Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.10.11

Das Urheberrecht und seine Auslegung treibt seltsame Blüten

Ein neues Urteil des Landgerichts Stuttgart zu § 52a UrhG hat Prof. Rainer Kuhlen dazu veranlasst, zu zivilem Ungehorsam aufzurufen.

Was war geschehen? Das Landgericht Stuttgart (Urteil vom 27.09.2011, Az.: 17 O 671/10) hat die Fernuniversität Hagen zur Unterlassung verurteilt, u.a. weil man Studierenden im Rahmen einer geschlossenen Benutzergruppe Auszüge aus einem Lehrbuch als PDF-Datei zur Verfügung gestellt hat.

Dies kann zwar urheberrechtlich grundsätzlich nach § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG zulässig sein – was auch das LG Stuttgart konzidiert – aber nach Ansicht des Gerichts nicht in Form einer PDF-Datei, die die Studenten zudem auf ihrem Rechner speichern können. Denn der Gesetzgeber, so das Landgericht, wollte mit § 52a UrhG nur eine Nutzung ermöglichen, die der analogen Nutzung vergleichbar ist. Die Speicherung auf den Computern der Studenten stellt aber eine qualitativ höherwertige Form der Vervielfältigung als die analoge Nutzung dar, weil das abgespeicherte Werk sogleich in die Textverabeitung übernommen werden kann. Man hätte deshalb ein anderes Dateiformat wählen müssen.

Diese Urteilsbegründung ist m.E. falsch und auch gänzlich praxisfern, weil sie weder vom Wortlaut noch von der ratio der Vorschrift gedeckt ist. Man stellt sich hier unweigerlich auch die Frage, welche Form der Nutzung denn der analogen Nutzung entsprechen würde. Die PDF-Datei ist eine derjenigen Umsetzungen, die einer analogen Kopie noch am ehesten entsprechen. Dass man Dateien grundsätzlich speichern kann, liegt in der Natur der Sache. Die Fernuni Hagen hat mittlerweile offenbar von PDF-Dateien auf Flash-Lösungen umgestellt.

Unabhängig davon, ob das Landgericht Stuttgart das geltende Recht zutreffend anwendet oder nicht, zeigt der Fall aber auch, dass es der Gesetzgeber bislang verabsäumt hat, im Interesse der Allgemeinheit ein bildungsfreundliches Urheberrecht zu schaffen.

Vielmehr wird das Urheberrecht laufend zu Gunsten der Rechteinhaber (Verlage, Plattenfirmen, Filmverleihgesellschaften)  verschärft. Die Lobbyismusmaschinerie der Rechteinhaber hat die Politik in Berlin und Brüssel fest im Griff. Und dies geht zu Lasten des Gemeinwohls. Speziell eine Regelung wie § 52a UrhG – die in dieser Form erst 2003 in das Urheberrechtsgesetz eingefügt wurde – die eine gesetzliche Beschränkung der Rechte des Urhebers zugunsten von Unterricht und Forschung vorsieht, springt noch deutlich zu kurz.

An dieser Stelle ist leider nicht wirklich eine Besserung in Sicht, solange die Bürger nicht auf die Barrikaden gehen. Und deshalb ist die Aufregung Kuhlens sehr gut nachvollziehbar. Derartigen gesetzgeberischen Kleinmut kann sich eine Wissens- und Informationsgesellschaft auf Dauer nicht leisten.

posted by Stadler at 10:30  

38 Comments

  1. Da gibt es nur eine Lösung:
    Piraten wählen!

    Die haben es schon längst erkannt und eine GRUNDLEGENDE Reform des Urheberechts zu einem ihrer Hauptziel gemacht.

    Comment by Alexander Double — 7.10, 2011 @ 10:45

  2. Dies kann zwar urheberrechtlich grundsätzlich nach § 52a Abs. 1 Nr. 1 UrhG zulässig sein – was auch das LG Stuttgart konzidiert – aber nach Ansicht des Gerichts nicht in Form einer PDF-Datei, die die Studenten zudem auf ihrem Rechner speichern können.

    Das LG Stuttgart hat vollkommen recht. Die FernUni Hagen hätte eine HTML-Datei zur Verfügung stellen sollen, denn die kann man nicht lokal speichern, wie solche Richter sicherlich wissen.

