Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

30.3.13

Fall Mollath: Psychiatrie hält an bisheriger Einschätzung fest

Telepolis berichtet heute im Fall Mollath, dass der Leiter der forensischen Psychiatrie des Bezirkskrankenhauses Bayreuth, in dem Gustl Mollath untergebracht ist, Dr. Klaus Leipziger an seiner bisherigen Einschätzung festhält. Das ist bereits deshalb wenig überraschend, weil derselbe Klaus Leipziger das Gerichtsgutachten gefertigt hatte, aufgrund dessen die Unterbringung Mollaths überhaupt erst angeordnet wurde. Überraschend und gleichzeitig entlarvend ist allerdings die dazugehörige Begründung.

Laut Telepolis hat das Bezirkskrankenhaus Bayreuth in einer Stellungnahme gegenüber dem Landgericht Bayreuth ausgeführt, dass Sinn und Zweck der Maßregelvollzugsbehandlung nicht in Ansätzen erreicht werden konnten und somit weitere rechtserhebliche Straftaten, wie in den Anlassdelikten, zu erwarten seien.

Weil Mollath also nicht kooperiert und sich nicht behandeln lässt, ist kein Therapieerfolg eingetreten, weshalb weiterhin damit zu rechnen ist, dass Mollath Straftaten, wie die im Urteil festgestellten, begeht.

Wer zu Unrecht unterbracht wurde, hat dieser Logik folgend keine Chance wieder aus der Psychiatrie entlassen zu werden, solange er sich nicht einer nicht notwendigen Therapie unterzieht. Denn bis dahin gibt es logischerweise auch keinen Therapieerfolg und damit auch keinen Grund für die Annahme, dass die einmal festgestellte Gefährlichkeit entfallen sein könnte.

Das ist ein fataler Teufelskreis, zumal im konkreten Fall hinzu kommt, dass das Strafurteil gerade maßgeblich auf dem Gutachten desjenigen Psychiaters beruht, der Mollath jetzt eine fortdauernde Gefährlichkeit attestiert. Die neuen Tatsachen will dieser Sachverständige auch nicht würdigen, da er an den Feststellungen des rechtskräftigen Urteils ja nicht rütteln kann. Er müsste damit natürlich auch seine eigenen Schlussfolgerungen in Frage stellen. Tatsächlich untersucht hat Leipziger Mollath auch weiterhin nicht.

Die Begründung der Klinik ist kafkaesk. Das grundlegende Problem besteht schon darin, dass über der Unterbringung Mollath weiterhin derjenige Psychiater befindet, der ihn durch ein fehlerhaftes Gutachten überhaupt erst in die Psychiatrie gebracht hat. Warum die Unterbringung erkennbar rechtswidrig war, hat Oliver Garcia in einem längeren Blogbeitrag überzeugend dargelegt. Die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth täte gut daran, darauf zu dringen, eine aktuelle und wissenschaftlich fundierte Gefährlichkeitsprognose zu fordern. Und die erfordert eine eingehende Untersuchung Mollaths.

Dass sich Mollath angesichts der Vorgeschichte nicht unbedingt von Klaus Leipziger oder dessen Mitarbeitern untersuchen lassen will, sollte aber für jedermann nachvollziehbar sein.

Vermutlich haben wir es hier nicht mit einem bedauerlichen Einzelfall, sondern mit einem systemischen Problem zu tun. Wenn dann noch falsche tatrichterliche Feststellungen im Rahmen eines Strafverfahrens hinzu kommen, befindet sich der Betroffene in einem Teufelskreis aus dem es kaum noch ein Entrinnen gibt. Allein der Umstand, dass sich die strafrichterlich angeordneten Unterbringungen in den letzten 25 Jahren verdreifacht haben, sollte zum Nachdenken anregen.

posted by Stadler at 22:33  

64 Comments

  1. Es ist überhaupt nicht nachvollziehbar, dass sich Mollath von solchen Clowns untersuchen lässt. Nicht im Ansatz nachvollziehbar oder berechtigt.

    Warum sollte sich ein Gesunder untersuchen lassen? Warum sollte er eine Gefährlichkeitsanalyse über sich erstellen lassen mit gleicher Begründung könnte man ja alle Menschen einsperren und nur wieder rauslassen nach Erstellung einer Gefährlichkeitsanalyse durch irgend so einen Psychiatrie Clown.

    Die gesamte Vorgehensweise ist zu hinterfragen, das Strafrecht zu erneuern!

    Comment by Michael Gleich — 30.03, 2013 @ 23:09

  2. Es kommt hinzu, daß sowohl der Antrag von RA Strate als auch der Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg minutiös nachweisen, daß ein tragender Pfeiler des Einweisungsgutachtens von Dr. Leipziger (der ja Monate brauchte, um endlich am 25.7.2005 das von der Justiz Erwartete zu liefern) weggebrochen ist.

    Seine Annahme einer „Wahnerweiterung“ Mollaths, der nun beliebige Personen wie den sich selbst für befangen erklärenden auserwählten Vorgutachter Dr. Wörthmüller in den „Schwarzgeldwahn “ einbeziehe, ist als basislose Unterstellung entlarvt worden.

    Das verwundert nicht, daß Dr. Leipziger sich in Routine flüchtet und die Steelungnahme der letzten Jahre einfach erneuert, die Wiederaufnahmeanträge hinsichtlich der „neuen“ Tatsachen zu Dr. Wörthmüller aber nicht zur Kenntnis nehmen will. Vermutlich sind sie für ihn nicht einmal neu. Es sei denn, man unterstelle, Dr. Wörthmüller habe Dr. Leipziger, als er ihm den Gutachtenauftrag weitervermittelte, über die Gründe der eigenen Befangenheit belogen.

    Die Wiederaufnahme ist deshalb eine Farce, weil all das, was jetzt als neu deklariert wird, schon damals bekannt war oder hätte aufgeklärt werden können und müssen.

    Neu sind allenfalls die Rechtsbeugungsvorwürfe, die hier

    http://www.strate.net/de/dokumentation/Mollath-StA-Augsburg-2013-03-26.pdf

    weiter untermauert werden.

    Dort wird auch belegt, wie verzweifelt Dr. Leipziger die Justiz um neue Infos zu Mollath bat, um das erwünschte Ergebnis liefern zu können. Und wie engagiert sich der Amtsrichter sowohl in das polizeiliche Ermittlungsverfahren (an der Staatsanwaltschaft vorbei) als auch in die Gutachtenerstattung einmischte, um das hinzukriegen.
    Daß er auch noch trickste, um das Verfahren gezielt dem „harten Hund“ Brixner zuzuspielen, macht den Kohl fett.

    Was an dem Fall Mollath systemisch ist und was ganz besonders, können wohl nur Kenner bayerischer Verhältnisse beurteilen.

    Comment by Gabriele Wolff — 30.03, 2013 @ 23:45

  3. Wozu denn bitte eine Gefährlichkeitsprognose?!
    Auf Basis der Wiederaufnahmeanträge der Verteidigung, vor allem aber der Staatanwaltschaft, ist eher davon auszugehen, daß Gustl Mollath die ihm vorgeworfenen Straftaten nie begangen hat, also etwa so gefährlich ist wie Sie oder ich!

    Comment by Fotobiene — 30.03, 2013 @ 23:45

  4. Tja, Fotobiene,

    das hat der Herr Stadler noch nicht nachvollziehen können: er hält ja nichts von dem Wiederaufnahmeantrag der Verteidigung, der allein ins Herz der Angelegenheit stößt.

    Es gab zu keiner Zeit einen Nachweis von Straftaten Mollaths, weswegen alle in der Luft hängenden Diagnosen und Prognosen von Anfang an ins Leere liefen.

    Comment by Gabriele Wolff — 31.03, 2013 @ 00:13

  5. Danke, Sie haben es trefflich formuliert!

    Hier ein Zitat von Dr. L.aus dem Artikel: “ dass ihm als Gutachter keine „Beweiswürdigung“ erlaubt sei und er sich an das rechtskräftige Urteil aus dem Jahr 2006 halten müsse.“ Nun bin ich aber baff. Denn ich las mal ein sonnenklares Urteil des BVerfG zum Paragraphen 20 StGB. Demnach muessen Gutachter die STRAFTAT IMMER IN DEN MITTELPUNKT STELLEN und sich zudem um den Nachweis einer BESCHWER IM ALLTAG kuemmern!!

