Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

21.5.12

Umsatzsteuerpflicht von eBay-Verkäufen

Bei eBay tummeln sich eine ganze Menge Anbieter, die sich als Privatverkäufer ausgeben, in Wahrheit aber gewerblich handeln. Dadurch wird nicht nur versucht, Vorschriften zum Schutz des Verbrauchers zu umgehen, sondern auch gegen steuerliche Pflichten verstoßen.

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 26.4.2012 (Az.: V R 2/11) in einem Einzelfall entschieden, wann eine Verkaufstätigkeit bei eBay als eine nachhaltige, unternehmerische und damit umsatzsteuerpflichtige Tätigkeit zu betrachten ist.

Im konkreten Fall wurden in dem vom BFH für maßgeblich gehaltenen Zeitraum von drei Jahren, jährliche Umsätze zwischen 21.000 und 35.000 EUR erzielt und zwar durch den Verkauf von jeweils mehreren hundert Einzelartikeln pro Jahr, wobei diese Artikel insgesamt mindestens 36 verschiedenen Produktgruppen entstammten.

Der BFH betont u.a., dass sich die Kläger nicht auf Entscheidungen berufen können, nach denen Briefmarken- und Münzsammler, die ihre Sammlungen insgesamt veräußern, auch bei höheren Umsätzen nicht unbedingt umsatzsteuerpflichtig sind. Der entscheidende Unterschied besteht insoweit nach Ansicht des Bundesfinanzhofs darin, dass die Kläger Waren aus 36 Produktgruppen veräußert haben und nicht eine oder mehrere Sammlungen. Die Kläger haben damit laufend Einzelstücke aus einem weit gefächerten, vielfältigen Angebot verkauft und keine einzelnen Sammlungen.

 

posted by Stadler at 09:55  

Ein Kommentar

  1. Das erscheint in dieser Allgemeinheit fraglich. Wie soll es umsatzsteuerrechtlich beurteilt werden, wenn ich im Laufe von drei Jahren jeweils die Haushalte meiner zufällig im Jahresabstand verstorbenen Verwandten bei ebay veräussere? Eine „Sammlung“ macht doch nicht zwingend aus, ob sie nur einer oder verschiedenen Produktgruppen angehört.

    Comment by Ein Mensch — 22.05, 2012 @ 22:46

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