Warum funktioniert die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste nicht?
Was der NSA-Untersuchungsausschuss zu den Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes (BND) zutage fördert, belegt, was man schon immer vermuten musste. Die parlamentarische Kontrolle der (deutschen) Geheimdienste funktioniert nicht nur nicht gut, sie funktioniert überhaupt nicht. Es handelt sich um ein rechtsstaatliches Placebo, das als Korrektiv vollständig versagt hat. Der verfassungsrechtliche Sündenfall beginnt bereits mit Art. 10 Abs. 2 S. 2 GG der lautet:
Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.
Diese Regelung im Grundgesetz wurde 1968 durch die sog. Notstandsgesetze eingefügt. Sie schränkt den effektiven Rechtsschutz den Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistet, ein und stellt meines Erachtens neben der Asylregelung der 90’er Jahre die wesentliche freiheitsfeindliche Einschränkung des Grundrechtsschutzes gegenüber der ursprünglichen Fassung des Grundgesetzes dar.
Dennnoch verfügt das Parlament im Grunde über alle notwendigen gesetzlichen Instrumentarien um die Dienste effektiv zu kontrollieren. Allein die Abgeordneten machen davon keinen Gebrauch. Das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (PKGrG) gibt dem Parlament weitreichende Möglichkeiten. § 4 Abs. 1 PKGrG besagt:
Die Bundesregierung unterrichtet das Parlamentarische Kontrollgremium umfassend über die allgemeine Tätigkeit der in § 1 Absatz 1 genannten Behörden und über Vorgänge von besonderer Bedeutung. Auf Verlangen des Parlamentarischen Kontrollgremiums hat die Bundesregierung auch über sonstige Vorgänge zu berichten.
Es kommt aber in § 5 Abs. 1 und 2 PKGrG noch besser:
Soweit sein Recht auf Kontrolle reicht, kann das Parlamentarische Kontrollgremium von der Bundesregierung und den in § 1 genannten Behörden verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke (…) herauszugeben und in Dateien gespeicherte Daten zu übermitteln sowie Zutritt zu sämtlichen Dienststellen der in § 1 genannten Behörden zu erhalten.
Es kann Angehörige der Nachrichtendienste, Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung sowie Beschäftigte anderer Bundesbehörden nach Unterrichtung der Bundesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen.
Bereits die Lektüre dieser gesetzlichen Vorschriften zeigt, dass die Parlamentarier jede Menge Möglichkeiten haben, bis hin zu Zutrittsbefugnissen bei den Diensten.
Wie die Wirklichkeit aussieht, möchte ich anhand der aktuellen Praxis der TK-Überwachung durch den BND erläutern. Der BND erhebt Meta-Daten und Inhalte von E-Mails in großem Stil. Wer daran bislang noch zweifelte, wird nicht nur durch die Aussagen von BND-Mitarbeitern im NSA-Untersuchungsausschuss widerlegt, sondern auch durch eine aufschlussreiche Passage in einem aktuellen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 28.05.2014.
Im Urteil (Rn. 24) wird beschrieben, dass der vom BND verpflichtete TK-Betreiber den gesamten Telekommunikationsverkehr an den BND ausleitet. Der TK-Verkehr wird also nicht erst anhand von Suchbegriffen erfasst, wie es die gesetzliche Regelung in § 5 Abs. 2 G-10-Gesetz an sich vorsieht. Vielmehr dienen die Suchbegriffe nur der Durchsuchung eines zuvor vom BND bereits erfassten und gespeichterten Datenpools.
Der BND speichert also Metadaten und Inhalte von E-Mails in großem Umfang und wertet diese anschließend aus. Obwohl bereits dies einen Eingriff in Art. 10 GG darstellt, findet man in der jährlichen Unterrichtung des Bundestages durch das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) dazu rein gar nichts. Das BVerwG hat unlängst klargestellt, dass jede Kenntnisnahme, Aufzeichnung und Verwertung von Kommunikationsdaten eines Bürgers in den Schutzbereich von Art. 10 GG eingreift. Die Existenz dieses riesigen Datenpools, der auf einem Grundrechtseingriff von enormem Ausmaß basiert, wird in der jährlichen Unterrichtung des Bundestages schlicht verschwiegen. Der jährliche Bericht suggeriert vielmehr, dass nur einige Millionen E-Mails pro Jahr ausgewertet werden. Diese Darstellung verharmlost und verzerrt das tasächliche Ausmaß der TK-Überwachung durch den BND vollständig.