    Es gehoert zu den Absurditaeten der Justiz, nicht erst aufgrund eines Urteil dem Psychiater eine sachlich fundierte Grundlage zu liefern.

    Als Laie entsetzt mich auch, wie hier Grundrechte mit Fuessen getreten werden. Denn die Anlasstat hat einen Anfang und ein Ende. Aber ein Dr. L. stuerzt sich auf das NACHTATVERHALTEN. Auf einmal sollen Schwarzgeld-Sachen keine Rolle mehr spielen. Kann sein, dass dies alles wahr gewesen sein mag – aber der WAHN bleibt bestehen.

    Dr. L. will nicht von einer Falschbeurteilung abruecken und laesst da lieber einen Gesunden auf Lebenszeit in der Psychiatrie dahinvegetieren?!

    In einer doku des WDR zur Sicherheitsverwahrung wird ein Insasse beschrieben, der zwar absolut gesund ist und auch niemand umgebracht hatte. Aber er bleibt sicherheitsverwahrt. Denn nun interessiert diesen Richter nicht das aerztliche Gutachten. Was bleibt ist eine seltsame Gefaehrlichkeitsprognose. Und die Erkenntnis, dass mit denselben Massstaeben Hunderttausende ebenfalls sicherheitsverwahrt werden muessten!!

    Abgruende der Psychiatrie tun sich hier auf. Und dank Mollath wird ein unfassbarer Skandal ahnbar, der ganz Deutschland betrifft.

    Comment by Chris — 31.03, 2013 @ 01:18

  6. Bedauerliche Einzelfälle, hm?
    http://www.youtube.com/watch?v=P8nnF-iNkc0

    Comment by Oliver — 31.03, 2013 @ 04:07

  7. Basieren die ganzen 60er (StGB §61 bis §68) nicht auf:

    Gesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher und über Maßregeln der Sicherung und Besserung (Berlin, 24. November 1933)
    Reichsgesetzblatt I 1933, S. 995-999, hier S. 996 f. (Druck)
    [Die Arbeitshausunterbringung wird Angelegenheit des Strafvollzugs; bei wiederholter Unterbringung ist die Haftzeit nunmehr an keine Fristen mehr gebunden]

    Comment by Emil Blume — 31.03, 2013 @ 04:23

  8. Der folgenden Fälle dürften wohl noch mehr dokumentieren, dass das Fall Mollath und die (politisch-motivierte) Psychiatrisierung kein Einzelfall ist:

    Solarkritiker:
    http://www.youtube.com/watch?v=MdRmBmMqw7k

    Bob Baer bei der CIA:
    http://www.youtube.com/watch?v=vZQ0LbLs7BA

    SPD-Chef Sigmar Gabriel als selbsternannter „Gutmensch“:
    http://www.youtube.com/watch?v=JR-9P9FeW5Q

    Und man sollte die neuerliche Einschätzung des Dr. Leipziger auch in Verbindung mit seiner seiner Behauptung aus Januar 2013 betrachten, wo Dr. Leipziger eine Verlegung von Mollath avisieren wollte, weil – so wörtlich – das Vertrauensverhältnis nicht mehr existieren würde:

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/psychiatrieinsasse-mollath-verlegung-nach-ansbach-wird-erwogen-1.1575234

    Und nun trifft der gleiche Dr. Leipziger erneut diese Einschätzung von einer weiteren Gemeingefährlichkeit von G. Mollath, obwohl er ja eigentlich kein Vertrauensverhältnis besitzen dürfte, um solch eine Einschätzung überhaupt treffen zu können !!

    Dieser Dr. Leipziger ist der wirklich Verrückte !!

    Comment by Solarkritiker im Exil — 31.03, 2013 @ 09:16

  9. Das beschriebene systemische Problem existiert genauso auch in anderen Bereichen der Strafvollstreckung. Der zu Unrecht Verurteilte, der auch während der Haft seine Unschuld beteuert, erhält in aller Regel keinerlei Hafterleichterungen oder vorzeitige Haftentlassung. Die Begründung ist im Ergebnis identisch: Fehlende Einsicht in das begangene Unrecht und daraus resultierend eine ungünstige Sozialprognose. Einer der wesentlichen Gründe dafür liegt nach meiner Einschätzung darin, dass das gesamte System die Möglichkeit eigener Fehler weitgehend negiert.

    Comment by Emanuel — 31.03, 2013 @ 09:36

  10. Sie fordern eine wissenschaftlich fundierte Gefährlichkeitsprognose. Eine solche kann es nicht geben. Da psychiatrische Konstrukte nicht reliabel und valide sind, ist es kein Wunder, dass die Trefferquote forensischer Prognostik auf dem Niveau der Glaskugelschau liegt. Unter diesen Bedingungen setzt man am besten voraus, dass die Gefährlichkeit Mollaths nicht oberhalb der Basisrate liegt, kurz: Er ist so gefährlich wie die Normalbevölkerung, wie du und ich. Andere Annahmen sind unwissenschaftlich. Es ist höchste Zeit, sich auch angesichts der Causa Mollath zu der Einsicht durchzuringen, dass die Psychiatrie (ein Glaubenssystem) vor Gericht nichts zu suchen hat. Der Richter könnte statt des forensischen Psychiaters auch den Gerichtsdiener befragen – dadurch würde sich seine Informationsbasis nicht verschlechtern.

    Comment by Dr. Hans Ulrich Gresch — 31.03, 2013 @ 09:55

  11. @ Stadler

    Als ich http://www.heise.de/tp/blogs/8/print/154023 von/über Psychodoc Klinikleiter L. las – hat´s mir kurz ´n Atem verschlagen. Ungeheuerlich, ich begreif nicht, warum L.noch immer lizensierter Gutachter ist und nicht lange schon des Feldes verwiesen wurde als Vertreter mittelalterlicher Hexenprozesslogik, der bis heute einen tragenden strafprozessualen Grundsatz jeder bürgerlichen Gesellschaft, daß nicht Angeklagte ihre UNSCHULD, sondern Strafverfolger deren SCHULD zu beweisen haben, begriffen hat. Unglaublich, was da immer noch von diesen Herrschaften gegen Herrn Mollath läuft …

    Comment by S. Feder — 31.03, 2013 @ 10:41

  12. Den hervorragenden Ausführungen des Herrn Stadler ist nichts hinzuzufügen.

    Wir haben es hier nicht mit einem Einzelfall zu tun, sondern mit dem Usus.

    Wer sich den Gutachtern, Psychiatern nicht unterwirft, jahrelang brav und lieb ist, der kommt nicht raus. Da ist Deutschland weiterhin auf der Stufe eines Folterstaates.

    Herr Mollath hält es seit Jahren durch (das ist eine Kraftanstrengung!), mehrmals in der Nacht durch die Wächter geweckt zu werden. Folter nennt man das.

    Den Sicherungsverwahrten geht es ebenso, auch im alltäglichen Strafvollzug wird in deutschen Knästen gefoltert, sollen Menschen gebrochen werden.

    Bevor Deutschland nach Afrika oder Richtung Iran zeigt mit Anklagen, sollte es sich lieber mal mit sich selber beschäftigen.

    Das fängt schon damit an, wenn man fragen muß, warum sich hierzulande sechs Inhaftierte eine Zelle teilen müssen, die für zwei Menschen gebaut wurde. Die Toilette inmitten des Raumes, damit auch alle zuschauen können.

    Haben wir kein Grundgesetz? Haben wir nicht Grundsatzurteile dazu? Warum ändert sich nichts?

    Ich kann es sagen: Kriminelle haben keine Lobby!

    Comment by Strafverteidiger — 31.03, 2013 @ 12:07

  13. Der Beitrag bringt es auf den Punkt: Trifft es einen Unschuldigen und/oder einen Fehleingewiesenen, dann wird dieser gezwungen, die Charade mitzuspielen und wider besseres Wissen zu sagen „Ja und Amen – ich war’s und will mich bessern“. Will er aber seine Würde bewahren, hat er kaum eine Chance auf Hafterleichterungen oder vorzeitige Entlassung. Das zeigen die Fälle Donald Stellwag und Horst Arnold. Über die Dunkelziffer will man kaum nachdenken. Der oben zitierte Fernsehbericht legt ab 19:50 die Finger in die Wunde:

    http://youtu.be/P8nnF-iNkc0?t=19m48s

    An dieser Stelle kann man auch dem interviewten Psychiater im Gesicht ablesen, wie eine Welt für ihn zusammenbricht bei der Frage, was denn die Psychiatrie angesichts solcher Trefferquote tauge.

