Leistungsschutzrecht: Sascha Lobo ist wütend
Sascha Lobo ist wütend, auf sich selbst und die Netzgemeinde, also auf uns. Lobo meint, wir hätten im Kampf gegen das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse verloren und versagt.
Damit zeichnet Sascha Lobo ein deutlich verzerrtes und zu negatives Bild. Denn man muss bedenken, dass im Gesetzgebungsprozess im allgemeinen selbst die mächtigsten Lobbys ihre Interessen häufig nicht vollständig durchsetzen können, sondern sich oftmals mit mehr oder minder weitreichenden Kompromissen zufrieden geben müssen.
Beim Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse ist eine der mächtigsten Lobbys des Landes angetreten, nämlich die der Verleger. Diese Interessengruppe ist so mächtig, dass man es bereits 2009 geschafft hat, die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht im Koalitionsvertrag zu verankern und auch die Kanzlerin dazu gebracht hat, den Verlagen dieses Leistungsschutzrecht öffentlich zu versprechen.
Gemessen an dieser Ausgangssituation ist das von der Verlagslobby erzielte Ergebnis äußerst dürftig. Die Netzgemeinde, die es laut Lobo nun plötzlich doch gibt, hat in dieser Auseinandersetzung keineswegs versagt, wenngleich auch ich mir etwas mehr Druck gewünscht hätte.
Die Verlage waren mit einer Maximalforderung an den Start gegangen, von der am Ende kaum etwas übrig geblieben ist. Wer das nicht glaubt, sollte hier im Blog mal alle Beiträge zum Thema lesen und mit den ältesten beginnen.
Die Verlage hatten 2010 einen eigenen Gesetzesentwurf vorgelegt, der eine Geräteabgabe zugunsten der Verlage vorsah. Wer zu gewerblichen Zwecken Computer – auch Webserver -, Kopierer und Multifunktionsgeräte nutzt, sollte nach der Vorstellung der Verleger an eine Verwertungsgesellschaft der Verlage bezahlen.
Von dieser Forderung ist nichts übrig geblieben, auch das Modell mit der Verwertungsgesellschaft ist – obwohl von den Verlagen bis zuletzt gefordert – nicht in das Gesetz übernommen worden.
Nach der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages wurde der Gesetzesentwurf des BMJ in letzter Minute nochmals deutlich eingedampft.Die lange umstrittenen Snippets sind vom Leistungsschutzrecht nun doch nicht abgedeckt, auch wenn die Verlage versuchen, das anders darzustellen.
Das in Kraft getretene Leistungsschutzrecht ist nicht viel mehr als eine leere Hülle. Aus Sicht der Verlage ist diese Flasche nicht halbvoll, sondern fast leer.
Was allerdings bleiben wird, ist Rechtsunsicherheit gerade für kleinere Anbieter, weniger für die großen Player. Und die Verlage werden versuchen nachzulegen. Möglicherweise wird es darauf hinauslaufen, dass die Verlagslobbyisten der Politik in einem Jahr erzählen werden, dass das Leistungsschutzrecht deshalb nichts gebracht hat, weil die bisherige Regelung nicht weitreichend genug war. Ich fürchte, dass diese Auseinandersetzung noch lange nicht zu Ende ist.
Und in der nächsten Runde kann die Netzikone Sascha Lobo dann seine ganze Meinungsmacht in die Waagschale werfen, um etwas mehr Widerstand zu erzeugen. Dafür wäre ich Dir dann wirklich dankbar lieber Sascha.
Vielen Dank für den neutralen und faktenreichen Kommentar.
Comment by Thomas Voiß — 23.03, 2013 @ 22:26
Den letzten Satz teile ich nicht. Sascha hat nicht nur zwei (?) Beiträge bei SpON und einiges im eigenen Blog geschrieben, sondern auch mit Spitzenpolitikern gesprochen (wie auch ich). Letzteres geschieht nur besser im Hintergrund, wenn man etwas bewirken will.
Comment by C.K. — 23.03, 2013 @ 22:42
Kurze Frage: begründen mögliche Verstöße gegen das Leistungsschutzrecht auch Unterlassungsansprüche nach UWG durch Mitbewerber, so dass es gar nicht die Verlage sein müssen, die Abmahnungen schicken?
