Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

26.6.14

Die Bundesregierung kontrolliert den BND nicht

Die Süddeutsche berichtet darüber, dass der BND jedenfalls zwischen 2004 und 2007 in großem Umfang TK-Rohdaten an die NSA übermittelt hat, die vom BND zuvor an Knotenpunkten in Frankfurt abgefangen wurden.

Die Übermittlung von TK-Daten durch den BND an ausländische Stellen, ist im G10-Gesetz ausdrücklich geregelt. Dort heißt es:

Der Bundesnachrichtendienst darf durch Beschränkungen nach § 5 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2, 3 und 7 erhobene personenbezogene Daten an die mit nachrichtendienstlichen Aufgaben betrauten ausländischen öffentlichen Stellen übermitteln, soweit

1. die Übermittlung zur Wahrung außen- oder sicherheitspolitischer Belange der Bundesrepublik Deutschland oder erheblicher Sicherheitsinteressen des ausländischen Staates erforderlich ist,
2. überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen nicht entgegenstehen, insbesondere in dem ausländischen Staat ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet ist sowie davon auszugehen ist, dass die Verwendung der Daten durch den Empfänger in Einklang mit grundlegenden rechtsstaatlichen Prinzipien erfolgt, und
3. das Prinzip der Gegenseitigkeit gewahrt ist.
Die Übermittlung bedarf der Zustimmung des Bundeskanzleramtes.

Eine Datenübermittlung ist also nur in engen Grenzen vorgesehen. Die Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen ist nur dann möglich, wenn zuvor eine Einzelfallprüfung durchgeführt worden ist. Eine Übermittlung von Rohdaten in großem Stil ist daher gesetzlich ausgeschlossen und mithin rechtswidrig. In der Anhörung im NSA-Untersuchungsausschuss hat der Verfassungsrechtler Matthias Bäcker die Auffassung vertreten, dass der BND überhaupt keine Rohdaten an ausländische Dienste übermitteln darf. Die im Bericht der SZ geschilderte Übermittlung von Rohdaten an die NSA ist also schon vom G10-Gesetz nicht gedeckt.

Damit ist allerdings über die logisch vorrangige Frage, ob die Erhebung von Rohdaten durch den BND in großem Umfang rechtmäßig erfolgen konnte, noch nichts ausgesagt. Die Tätigkeit des BND ist auch im Bereich der TK-Überwachung nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 G10-Gesetz auf seinen Aufgabenbereich als Auslandsgeheimdienst beschränkt. D.h., der  BND sammelt Informationen über das Ausland, die von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung für die Bundesrepublik Deutschland sind. Es muss also bereits bezweifelt werden, dass das pauschale und großflächige Abzweigen von TK-Daten an inländischen Knotenpunkten überhaupt vom Aufgabenbereich des BND gedeckt ist. Denn mit einer solchen Maßnahmen werden ja vorrangig Daten aus dem Inland und über das Inland erhoben. Die Überwachung der inländischen Kommunikation ist aber schon nicht Aufgabe des BND.

Die Datenübermittlung nach dem G10-Gesetz an ausländische Geheimdienste bedarf nach dem Gesetz zudem der Zustimmung des Kanzleramts. Chef des Kanzleramts war bis 2005 Frank Walter Steinmeier und anschließend Thomas de Maizière. Die Datenübermittlung an die NSA wurde von diesen beiden Politikern verantwortlich genehmigt.

Es zeigt sich also, dass die Bundesregierung nicht zur Aufklärung der mit großer Sicherheit rechtswidrigen Aktivitäten des BND im Bereich der TK-Überwachung beitragen wird, weil der BND ja gerade mit Wissen und Zustimmung der Bundesregierung gehandelt hat. Die Bundesregierung ist mithin Teil des Problems. Nachdem die Geheimdienstkontrolle durch den Bundestag ebenfalls nicht funktioniert und man sich auch weiterhin auf Geheimhaltung berufen wird, darf man davon ausgehen, dass die Bundesregierung weder die Öffentlichkeit informieren noch zur Aufklärung beitragen wird.

posted by Stadler at 10:35  

10 Comments

  1. Gut zu wissen, aber was nun? Wer kann wie den Klageweg beschreiten? Warum geht niemand diesen Weg wenn die rechtliche Lage doch so klar zu sein scheint? Herr Stadler, übernehmen Sie!

    Comment by 42 — 26.06, 2014 @ 11:17

  2. @1
    Popcorn kaufen und zuschauen, weil sich genau nichts ändern wird.

    Es ist doch inzwischen keine neue Erkenntnis mehr, dass die Geheimdienste und Regierungen hier großflächig Rechtsbruch begangen haben. Und natürlich keiner der beiden irgendetwas an diesem Zustand ändert oder gedenkt in Zukunft etwas zu ändern.