Die Bundesregierung und der BND informieren das Parlament über das tatsächliche Ausmaß der TK-Überwachung durch den BND also nicht. Die fast zynische Haltung der Bundesregierung wird deutlich, wenn man sich ihre Antworten auf eine kleine parlamentarische Anfrage der Linksfraktion ansieht:
Frage: Hält die Bundesregierung weiterhin an ihrer Aussage fest, dass Bundesbehörden keine einzelnen Metadaten in großen lnternetknoten wie DE-CIX filtern, obwohl dies vom Abhördienstleister und Zulieferer deutscher Behörden Utimaco berichtet wird?
Antwort: Der Bundesregierung ist eine solche Aussage nicht bekannt.
Frage: Falls die Bundesregierung nicht an ihrer Aussage festhält, inwiefern und auf welche Weise werden der Internetknoten DE-CIX bzw. andere entsprechende Schnittstellen von Glasfaserkabeln durch welche Bundesbehörden überwacht?
Antwort: Auf den VS-Geheim eingestuften Antwortteil gemäß Vorbemerkung wird verwiesen.
Zusammengefasst sagt die Bundesregierung also folgendes: Wir haben doch nie behauptet, dass der BND am DE-CIX und anderen Internetnoten keine Metadaten ausfiltert. Was der BND genau macht und in welchem Umfang Metadaten erfasst werden, sagen wir aber nicht, da geheimhaltungsbedürftig.
Warum aber lässt sich das Parlament von Bundesregierung und BND derart am Nasenring durch die Manege führen? Der Umstand, dass die jeweilige Bundesregierung auch immer die Bundestagsmehrheit hinter sich hat, ist als Begründung naheliegend, aber nicht ausreichend. Wir haben es insgesamt mit einem politischen System zu tun, das sich mehrheitlich de facto nicht (mehr) vorrangig an den Vorgaben der Verfassung orientiert und an den Interessen der Bürger. Dieses politische System ist deshalb schon gar nicht willens, die Geheimdienste effektiv zu kontrollieren und die Einhaltung der rechtsstaatlichen Vorgaben zu gewährleisten.
Es bleibt daher vermutlich einmal mehr nur die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht, zumal der öffentliche Druck in diesen Fragen zwar da ist und auf einem gewissen (niedrigen) Level auch anhält, aber nicht ausreichend sein dürfte, um letztlich die rechtsstaatlich gebotene Eindämmung der Massenüberwachung durch die Geheimdienste zu bewirken.
Mir stellt sich nur immer wieder die Frage wie man dagegen Klagen kann. Wenn man Frankfurt lebt und noch dazu in einem Großkonzern arbeitet scheint es bei 100%iger Abgreifung das Datenstroms doch schon fast ausgeschlossen, dass hier keine personenbezogenen Daten (wie Email)abgegriffen wurde. Ganz abgesehen von dem Überwachungsdruck der hier aufgebaut wird und an sich schon eine Grundrechtsverletzung darstellt.
Comment by Mojo — 3.12, 2014 @ 11:49
Wir hatten ja „neulich“ mal auf Twitter Dissens darüber, ob Geheimdienste sich mit konventionellen rechtlichen Mitteln auflösen lassen. Ich sagte und sage: Nein.
Die Verflechtungen ihrer Interessen mit denen der Politik sind zu groß und verhindern die Offenlegung der Aktivitäten, und ohne Offenlegung kann man die Selbstschutzmechanismen der Geheimdienste nicht aushebeln.
Was wir brauchen ist ein Paradigmenwechsel, den ich derzeit nicht erwarte.
Comment by VolkerK — 3.12, 2014 @ 12:56
Warum versagt die Politik regelmäßig? Wer was kann, der geht in die Wirtschaft und erreicht da mehr.
