verlangen als für langsamere Anschlüsse.

    Wenn Provider von Dienstanbietern Geld für die Datenübertragung verlangen, kann das sehr schnell Innovationen behindern. Genauso kann absolute Netzneutralität einige Anwendungen stark behindern. Es ist wie immer die Dosis, die das Gift macht.

    Ich werde dazu gleich mal einen Blogartikel aus technischer Sicht schreiben.

    Comment by Tannador — 10.07, 2011 @ 22:10

  5. Bei den alten Volumentarifen handelt es sich nicht um etwas sachlich vergleichbares, wie die jetzt diskutierten Diensteklassen. Verschieden schnelle Anschluesse zu gestaffelten Preisen anzubieten, bliebe auch bei vorgeschriebener Netzneutralitaet legitim. So lange kein Unterschied in der Art der transportierten Daten oder beim Anbietenden oder Empfangenden begruendet wird.

    DSL1000 oder VDSL z.B. sind (theoretisch) allein durch die (max.) zur Verfuegung gestellte Bandbreite definiert. Es sollte nicht unterschieden werden nach Uebertragungsprotokoll oder Inhalten. Dass leider besonders im Mobilbereich teilweise bereits anderes gilt, widerspricht eben der Netzneutralitaet.

    Comment by by — 10.07, 2011 @ 22:18

  6. Habe meine Gedanken mal etwas präzisiert.
    http://blog.tannador.com/?p=127

    Comment by Tannador — 11.07, 2011 @ 00:58

  7. Hi,

    wie ich schon bei Tanador als Kommentar geschrieben haben:

    Echtzeitanforderungen müssen nicht ausgeschlossen werden, um eine sinnvolle Netzneutralität zu gewährleisten. Entscheidend ist, dass die User die Wahl haben. Wenn ich für meinen Zugang mehr Bandbreite will, bin ich auch bereit mehr zu bezahlen. Ebenso ist es in Ordnung, wenn ISPs für Merkmale wie geringe Latenz mehr berechnen. Entscheidend ist, dass der Kunde die Auswahl trifft und die Art der übertragenen Daten keine Rolle spielt (keine “Deep Packet Inspection”).

    Gruß,

    Holger

    Comment by Holger L. Ratzel — 11.07, 2011 @ 07:42

  8. Der Vergleich mit dem Strom ist zwar sehr plastisch, hinkt aber auch etwas. Derzeit zahlt nähmlich fast niemand Internet nach Verbrauch, sondern pauschal, während es andererseits keine Stromflatrates gibt und dort nur nach Verbrauch abgerechnet wird.

    Die Frage ist für mich u.a. ob man den diskriminierungsfreien Transport von Daten gesetzlich so eindeutig und eng definieren kann, damit man nicht über das Ziel hinausschießt. Eine andere Frage ist es, ob die Provider – nach geltendem Recht – überhaupt nach Belieben Diensteklassen definieren können.

    Für mich ist auch interessant, dass gerade diejenigen nach dem Gesetzgeber rufen, die sonst immer fordern, er solle sich (aus dem Internet) raus halten.

    Comment by Stadler — 11.07, 2011 @ 09:30

  9. Man muss sich nur vorstellen, dass es eine Stromflatrate gäbe und die Einnahmen jetzt nicht mehr reichen würde. Statt jetzt die Flatrate teurer zu machen oder wieder auf das alte Zählermodell umzusteigen, schließen die Konzerne verträge mit Elektronikherstellern:
    Ein Dell Rechner fährt sofort hoch, aber ein Lenovo muss erst 2 Minuten warten bis der Strom kommt. Eine Miehle Waschmaschine liefert volle Leistung, eine No-Name Maschine bekommt nicht genug Strom und kann nur mit halber Geschwindigkeit schleudern.
    Niemand würde soetwas akzeptieren; außer im Internet.

    Comment by Tannador — 11.07, 2011 @ 11:09

  10. Hallo,

    das mit dem „nach dem Gesetzgeber rufen“ muss man, glaube ich, etwas differenzierter sehen. Auch ich bin dafür, dass der Staat sich aus dem Leben der Leute so weit es geht heraushält. Der Gesetzgeber ist aber da gefragt, wo Partikularinteressen u.U. gegen das Wohl der Allgemeinheit stehen.

    Der Vergleich mit dem Stromverbrauch erscheint mir durchaus treffend, denn was hier m.E. übersehen wird, ist, dass viele Provider ein Geschäftsmodell darin sehen, sich nicht für Volumen, Geschwindigkeit oder den Internetzugang an sich bezahlen zu lassen, sondern für die Inhalte, also z.B.: Provider X verlangt für jede Ware, die Online-Kaufhaus Y an einen Kunden von Provider X (der nicht zwingend auch der Provider von Y ist!), einen bestimmten Betrag (bzw. Provision). Die Folge wäre eine wirtschaftliche Abhängigkeit des Providers X vom Online-Kaufhaus Y.