    Übrigens ist Besserung in Sicht, aber leider nicht im Bereich Jura. In den Naturwissenschaften gehen Forschung & Lehre immer mehr dazu über, die Sachen auf offenen Dokumentenservern mit einer permissiven Lizenz abzulegen. Rühmliche Ausnahme sind die Prof. Hören und Herberger, der eine mit Skripten, der andere mit JurPC und anderen online-Publikationen.

    Was die Verlage noch nicht begriffen haben: Wenn der Leidensdruck zu groß wird, dann werden Lösungen ohne Verlage gefunden.

    Comment by Rigo Wenning — 7.10, 2011 @ 10:52

  3. Seit wann kann man denn eine HTML-Seite nicht mehr lokal speichern? Grundsätzlich kann man alles was der Browser anzeigt auch lokal speichern.

    Comment by Michael — 7.10, 2011 @ 11:00

  4. @Michael: Das war eine hämische Anmerkung von Rigo Wenning in Richtung Stuttgart

    Comment by Stadler — 7.10, 2011 @ 11:06

  5. Der Knackpunkt liegt in der Urteilsbegründung :“..weil das abgespeicherte Werk sogleich in die Textverabeitung übernommen werden kann.“, bezüglich der „höherwertigen“ Weiterverarbeitung.

    Das ist sachlich falsch !

    Bei der Erstellung einer .PDF Datei kann ich einstellen, wie die Daten weiterverwendet werden und kann das Kopieren als auch das Ausdrucken und anderes verhindern.
    Falls der Lizensgeber bei der Erstellung der .PDF Datei einen Fehler gemacht hat, kann es nicht das „rechtliche“ Problem des Benutzters sein. Der Benutzer muß davon ausgehen können, das der Lizensgeber ihm die Softwarerechte zugesteht, wie er mit den Daten weiter umgehen kann. -> Für was gibt es „Digital Rights Management“, wenn es nicht richtig angewendet wird.

    OMG: „Law meets software technologie“

    Comment by Hartmut Inerle — 7.10, 2011 @ 11:18

  6. Wieso ich eine Kopie einer HTML-Seite nicht machen kann, entgeht mir auch. Wirkliches komsiches Urteil. Schade, dass die Uni da so schnell eingeknickt ist, denn besonders beim Fernstudium bieten sich PDFs doch an.

    Zum Glück kann man mehr tun für eine Änderung des Urheberrechts als seine Stimme an die Piraten zu verschenken.

    Comment by Isarmatrose — 7.10, 2011 @ 11:21

  7. Damit reiht sich Kuhlen in die Riege der Rechtswissenschaftler ein, die die Lobbypolitik der Regierung beim Namen nennen und diese öffentlich verurteilen (so auch Schack in seinem aktuellen Lehrbuch).

    Man kann nur hoffen, dass dieser Praxis schnell Einhalt geboten wird.

    Comment by JuraBiblio — 7.10, 2011 @ 11:22

  8. Forderungen, die darauf hinauslaufen, dass Bücher, die sich speziell an Studenten und Wissenschaftler richten, per se kostenlos zur Verfügung zu stellen seien, sind spinnerte Wunschträume und verfassungsrechtlich unhaltbar. Das LG Stuttgart mit seinen „10% zum Ausdrucken“ markiert sicher die Grenze dessen, was überhaupt noch geht.

    Comment by Stefan — 7.10, 2011 @ 11:34

  9. Wie Tauss schon zwitscherte hat Zypries mit bösem Vorsatz dem Bildungssystem erst kürzlich diese Behinderung eingebrockt . Damit wird systematisch die Wissenschaft von der Wissensgesellschaft explodiert. Die SPD ist zukunftsunfaehig und bildungsfeindlich. Ihre Ideenwelt ist nur noch Beton: 3.te Startbahn, S21 und A100. Es bleiben wirklich nur noch Barrikaden und Piraten.