Politische Laufbahnen sind oft die Laufbahnen von Laberköpfen, die nie etwas im Leben erreicht haben oder erreichen wollten. Alleine wie viele (oder eher: wenige) MdB vorher schlicht gar nicht gearbeitet haben oder maximal so Placebotätigkeiten hatten um den Lebenslauf zu schönen, das ist irre. Diese sogenannte Elite ist keine Elite. Es ist eigentlich der Bodensatz der Gesellschaft.
Wären die meisten Politiker nicht „aus gutem Hause“, dann hätten sie weder studiert, noch jemanden mit dem Schreiben ihrer Doktorarbeit beauftragt. Sie hätten nichts, wären nichts und erreichen nichts.
So und woher sollen nun solche Menschen den Anreiz haben, sich für irgendwas einzusetzen? Die sitzen in ihrem Elfenbeinturm und sind finanziell abgesichert. Damit sind sie zufrieden. Warum noch mehr machen?!
Seit es mal bei irgendeiner Zeitung online eine Grafik gab, die per Mouse-Over den Lebenslauf(kurz) des jeweiligen MdB angezeigt hat, ist meine Verachtung gegenüber einer extrem großen Mehrheit in der Politik auf ein gefühltes Maximum angestiegen.
Und da wundert man sich noch über so eine Verarsche wie die Rente mit 63. Wer da das Kleingedruckte „überlesen hat“ und diesem Müll zugestimmt hat (betrifft nur wenige Jahrgänge, der Rest bekommt die normale Rente mit 65), der sollte die Kosten aus eigener Tasche tragen – zur Strafe.
Mal ehrlich: Ich wette, dass die meisten im Bundestag nicht einmal wussten, dass die Rente mit 63 eine verdammt teure LÜGE ist. Und da war es noch offensichtlich.
Wenn schon das offensichtliche von den Kompetenzmonstern dort nicht bemerkt wird, wie soll dann bitte erst die etwas komplexere Geheimdienstkontrolle funktionieren?! Hm?
Comment by maSu — 3.12, 2014 @ 13:45
„Es handelt sich um ein rechtsstaatliches Placebo, das als Korrektiv vollständig versagt hat.“
Jein! Versagt hat das Parlamentarische Kontrollgremium nur dann, wenn man unterstellt, dass es der Kontrolle der Dienste und als Korrektiv dient. Das ist aber nicht seine Aufgabe. Diese, nämlich Placebo zu sein, erfüllt das Parlamentarische „Kontrollgremium“ aber ziemlich perfekt.
„Der verfassungsrechtliche Sündenfall beginnt bereits mit Art. 10 Abs. 2 S. 2 GG“.
Der Historikers Josef Foschepoth hat beschrieben, wie der Umgang der Bundesrepublik mit der Telekommunikation in Deutschland seit 1949 war und wie der Fortbestand der Beschnüffelung durch die Westmächte 1968 gesichert wurde. Heinrich v. Brentano hat die Tatsache der Überwachung des Post-, Telefon- und Telexverkehrs schon 1951 in einem Brief an den Kanzler Konrad Adenauer beschrieben und auf seine Folgen hingewiesen. Foschepoth zeigt auf, dass die Grundlagen für die Ausspähung bis heute bestehen. Die Deutsche Post hat zudem massenweise Post aus der DDR vernichtet. Und ganz offensichtlich hat jeder Kanzler, jeder Minister der Republik gegen seinen Amtseid und das Grundgesetz verstossen; wissentlich und systematisch. Diese Leute gehören, soweit sie noch leben, m. E. vor Gericht. Wobei noch die Frage zu klären ist, ob die derzeitigen Gerichte in Deutschland nicht auch belastet sind. Man kommt ja ins Grübeln, was die Definition von Deutschland als Rechtsstaat betrifft. U. U. sollte sich die CDU den Kampfbegriff „Unrechtsstaat“ noch einmal überlegen. Der könnte auf die eigene Geschichte zurückschlagen, und das nicht nur wegen der nahtlosen Integration der Blockflöten.
