Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.3.10

Die Bedrohung ACTA

Welche Bedrohung ACTA tatsächlich für das Internet und den ungehinderten Informationsfluss darstellen könnte, lässt der unlängst geleakte 56-seitige Vertragsentwurf zumindest erahnen. Auch wenn dort an zahlreichen Punkten noch Uneinigkeit besteht, zeigen vor allen Dingen die Seiten 27 ff. auf, wie die Regulierung des Internets zu Gunsten des Schutzes des „geistigen Eigentums“ aussehen könnte. Entscheidend wird letztlich wohl die Reichweite des Begriffs des Internet-Service-Providers sein. Sollte man sich am Ende darauf einigen,  auch Zugangsprovider , Suchmaschinen und diejenigen die Hyperlinks setzen, in die Pflicht nehmen zu wollen, würde das über alles hinausgehen, was wir bislang kennen. Speziell für die EU würde sich allerdings dann u.a. auch die Frage der Vereinbarkeit mit der E-Commerce-Richtlinie stellen.

Entscheidend ist in jedem Fall, dass ACTA endlich öffentlich diskutiert wird und insoweit ist der Leak ein wichtiger Beitrag.

posted by Stadler at 20:26  

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