    Beim regulären Strafvollzug gibt es immerhin ein Licht am Ende Tunnels. Die Unterbringung in der Psychiatrie ist unbefristet. In solchen Fällen kann sie dann lebenslänglich sein (und man sieht am Fall Mollath, daß keine Kapitaldelikte Voraussetzung sind).

    Solche Fälle werden sich nie ganz vermeiden lassen. Das mindeste sollte aber sein, daß bei Anzeichen für ein Fehlurteil die Staatsanwaltschaft stets vehement – mindestens so vehement wie bei der Strafverfolgung – ihrer Pflicht zur Prüfung eines Wiederaufnahmeverfahrens nachkommt. Daß es eine solche Kultur bei der Staatsanwaltschaft nicht im Ansatz gibt – sogar im Gegenteil verbissen gemauert wird -, ist einer der vielen Skandale, die am Fall Mollath sichtbar werden.

    Comment by O. García — 31.03, 2013 @ 12:11

  14. Kafkaesk ist das wohl. Der Herr Leipziger hat nämlich nicht die Aufgabe festzustellen ob Gustl Mollath einen Wahn hat (den kann er haben solange er mag), sondern ob dieser gefährlich ist. Da kann er sich auch nicht auf Dinge berufen, die X Jahre zurückliegen, denn es soll Patienten geben, die auch mal wieder gesunder werden. Soweit mir bekannt, ist Herr Mollath in der Psychiatrie nicht gewalttätig geworden.
    Im Urteil fällt auf, dass die Taten Mollaths – sofern er sie überhaupt begangen hat – exorbitant in ihrer Gefährlichkeit frisiert wurden. So wird das langsame Entweichen der Luft aus Autoreifen bei der Fahrt als besonders gefährlich gewertet. Das ist es Beileibe nicht. Gefährlich wird es, wenn sie schnell entweicht, wie in den 50er Jahren bei den Schlauchreifen. Es benötigt auch kein besonderes Wissen um die Luft langsam entweichen zu lassen. Das weiß jeder, der mal in einen Nagel gefahren ist. Der Gegenstand muß nur dünn und spitz genug sein, denn schafft das jeder. Das langsame Entweichen deutet also nicht darauf hin, dass ein Reifenprofi gestochen hat, sondern dass ein spitzes/dünnes Werkzeug verwendet wurde – nicht mehr und nicht weniger. Und exorbitant gefährlich ist das auch nicht. Das wäre schlimm, denn statistisch muss jeder Autofahrer alle zehn Jahre mit einer Reifenpanne rechnen. Wer würde unter solchen Umständen noch getrost in sein Auto steigen? Im Übrigen ist es besser mit der Panne ruhig etwas weiter zu fahren, wenn die Stelle zum Anhalten schlecht ist:

    http://www.info-tv-leipzig.de/news/info-tv-news/polizei-justiz/reifenpanne/

    Ja, das geht. Soviel zum Thema „Gefährlichkeit“.

    Comment by Nora — 31.03, 2013 @ 12:11

  15. Erinnert mich ein bisschen an dieses Experiment bei welchem sich die Studenten eines Psychologie Professors, dessen Name mir leider gerade nicht einfallen will, in verschiedene Anstalten einwiesen ließen um zu untersuchen ob gesunde Menschen als solche erkannt werden oder nicht. Die Probanden hatten zum Großteil enorme Schwierigkeiten entlassen zu werden und kamen nur deswegen wieder frei weil sie im vornherein psychologische Gutachten erstellen ließen, die die geistige Gesundheit bestätigten. Es erinnert auch ein wenig an den Vortrag „Wenn die Lösung zum Problem wird“ von Paul Watzlavick (YouTube it).

    Comment by Florian Kriener — 31.03, 2013 @ 12:15

  16. Leipziger ist nicht der einzige, zweifelhafte psychiatrische „Gutachter“, der unbehelligt bleibt.

    Auch Prof. Dr. Hans-Jürgen Möller, der es im Falle Herrmann für lege artis hielt, einen Probanden per fremdanamnetischer Ferndiagnose für verrückt zu erklären, sitzt trotz rechtskräftiger Verurteilung noch immer fest im Sattel.

    Dann hätten wir da noch Prof. Dr. Johannes Schröder vom Universitätsklinikum Heidelberg. Er erklärte im Rahmen einer Anhörung vor dem Landgericht Stuttgart, wenn man bei einem Probanden keine psyachiatrische Krankheit feststellen könne, wäre dieser mit hoher wahrscheilichkeit psychisch krank. Das würde daran liegen, daß psychisch Kranke ihre Krankeit „dissimulieren“, also wegsimulieren würden. Das würde die „klinische Erfahrung“ zeigen, so Schröder. So ein Psychiater wird nicht etwa aus dem Dienst entfernt, sondern bekommt auch noch den Alois Alzheimer Preis verliehen. Siehe auch PSychiater und Demenz

    Comment by Winston Smith — 31.03, 2013 @ 12:21

  17. Studien gibt es, da wurden Studenten des Faches Psychiatrie gefragt, warum sie sich gerade für diese Thematik interessieren.

    Es stellte sich bei 78% der Studenten heraus, daß sie sich selber für krank halten und daher durch das Studium mehr über sich und das eigene Krankheitsbild erfahren möchten.

    Man darf daher annehmen, daß die meisten dort tätigen Ärzte, Pflegekräfte und Co. selber massiv krank sind.

    Ein Skandal ist es, wie Politik, Gutachter, Ärzte und Justiz Hand in Hand arbeiten, um Menschen zu vernichten.

    Was ich nicht begreife, warum sitzt der Mann seit bald acht Jahren, warum kommt der Fall erst jetzt auf das Tablett, in die Öffentlichkeit?

    Da haben Anwälte ebenfalls versagt.

    Comment by Strafverteidiger — 31.03, 2013 @ 12:22

  18. @RA Stadler

    „Vermutlich haben wir es hier nicht mit einem bedauerlichen Einzelfall, sondern mit einem systemischen Problem zu tun.“

    Spät kömmt Ihr … doch Ihr kömmt. Der weite Weg von der RA-Kanzlei ins wikrliche Leben entschuldigt Euer Säumen;-)

    Comment by S. Feder — 31.03, 2013 @ 12:26

  19. Fazit:

    Hätte Herr Mollath die oben genannten Kriminellen erschlagen, würde er in ca. zwei Jahren aus der Haft entlassen.

    Er hat leider schon acht Jahre abgesessen für NICHTS. Aber das kann man ja noch nachholen.

    Man möchte doch wissen, wofür man jahrelang gefoltert wurde. Ich würde es wissen wollen.

    Comment by Strafvertreidiger — 31.03, 2013 @ 12:29

  20. @Feder

    Es gibt Dinge, die sind nicht zu entschuldigen.

    Sie sind unentschuldbar, unverzeihlich.

    Comment by Strafverteidiger — 31.03, 2013 @ 12:31

  21. @Kommentar #6 youtube video

    Diese Fälle beweisen, ebenso wie der Fall Mollath, dass jeder Bürger, hier in Deutschland, sich in Acht vor diesem Rechtssystem nehmen muss.

    Kleinkriminelle, dazu zähle ich sogar Bankräuber, stellen für meine persönliche Sicherheit keine Gefahr dar.
    Hier liegt lediglich ein kalkulatorisches Schädigungspotential vor, welches im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos hinnehmbar ist.

    Wenn aber dieser Staat, nach erkennen eines Fehlers seines Justizsystems, nicht in der Lage ist UNVERZÜGLICH und VOLLUMFÄNGLICH, sein OPFER wieder in den ursprünglichen Zustand zu versetzen, darf sich dieser Staat in meinen Augen nicht Rechtsstaat nennen.
    Jeder Mensch hier muss berechtigte ANGST davor haben, dass ihm Ähnliches wie Herrn Horst Arnold und den anderen widerfuhr und gegenwärtig auch Herrn Mollath widerfährt.

    Jeder Bürger hier in diesem Staat sollte sich dieser GEFAHR bewusst sein.
    Der potentielle Schaden ist nicht kalkulierbar sondern VERNICHTEND.