Comment by M. Boettcher — 3.12, 2014 @ 15:11
Ich weiß nicht, es gibt auch eine andere Sicht.
Man hält sich selbst für die Guten. Das parlamentarische Kontrollgremium könnte durchaus eingreifen. Damit ist dem Recht genüge getan. Doch das eigene Selbstverständnis verhindert das. Kritik bedeutet Systemkritik und damit die Gefahr nicht mehr auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen. Bei Kritik ist man entweder selbst falsch oder noch schlimmer die Regierung und damit das demokratische System.
Grundgesetz? Mir wurde in der Schule beigebracht, dass man niemals mit dem Grundgesetz in der Hand vor Gericht zu erscheinen braucht. Das ist ein Zitat eines Lehrers und sagt viel über den Wert des Grundgesetzes aus.
Und die Regierung? Sie braucht die Macht, dünkt alles als legitimiert, wenn sie wiedergewählt wird, möchte und darf hinter dem US-Präsidenten nicht zurück stehen. Es war schon immer so und dieses Land ist das Beste, das wir haben. Adenauer wird „verehrt“. Man kann ihn nicht vom Thron stoßen, ohne selbst zu fallen. Und so heiligt der Zweck die Mittel.
Kritik an diesem Land? An dieser Regierung? Mach Dich nicht lächerlich. Das hat noch niemand geschafft. Notfalls wird es einfach für beendet erklärt.
Comment by Joachim — 3.12, 2014 @ 17:50
Selbstverständlich verfügt das Parlament im Grunde über alle notwendigen gesetzlichen Instrumentarien um die Dienste effektiv zu kontrollieren: es kann einfach Gesetze hierzu erlassen oder ändern.
Ansonsten scheint mir die nicht direkte Wahl einer Regierung immer mehr als Systemfehler.
Comment by Sascha — 3.12, 2014 @ 20:50
Lese ich die zitierten §§ im PKGrG richtig? Steht dort, dass die Mitglieder des parlamentarischen Kontrollgremiums ein schrankenloses Kontrollrecht über die Geheimdienste ausüben? Wie kann es dann sein, dass in Akten für das Gremium auch nur ein Wort geschwärzt ist?
Comment by Moki — 3.12, 2014 @ 22:47
Hat der Verleugner und Beender der Abhöraffäre Volker Kauder eigentlich mittlerweile sein gutbezahltes Pöstchen beim Staatskonzern Bahn erhalten? Die Anschlussversorgung muss schließlich gewährleistet sein. Frau Dr. Merkel und Konsorten haben sich den Staat zur Beute gemacht; spätestens seit der milliardenschweren Rettung der Finanzlobby und dem Abendessen bei Herrn Ackermann ist das für mich klar wie Kloßbrühe.
Comment by fernetpunker — 4.12, 2014 @ 02:25
Biermann/Caspari: Das Volk soll nicht zu viel wissen, http://bit.ly/1pWrhmW
Comment by vera — 4.12, 2014 @ 07:09
Zunächst mal hat der Herr Stadler recht: die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienst funktioniert überhaupt nicht. Ich halte es für einen offene Kampfansage der Regierung gegen Demokratie und Rechtsstaat, Parlament und Bürger, wenn im NSA-Untersuchungsauschuss die Kontrolle verweigert wird (wie oben beschrieben).
Man kann das auch mit Namen belegen. Eine Zeitlang war auch Peter Altmaier Ausschussvorsitzender und hat millionenfachen Rechtsbruch einfach durchgewunken. Ohne Prüfung, einfach so. Der Posten des Kanzleramtsministers scheint ein Sicherheitsrisiko für die Bundesrepublik Deutschland zu sein. Von Steinmeier durften wir erfahren, dass er fremden Mächten den Zugriff am DE-CIX eingeräumt hat. Strafrechtlich könnte das Beihilfe zur Spionage, wenn nicht gar Landesverrat sein. Insbesondere auch unter dem Aspekt, dass in Tateinheit die gesetzlich vorgeschriebene Spionageabwehr beim BfV nach dem Verfassungsschutzgesetz verhindert wurde. Hier haben wir ein erhebliches Vollzugsdefizit der Strafgesetze zum Nachteil der Bundesrepublik Deutschland.
