Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.3.13

Bundesregierung beschließt Gesetzesentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken beschlossen, so dass dieser nunmehr in den Bundestag eingebracht werden wird.

Der begrüßenswerte Teil des Gesetzesentwurfs regelt Darlegungs- und Informationspflichten von Inkassounternehmen und auch Rechtsanwälten die Inkasso betreiben soweit eine Forderung gegenüber einer Privatperson geltend gemacht wird.

Angegeben werden müssen u.a. der Name oder die Firma des Auftraggebers, der Forderungsgrund, bei Verträgen auch die konkrete Darlegung des Vertragsgegenstands und Datums des Vertragsschlusses, eine Zinsberechnung sowie Angaben zu Art, Höhe und Entstehungsgrund der Inkassokosten.

Weniger erfreulich ist der Teil des Gesetzes, der die „Beseitigung von Missständen bei urheberrechtlichen Abmahnungen“ zum Ziel hat. Denn die einzige Maßnahme die der Gesetzgeber ergreifen will, ist – wieder einmal – die Deckelung der Anwaltskosten bzw. des diesbezüglichen Erstattungsanspruchs. Dies will man durch eine Änderung des Gerichtskostengesetzes erreichen, die den Gegenstandswert des Unterlassungs- und Beseitigungsanspruchs gegenüber einer natürliche Person die urheberechtliche Werke nicht für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit verwendet, und nicht bereits wegen eines Anspruchs desselben Rechteinhabers zur Unterlassung verpflichtet ist, auf EUR 1000,- festlegt. Allerdings macht das Gesetz die Einschränkung, dass dieser Wert nach den besonderen Umständen des Einzelfalles unbillig sein kann, was den Gerichten wiederum ermöglicht, hiervon abzuweichen.

Wenn man sich die aktuelle Abmahnpraxis beispielsweise der in letzter Zeit recht klagefreudigen Rechtsanwälte Waldorf Frommer anschaut, dann erkennt man, dass derzeit in vielen gerichtlichen Verfahren Anwaltskosten aus einem Gegenstandswert von EUR 10.000,- in Höhe einer 1,0 Geschäftsgebühr geltend gemacht werden, sowie zusätzlich Schadensersatz zwischen EUR 400,- bis hinein in den vierstelligen Bereich.

An diesen Schadensersatzforderungen wird sich nichts ändern, vielleicht wird man sogar versuchen, die Reduzierung der Anwaltskosten durch eine Erhöhung der Schadesnbeträge zu kompensieren.

Die Anwaltskosten belaufen sich in dem genannten Beispielsfall bei einem Streitwert von EUR 10.000,- derzeit auf EUR 506,-. Wenn man den Streitwert auf EUR 1.000,- reduziert, ergeben sich bei Ansatz einer 1,0 Gebühr Anwaltskosten von EUR 102,-. Andere Kanzleien rechnen auf Basis einer 1,3 Gebühr ab, was zu Anwaltskosten von EUR 130,50 führen würde.

In dem gebildeten Beispielsfall würde sich die Klageforderung also um ca. 400 EUR reduzieren. Im Falle von außergerichtlichen Einigungen bleibt abzuwarten, wie sich die Neuregelung tatsächlich auswirken wird.

Aus meiner Sicht hätte eine effektive Begrenzung der Erstattung von Anwaltskosten vorausgesetzt, dass man dem abmahnenenden Rechteinhaber aufgibt, die Rechnung die sein Anwalt im konkreten Fall an ihn gestellt hat, vorzulegen. Das Hauptproblem besteht m.E. nämlich weiterhin darin, dass nicht überprüfbar ist, inwieweit die Abmahnkanzleien mit ihren Auftraggebern überhaupt auf Basis des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes abrechnen und nicht auf Grundlage deutlich niedriger Pauschalen.

Weiterhin wäre zu erwägen gewesen, über eine einschränkende gesetzliche Regelung der Störerhaftung nachzudenken. Das Grundproblem im Bereich der Filesharing-Abmahnungen sehe ich nämlich darin, dass immer die Anschlussinhaber in Haftung genommen werden, die in der Hälfte der Fälle aber gar nicht die Rechtsverletzter sind. Vor diesem Hintergrund hätte sich auch die Überlegung angeboten, den Auskunftsanspruch gegen Provider einzuschränken und zwar auf Rechtsverletzungen in tatsächlich gewerblichem Ausmaß. Bei der großen Masse der Filesharingabmahnungen wird nämlich immer nur ein einziges Musikstück abgemahnt. Es wäre zu erwägen, für derartige Fälle generell keine Providerauskunft mehr vorzusehen.