    Comment by Jan Dark — 7.10, 2011 @ 11:37

  10. Analoge Nutzung durch Einscannen in eine pdf-Datei.
    Und wo liegt im Ergebnis der Unterschied?

    Comment by MaxR — 7.10, 2011 @ 11:43

  11. Man sollte die Richter verklagen! Die haben sich sicher diese ominöse PDF-Datei angeschaut und haben eine illegale Kopie davon in ihrem Kopf gespeichert! Rausschneiden oder Ausbrennen, sofort!

    m(

    Comment by Frank Schenk — 7.10, 2011 @ 11:59

  12. Ja, öhm Flash bringt es auch, weil man nämlich keine Screenshots machen und die durch eine OCR Software jagen kann. Herr … Hirn! m(

    Comment by Oliver — 7.10, 2011 @ 12:14

  13. STREAMING IST DIE LÖSUNG!

    Comment by Dragan — 7.10, 2011 @ 13:55

  14. @Stefan: Darum geht es hier nur gar nicht. Nochmal von vorne lesen würde ich sagen … Abgesehen davon wurde das gleich mal über Journals gesagt, aber daran verdient der der es geschrieben hat in den meisten Fällen nichts, und die restlichen Kosten sind meistens vernachlässigbar.

    Comment by step21 — 7.10, 2011 @ 14:41

  15. @MaxR: Analoge Vorlagen sind ohnehin besser, da die meisten OCR Programme a) Rechtschreibfehler korrieren b) Umbrüche und c) sonstige Formatierungen sauber hinbekommen …

    Comment by Hundhamm — 7.10, 2011 @ 15:18

  16. Die große Frage ist natürlich, wie wir in Deutschland mit modernen Medien umgehen wollen. Manche Betonköpfe würden die modernen Medien eben gerne abschaffen. Das wird aber nicht gelingen.

    Comment by Olaf Stichtenoth — 7.10, 2011 @ 15:34

  17. Das Buch wurde geschrieben, während der Verfasser von Steuergeldern als Professor besoldet war. Die Besoldung ist ja dafür da, daß der Professor forschen und veröffentlichen kann. Da er wohl auch kein Autorenhonorar vom Verlag bekam, fragt man sich schon, warum er das Kopieren untersagt. Wirtschaftlich gewinnt er dadurch nichts.

    Comment by Belles Lettres — 7.10, 2011 @ 16:19

  18. >> „Für was gibt es “Digital Rights Management”, wenn es nicht richtig angewendet wird.“

    Der Ausdruck- und Passwortschutz beim PDF ist noch kein richtiges DRM (Digital Rights Management), denn kopieren kann man das DPF immer noch und überall verteilen.
    Adobe bietet für DRM seinen Content-Management-Server 4 an, zusammen mit Adobe Digital Editions ergibt das dann erst richtiges DRM. Ab da lässt sich knallhartes DRM über Nutzungsrechte einstellen und dem Leser sagen, du darfst das eBook von Montag bis Donnerstag lesen und niemals kopieren und schon gar nicht drucken.

    Aber diese Methode benützen viele Verlage in Deutschland nicht, weil es die Leser vergräzt.

    Comment by Frank — 7.10, 2011 @ 17:14

  19. Also mich erinnert das ganze an 1985, als ein Gericht eine Diskette als Beweismittel gelocht und in die Akte abgeheftet hat :-)

    Comment by Rudi — 7.10, 2011 @ 18:22

  20. Wenn ich das richtig sehe, wurde das Buch aus den Literaturhinweisen fürs laufende Semester herausgenommen. Autor und Verlag haben durch das Urteil wohl kaum Käufer gewonnen.

    Comment by GiantPanda — 7.10, 2011 @ 19:28

  21. Urheberrechte und Copyright sind totaler Unsinn und kontraproduktiv für die Entwicklung der Mennschheit. Hätte sich der Erfinder des Rades dieses patentieren lassen würden wir wohl alle noch zu Fuss umherlaufen.

    Comment by EuroTanic — 7.10, 2011 @ 19:59

  22. Es wird hier mE wie so oft der Falsche gescholten.

    Richter müssen das Gesetz anwenden. Das ist nun einmal teilweise auf auf eine nicht digitale Welt zugeschnitten. Wenn das nicht mehr passt, muss es vielleicht geändert werden.