Hinzu kommt, dass die Geheimdienste faktisch nicht kontrolliert werden, was Parlament, Exekutive und Judikative tatenlos bis rechtsbeugend hinnehmen, sondern auch ihre Arbeit schlecht oder gar nicht machen, wie wir im NSU-Ausschuss lernen mussten, wo Beschäftigte der Geheimdienste jahrelang Serienmorde nicht aufgedeckt haben und wahrscheinlich auch die Mörder gedeckt haben, wenn nicht gar Beihilfe durch Unterlassung von Amts wegen geleistet haben. Auch hier mangelt es an Durchsetzung des Strafrechts wie sowohl der Thüringer als auch der Bundes-NSU-Ausschuss offen gelegt haben.
Mein Eindruck ist, dass wir nicht nur mit Änderungen am Überwachungsrecht in die Geheimdienste rein müssen, sondern auch mit dem Strafrecht. Weil das wegen des Internets heute nicht mehr ein rein nationales Problem ist, müssen wir es m.E. auch global regeln.
Dazu habe ich erläuterte Vorschläge gemacht, wohl wissend, das das dicke Bretter sind, aber beim Atomwaffensperrvertrag haben wir es auch hin bekommen, dass nach dem Abwurf der Bomben auf Frauen, Kinder, Alte, Wehrlose in Hiroshima und Nagasaki diese globale Bedrohung der Menschheit faktisch messbar bisher eingedämmt wurde, trotzt mehrfacher Overkill-Kapazitäten der Massenvernichtswaffenstaaten.
Wir werden kein Internet der Dinge, keine selbstfahrenden Autos, kein E-Health, keine Idustrie 4.0, keine Prozessdatenverarbeitung über das Internet machen können, wenn wir es weiter dulden, dass staatliche Bedienstete cyberterroristische Angriffe auf Infrastrukturen straffrei und mit Deckung der Exekutive, unkontrollierbar durch Parlamente, verüben wie es mit Stuxnet im großterroristischen Bereich an Atomanlagen gezeigt wurde und mit Drohnenmorden in Pakistan und Jemen jeden Tag an Demokratie und Rechtsstaat vorbei in Zusammenarbeit mehrerer terroristischer Geheimdienst stattfindet.
http://wk-blog.wolfgang-ksoll.de/2014/04/26/geheimdienste-mussen-global-durch-un-reguliert-werden/
Comment by Wolfgang Ksoll — 4.12, 2014 @ 12:21
@Wolfgang Ksoll,
nein, Internet werden wir auch aus anderen Gründen nicht mehr haben. Dafür aber Video on Demand von RTL und Co. mit 100%’er Erfassung der Quoten zur Steuerung von Werbung. Und Datenpaketgenaue Abrechnung, inklusive Sperrung von Viren und allen schädlichen Inhalten, das Ziel und Quelle der Daten genau gerecht berücksichtigen.
Selbstfahrende Autos werden wir aber schon haben. Man will ja schließlich wissen, wo wer ist. Und E-Health natürlich, ab Armband mit direkter Cloud verbindung. Cloud nennt sich Cloud weil es sich anhört wie geklaut. E-Health wird Dir Rabatte bringen und die VDS beweist Deine Unschuld. Keine Unfälle mehr und wenn doch, dann bist Du Terrorist. Terror kann niemand wollen!
Warum so negativ, Herr Ksoll? Wenn wir alles über jeden wissen, dann können wir uns sogar die treueren Wahlen sparen. Sparen ist sowieso das Wort des Jahres, wenn es nach mir geht.
Oh, wo sind denn plötzlich die Leute hin?
Comment by Joachim — 4.12, 2014 @ 14:31
@Joachim
Oh, what a brave new world! Ja, ich habe Circle und ZERO auch gelesen. Aber ich bin auch ein großer Freund von Law and Order :-)
Um es einfach zu machen: das neoliberale Dogma meinte immer, man müsse nur die Finanzwelt entfesseln, dann würde alles gut. Und es war nicht gut. 2008 implodierte der Popanz.