    Comment by horst — 31.03, 2013 @ 14:00

  22. Psychologie ist eine gewachsene Profession, der die Maßstäbe der exakten Wissenschaften fehlen: Es gibt kein Maß für Gesundheit und Krankheiten, es wurden in den Jahrzehnten aus den Abweichungen, Krankheiten und Deformationen die Ableitungen getroffen, die jetzt in den letzten Versuchen von Kategorisierung dümmste Auswüchse von Krankheitsdefinition finden: Wer nach einem Todesfall länger als 14 Tage trauert, kann ein Krankheits-Kürzel bekommen, ist abweichend.

    Ein sehr mutiger Arzt und Psychologe hat in den 80er Jahren mit einer Papiertüte über dem Kopf eine Rede in einem führenden Kongress über seine Homosexualität gehalten, in deren Folge diese Kategorie nicht mehr als krankhaft eingeordnet wurde. Einige Psychoanalytiker im Umkreis von Freud waren schwul, durften es aber nicht eingestehen, weil das damals als „unausgereift“ eingeordnet wurde.

    Ist das eine exakte Wissenschaft? Eher entsprechend der katholischen Theologie, die den Frauen auch immer noch ein „besondere“ Rolle zuschreibt, um sie nicht in die Priesterkaste lassen zu müssen: Religion und Sekte, wie manche der alten Juristen …

    Die reden auch gern lateinisch, wenn es der „Laie“ nicht verstehen soll, oder besonders klug und historisch „wahr“ dargestellt wird. Da schwingt der Hochmut der alten Klassengesellschaft des Gymnasiums mit, das die Ärzte, Priester, Juristen und Professoren hervorbringt.

    Die bayrische Obrigkeit verteidigt dieses Klassen-Bildungssystem mit „Verkündigungen“ aus dem Kultusministerium, und die Konkurrenz der Lehrerverbände festigt die Elite-Versuchung, „Besseres“ zu sein. Ein Nachklang alter Zeit, ins Extrem getrieben im 3. Reich, nie bewältigt, nie demokratisiert.

    Die kurze Revolution in München hatte zwar den maroden Monarchen Ludwig III hinweggefegt, den heute keiner mehr kennt, aber der Apparat ist geblieben, die Beamten-Hierarchie, und hatte die Macht übernommen, über Polizei und stellte eine Ordnung wieder her, die ihr entsprach. Ein bisserl Sozialdemokratie durfte da sein, aber die Besitzenden, Zahlenden behielten die Macht.

    Nun ist es Zeit, nach dem die Grünen etablierte Polit-Apparate haben und die Piraten als nächste Generation dagegen antreten, die demokratischen Strukturen neu zu denken: Welcher Apparat braucht tatsächlich welche Hierarchie, wie viel Verantwortung wird in Arbeitsgruppen und Teams getragen, wie organisieren Richter tatsächlich eine Selbstorganisation, die nicht am Ministerium hängt?

    Die Reaktions-Unfähigkeit um den Fall Mollath (und einige weitere, die sich längst ankündigen) bringen nicht nur die Blockaden um die Revisionen als strukturelles Unrecht zum Vorschein, sie zeigen auch das „unfehlbare System“, in dem nicht nur keine Krähe der anderen ein Auge aushackt, sondern die Heiligkeit des „Vertrauens in die Justiz“ erhalten werden soll.

    Der Spruch eines befreundeten Richters, „vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand“ deckt mir die absolut undemokratische Haltung (früher konnte man noch „unrepublikanisch“ sagen) auf, die da unreflektiert und ständisch weiter ihre göttliche Gerechtigkeit auf uns abfeiert.

    Comment by Fritz Letsch — 31.03, 2013 @ 14:01

  23. Ich hätte die Last vor acht Jahren bereits prakmatischer entfrachtet.

    Wenn ich ein Angehöriger des Herrn Mollath wäre, würden die Arschgeigen, die oben genannten Kriminellen, gar nicht mehr leben. Klingeln, Tür auf, Flammenwerfer an, fertig ist der Lack.

    Hat Herr Mollath Famlie, Freunde?

    Wo sind, waren sie???? Das gibt es doch gar nicht, daß jemand ganz alleine dasteht, ohne Schutz und Support!!

    Es ist beschämend, daß sich nicht ein Mensch in acht Jahren bemüht hat.

    Wo ist der Support??

    Comment by Strafverteidiger — 31.03, 2013 @ 14:24

  24. By the way: Was hatte er noch verbrochen, vor acht Jahren?? Niemand weiß es mehr. Er hat angeblich seine Alte verdroschen, die sich aber erst Jahre später daran erinnert hat, die dumme Sau! Er soll was gesponnen haben von „Banken, die betrügen“, Politiker „die involviert sind im Bankenbetrug“ (oh Wunder!!).

    Klapse!

    Wo war in acht Jahren dessen Familie, wo waren Freunde und Anwälte?? Ich kann es nicht fassen!

    Wo war die Kampfgemeinde online?

    Versagen!!!

    Und warum ist der Mensch immer noch in der Klapse??

    Ich rate meinen Mandanten, auf „schuldfähig“ zu machen, denn dann wissen sie, wann sie wieder rauskommen.

    Klapser wissen das nicht. Sie haben in der Tat lebenslänglich mit Arschgeigen, die sich Psychiater nennen. Selber die letzen Hirnkranken sind.

    Es folgen jahrzehntelange Folter und Demütigung!
    Motto: Gehorche, sehe deine „Schuld“ ein, wir haben dich doch so lieb. Gehorchst Du nicht, verwest du hier. Bleibst im Loch Jahrzehnte.

    Dann lieber Knast. Mein Rat!!

    Deutschland ist ein Folterland.

    Wer Lust hat, kann sich noch Romane über die Straftaten in deutschen Knästen durchlesen. Straftaten der Schließer, den Allmächtigen, den Typen, die sich in der Kaffeepause Kinderpornos reinziehen!

    Comment by Strafverteidiger — 31.03, 2013 @ 14:48

  25. Ps.

    Ich weiß auch nicht, wieviel Leute von Euch schon im Knast gesessen haben und ihren Toilettengang vor Publikum verrichten mußten! Duschen dito!

    Bei Durchfall in einer Sechser-Zelle kommt das gar nicht gut.

    Bei Frauen, die Tampons einführen, wobei die Kamera in Zellen den freudigen, perversen Schließerärschen eine Wichsvorlage bieten?

    Beruhigungszellen, mit einem Loch im Boden als Klo und an vier Ecken Kameras.

    Schon mal Durchfall gehabt in einer Sechser-Zelle, wo das Klo im Raum steht ohne Sichtschutz? Vom Geruch mal zu schweigen.

    Die Würde des Menschen ist unantastbar?????

    In Deutschland nicht!

    Comment by Strafverteidiger — 31.03, 2013 @ 15:05

  26. Jedes System lässt nicht alle Menschen gleichermaßen an die Entscheidungsstellen, macht nicht jeden Menschen zur Elite. Menschen eines ganz bestimmten Typs haben größere Chancen, Entscheidungsstellen zu besetzen, zu Elite sich hocharbeiten bzw. hinein geboren zu werden..

    Die Unterschiede zwischen den gesellschaftlichen Systemen der letzten 100 Jahre in Deutschland bestehen in der Zeitdauer, bis an den Entscheidungsstellen und unter die Eliten hauptsächlich Kriminelle anzutreffen sind.

    Die Geschwindigkeit der Kriminalisierung der Eliten in Deutschland Heute wächst.

    Der Fall Mollath demonstriert dabei die Rolle und die Funktion des Rechtssystems.

    Die Handlungen von Kriminellen ergeben beim genauen Hinschauen wenig bis gar keinen Sinn, was die gesellschaftliche Verantwortung, Nachhaltigkeit betrifft.

    Comment by Rolf Schälike — 31.03, 2013 @ 16:09

  27. –> Dr. Klaus Leipziger

    Um diesen Kriminellen wird sich auch gekümmert.

    Ein echter Fall für Dr. Freud!

    Comment by Strafverteidiger — 31.03, 2013 @ 16:17

  28. Als Abschied kann und darf ich Euch mitteilen:

    Ihr seid nicht allein!

    Wir bemühen uns.

    Ciao!

    Comment by Strafverteidiger — 31.03, 2013 @ 16:27

  29. @Rolf Schälike

    Einfache Frage: Zählen Sie sich zur „Elite“?

    Comment by S. Feder — 31.03, 2013 @ 16:39

  30. @Rolf

    Du mischt jeden Thread auf mit vollem Hirnmüll.

    Wo hat man Dich losgelassen? Du tickst nicht richtig.