Leider hat es die Bundesregierung nicht geschafft, einen wirklich effektiven Gesetzesvorschlag einzubringen.

posted by Stadler at 13:04  

11 Comments

  1. Wenn ich mir vorstelle, wie stark die Anwaltslobby im Bundestag ist, dann wundert es mich überhaupt nicht, dass Massenabmahnungen nicht wirklich effektiv bekämpft, sondern mit dem LSR sogar noch provoziert werden.

    Comment by Kinki — 13.03, 2013 @ 13:33

  2. Sehr gute Vorschläge von Ihnen, Herr Stadler. Auf sowas Tolles kommen wir gar nicht. Ich werde das im Kabinett gleich mal ansprechen!

    Comment by Leutheusser-Schnarrenberger — 13.03, 2013 @ 14:32

  3. Urheberrecht Bundesregierung begrenzt Abmahngebühr – ein bisschen

    http://www.zeit.de/digital/internet/2013-03/kabinett-verabschiedet-gesetz-abmahnungen

    Comment by Franzy — 13.03, 2013 @ 17:28

  4. Man stelle sich vor:

    Irgendwann wird die Straftatenwelle so groß sein, daß sie nicht mehr bestraft werden kann, weil die Strafverfolger die Masse nicht schaffen.

    Mathematiker wissen, was ich meine.

    Alles nur eine Frage der Zeit.

    Gesetze erlassen ist eine Sache, sie durchzusetzen eine ganz andere.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 13.03, 2013 @ 21:26

  5. Ps.

    Ich kenne Staatsanwaltschaften, die haben einen Bearbeitungsrückstand von zwei Jahren.

    Viel Erfolg!

    (Mein Mitleid hält sich in Grenzen)

    Comment by Doc Tunto Rascher — 13.03, 2013 @ 21:29

  6. Juristen, Politiker, Produzenten und Verwerter, sie sägen fleißig an dem Ast auf dem sie sitzen.

    Die Menschen werden diese Abzocke nicht einfach so vergessen. Das entstandene Misstrauen und die Empörung wird „nicht nur“ den Verantwortlichen zum Nachteil gereichen. Ganze Berufsgruppen werden in Verruf gebracht. Dessen bin ich überzeugt.

    Man rechne nur einmal nach, wie viele Haushalte in den vergangenen 10 Jahren Abmahnungen erhielten und in wessen Namen dies geschah.

    Mit einfachen Grüßen,
    yt

    Comment by yt — 14.03, 2013 @ 06:48

  7. „Nicht wirklich effektiv“ ? – Aber klar doch..
    Quasi durch die Hintertür wird den Urhebern nämlich damit die rechtsstaatlich gebotene Möglichkeit einer effektiven Rechtsverfolgung genommen….

    Damit kann man nun ziemlich risikolos neueste Bücher/Spiele/Zeitschriften/Songs/Filme auf seiner privaten Homepage zum Download bereitstellen.

    Wenn eine Abmahnung kommt, dann gibt man halt ne Unterlassungserklärung ab, soll der Rechteinhaber doch mal die Anwaltskosten von 130 EUR einklagen. Selbst wenn er gewinnt, dann liegt das Kostenrisiko einer Klage ja nur bei knapp 50 EUR zusätzlichen Gebühren…
    Und etwaigen Schadensersatz muß er erstmal richtig beziffern und berechnen – viel Spaß dabei… Mal ganz abgesehen, daß die normalen Beweislastregeln bzw die Beibringungsgrundsätze natürlich auch bei geringem Streitwert gelten…

    @Herr Stadler: was meinen Sie, wie viele kleinere Firmen oder Verlage können sich dann noch eine Rechtsdurchsetzung leisten, deren Kosten sie effektiv weitgehend selbst tragen müss(t)en ?