Wenn wir nicht heute das Internet global regulieren, dann wird es implodieren und nicht mal mehr für den Kommerz taugen. Die großen US-Firmen spüren das jetzt schon deutlich in Umsatzeinbußen. Wenn wir nicht sicherstellen können, dass die Geheimdienst nicht unsere Bankkonten, unsere Daten, unsere Kommunikation verfälschen und manipulieren, wenn wir akzeptieren, dass von Steuergeldern Cyberterroristen ihre kriminellen Machenschaften treiben (die CDU wollte die Steuerkriminellen weiter straffrei stellen und nun auch die kriminellen V-Leute, ganz so als wolle man den rechtlosen Raum wie bei der CDU-Spendenaffäre zur Norm machen: das Scheißen des rechten Bürgers auf Law and Order), dann wird das Internet in der Tat auch implodieren. Die meisten Bürger wollen mit Schwerstkriminellen nicht zu tun haben, wie sie jetzt in den Bundestagsausschüssen zu sehen sind und die auf der Payroll des Staates stehen. Stadler hat ja an anderer Stelle darauf hingewiesen, dass von diesen Rechtsvermeidern jetzt auch das PKW-Maut-System für einen massive Vorratsdatenspeicherung missbraucht werden soll. Dieser Cyberterrorismusapproach der Rechten in der GroKo wird nicht stattfinden. Eher bricht die BRD zusammen wie die DDR und die Täter müssen sich in Chile bei den Pinochet-Nachfolgern Asyl suchen wie Honecker und Gattin.
Selbstfahrende Autos werden wir nicht bekommen, wenn die Bürger weiter befürchten müssen, dass die Terroristen aus BND, NSA und CIA weiter am Rechtsstaat gemeinsamen Sache für illegale Exekutionen mit Drohnen machen. Im Islam kann man vielleicht ein paar Bekloppte mit den Stories über Jungfrauen im Paradies zum Selbstmord locken, tausende Deutsche aber nicht, wenn die befürchten müssen, dass die NSA mit selbstfahrenden Autos Mohrhuhnschießen spielen will wie mit den Massenexekutionen von Zivilisten in Pakistan und Jemen.
Pessimistisch? nein. Die Bürger in der DDR waren auch nicht pessimistisch. Die hatten nur die Schnauze voll von der Stasi in Gestapo-Tradition. Man schafft es nicht, so lange sich gegen Law and Order zu stemmen, wie der rechte Rand in unserer Regierung es tut. Da ist dann halt einfach der Staat verschwunden. Dem trauert im Falle der DDR kaum einer nach. Außer Biermann, der seine Protagonistin Margot Honecker nach Chile verloren hat :-)
Dankbar wäre ich noch für den Link auf eine Befragung von Ludwig-Holger Pfahls, als Präsident des BfVs, zum Sprengstoffanschlag des niedersächsischen Verfassungsschutzes auf die JVA Celle („Celler Loch“) wo er kackfrech fragte, wo das Problem sei: der Staat könne doch sein Eigentum in die Luft jagen wie er wolle. Pfahls ist mittlerweile ein rechtskräftig verurteilter Krimineller, der bei seiner Plünderung von Daimler-Benz als Fluchthelfer nach Asien drang, dann aber doch letztlich strafrechtlich in D verurteilt wurde (betrügerischen Bankrotts und Betrugs zu 4 ½ Jahren Gefängnis). Das Video ist in Youtube, ich find’s nur nicht mehr.
Comment by Wolfgang Ksoll — 4.12, 2014 @ 17:58
@12: „Eher bricht die BRD zusammen wie die DDR und die Täter müssen sich in Chile bei den Pinochet-Nachfolgern Asyl suchen wie Honecker und Gattin.“
Auch wenn ich mich für die Idee erwärmen kann, bin ich ziemlich skeptisch, dass sie je Realität wird. Ich plädiere gelegentlich dafür, dass wir Bürger uns einmal gemeinsam bei den Behörden, Ministerien und Institutionen des Staates vor Ort davon überzeugen, dass dort wirklich in unserem Interesse gearbeitet wird. Das hat 1989 ziemlich gut funktioniert, auch wenn der Staat, um den es ging, hinterher futsch war. Was meinst Du, warum immer mal wieder vom Einsatz der Bundeswehr im Innern gefaselt wird? Weil diejenigen, die sich von uns allimentieren lassen, trotz der Duldungsstarre, in der große Teile der Bürger verharren, Angst haben ihre Privilegien zu verlieren und mit aller Macht verhindern wollen, dass sich so etwas wie eine friedliche Revolution wiederholt. Dabei ist die Gefahr eines Umsturzes recht gering. Dem Deutschen Michel wird bei größeren Änderungen schwummerig und der Leidensdruck ist vermutlich nicht hoch genug.