Comment by Michael — 23.03, 2013 @ 22:51
Wenn Du mir mit dem Versuch von Substanz antworten möchtest und Dich so deutlich an mich direkt richtest, dann erwarte ich, dass Du Dich an die Fakten hältst.
1) „… die Netzgemeinde, die es nun plötzlich doch gibt…“ Dieser Satz ergibt überhaupt nur Sinn, wenn ich vorher behauptet hätte, es gäbe sie nicht. Habe ich aber nie, im Gegenteil, auf SPON habe ich im März 2012 ausdrücklich erklärt, dass sie existiert: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/s-p-o-n-die-mensch-maschine-die-netzgemeinde-ist-eine-notwehr-lobby-a-819559.html
(Und bevor jemand seltsam wird: die Einleitung ist nicht von mir, da steht was von „hocheffektive Lobbygruppe“, das findet sich im Text nicht, im Gegenteil).
2. Der eben verlinkte Artikel richtet sich bereits gegen das Leistungsschutzrecht. Dazu kommen:
• http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/sascha-lobo-zum-leistungsschutzrecht-kuckucksei-des-boulevards-a-839695.html
• http://www.spiegel.de/netzwelt/web/sascha-lobo-kolumne-abstimmung-im-bundestag-ueber-leistungsschutzrecht-a-885560.html
• Sowie in Teilen: http://www.spiegel.de/netzwelt/web/die-mensch-maschine-sascha-lobo-ueber-die-deutsche-netzkrankhreit-a-886924.html
Dann wären da noch seit August 2012 drei Artikel gegen das Leistungsschutzrecht auf meinem Blog, von insgesamt überhaupt nur sechs Artikeln in dem Zeitraum, plus etwa ein Dutzend Anti-LSR-Tweets und Facebook-Nachrichten, was viel ist, weil ich nur anderthalb Mal die Woche twittere. Was soll bitte meine ganze Meinungsmacht sein wenn nicht das? Google doch vorher mal, was ich getan habe. Was mich zum dritten Punkt bringt:
3. Den Teil, den man nicht googlen kann, nämlich Gespräche im Hintergrund. Geschriebene Papiere, Aktionen im Hintergrund, Treffen, Telefonate, Mails, SMS, Chat. Das mag jetzt für Dich überraschend sein, aber es ist nicht alles Öffentlichkeit in der Politik. Und ein Teil meiner Wut rührt – mit nur einer halben Minute nachdenken hätte man drauf kommen können – daher, dass ich seit vielen Jahren mit der SPD zu tun habe. Und sie jetzt– ach fuck, denk es Dir selbst. Aber denke es halt, und belehre nicht herum, ich hätte irgendwelche Wagschalen nicht bedient, ohne zu wissen, wie es ist.
4. Argumentierst Du, es sei alles nicht so schlimm. Vor zwei Jahren schon wurde eine einzelne relevante Sache herausverhandelt: die Gebühr für Unternehmen. Die war meiner Meinung nach ohnehin ein rosa Elefant, der Teil, der zum Rausstreichen gedacht ist. Der Rest waren Nebenkriegsschauplätze – der Kern ist geblieben: jemand presst ein Gesetz herbei nach Gutdünken, ohne Logik, ohne irgendwas.
Und das ist das Fatale: es geht nicht um eine Verhandlung, wo man halt hinter seiner Maximalforderung zurückbleibt. Sondern um eine ausgedachte, mit dreisten Lügen begründete Idiotie. Im Klartext schreibst Du: der Entführer wollte uns zuerst den ganzen Arm abschneiden, wir müssen sehr froh sein, dass er jetzt nur die Hand abgeschnitten hat, das ist doch beinahe ein Erfolg.
Noch drei von Deinen Beinahe-Erfolgen, und wir müssen unser Ersatz-Internet benutzen. Wir haben doch eins?