    Und wenn man dafür die PIRATEN für richtig hält, muss man die wählen. Die ändern vielleicht aber noch ganz andere Sachen…

    Comment by Arno Lampmann — 7.10, 2011 @ 20:03

  23. @Arno Lampmann:
    Darf man jetzt schreiben, Arno Lampmann empfiehlt die Piraten zu wählen? ;-)

    Comment by Stadler — 7.10, 2011 @ 20:17

  24. Ganz ehrlich, es ist mir unerklärlich, dass geistiges Eigentum (hier) als nicht schützenswert angesehen wird. Die Autoren wollen / müssen doch auch von was leben. Beim Urheberrecht geht es doch nicht allein um die Skripte der Herren Professoren. Es gibt Fachautoren, die vom Verkauf ihrer Bücher leben (müssen) und nicht davon, dass die kopiert werden.
    Sollen doch Anwälte oder Handwerker ebenfalls kostenlos Dienstleistungen erbringen – dient ja auch dem Gemeinwohl.

    Comment by Granny — 7.10, 2011 @ 21:37

  25. Rechtemanagement bei PDF? Das ist was für Leute, die Google nur auf Papier kennen. Der Rest schaut z.B. hier vorbei: http://pdfpirate.org/
    Es gilt auch hier der goldene Lehrsatz: Was ich auf dem Bildschirm lesen kann, kann ich auch kopieren und anderweitig nutzen. Das Format ist dabei nebensächlich.

    Comment by Micha — 7.10, 2011 @ 22:10

  26. @Micha

    Nicht so ganz. Es kommt ja schon einmal darauf an, wie man das PDF zur Verfügung stellt. Man kann eben nicht aus jedem PDF Text direkt entnehmen, auch nicht mit anderer Software. Man kann Texte vektorisieren bzw. pixeln, so dass der Nutzer eben keine Texte mehr hinauskopieren kann. Seit Acrobat 9 Pro geht das auch als Arbeitsauftrag für viele Dokumente mit vielen Seiten auf einmal. Dann sollte das auch für Unis beherrschbar sein.

    Ein solches Dokument ist ziemlich gut mit einem gedruckten Buch vergleichbar, denn wenn ich hier Texte kopieren möchte, muss ich in beiden Fällen Texterkennung benutzen.

    Comment by VonFernSeher — 8.10, 2011 @ 00:05

  27. Klar machen zum Ändern!!!

    Comment by Michael — 8.10, 2011 @ 08:19

  28. Ich sehe in dem verlinkten Ausschnitt keine Erwähnung von „analoger“ Nutzung. Warum überhaupt die Unterscheidung zwischen analog und digital? Besonders Textdokumente lassen sich doch mittlerweile kinderleicht hin- und herwandeln.

    Pro Piraten!

    Comment by Seb — 8.10, 2011 @ 09:35

  29. @Von Granny:
    Die Autoren von Lehrbüchern oder wissenschaftlichen Fachbüchern leben in aller Regel davon eben nicht, sondern zumeist von einem öffentlich-rechtlichen Dienstherren, der ihnen nebenher die Veröffentlichung ermöglicht.

    Das führt in diesem Bereich zu dem absurden Ergebnis, dass die Verlage gut verdienen können, weil die Autoren mit symbolischen Beträgen abgespeist werden. Das ist ja auch Bestandteil der Open-Access-Diskussion. Wissenschaftliche Veröffentlichungen werden letztlich faktisch überwiegend durch den Steuerzahler finanziert und damit letztlich auch die Wissenschaftsverlage. Die Konsequenz daraus sollte dann aber sein, dass es freien Zugang zu wissenschaftlichen Werken gibt.

    Comment by Stadler — 8.10, 2011 @ 09:37

  30. Auf die Barrikaden gehen hah, wie soll das denn passieren, 99% der Bevoelkerung weiss doch nicht, was ein DRM ist, und wo man sowas kauft!

    Comment by Piraten depot — 8.10, 2011 @ 15:37

  31. Für meine Begriffe braucht die Wissenschaft eine Immunität gegen kommerzielle Grenzen. Es kann ja nicht sein, dass wir die Studenten nach Maßgabe urheberrechtlicher Bedenken ausbilden, bitte. (Ansonsten was ich da geschrieben habe: https://plus.google.com/106168571152509990135/posts/bWEmSuVuVkF )

    Comment by christorpheus — 8.10, 2011 @ 19:17

  32. Der Link an die Uni Konstanz haut bei mir den ganzen Firefox kaputt – er macht ein bildschirmfüllendes Fenster ohne Rahmen auf, das keinerlei Navigation mehr ermöglicht.
    :-(
    Da hilft nur noch: Ctrl+Alt+Esc.