    Wieso auch? „“Wir““ wählen die Verfassungsfeinde ja immer wieder aufs Neue ;)

    Was soll jetzt anders sein, als kurz nach Snowden oder im letzten Jahr? Der einzige Unterschied, ist dass der in den Zeitungen nachlesbare Umfang des Rechtsbruchs größer und größer wird. So what?
    Das Grundproblem ist, dass die Mehrheit der Leute wahlweise zu dumm oder zu feige ist die Tragweite dieser Datensammelproblematik zu erkennen.
    Da hilft es wenig, wenn der Rechtsbruch plötzlich deutlich größer ist als vorher, wenn der Rechtsbruch an dieser Stelle gar nicht als Problem wahrgenommen wird

    Einen Rechtsweg gegen Verfassungsbruch in der Form gibt es nach meinem Wissen gar nicht. Und Geheimdienste sind sowieso eine Ausnahme, gegen die man Gerichtlich etwas – verkürzt gar, aber vorliegend zutreffend – nichts machen kann.

    Comment by 23 — 26.06, 2014 @ 13:39

  3. Aus dem SZ-Artikel:

    […] Nach Recherchen von Süddeutscher Zeitung, NDR und WDR leitete der BND in der Zeit der rot-grünen Bundesregierung mindestens drei Jahre lang in Frankfurt abgefangene Rohdaten direkt an den US-Partnerdienst weiter.
    […]
    Nach einer damals zwischen NSA und BND geschlossenen Vereinbarung seien Daten deutscher Staatsbürger dabei jedoch nicht übermittelt worden.
    […]

    Wie ist das möglich, wenn Rohdaten übermittelt wurden? Beißen sich die Aussagen nicht gegenseitig oder besser schließen sie sich nicht gegenseitig aus?

    bombjack

    Comment by bombjack — 26.06, 2014 @ 15:35

  4. Ich muss zurücknehmen was ich da oben schrieb:

    Die Bundesregierung hat tatsächlich was unternommen:

    http://www.golem.de/news/nsa-affaere-bundesregierung-beendet-vertrag-mit-verizon-1406-107490.html

    Wo war gleich das Popcorn?

    Comment by 23 — 26.06, 2014 @ 16:36

  5. @3
    Rohdaten sagt IMHO ja nur, dass die Daten nicht z. B. schon in hübsche Powerpoint-Folien weiterverarbeitet wurden. Wenn der BND also 100% aller Rohdaten abfängt, aber nur 50% (die der Nicht-Deutschen) an die NSA weitergibt, passt das vom Sinn her schon.

    Ob das korrekt gemacht wurde oder überhaupt sinnvoll machbar war / ist, darf natürlich deutlich bezweifelt werden.

    Comment by peter — 27.06, 2014 @ 12:26

  6. @4 ja hat sie. nachdem man sie mehrfach mit dem gesicht in diese suppe gestippt hat… https://netzpolitik.org/2014/arbeitserleichterung-fuer-die-nsa-deutscher-bundestag-bezieht-internet-von-us-anbieter-verizon/

    Comment by ronjaRT — 27.06, 2014 @ 13:03

  7. @5 Rohdate im Kontext der Datenausleitung auf einem so weit unten liegenden Level sind einzelne Datenpakete. Mehr als die IP header sind da nicht bekannt, um zu filtern.

    Due Aussage, man haben keine Daten deutscher Staatsbuerger uebermittelt, ist in dem Kontext ein schlechter Witz oder eine dreiste Luege.

    Comment by h s — 27.06, 2014 @ 13:23

  8. Und? Wo kein Kläger, ist kein Richter

    Comment by Christian — 27.06, 2014 @ 14:41

  9. Norton zeigt einen Angriffsversuch auf Ihrer Seite mit dieser Ip an, dass ist die NSA :-)

    skumbar.honkingtonkers

    http://www.ipaddressden.com/ip/46.21.159.163.html

    Comment by Franzy — 27.06, 2014 @ 18:36

  10. Rohdaten -> zu Emails, Webseiten, FTP-Transfers, VoIP-Sprachdaten zusammensetze -> interpretieren und dann:
    1) kann weitergegeben werden -> die betreffenden Rohdaten (IP pakete) aus/weiterleiten
    2) kann nicht weitergegeben werden -> Rohdaten nicht weitergeben

    Dass die Filterung der nicht weiterzugebenen Daten nicht mehr als ein sclechter Witz ist, dürfte klar sein. Wir erinnern uns: der BND „erkennt“ inländische Kommunikation an der Domainendung *.de der Emailadresse.

    Wenn man da schon so dreist vorgeht, wie verfährt man dann mit FTP-, VoIP-, SSL-, VPN-Verbindungen an denen deutsche beteiligt sind?
    Glauben die allen Ernstes, dass das lächerliche Email-Domain-Feigenblatt ausreicht, um den gesetzlichen Auflagen zu genügen?

    Comment by gant — 29.06, 2014 @ 12:32

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.