    Deine Texte, der Zusammenhang, alles Tonne!

    Comment by Strafverteidiger — 31.03, 2013 @ 16:49

  31. @ RA Stadler: Guter Beitrag, aber leider ganz schlechte, in die falsche Richtung weisende Überschrift ! Richtiger wäre: „Psychiater, der für die Einweisung Mollaths verantwortlich war, rückt von seiner Auffassung nicht ab“ – da müßte man natürlich noch eine griffige Formulierung finden.

    Comment by kb — 31.03, 2013 @ 18:01

  32. Der Troller „Strafverteidiger“ scheint ein Provokateur der übelsten Sorte zu sein.

    Comment by Rolf Schälike — 31.03, 2013 @ 19:20

  33. @ E.Feder Einfache Frage: Zählen Sie sich zur “Elite”?

    Ich besitze keine Macht. Ich sitze auch an keinen Entscheidungsstellen oder -hebeln. Habe allerdings Kontakt und Beziehungen zu „Elite“ und nutzte die Schranken, die die Kriminellen sich setzten, sich setzen müssen.

    Außerdem komme ich aus dem Schoß der kriminellen kommunistischen Elite und weiß, wie diese Elite tickt (tickte). Grundsätzliche Systemfehler, die Unfähigkeit des Systems, die Fehler aus dem System heraus zu korrigieren, plus Konzentration des kriminellen Teils der Bevölkerung an den Entscheidungshebeln und die Ausbildung einer kriminellen Elite haben zum Zusammenbruch des kommunistischen Systems, genauer, welches sich so nannte. geführt.

    Ist heute nicht anders. Allerdings ist das heutige System stabiler, was Störungen von innen und außen und die Wirkung der Selbstvernichtungselemente betrifft.

    Die Systemgläubigen halten einen Fall Mollath für ausgeschlossen. Sie vertrauen den Kriminellen.

    Comment by Rolf Schälike — 31.03, 2013 @ 19:38

  34. Der Vorteil der Bestrafung mittels der Zwangspsychatrierung ist, dass sie

    1.aufgrund reiner Behauptung (widersprüchliche Aussage der Ehefrau, unscharfe schemenhafte Videoaufnahmnen der Polizei)
    2.von Allerweltstaten (Schlagen der Ehefrau mit der flachen Hand, Luftablassen bei PKW-Reifen durch Einstechen)
    3.mittels der Zuordnung einer Gemeingefährlichkeit diesen Taten durch ein nicht durch wissenschaftliche Methoden überprüfbares und bestimmbares Medizingebiet (Psychatrie) aufgrund von Diagnosen die rein auf Gefühlsbewertungen bzw. Kaffeesatzlesereien oder auch Glaskugelvorhersagen beruhen und
    4.zu einer lebenslangen Einsperrung in zu unüberwindlichen Befestungen ausgebauten Gebäuden führen, wo der Schlaf jede Nacht alle 2 Stunden durch Wecken unterbrochen wird.

    Die Frage lautet nun: Wie kann man einen Menschen härter bestrafen? Und wie sollte man unter Zugrundelegung dieser Bestrafung bei dieser Ausgangslage in Relation dazu einen Massenschlächter bestrafen?

    Die Antwort auf die Frage, wo den so etwas um Gottes Willen passiert ist, kann ich mit dem Hinweis auf den ehemaligen Ostblock beantworten. Dies geschah dort, um unbequeme da Kritik an den herrschenden Eliten äussernde Mitmenschen, von der Meinungsbildung der Gesellschaft auszuschließen.
    Die Antwort auf die Frage, wo dies um Gottes Willen den heuzutage passiert, verbindet jedermann mit Gustl Mollath und Bayern.

    Meine Frage, insbesondere an den Ostblockkenner und Spezialisten für Äusserungsrecht Rolf Schälike ist, wie man das Vorgehen bei Gustl Mollath in Bayern und das Vorgehen gegen Regimekritiker im ehemaligen Ostblock, strukturell vergleichen könnte?

    Comment by Gulag — 31.03, 2013 @ 20:07

  35. @32 Gulag … wie man das Vorgehen bei Gustl Mollath in Bayern und das Vorgehen gegen Regimekritiker im ehemaligen Ostblock, strukturell vergleichen könnte?

    DAS Vorgehen bei Gustl Mollath in Bayern und das Vorgehen gegen Regimekritiker ist strukturell vergleichbar:

    1. In beiden Fällen steht Ideologie dahinter.

    Stalin begründete das Unrecht damit, dass dort wo gehobelt wird, auch Späne fällt.

    In der DDR war es die Auseinandersetzung mit dem Klassengegner im Westen, durch die jede Kritik an den gesellschaftlichen Verhältnissen als gefährlich eingeschätzt wurde.

    In Deutschland Heute hat nach wie vor die Meinung herrschenden Bestand, dass Urteile nicht kritisiert werden dürfen, geschweige denn angefochten. Damit würde der Rechstaat zusammenbrechen.

    2. Die Massenverfolgungen trafen bzw. treffen in beiden Systemen nicht die Regimekritiker. Ich kann nicht erkennen, dass Gustl Mollath ein Regimekritiker war oder ist, oder sich zu einem solchen entwickeln wird.

    Gustl Mollath war ein Einzellkämpfer, der die Strukturen und Wirkungsweise unseres Systems nicht durchschaute, der an den Rechtsstaat glaubte. Das kann für den Einzelnen verheerend enden.

    3. In beiden Systemen sind es Menschen, die Strafanzeigen stellen, Untersuchungen durchführen, Urteile sprechen, Die gesellschaftlichen Strukturen selektieren bei der Besetzung der Entscheidungsstellen Menschen eines ganz bestimmten Typs heraus. Es sind in beiden Systemen Menschen, die immer mehr wollen, immer schneller, immer höher, immer weiter kommen möchten.

    Bei uns ist es das Geld, verbunden mit den Gesetzen und der Rechtssprechung, welche Macht verleiht und die RIchtschnur für das Handeln bildet. In der DDR und in der Sowjetunion waren es einfache Privilegien, die man erhalten und pure Macht, die man erklimmen konnte, wenn man sich im Rahmen der Dogmen bewegte. In beiden Systemen werden Menschen massenweise zwecks Herrschaftssicherung ausgesiebt, ausgegrenzt, kriminalisiert.

    Der Fall Gustl Mollath ist keinesfalls ein Einzelfall. Unser System funktioniert und basiert auf Angst und Schrecken. Da ist Missbrauch vorprogrammiert, unausweichlich. So war es auch in der DDR und in der Sowjetunion.

    Die Auseinandersetzung mit dem Missbrauch kann auch heute schnell gefährlich werden.

    Comment by Rolf Schälike — 31.03, 2013 @ 22:05

  36. „Ein wichtiges Element des Hexenprozesses war das Geständnis, welches auch durch Androhung oder Durchführung der Folter angestrebt wurde. Angeklagte sollten eingestehen und Reue zeigen sowie Mitverschwörer verraten.“

    Diese Auffassung hat sich ja wohl bis heute,zumindest in der Forensik gehalten,das Wort Folter kann man wohl getrost mit „Behandlung“ oder Zwangsbehandlung ersetzen.

    Comment by Ralf — 31.03, 2013 @ 23:04

  37. @Rolf Schälike
    Zweite Nachfrage: Halten Sie den Rest der Welt für bescheuert http://www.eurozine.com/articles/2008-01-07-paris-de.html oder sind Sie selbst bescheuert?

    Comment by S.Feder — 31.03, 2013 @ 23:07

  38. Normalerweise wurden Zwangseingewiesene mit Haldol mental kaputt gespritzt. Mollath hat unglaubliches Glück gehabt, denn soweit mir bekannt, wurde er nicht gezwungen Psychopharmaka einzunehmen.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 1.04, 2013 @ 02:58

  39. Die sowjetischen Apparatschiks haben schon in den 50ern jeden, den sie nicht hinrichten oder in den Gulag schicken konnten, von willigen „Ärzten“ für verrückt erklären und in der Klapse verschwinden lassen.

    Der Fall Mollath schreit nach dem Europäischen Gerichtshof und einer Kontrolle der deutschen Behörden durch die U.N.

    Comment by expatriot — 1.04, 2013 @ 04:07

  40. @35 S.Feder. Bescheuert gehört nicht zu meiner Terminologie. Ich versthe nicht, was Sie unter bescheuert verstehen? Mord und Totschlag? Dafür sind Sie wohl. Dann halte ich Sie für bescheuert.