Comment by Sascha Lobo — 23.03, 2013 @ 23:23
Das Leistungsrecht ist mehrdimensional gescheitert. Die Axel Springer AG bekommt kein Geld für Snippletts, um wie angestrebt an den Werbeeinnahmen von Google zu partizipieren, obwohl gerade bei Google News keine Werbung geschaltet ist. Der Gesetzgeber hat erneut bewiesen, dass er nicht in der Lage ist, rationale Gesetze zu machen und mit dem Internet nicht zurecht kommt (wohl heftig verstrickt ist in Waffenexporte und zahlreiche sieg- und beutelose Kriege in Afghanistan, Syrien, Mail, …). Der Verweis, dass man keine Böcke habe, im Gesetz festzulegen, was man will, sondern die Willensbildung auf die Gerichte verlagert hat, zeigt neben Unfähigekit auch Dreistigkeit des Gesetzgebers.
Aber viel schlimmer ist, dass das Leistungsschutzrecht kein Einzelfall ist, sondern eine Kette von Ereignissen, in dem unser Staat zeigt, dass er im Gegensatz zur Bevölkerung und der Wirtschaft nicht mit dem Internet zurecht kommt:
http://berlinergazette.de/digitalisierung-entfremdung-volk-staat/
Von daher ist der Weckruf von Sascha Lobo richtig. Möglicherweise sind unsere „Netzpolitiker“ gerade dabei, den Weg der Piraten zu gehen: in die politische Bedeutungslosigkeit.
Comment by Wolfgang Ksoll — 24.03, 2013 @ 09:12
Hal Faber von heise hat auch noch ein paar schöne Links zum Leistungsschutzrecht:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Was-war-Was-wird-1829026.html
Weiss jemand wie das Land NRW im Bundesrat gestimmt hat am Freitag? Hat es sich enthalten bei den drei Anträgen oder dagegen gestimmt? Nach Koalitionsvertrag hätte sie sich enthalten müssen, wenn die Grünen gegen das Leistungsschutzrecht gewesen wären und den Vermittlungsausschuss anrufen hätten wollen.
Comment by Wolfgang Ksoll — 24.03, 2013 @ 09:19
Es gab bestimmt auch einige (wie mich) die sich das Gesetz gewünscht haben, damit die Verlage mal richtig auf die Fresse fallen, wie in Belgien geschehen.
Comment by Grundgesetz — 24.03, 2013 @ 12:12
@Wolfgang Ksoll:
Was heißt hier gehen? Sind sie doch schon. :D
Der großteil der Bevölkerung denkt über wichtigeres nach als Netzpolitik. Selbst für politisch interessierte behaupte ich mal ist das bestenfalls ein Nebenkriegsschauplatz.
Interessiert doch kein Schwein was ihr schreibt.
Selbst als interessierter Mensch langweillen die Blogs dieser Menschen nach ner Weile. Es ist irgendwie immer das selbe.
Comment by Derdieter — 24.03, 2013 @ 15:41
Das erzielte Ergebnis der Leistungsschutzbefürworter ist jedenfalls nicht ungefährlich (für Gegner eines solchen Leistungsschutzrechts). Mir fällt hier immer das Bild der „Stopfgans“ ein, das hier schon ein paar Vorposter geprägt haben. Auch wenn derzeit aus dem Leistungsschutzrecht vielleicht nicht viel raus zu holen sein wird, so wird dieses Leistungsschutzrecht mit der Zeit – und vor allem dann, wenn die Netzgemeinde das Interesse hieran verloren hat oder zumindest im Kampf dagegen ermüdet ist – peu a peu mit weitergehenden Ansprüchen gefüllt werden… Diese Stopfgans ist für alle Gegner des Leistungsschutzrechts nach wie vor brandgefährlich.
Comment by BrainBug2 — 24.03, 2013 @ 15:57
@Sascha Lobo: Vielleicht ist das gerade der Punkt. Man hätte etwas in der Art des AK Vorrat oder AK Zensur aufziehen müssen. Es ging mir nicht darum, Dich persönlich zu kritisieren. Ich halte nur das jetzt in Kraft tretende Gesetz noch nicht für eine abgehackte Hand. Weil es aber weitergehen wird, können wir uns ja schon mal jetzt überlegen, wie wir die Schlagkraft der Netzgemeinde für die zweite Runde erhöhen.
