Kommentare und Anmerkungen zum Google-Urteil des EuGH
Für netzpolitik.org habe ich meine Kritik an der Entscheidung des EuGH zu Löschpflichten von Google gerade etwas ausführlicher ausformuliert.
Zahlreiche Juristenkollegen haben sich in den vergangenen Tagen kritisch mit dem Urteil des höchsten europäischen Gerichts auseinandergesetzt.
Hier ist eine Auswahl der Kommentare und Anmerkungen, die mir lesenswert erscheinen (Stand: 01.09.2014):
Vorläufige Einschätzung der „Google-Entscheidung“ des EuGH (Johannes Masing)
Einfach löschen ist auch bequem (Niko Härting)
EuGH: Suchmaschinen und Datenschutz (Adrian Schneider)
Das Google-Urteil des EuGH – übers Ziel hinaus geschossen? (Carlo Piltz)
Hat sich der EuGH mit seinem Google-Urteil selbst abgeschossen? (Oliver Garcia)
The ECJ is right, the result is wrong (Rigo Wenning)
Öffentlichkeit kennt keine beschränkte Teilnehmerzahl (Lorena Jaume-Palasí)
„Recht auf Vergessen“: Technik und Recht müssen zusammenarbeiten (Jan Schallaböck)
Ein gordischer Knoten aus Datenschutz und Meinungsfreiheit (Feldmann/Koreng/Piltz)
Löschansprüche: Das Problem zuerst dort angehen, wo es entsteht (Till Kreutzer)
Ergänzend http://archiv.twoday.net/stories/876868654/
Comment by Dr. Klaus Graf — 20.05, 2014 @ 15:36
Der Kommentar hat mir gut gefallen:
http://connected.tante.cc/2014/05/19/ein-naturalistischer-fehlschluss/
Zitat: „Drehen wir das ganze doch nochmal um und fordern das Recht auf Vergessenwerden auch offline. Wie soll das aussehen? Kommen nach 10 Jahren eine handvoll Männer in schlecht sitzenden Anzügen und flößen allen Menschen, die sich noch erinnern Wodka ein, bis sie ihre Erinnerungen verloren haben?“
Comment by M. Boettcher — 20.05, 2014 @ 19:14
Anja Seeliger trägt im Perlentaucher ein wichtiges Argument bei: http://www.perlentaucher.de/blog/452_wer_zahlt%2C_der_findet.html
Comment by Thierry Chervel — 28.05, 2014 @ 07:40