Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

3.3.13

Das Leistungsschutzrecht und die Diskussion um die Snippets

Für die verabschiedete Fassung des Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse wurde in den letzten Tagen die Ansicht vertreten, Snippets würden nicht mehr von diesem Leistungsschutzrecht umfasst. Dem widerspricht jetzt der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) laut Stefan Niggemeier.

Dass eine solche Diskussion beginnen würde, ist wenig überraschend, denn die Verlage müssen natürlich versuchen, aus der vom Bundestag beschlossenen Fassung für sich doch noch irgendwie Honig zu saugen.

Leider ist weder der Begriff der Snippets noch der der kleinsten Textausschnitte näher definiert. Eine mögliche Auslegung habe ich schon skizziert. Telemedicus weist zudem darauf hin, dass für die juristische Auslegung auch auf die BGH-Entscheidung zu den Vorschaubildern bei der Google-Bildersuche abzustellen sein wird. Und genau das dürfte eine Auslegung sein, die nicht der Position der Verlage entspricht. Denn der BGH sagt sinngemäß, dass derjenige, der seine Inhalte frei zugänglich ins Netz stellt, dann auch mit den üblichen Nutzungshandlungen von Suchmaschinen rechnen muss und in diese einwilligt. Solange die Verlage ihre Inhalte also frei zugänglich – und regelmäßig sogar suchmaschinenoptimiert – ins Netz stellen, willigen sie damit in die übliche Darstellung durch Suchmaschinen ein. Es steht ihnen frei, die Indizierung durch technische Maßnahmen zu unterbinden.

Sollten es die Verlage jetzt tatsächlich auf eine Nagelprobe mit Google ankommen lassen, werden wohl demnächst Gerichte auslegen und entscheiden. Ich glaube aus den genannten Gründen allerdings nicht, dass die vom Bundestag verabschiedete Fassung des Leistungsschutzrechts die normale Suchmaschinenfunktionalität erfasst. Für Aggregatoren kann man das allerdings, je nach Umfang des übernommenen Texts, durchaus anders sehen. Aber das war im Grunde bereits nach geltendem Recht so.

posted by Stadler at 15:28  

6 Comments

  1. Ich kann mir nicht vorstellen, das die Verlage jetzt anfangen werden, ihren Content per robots.txt gegen Suchmaschinen abzuschotten und damit ihr teures SEO in den Wind schießen.

    Comment by Heiko — 3.03, 2013 @ 15:37

  2. Man sollte auch beachten, dass die Verleger ihre Erzeugnisse bei Google News aktiv selbst angemeldet haben.

    Daraus lässt sich zumindest ein implizites Einverständnis der Verwertung in Form von Snippets durch Google herleiten, wenn nicht sogar der ausdrückliche Wunsch danach.
    Allein durch diese aktive Anmeldung – im Gegensatz zur normalen Google-Suche, für die der Google-Bot auch selbsttätig Seiten findet und verwertet – dürfte Google genug getan haben, um das Leistungsschutzrecht zu umschiffen.
    Im Bezug auf Google News hätte deshalb meiner Meinung nach keinerlei, auch völlig anders gestaltetes, Leistungsschutzrecht eine relevante Auswirkung.

    Nur ist diese aktive Anmeldung den Schreihälsen der Verleger wohl nicht bewusst, was das ganze für diese enorm peinlich macht.

    Comment by Bernd — 3.03, 2013 @ 16:31

  3. Das die Snippets durchaus von dem Leistungsschutzrecht betroffen sind, das bezieht sich doch auf die Aussage von Günther Krings, der die Sache wiefolgt vorgestern im Bundestag so wörtlich erklärt hat:

    „Bei der Ausnahme, die wir am Mittwoch im Rechtsausschuss beschlossen haben, geht es nicht darum, dass Suchmaschinen insgesamt herausfallen. Für mich war es eine wichtige Klarstellung; denn wir wollten von vornherein ein schlankes Leistungsschutzrecht. Aber zur Beruhigung: Aufgrund der Änderung vom Mittwoch und der eingefügten Klarstellung unterfallen sogenannte Schnipselangebote von Suchmaschinen – man kann es auch auf Deutsch sagen, was sonst als Snippet bezeichnet wird – dann dem Leistungsschutzrecht, wenn der Treffer über die Überschrift und einige Wörter hinausgeht.“

    Comment by sascha — 3.03, 2013 @ 17:43

  4. Der Link zu Telemedicus funktioniert nicht.

    Comment by Bert — 3.03, 2013 @ 18:35

  5. Für eine Stellungnahme zu meinen Ausführungen zu § 49 Abs. 2 UrhG wäre ich dankbar:
    http://archiv.twoday.net/stories/305134371/

    Comment by Dr Klaus Graf — 4.03, 2013 @ 01:55

  6. Mal schauen, wie der Bundesrat zum LSR entscheiden wird, gerade in Bezug auf die Snippets. Gerade für Startups geht es hier ja um besonders viel, um Google braucht man sich vermutlich keine Sorgen zu machen. ;-)

    Wir haben bei uns im Yasni Blog auch mal ein paar Stimmen für und gegen das LSR gesammelt. Bei Interesse:

    http://blog.yasni.de/business/pro-und-contra-zum-leistungsschutzrecht/

    Comment by fschuetz — 6.03, 2013 @ 12:32

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