    Comment by Rolf Schälike — 1.04, 2013 @ 08:00

  41. @32 Gulag. Noch etwas. Strukturell gesehen ist Missbrauch nie auszuschließen. Keine Struktur schützt vor Missbrauch.

    Darüber, wie Missbrauch minimiert werden kann, kann man streiten.

    Außerdem kann man auch streiten, was Missbrauch ist. Ist z.B. die Bestrafung eines jeden Vergehens Missbrauch? Sind Strafgesetzen nicht ihrer natur nach schon allein Missbrauch?

    Viele §§ in den Strafgesetzen anderer Länder würden bei uns nur durch Missbrauch durchsetzbar sein. Sind wir das absolute Maßstab?

    Comment by Rolf Schälike — 1.04, 2013 @ 08:14

  42. Manchmal ist halt das System geisteskrank und gefährlich, nicht der Patient.

    Comment by W — 1.04, 2013 @ 08:25

  43. @Schälike 38

    Das was entspr. Link Prof. Paris zum Thema BESCHEUERTHEIT dazu veröffentlichte, s.o. 35, hier nochmal http://www.eurozine.com/articles/2008-01-07-paris-de.html

    Können etwa nicht lesen? Aber Leute beschimpfen, das können Sie. Haben Sie denn kein Hobby?

    Comment by S.Feder — 1.04, 2013 @ 09:15

  44. @41 S. Feder

    Argumente wie, bist ja ein Neonazi oder ein Kinderficker sowie KiPo-Liebhaber, bestenfalls Verschwörungstheoretiker greifen in diesem Blog nicht. Dafür muss „bescheuert“ herhalten.

    Danke für die inhaltsreichen Hinweise.

    Comment by Rolf Schälike — 1.04, 2013 @ 12:33

  45. Danke, dass sie weiter kritisch über den Fall berichten – und auch würdigen, dass Mollath kein Einzelfall ist.

    Comment by Karina — 1.04, 2013 @ 13:03

  46. …@33 Rolf Schälike…………
    Stalin begründete das Unrecht damit, dass dort wo gehobelt wird, auch Späne fällt.
    Wollte Stalin mit dem Hobeln ein (Welten-)Stück ganz nach seinen Vorstellungen formen oder hobelte er aus Leidenschaft einfach des Hobelns willen?
    Die Massenverfolgungen trafen bzw. treffen in beiden Systemen nicht die Regimekritiker. Ich kann nicht erkennen, dass Gustl Mollath ein Regimekritiker war oder ist, oder sich zu einem solchen entwickeln wird.
    Wen denn sonst, wenn nicht die Regimekritiker, genauer die Kritiker bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse z.B. der Steuerhinterziehung wie im Fall Mollath?
    Die gesellschaftlichen Strukturen selektieren bei der Besetzung der Entscheidungsstellen Menschen eines ganz bestimmten Typs heraus. Es sind in beiden Systemen Menschen, die immer mehr wollen, immer schneller, immer höher, immer weiter kommen möchten.
    Es sind also einzelne Menschen, einzelne Menschen die mehr Geld und höher hinaus wollen als die Masse der Menschen, die der Masse der Menschen den Prügelstock zeigt?
    Bei uns ist es das Geld, verbunden mit den Gesetzen und der Rechtssprechung, welche Macht verleiht und die RIchtschnur für das Handeln bildet. In der DDR und in der Sowjetunion waren es einfache Privilegien, die man erhalten und pure Macht, die man erklimmen konnte
    In beiden Systemen war und ist es also erstens das Geld (Privilegien) und zweitens die Macht, die Menschen zu Schlächtern oder Existenzvernichtern macht?
    Der Fall Gustl Mollath ist keinesfalls ein Einzelfall. Unser System funktioniert und basiert auf Angst und Schrecken. Da ist Missbrauch vorprogrammiert, unausweichlich. So war es auch in der DDR und in der Sowjetunion.
    Eine äusserst bedeutsame Aussage. Soll der medial verbreitete Fall Gustl Mollath die anderen Bürger einschüchtern und ihnen einen selbstgewählten Maulkorb, gespeist aus der Angst vor der eigenen Existenzvernichtung, verpassen?

    In beiden Systemen ist also die Triebkraft und die Zielrichtung gleich, sie lässt sich mit Geld und Macht bestimmen oder auch determinieren. Dies sind also die Determinanten dieser Systeme. Damit wären auch beide Systeme in ihrer Wirkung nach aussen identisch, sie haben die selbe Kraft und die gleiche Ausrichtung derselbigen. Man nennt es auch Vektor in einer anderen Sphäre, in der Naturwissenschaft. Die Kraft des Westen war offenbar höher als die des Ostens.
    Abschliessende Frage eines Simplizisimus an den Physiker, intimen Ostblockkenner, Stasiopfer und Äusserungsrechtfachmann des Hamburger Justizsystems, Rolf Schälike: Beide Systeme sind somit identisch in ihrer Wirkung (Stossrichtung) bezogen auf die teilnehmenden Bürger, nur der selbstgewählte Name, gleichsam die Verpackung, ist also different???…

    Comment by gulag — 1.04, 2013 @ 20:17

  47. Was hier zischen der Justiz und der forensischen Psychologie gemacht wurde, entspricht vergleichsweise dem Umstand, wenn einer mir ’nen Stein ins Terrassenfenster wirft und dann zur Haustuere geht, klingelt und sagt: „Gruess Gott, Sie haben Glueck, ich bin der Glaser !!“
    Waehrend dieser Leipziger sein Gutachten im Schuldspruch begruendet, wurde das Urteil am Gutachten festgemacht…… Das ist in Bayern (natuerlich) kein Einzelfall. Ich war auch in Bayreuth-schwitz…… http://helmutkarsten.homepagestart.de/link_32078233.html meinen ganzen Fall finden Sie unter der angegebenen Homepage. IMMER, wenn in Bayern die Beweise das Urteil nicht ‚tragen‘ kommt die fraenkische Forensik gerne zu Hilfe….

    Comment by Helmut Karsten — 2.04, 2013 @ 04:10

  48. Jeder Tag den Mollath weiter in Gefangenschaft und unter Folter lebt ist ein Tag an dem sich Maske, Leipziger, Nerlich und all die anderen noch schuldiger machen! Auf jeden Fall müssen sie alle zur Verantwortung gezogen werden.

    Wo unterscheidet sich das was in Deutschland unterhalb des Radars von Öffentlichkeit und Fairness bewegt noch von einem Unrechtsstaat von Unrecht wie dies 3,5 % der DDR Ärzte ausübten, Ärzte zur Nazizeit? Ich vermute inzwischen auch bei uns gibt es eine ähnliche Zahl von Ärzten die unterhalb jeder öffentlichen Wahrnehmung ein Zweiteinkommen für die Schädigung ihrer Mitmenschen erhalten. Eine willige Justiz haben wir ja ganz offensichtlich.

    Da machen sich Nachbarn, Freunde, da machen wir uns zunehmend Gedanken über das was uns als Rechtsstaat vorgegaukelt wird von selbstgefälligen Eliten. Egal ob in Fällen wie dem des Rudolf Rupp, bei NSU Schreddereien und Seltsamkeiten, bei Straffreiheit von Finanzmafiosi, Bankstern, und Ganoven oder der psychiatrischen Begutachtung von Steuerfahndern in Hessen, der Verräumung von Schwarzgeldskandalkritikern, Kritikern von Steuerstraftaten…

    http://www.twitlonger.com/show/n_1rjgq4m

    Comment by Michael Gleich — 2.04, 2013 @ 09:02

  49. Man kann die Bürger auch mit einer Flut von Klagen oder allgemein Rechtsstreitigkeiten zum Mundhalten „verlocken“. Rechtsanwälte dürften sich freuen! Russland setzt hierbei wieder Akzente oder hat hierjemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Näheres berichtet die Welt: http://www.welt.de/politik/ausland/article114912041/Wer-zu-radikal-ist-den-holen-die-Ermittler-ab.html

    Comment by jaja — 2.04, 2013 @ 10:49

  50. @46 jaja

    Law Hunting (kaputt Klagen) ist in Deutschland gang und gebe.