Comment by Stadler — 24.03, 2013 @ 16:45
Warum hat es die Netzgemeinde geschafft, die Netzsperren zu kippen, aber das Leistungsschutzrecht nicht? Einerseits, weil die Politik den Verlegen auf den Leim geht und glaubt da wäre Geld drin. Andererseits weil die Netzgemeinde weiß, daß da kein Geld drin ist. Das Desaster kommt ja erst noch wenn irgend jemand versucht das Gesetz zu implementieren.
Comment by Rigo — 24.03, 2013 @ 17:49
Ach ja, war da nicht was?
http://blog.lehofer.at/2013/01/eugh-kurzberichterstattungsrecht-dient.html
Comment by Stuff — 24.03, 2013 @ 20:11
Es ist traurig, dass so etwas wie AK Vorrat notwendig ist. Es ist traurig, dass in diesem Land die Politik und damit die Gesetzgebung offensichtlich nur von Lobbyisten gesteuert wird. Was ist mit dem Volk? Denkt irgendein Politiker vielleicht auch mal an die Masse der Menschen die er vertreten soll? Offensichtlich nicht.
Es sagt schon einiges aus, dass Korruption in der Politik bei uns nicht bestraft wird, damit sind wir neben Syrien, Saudi-Arabien und dem Sudan eine der peinlichen Ausnahmen die das UN-Abkommen nicht ratifiziert haben. Das macht die Lobbyarbeit natürlich erheblich einfacher. Immer weiter so.
Comment by Politikverdrossener — 25.03, 2013 @ 08:47
Wahrscheinlich ist die Finanzierung von Parteien durch Verlage nicht zu vernachlässigen.
Das neue Gesetz bringt Geld in die Kassen der Anwälte. Durch die Verschiebung der Entscheidungsfindung in die Gerichte, ist den Anwälten eine neues Geschäftsfeld eröffnet worden. Dadurch können die Anwaltskanzleien, die für die Parteien arbeiten, ihre finanzielle Basis sichern und parteipolitisch unerwünschte Blogger kaputt klagen.
Das neue Gesetz ist eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme mit parteipolitischem Hintergrund. Nicht mehr und nicht weniger.
Comment by Rolf Schälike — 25.03, 2013 @ 09:48
@Sascha Lobo: Thomas Stadler hat mit analytischer Stärke die Dinge auf den Punkt gebracht. Dies mag Dir nicht schmecken, ändert aber nichts an der Richtigkeit seines Textes. Nur in einem muss ich dem Hausherren widersprechen:
,,Und in der nächsten Runde kann die Netzikone Sascha Lobo dann seine ganze Meinungsmacht in die Waagschale werfen, um etwas mehr Widerstand zu erzeugen.“
Von Netzikone kann doch nun wirklich nicht die Rede sein. Alleine die ihm oft nachgesagte Power scheint bereits fast zum erliegen gekommen zu sein.
Comment by sportinsider — 25.03, 2013 @ 10:02
@Lobo
„Noch drei von Deinen Beinahe-Erfolgen, und wir müssen unser Ersatz-Internet benutzen. Wir haben doch eins?“
Horrorszenarien ausmalen können Sie wirklich gut. Dabei allerdings bleibt die Sachlichkeit auf der Strecke und Kompromisse rücken in weite Ferne.
Daher ist es für mich auch ein Sieg der Demokratie über den Netz-Bloggyismus.
http://www.mister-ede.de/politik/bloggyismus-unterliegt-bei-lsr/1979
Comment by mister-ede — 25.03, 2013 @ 10:45
Das Problem ist nicht an erster Stelle das LSR, sondern der Politbetrieb, unsere scheinbare 4-Jahres-Demokratie und die persönliche Aufrichtigkeit eines jeden Politikers.
Wenn man weiß wie es im Paul-Löbe-Haus abläuft, geht man lieber nicht mehr wählen, hat eh keinen Sinn mehr. Ich bekam jedenfalls den Eindruck eines Kindergartens dort.
Comment by Frank — 25.03, 2013 @ 11:27
#mister-ede
Urheberrecht, Persönlichkeitsrecht werden punktuell genutzt. Das Zitatrecht hilft nicht gegen den Erlass von einstweiligen Verfügungen, auch nicht bei nichtkommerziellen Seiten:
Z.B. http://bit.ly/11BOSZQ
Dieses Urteil ist zwar gekippt,
http://bit.ly/12qI9oS
aber die politische Entscheidung obliegt dem OLG, denn RA Schertz ist in Berufung gegangen.