    *Gnarff*

    Comment by DerExperte — 8.10, 2011 @ 20:42

  33. @DerExperte: FF mal so einstellen, dass javascript keine Fenstergröße ändern kann und das Menü nicht verschwindet. Bei mir sieht die Seite ordentlich aus.

    Comment by Micha — 9.10, 2011 @ 13:25

  34. @Micha

    Der neue Firefox wird so sein, dass er keine derartigen Änderungen durch eine Webseite mehr zulässt.

    Aber zum DRM bei PDF:
    Du hast DRM nicht richtig verstanden (und mit Google hat das nichts zu tun).

    Beim Adobe DRM läuft das eBook nur in dem eBook-Reader Adobe Digital Editions, der das DRM sinnvollerweise überwachen kann, denn alles andere macht keinen Sinn bei DRM. Das PDF wird VOR dem Download beim Kauf durch das Programm Adobe Content Server 4 verschlüsselt, so dass der Kunde niemals ein offenes PDF erhält, sondern irgendwelchen Code der erst auf dem eBook entschlüsselt werden muss. Das macht dann der Adobe eBook-Reader (siehe oben) und der prüft ganz genau, ob der Schlüssel stimmt.
    Der Schlüssel wird online verwaltet, so dass dieses eBook nur auf diesem einen Gerät lesbar ist. Wer das eBook kopiert und auf einem anderen Gerät lesen will, muss den Schlüssel online abholen und dort wird dir dann gesagt, dass diese Lizenz schon vergeben ist und eine neue erworben werden muss.

    Fazit: Nicht alles was als PDF bezeichnet wird, ist beim zweiten Blick auch ein solches und DRM spielt sich in einem homogenen Umfeld ab.

    Comment by Frank — 10.10, 2011 @ 13:20

  35. @Frank: FF macht das schon lange, man muss es ihm nur bisher sagen.
    Zu DRM: Der ganze Zauber nutzt nichts, wenn der EBookReader im PC läuft, auf dem man Bildschirmfotos machen kann (und das sollte eigentlich jeder User können). Danach kurz zu AbbyFineReader (oder irgendein anderes OCR) gesendet, fertig ist der Text.
    Dieser Aufwand ist natürlich erheblich, aber wenn sich clevere Studenten reinteilen (entweder jeder ein Buch oder nur X Seiten) sollte das zu bewältigen sein.
    Wenn Daten auf MEINEM Rechner sind und ich sie mir ansehen kann, kann ICH sie auch kopieren. War schon immer so, wird auch ne Weile noch so bleiben. Ob das 1:1 geschieht oder mit geringen grafischen Verlusten sei mal egal bei einem Buch.

    Comment by Micha — 10.10, 2011 @ 14:16

  36. @Micha
    >> Dieser Aufwand ist natürlich erheblich,

    Und genau das soll abschrecken, hat mir einer mal gesagt.

    Aber ich würde mich nicht darauf verlassen, dass der Screenshot immer funktioniert, denn Microsoft hat da auch die Finger im Spiel und arbeitet schon länger am DRM Chip im PC und entkoppelte Hardware nahe Funktionen und setzte das System dazwischen. Die Taste „Druck“ druckt dann einfach nicht mehr.
    So einen Fall hatte ich mal bei einem Video das auf WMV umgewandelt war. Es ging einfach kein Screenshot zu machen.

    Letzte Möglichkeit wäre dann die Digitalkamera …

    Comment by Frank — 11.10, 2011 @ 17:44

  37. In Analogien gibt es ja auch diesen ganz, ganz bösen Einzelblatt-Einzug von Kopiergeräten, der ja auch dazu geeignet ist, das Urheberrecht massenhaft und automatisiert zu brechen. Hat eigentlich schon jemand gefordert, den zu verbieten oder deswegen vor dem LG Hamburg geklagt? Gesichtspalmenplantage galore.

    Comment by Henning Krause — 30.10, 2011 @ 09:51

  38. @Micha
    (auch wenn verspätet)

    Genau das OCR ist ja aber der Schritt, bei dem sich ein analoges Buch nicht mehr von einem digitalen unterscheidet.

    Comment by VonFernSeher — 2.11, 2011 @ 17:11

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