    Auch Sie werden ja ein Unterlassungs- und Schadensersatzverfahren wahrscheinlich wohl nur im Ausnahmefall bei einem Streitwert 1000-1500 EUR auf RVG-Basis abrechnen wollen (bzw. können) – oder ?
    Die Kosten zahlt der Geschädigte (man kann auch sagen: das Opfer !) selbst – oder verzichtet notgedrungen auf die Wahrnehmung seiner Rechte

    In meinen Augen ist das rechtsstaatlich eher problematisch… Da hätte es andere Lösungen gegeben, beispielsweise wie Sie angedeutet haben, dazu noch eine Beschränkung des fliegenden Gerichtsstands oder eine Konkretisierung der Darlegungspflichten (mit Erläuterungen im Rahmen der Gesetzesbegründung…)

    Comment by DerNachdenkliche — 14.03, 2013 @ 11:26

  8. @ Nachdenklicher
    Ausweislich verschiedener Statements aus der Abmahnerbranche dachten wir, dass der eigentliche Positiveffekt der Abmahnerei in der Abschreckung läge. Einfach mal ein Verkaufsgespräch buchen….

    Der Gedanke, die Sofortzahlerquoten würden sich bei drastisch gesunkenen Vergleichsangeboten deutlich VERRINGERN ist allerdings unlogisch.

    Und WENN, wäre der RECHTEINHABER dennoch besser gestellt.

    Schuldet zB die C. Filmverleih GmbH 2012 bei 30 000 Abmahnungen dem WF behaupteter Weise noch 15,18 Mio€ netto, wären es 2014 dann noch 3,15 Mio€. Würden 2012 noch 40% zahlen, müßten noch immer 9,108 Mio€ intern verwurstet werden – Bei einer Quote von 10% in 2014 nur 2,835 Mio€.

    Setzt man nun den Schadensersatz mit 300,00€/Fall an, verblieben 2012 nur 5,4 Mio€ zum verwursteln. Aber 2014 0,9 Mio€, so dass der „VerwurstellungsVerlust“ von 3,708 Mio€ im Jahr 2012 für den gleichen Rechtsverfolgungsumfang auf 1,935€ Mio€ gesenkt werden würde.

    Ich denke aber, dass gesunkene Preise die Zahlungswilligkeit erhöhen werden. Zieht sie im Beispiel auf 60% an …

    Verlust vor VW 2012 = 3,708 Mio€
    Gewinn vor VW 2012 = 4,140 Mio€

    Die Abmahnerei wird LOHNENDER, aber nicht für ABMAHNKANZLEIEN.

    Comment by Shual — 14.03, 2013 @ 14:05

  9. @Shual:

    sorry, ich kann jetzt nicht ersehen was das mit dem von mir beschriebenen Problem zu tun hat:

    Nicht alle Abmahner wollen abzocken…

    Wenn es nicht gerade eine typische Abzockabmahnung ist, dann soll damit doch eine Rechtsverletzung abgestellt werden. Das „Opfer“ will durchsetzen, daß ein „Täter“ (endlich) damit aufhört.

    Und genau das wird nun nicht mehr effetiv möglich sein, weil das „Opfer“ seinen Anwalt weitgehend selber bezahlen muß:

    Für die 130,00 EUR, die man vom Gegner (theoretisch) zurückbekommen kann, findet man nämlich kaum einen Anwalt – ein solches Honorar ginge nur bei Massenverfahren mit Mischkalkulation. Und das haben wir da ja gerade nicht.

    Im Ergebnis: entweder zahlt das Opfer die Anwaltskosten (zum großen Teil) selbst – oder läßt sich notgedrungen weiterhin zum Opfer machen..

    Beide Alternativen sind für mich inakzeptabel.

    Comment by DerNachdenkliche — 14.03, 2013 @ 17:08

  10. Ich sehe da kein strukturelles Problem – Der Anwaltsmarkt produziert seit längerem Überschüss-Kapazitäten. Da wird es schon ausreichend spezialisierte Angebote geben. Auch die vorhandenen Abmahnzentren werden sich auf die neue Rechtslage einstellen, sofern sie überhaupt kommt.

    Comment by Shual — 15.03, 2013 @ 00:44

  11. Es gibt drei Kasten für Rechtsanwälte:

    1. Gute Leute der besten Kanzleien
    2. Abmahnkonsorten, die sonst Putzen gehen müßten
    3. Taxifahrer, die genau dort hingehören

    Der beschissene Rest versucht es in der Politik.

    Das sind die Schlimmsten.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 16.03, 2013 @ 14:32

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