Genau so wird es mit dem Leistungsschutzrecht aussehen.
Gewinner sind immer die Anwälte, denn deren Honorar ist sicher.
Comment by Rolf Schälike — 25.03, 2013 @ 12:12
@Schälike
Sie zeigen ja genau auf, dass es diese Probleme auch heute schon gibt. Das verletzen von Persönlichkeitsrechten ist natürlich immer problematisch. Es hat aber real nichts mit den Eigentumsrechten zu tun. Und um die geht es im LSR und das sollte man auch in der Diskussion trennen.
Comment by mister-ede — 25.03, 2013 @ 13:08
@mister-de
Mir ging es darum, darauf hinzuweisen, dass private, nicht kommerzielle Blogs keinen wirklichen Schutz vor kommerzieller Rechtsverfolgung bieten. Auch das Zitatrecht bieten keinen sicheren Schutz.
Die heutigen Urheberschutzgesetze geben jetzt schon die Möglichkeit, jeden zu verfolgen, falls man diese Absicht besitzt. Es können reine geschäftliche Interessen sein, aber auch andere, politische oder persönliche.
Das Leistungsschutzrecht hat einfach diese Möglichkeiten, jeden zu verfolgen, wenn man es möchte, erweitert.
Die Anwälte bilden die Rechtspolizei und liefern die Argumente.
Die Entscheidungen überlässt man den Richtern. Deren Phantasie in der Deutung und Auslegung von Gesetzen ist grenzenlos. Es macht vielen Juristen einfach Spaß, andere zu verfolgen. Nichtjuristen haben schlechtere Karten, ihre tierischen Instinkte juristisch zur Geltung zu bringen. Allein schon wegen dem Anwaltszwang.
Comment by Rolf Schälike — 25.03, 2013 @ 15:30
@Schälike
„Mir ging es darum, darauf hinzuweisen, dass private, nicht kommerzielle Blogs keinen wirklichen Schutz vor kommerzieller Rechtsverfolgung bieten.“
Schutz vor Strafverfolgung bietet z.B. diplomatische Imunität. Blogger müssen sich natürlich genauso an Recht und Ordnung halten. Und wenn ein Blogger z.B. andere beleidigt oder Unwahrheiten verbreitet, dann ist das natürlich verboten.
Wo sehen sie da das Problem?
Comment by mister-ede — 25.03, 2013 @ 21:13
„Immunität“
Comment by mister-ede — 25.03, 2013 @ 21:14
Ich gratuliere den Verlagshäusern. Ich bin deren Meinung.
Und was den selbsternannten Rächer der Witwen und Waisen, Rotkamm-Hahn Lobo, betrifft, so geht er der Gemeinde schon immer auf die Ketten.
Er ist kein gewählter, sondern selbsternannter Klassensprecher, dessen Worte jedoch noch nie eine Sau interessiert hat. Nur weil SPON so blöde ist, die Konsorten zu Wort kommen zu lassen, sind diese nicht automatisch wichtig.
Das Gegenteil ist der Fall.
Comment by Ines — 26.03, 2013 @ 12:50
@21 mister-ade
Schutz vor Strafverfolgung bietet z.B. diplomatische Imunität. Blogger müssen sich natürlich genauso an Recht und Ordnung halten. Und wenn ein Blogger z.B. andere beleidigt oder Unwahrheiten verbreitet, dann ist das natürlich verboten.
Wo sehen sie da das Problem?
Das Problem besteht darin, dass die Meanstream-Medien, auch Google, auch viele andere Unternehmen am laufenden Band beleidigen, Unwahrheiten verbreien, Volkshetze betreiben etc.. Das gehört zu deren kommerziellen Geschäftsmodell, zum Prinzip der Herrschaftssicherung. Die Zensurkammern achten bei ihren Urteilen und Geldentschädigungen darauf, dass keine von den Meanstream-Medien in Geldschwierigkeiten gerät.
Anders bei den Bloggern, den kleinen kommerziellen und den nicht kommerziellen. Jedes Verfahren kostet in der ersten Instanz € 1.000,- – 3.000,-. Das kann schon zum Schließen eines Blogs führen.