    Mir aus dem Äußerungsrecht bekannte Fälle des Mundtotmachens bzw. des Versuchs Kritiker zum Schweigen über Law Hunting zu bringen:

    erfolgreich kapuitt geklagt wurden

    – Peter Niehenke (musste sogar 1,5 Jahre Ordnungshaft absitzen)

    und

    – Rainer Hoffmann (verlor aeine Wohnung und muss sich verstecken, weil mit Psychiatrie gedroht wurde),

    massenweise Klagen ergingen und ergehen immer noch gegen

    – Prof. Joachim Selenz seitens VW-Manager Piech, vertreten von der Kanzlei Prof. Prinz.

    – die Professorenbrüder Karl und Georg Hörmann seitens des Musikpädagogen Decker-Voigt. Die Klagearie ist noch nicht beendet.

    – Michael Plümpe massenweise verklagte von den Adressbuchbetrügern

    – Jörg Reinholz massenweise verklagt seitens Freiherr v. Gravenreuth & Co. Jetzt durch euroweb

    Ich selbst habe wegen meinem http://www.buskeismus.de und http://www.buskeismus-lexikon.de mehr als 200 Verfahren. Weit mehr als 100 davon gewonnen. Viele sind noch offen.

    Die Liste der durch Klagen eingeknickter Journalisten und Blogger ist fast unendlich. Würde die Rahmen hier sprengen.

    Auf anderen Rechtsgeboieten sieht es z.T. noch schlimmer aus.

    Comment by Rolf Schälike — 2.04, 2013 @ 12:21

  51. von einem nicht erwiesenen Einzelfall innert Zeilen zu einem systematischen Wegsperren zu kommen, schafft aber auch nur ein verschwörungstheoretiker.

    Comment by ne neenee nö nein — 2.04, 2013 @ 12:54

  52. @nö, Herr Stadler hat nicht von „systematischem Wegsperren“, sondern von einem „systemischen Problem“ gesprochen. Das ist etwas Unterschiedliches.

    Comment by fernetpunker — 2.04, 2013 @ 13:35

  53. Ferner sollte im Rahmen einer sachlich geführten Diskussion nicht unerwähnt bleiben, dass die Fortdauer der Notwendigkeit der Unterbringung jährlich gerichtlich überprüft worden ist und weiter überprüft wird.

    Es findet somit auch noch laufend eine unabhängige Prüfung statt.

    http://www.bayrv.de/DesktopModules/ExpandableTextHtml_News/PopUpContent.aspx?moduleid=582&itemid=35

    Comment by ThorstenV — 2.04, 2013 @ 16:36

  54. Fragen an @33 Rolf Schälike..
    1. …Stalin begründete das Unrecht damit, dass dort wo gehobelt wird, auch Späne fällt…
    Wollte Stalin mit dem Hobeln ein (Welten-)Stück ganz nach seinen Vorstellungen formen oder hobelte er aus Leidenschaft einfach des Hobelns willen?
    2. ….Die Massenverfolgungen trafen bzw. treffen in beiden Systemen nicht die Regimekritiker. Ich kann nicht erkennen, dass Gustl Mollath ein Regimekritiker war oder ist, oder sich zu einem solchen entwickeln wird….
    Wen denn sonst, wenn nicht die Regimekritiker, genauer die Kritiker bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse z.B. der Steuerhinterziehung wie im Fall Mollath?
    3. …..Die gesellschaftlichen Strukturen selektieren bei der Besetzung der Entscheidungsstellen Menschen eines ganz bestimmten Typs heraus. Es sind in beiden Systemen Menschen, die immer mehr wollen, immer schneller, immer höher, immer weiter kommen möchten…..
    Es sind also einzelne Menschen, einzelne Menschen die mehr Geld und höher hinaus wollen als die Masse der Menschen, die der Masse der Menschen den Prügelstock zeigt?
    4. ….Bei uns ist es das Geld, verbunden mit den Gesetzen und der Rechtssprechung, welche Macht verleiht und die RIchtschnur für das Handeln bildet. In der DDR und in der Sowjetunion waren es einfache Privilegien, die man erhalten und pure Macht, die man erklimmen konnte….
    In beiden Systemen war und ist es also erstens das Geld (Privilegien) und zweitens die Macht, die Menschen zu Schlächtern oder Existenzvernichtern macht?
    5. ….Der Fall Gustl Mollath ist keinesfalls ein Einzelfall. Unser System funktioniert und basiert auf Angst und Schrecken. Da ist Missbrauch vorprogrammiert, unausweichlich. So war es auch in der DDR und in der Sowjetunion……
    Eine äusserst bedeutsame Aussage. Soll der medial verbreitete Fall Gustl Mollath die anderen Bürger einschüchtern und ihnen einen selbstgewählten Maulkorb, gespeist aus der Angst vor der eigenen Existenzvernichtung, verpassen?

    In beiden Systemen ist also die Triebkraft und die Zielrichtung gleich, sie lässt sich mit Geld und Macht bestimmen oder auch determinieren. Dies sind also die Determinanten dieser Systeme. Damit wären auch beide Systeme in ihrer Wirkung nach aussen identisch, sie haben die selbe Kraft und die gleiche Ausrichtung derselbigen. Man nennt es auch Vektor in einer anderen Sphäre, in der Naturwissenschaft. Die Kraft des Westen war offenbar höher als die des Ostens.
    Abschliessende Frage eines Simplizisimus an den Physiker, intimen Ostblockkenner, Stasiopfer und Äusserungsrechtfachmann des Hamburger Justizsystems, Rolf Schälike:
    Beide Systeme sind somit identisch in ihrer Wirkung (Stossrichtung) bezogen auf die teilnehmenden Bürger, nur der selbstgewählte Name, gleichsam die Verpackung, ist also different?!?

    Comment by bernie — 2.04, 2013 @ 17:12

  55. @50 Thorsten V. In dem verlinktem Schreiben heißt es: Ihre Meinungsäußerungen – denen, weil Sie diese in Ihrer Eigenschaft als Professor abgegeben haben, in der Öffentlichkeit auch noch eine besondere Fachkunde zugeschrieben wird – befördern deshalb leider eine sachliche Diskussion nicht, sondern bestärken vielmehr die haltlose Verschwörungstheorie, wonach ein unbequemer Bankenkritiker durch Unterbringung in der Psychiatrie mundtot gemacht worden sein soll.

    „Wonach ein unbequemer Bankkritiker durch Unterbringung in der Psychiatrie mundtot gemacht worden sein soll“, ist nicht der Kernpunkt der Kritik in der Sache Gustl Mollath.

    Über die Motive der vielen Fehlentscheidungen und Rechtsbrüche kann man streiten. Auch, falls ein Gericht Richter, Gutachter und Staatsanwälte wegen Rechtsmissbrauch verurteilt, so werden die im möglichren Urteil genannten Motive nicht die tatsächlichen Motive sind. Es geht nicht um Motive. Im Fall Gustl Mollath hat sich die Justiz verselbstständigt und ihre unhaltbaren Knackpunkte offenbart.

    Insofern geht Prof. Dr. Müller (Regensburg) mächtig am Thema vorbei. Ein Professorentitel ist kein Beweiifür Kompetenz und Bildung.

    Comment by Rolf Schälike — 2.04, 2013 @ 17:23

  56. @52 bernie:
    Sie hatten Fragen, ich antworte:

    1. Stalin hobelte nicht allein. Er hatte Unterstützung im Volk, an ihn wurde geglaubt. Da fast jeder auch Unrecht erlebte und viel Unrecht saht, diente das Argument „Wo gehobelt wird, fällt auch Späne,“ zum Zusammenhalt. Die Sowjetunion war nicht das Ergebnis von Hirngespinsten von Stalin. Auch Stalin berücksichtigte die Realität und hatte Berater, auf dien er hörte.

    2. Konkrete Kritik, z.B. an Steuerhinterziehung, ist zwar Kritik an den bestehenden Verhältnissen, macht aber den Kritiker nicht zum Regime- Systemkritiker. Es könnte durchaus sein, dass Gustl Mollath an das Rechtssystem glaubte und immer noch glaubt.

    3. Meine Kritik an der DDR formulierte noch in der DDR so: „Ersetzen wir mal 1 oder 2 oder 5 Millionen Menschen von oben nach unten durch ideale Menschen – was das auch immer heißen soll – , ohne grundsätzlicher Systemveränderung, so wird sich nach einigen Jahren das Unrecht, der Unsinn wiederholen.“ So sehe ich auch das heutige Rechtssystem

    4. Frage: i>In beiden Systemen war und ist es also erstens das Geld (Privilegien) und zweitens die Macht, die Menschen zu Schlächtern oder Existenzvernichtern macht? Antwort: In der DDR war es die Macht, das Machtgefühl. Die Macht wurde nicht über Geld verliehen In Deutschland Heute ist es ebenfalls die Macht, das Machtgefühl, es wird über Geld verliehen.

