Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

24.3.14

Jugendschutz im Netz: Diskussionspapier kann online kommentiert werden

Letzte Woche hatte ich bereits über einen neuen Entwurf des Jugendmedienschutz-Staatsvertrag kritisch gebloggt. Die für den Entwurf federführend verantwortliche sächsische Staatskanzlei hat das Diskussionspapier heute ins Netz gestellt. Es besteht dort die Möglichkeit das Papier zu kommentieren und zu bewerten. Zumindest im Hinblick auf das Verfahren sind also gewisse Fortschritte erkennbar, während man inhaltlich nicht nur auf der alten, bedenklichen Linie verblieben ist sondern sogar neue juristische Problemfelder eröffnet hat, indem man sich in Widerspruch zu den Haftungsprivilegierungen des TMG und der E-Commerce-Richtlinie setzt.

Der Arbeitskreis gegen Internetsperren und Zensur (AK Zensur) kritisiert das Diskssionspapier als Weg zurück in die Vergangenheit. Deutliche Kritik an dem Diskssionspapier kam auch von dem Jugendschutzexperten Marc Liesching. Seine Empfehlung lautet: „In den Papierkorb damit und nochmal anfangen – am Besten unter Beteiligung des Bundes.

posted by Stadler at 16:48  

Ein Kommentar

  1. Die Seite ist ein Witz.

    1) schon beim Account erstellen wird es lustig.

    Das folgende Passwort ist schwach:
    „siuguawhweavbjsdnvopstjhbiynyionrgiebnvnropgrogneropgneropnperongoapngvnydfbnibuifgbiorgoprhgophygniop“

    Das folgende Passwort ist stark:
    „Passwort#123“

    2) max 800 Zeichen … stimmt, es wäre ja fatal, wenn man deren Bullshit wirklich demontieren könnte. Also 800 Zeichen Limit.

    3) Idiotie ohne Grenzen. Die wollen wirklich ein deutsches Kindernetz aufziehen ohne jedwede Rechtssicherheit für jene, die Inhalte einstellen. Man muss schon alles „ab18“ einstufen, damit man relativ sicher ist.

    4) Und wieder vergessen die idioten in dt. Amtsstuben völlig, dass kein Kind einen Vertrag mit einem provider abschließen kann. D.h. Eltern, Freunde usw müssen dem Kind einen Zugang bereitstellen. Nicht der Anbieter der Daten und Informationen ist somit in der Pflicht, sondern jene Personen, die den Kindern ihren Internetzugang zur Verfügung stellen.

    Comment by maSu — 25.03, 2014 @ 13:11

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