    Ein fiktives Beispiel soll die Folgen verdeutlichen: Auf der einen Seite ein mächtiger Verlag, der u.a. eine Boulevardzeitung herausgibt, und auf der anderen Seite ein Watchblog für Medien, das sich oft kritisch ebendiese Zeitung äußert.
    In der Mitte ein Provider, der an den Werbeeinnahmen der Online-Ausgabe der Zeitung mitverdienen will und deshalb für jedes Datenpaket, das von der Online-Ausgabe an den Endkunden geht, extra Geld verlangt.
    Eine mögliche Folge wäre, dass der Provider in die Versuchung gerät, den Zugang zu dem Blog für alle seine Zugangskunden zu sperren, weil er weiß, dass es für den Verlag, seinen besten Content-Kunden, unbequem ist. Dazu erfordert es nicht einmal der expliziten Intervention des Verlags.

    Comment by ronin — 11.07, 2011 @ 12:11

  11. Zeile 17: Erg. „verkauft“.

    Comment by ronin — 11.07, 2011 @ 12:12

  12. Der Begriff „Diensteklassen“ ist viel zu schwammig, um sagen zu können, ob man das will oder nicht. Das ist natürlich auch Absicht; je weniger offen man sagt, was man will, desto schwieriger ist es, dagegen zu argumentieren.

    Ich erlaube mir, nochmal zusammen zu fassen, was nicht erwünscht ist:
    – Zugangssperren jeglicher Art.
    – Abrechnungsmodelle, bei denen im Wesentlichen identische Leistungen unterschiedlich bepreist werden.
    – Abrechnungsmodelle, bei denen bereits vollständig bezahlte Leistungen nochmal bezahlt werden sollen. (Kostenteilung muss aber möglich bleiben, wohl schwierigstes Thema.)
    – Abrechnungsmodelle, die nur bei gleichzeitiger Einführung einer Totalüberwachung des Nutzerverhaltens denkbar sind.

    Ich stimme zu, dass man das wohl schon mit der bestehenden Gesetzeslage durchsetzen könnte. Sämtliche Aufsichtsbehörden (insb. BNetzA, BKartA, BfDI) spüren aber offenbar nicht die geringste Neigung, das zu tun. Ein unmissverständlicher (gesetzlicher) Auftrag könnte hier helfen.

    Comment by Maik — 11.07, 2011 @ 16:55

  13. Das kommt drauf an nach welchen Kriterien die
    Diensteklassen differenziert werden. IP-Adresse,
    TOS-Header, Portnummer, Packetgröße dürften kaum
    als Inhalt des Päckchens angesehen werden und eher
    dem Umschlag eines Briefes mit Adresse, Exprés
    oder Airmailaufkleber entsprechen. Filtern nach
    diesen Kriterien ist auch einfacher als DPI.

    Comment by Tuttle — 11.07, 2011 @ 16:58

  14. Hallo Herr Stadler

    Verstehe ich Sie richtig, so stellen Sie sich die Zukunft eines freien Kommunikations- und Informationsnetzes vor?
    http://i.imgur.com/5RrWm.png

    Für mich ist das keine verlockende Aussicht.

    Zugangsanbieter dürfen übrigens gerne Volumentarife anbieten. Sie dürfen auch ihre Preise nach oben korrigieren. Auch dürfen sie für unterschiedlich hohe Maximalbandbreiten unterschiedlich hohe Entgelte verlangen. Was sie aber laut Netzneutralität nicht dürfen, ist allein das: den Traffic nach Inhalt, Empfänger oder Absender diskriminieren.

    Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man das nicht trennscharf formulieren kann.

    Die Digitale Gesellschaft hat bereits Vorschläge unterbreitet: http://digitalegesellschaft.de/2011/06/stellungnahme-zum-anderungsentwurf-tkg/

    Comment by Tharben — 11.07, 2011 @ 17:33

  15. Hallo.

    Die Einschätzung im Update ist IMHO falsch. Es braucht keiner Deep-Packet-Inspection, um Dienstklassen zu implementieren.

    a) Gegen Willen von Empfänger und Absender: Filtern nach IP-Adressraum (Google, Youtube, Facebook, etc. sehr leicht zu identifizieren), Port (Onlinespiele, Tauschbörsen), oder sogar komplexen Profilingalgorithmen (erkennen von Videoübertragungen) ist auch ohne DPI möglich. DPI ist sowieso nicht attraktiv, weil es zum einen extrem teuer ist und zum anderen durch Verschlüsselung vollständig ausgehebelt werden kann.
    Dies ist bereits in der Praxis im Einsatz: Telekom bremst(e?) Youtube aus!

    b) In Zusammenarbeit mit Absender (meiner Meinung nach das Wunschmodell der ISP):
    Der Content-Provider (z.B. Youtube) markiert im TOS-Feld eine höhere Priorität und zahlt dafür; bei anderen Anbietern wird das TOS-Feld an den Gateways resettet. Intern werden dann Backbonerouter eingesetzt, die das TOS-Feld beachten (momentan wird es größtenteils einfach ignoriert). Solch eine Manipulation am Datenpaket ist kein Eingriff in das Telekommunikationsgeheimnis, sonst wäre TCP/IP bereits illegal (HOP-Feld muss ja auch verändert werden). Es bezieht sich rein auf den Header (den Umschlag) und nicht auf die übermittelten Daten. Wenn dann die Gesamtbandbreite nicht mehr für alle reicht, führt die Sonderbehandlung des zahlenden Content-Providers automatisch zur Diskriminierung aller sonstigen Datenpakete.

    Dienstklassen sind im Internetprotokol vorgesehen und brauchen keine DPI. Ich sehe daher keine rechtlichen Probleme.

    Comment by Tannador — 11.07, 2011 @ 22:44

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