    5. Frage: Eine äusserst bedeutsame Aussage. Soll der medial verbreitete Fall Gustl Mollath die anderen Bürger einschüchtern und ihnen einen selbstgewählten Maulkorb, gespeist aus der Angst vor der eigenen Existenzvernichtung, verpassen? Antwort: Diejenigen, die meinen, alles sollen die Gerichte entscheiden und die auf die richterliche Unabhängigkeit schwören, die es tatsächlich aber nicht gibt, vertreten – ob wissentlich und willentlich mag dahingestellt sein – Strukturen, die auf Angst und Schrecken basieren

    6. Frage: Beide Systeme sind somit identisch in ihrer Wirkung (Stossrichtung) bezogen auf die teilnehmenden Bürger, nur der selbstgewählte Name, gleichsam die Verpackung, ist also different?!? Ja beide Systeme sind identisch mit dem kleinen aber nicht ganz unwesentlichen Unterschied, dass die Scheiße in unserem System angenehmer stinkt als in dem System des real existierenden Sozialismus. Wem das Wort “Scheiße“ nicht passt, kann das durch „Schaum auf der Scheiße“ und das „Stinken“ durch „Aussehen“ ersetzen.

    Comment by Rolf Schälike — 2.04, 2013 @ 17:55

  57. Richtigastellung zu 52.

    Ich hatte gepostet:

    Insofern geht Prof. Dr. Müller (Regensburg) mächtig am Thema vorbei. Ein Professorentitel ist kein Beweii für Kompetenz und Bildung.

    Es muss richtig heißen:

    Insofern geht Walter Groß mächtig am Thema vorbei. 1. Vorsitzender des Richtervereins ist kein Beweis für Kompetenz und Bildung.

    Comment by Rolf Schälike — 2.04, 2013 @ 18:28

  58. @Schälicke # 42

    „Ein Professorentitel ist kein Beweis für Kompetenz und Bildung.“ – So ist es. Und k e i n Professorentitel
    auch nicht.

    Herr Müller hat im Beckblog geduldig, engagiert und sachlich monatelang vor allem strafprozessuale Fragen gestellt und beantwortet. Dafür sollte er auch von Ihnen nicht angemacht werden.

    Sie sollten sich zurückhalten, Herr Sch.

    Comment by Heiner — 2.04, 2013 @ 19:37

  59. @55 Heiner.

    Über den Unsinn von Walter Groß war ich so schockiert, dass ich die Namen und Titel einfach verwechselt habe. Habe das aber in @54 richtig gestellt.

    Entschldigung.

    Comment by Rolf Schälike — 2.04, 2013 @ 19:58

  60. Man darf anmerken, daß auch der Fall „Peggy“ neu aufgerollt wird.

    Es bestehen „Verdachtsmomente“ (lustig, dieses Wort!), daß Bullen den behinderten Verdächtigen zu einem Schuldeingeständnis gezwungen, benötigt, drangsaliert haben.

    Das zur deutschen Justiz und Bullerei.

    Der Mensch sitzt auch seit bald zwangzig Jahren im Knast.

    Deutschlands Justiz? Unfähig, dumm, dreist und kriminell. Und vor allem zu blöde, das zu erkennen.

    Man kann nur kotzen. Täglich.

    Comment by Strafverteidiger — 4.04, 2013 @ 19:58

  61. Ps. Ich halte mich mit den Mandanten gar nicht länger auf. Ich nehme mir die Gutachter, Staatsanwälte und Richter vor.

    Sie wühlen in den Intimitäten der Mandanten hemmungslos herum? Ich kann das auch.

    Es ist eine Feierstunde, wenn ein Staatsanwalt einen angeblichen „Zuhälter“ der schrecklichen Straftaten überführen möchte, wobei ich danach vor Gericht beweismittelfest darlegen kann, daß der Staatsanwalt ein Nuttengast ist.

    Das kommt immer gut an.

    In der Tat sollten sich Strafverteidiger in jeder Hinsicht mit dem Vorleben und Leben der Richter- und Staatsanwaltschaft beschäftigen.

    Den Leuten, die meinen, über andere richten zu dürfen, während sie selber die letzte Scheiße sind. Was ich kenne:

    Alks, Frauenschläger, Nuttenfreunde, Korrupte, Kiffer, Kokser, Verräter. Alles im Program. Sie meinen, ihre Robe schützt sie. Fehlanzeige.

    Also ganz klar: Eine Robe macht noch keinen Rechtsstaat!

    Das sind stinknormale Straftäter.

    Comment by Strafverteidiger — 4.04, 2013 @ 21:16

  62. Sueddeutsche.de wird mind. zweimal im Monat auf dieses Thema zurückkommen.

    Wir werden das Thema aktuell halten.

    Es wird nicht vergessen, es wird auf der Startseite landen. Ständig und immer.

    Versprochen!

    Comment by Nettikette — 10.04, 2013 @ 21:16

  63. Nicht Herr Mollath, sondern unsere Gesellschaftsform ist krank!
    Ein Richter a.D.: Ich war … Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht „kriminell“ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt, weil sie …. vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. (vgl. z.B. http://www.natuerlicheperson.de/Anh%C3%A4nge/article/45/Richter%20a.D.%20Frank%20Fahsel%20S%C3%BCddeutsche%20Zeitung%20090408.pdf ). Sakrosankt bedeutet „geheiligte Unverletzlichkeit“. Reputation ist das Ansehen.
    Unsere Gesellschaftsform wurde offenbar nach John Locke (1632 bis1704) konstruiert. Es wird ein primitiver Legitimationszusammenhang des Volkswillens mit Amtsträgern behauptet (s. auch Art. 20 Abs. 2 GG sowie http://www.gewaltenteilung.de/haeuser2.htm sowie http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Verwaltung_und_Legitimation.png ). Das Widerstandsrecht ( http://de.wikipedia.org/wiki/Widerstandsrecht#Das_Widerstandsrecht_bei_John_Locke ) wurde in Art. 20 Abs. 4 GG aufgenommen, wird aber z.B. mit dem Überwachungswahn immer mehr abgebaut. Der Trend geht Richtung Niedergang des Rechtsstaates (siehe http://www.hoerbuchkids.de/hu/mr/homepage/justiz/info.php?id=134 u.a. Seiten).
    Weiter wurde z.B. irrtümlich davon ausgegangen, dass sich z.B. mit dem Grundgesetz das Handeln des Machtapparates nach den Gesetzen ausrichten lässt (s. auch Art. 20 Abs. 2 und 3 GG, Art. 97 GG).
    Das Interesse an Unterjochung (z.B. http://www.uni-koeln.de/hf/konstrukt/didaktik/experiment/experiment_beispiel.html ), Ächtung von Kritikern, Gruppenaggressivität, Selbstliebe, Neid, Missgunst usw. wurde fehlerhaft nicht berücksichtigt. Beispiel: Mit der Gehörsrüge beschwert man sich z.B. nochmal bei demselben (!) Richter und bittet ihn einzusehen, dass er den verfassungsrechtlich garantierten Anspruch auf “rechtliches Gehör”verletzt und damit das Recht mit Füßen getreten hat (vgl. http://www.lhr-law.de/magazin/der-aussichtsloseste-rechtsbehelf-der-welt ). Dem Machtapparat ist das eigene hohe Ansehen das Wichtigste. So sind Dienstaufsichtsbeschwerden formlos, fristlos, fruchtlos und die Erfolgsquoten bei Verfassungsbeschwerden liegen bei 0,2 – 0,3% – vgl. http://www.amazon.de/Das-Recht-Verfassungsbeschwerde-R%C3%BCdiger-Zuck/dp/3406467237 .

    Comment by Menschenrechtsaktivist — 19.04, 2013 @ 13:28

  64. Schon mal in der JVA-Bamberg, auf 7 qm (# 347 Zellenbau) mit einem Knoblauchzehenlutscher gehaus ? Also zu zweit, mit einem Vorhang um’s Kloo ?
    Die Wuerde des Menschen ist unantastbar….dass ich nicht lache !

    Comment by Helmut Karsten — 18.06, 2013 @ 01:36

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.