Außerdemist ist die Rechtsprechung durch die Konsrukte „Eindruck“, „Verdacht“ „Mehrdeutigkeit (Stolpe) willkürlich. damit kann man jeden kaputt klagen. Die einzelnen Gerichte urteilen unterschielich, entgegengesetzt, halten sich auch nicht an die Vorgaben des BGH, des BVerfG..
Bei Google gab es eine Fall,
http://www.buskeismus.de/urteile/308O4206_Horn_Google.pdf
bei dem Google beim Landgericht verloren hatte. Um Google zu schützen, entschied Richter Rochow vom LG HH ZK8, dass die Vollstreckung des Urteils nur gegen eine Sicherheitslsleistung von € 100.000.000,- (einhundert Millionen) vollztogen werden kann.
Gegen mich klagten vier Mörder. Zwei von denen haben beim OLG verloren. Die € 5.000,- erhielt ich nicht wieder, weil die Mörder pleite sind. Bei den beiden anderen bin ich nicht damals nicht das Risiko des BGH und des OlG eingegangen. Das hätte mich an die € 15.000,- gekostet. Für die Mainstreammedien Portokasse. Der Rechtsanwalt Dr. Alexander Stopp erhielt seine Knete über die Prozesskostenhilfe. Es ging kein Risiko ein.
In all dem sehe ich ein Problem. Sie nicht?
Comment by Rolf Schälike — 26.03, 2013 @ 14:25
@Schälike
„In all dem sehe ich ein Problem. Sie nicht?“
Dass Blogger nicht im rechtsfreien Raum leben sehe ich wirklich nicht als Problem. Dass es allerdings Entartungen bei Abmahnungen und ähnlichem gibt, ist tatsächlich ein Problem.
Aber es sind eben keine Probleme die sich durch das LSR ergeben. Das muss getrennt betrachtet werden, und darauf wollte ich hinaus.
Abmahnexzesse oder Beispiele wie von Ihnen sind ja leider auch keine Einzelfälle. Ich glaube aber auch nicht, dass es nur Blogger erwischt. Beim „Sachsensumpf“ waren es anerkannte Journalisten, die sich vor Gerichten wehren mussten. Ein weiteres Zeichen dafür, dass man dies völlig losgelöst vom Netz und gar dem LSR betrachten muss.
Comment by mister-ede — 26.03, 2013 @ 22:58
@25 mister-ede.
Dass die Entartungen nicht nur Blogger treffen, bestreitet niemand.
Es stellt sich lediglich die Frage, welches neue Gesetz trifft die Blogger durch Entartungen mehr als die anderen.
Das Leistungsschutzgesetz gehört dazu.
Außerdem sind die Schläge gegen die Blogger durch Entartungen für die Stabilität der Gesellschaft, in der wir leben, gefährlicher als die gegen Mitarbeiter der Medien. Denn das Kreative, das Neue und damit das Gesellschafsterhaltende ist unter den Bloggern verbreiteter als unter den herrschenden Medien oder Google, wegen dem das Leistungsschutzgesetz je auf die Beine gestellt wurde.
Comment by Rolf Schälike — 27.03, 2013 @ 09:08
@25 mister-ede.
Dass es allerdings Entartungen bei Abmahnungen und ähnlichem gibt, ist tatsächlich ein Problem.
Leider sind das keine Entartungen. Diese Entartungen sind systemimmanent. Sie sind gewünscht und dienen der Herrschaftssicherung.
Beobachten Sie mal rein zufällig einige Amtsgerichts-Verhandlungen. Ihnen werden die Haare zu Berge stehen, wie die kleinen Leute abgebügelt werden. Es sei, Sie halten das für richtig, Stabilität der Gesellschaft durch Angst und Schrecken. Natürlich gekonnt und abgestimmt zwischen den Herrschaftsträgern, den Politikern, den Anwälten, den Richtern und den Wirtschaftsjuristen. Die Lobbysisten lasse ich mal außen vor.
Comment by Rolf Schälike — 27.03, 2013 @ 10:44
df
Comment by Anonymous — 17.04, 2013 @ 10:33