Comment by M. Boettcher — 4.12, 2014 @ 19:08
Zufälligerweise bin ich auf einen Artikel gestoßen, in dem die These aufgeworfen wird, es sei legal, wenn Merkel von der NSA abgehört wird:
http://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-10/nsa-uerberwachung-merkel-interview-foschepoth/komplettansicht
Es ist wohl zutreffend, wenn die BRD als System sui generis mit begrenzter Souveränität definiert wird,
wobei vielleicht 100, vielleicht 200 allierte und sonstige Dienste quer durcheinander operieren, etwa der
damalige jugoslawische bei der Verfolgung von Dissidenten. In diesem Kontext hat der BND die Funktion einer multinationalen Informationsbörse.
Wenn also die bundesrepublikanischen Dienste de jure und de facto den Alliierten unterstehen, dann ist die parlamentarische Kontrolle dieses bunten Treibens quer durcheinander nicht möglich. Wie kann ein deutsches Parlament kontrollieren, was in Washington angeordnet wird ? Die Herrschaften werden nicht einmal vorgelassen und wenn doch in der Kantine abgefertigt.
Eher beunruhigend wirkt in diesem Kontext, dass etwa der BND anscheinend kontinuierlich Zielkoordinaten für Militäreinsätze liefert, und niemand kontrollieren kann, wohin die gigantischen Datenmengen in das Ausland geliefert werden.
Die Aufrechterhaltung des rechtlichen Vakuums geschieht dann mit dem Argument, die anderen machten das genauso.
Der größte ( Spionage-) Computer der Welt steht mittlerweile in China, dem Wunderland des Datenschutzes.
Comment by Arne Rathjen, RA — 4.12, 2014 @ 21:16
@Arne Rathjen, RA?
begrenzter Souveränität? Ich denke, die Bundesregierung versteht sich als Teil eines Bündnisses. Die Weitergabe von Daten wird als ureigenes Interesse gesehen. „multinationalen Informationsbörse“ der westlichen Staatengemeinschaft trifft es schon korrekt. Wäre die Souveränität nicht gegeben, dann wäre diese Regierung ja gar nicht verantwortlich. Ich denke, sie ist verantwortlich.
Das Problem ergibt sich erst aus der Beziehung der Geheimdienste zur Demokratie. Zu einem gewissen Teil ist Regierung und Geheimdienst als Instrument der Regierung, ein Staat im Staat, besonders wenn es um Auslandsbeziehungen geht. Zu einem gewissen Teil ist die Regierung so unkontrollierbar, wie es die Geheimdienste sind. Nach momentaner Sicht ist das nicht anders machbar. Nach langläufiger Meinung braucht die Regierung ein gewisses Maß an Macht. Um die zu erhalten, als Chaos zu verhindern, versucht man „alles zu wissen“.
Dummerweise tun sich Widersprüche auf, wie der Blog, über den wir hier reden, gut aufzeigt.
Comment by Joachim — 5.12, 2014 @ 14:14
„Nach langläufiger Meinung braucht die Regierung ein gewisses Maß an Macht.“
Genau. Es ist allerdings schwer zu orten, wo und was denn die Regierung ist. Eine Auswahl:
Der Bundestag hat mittlerweile eine eher formale Position, da etwa 80% der Gesetze in Brüssel fabriziert werden, zumeist in nicht billigen Anwaltskanzleien. Diese sind global organisiert. Der Bundespräsident hat die Machtposition eines Urkundsbeamten, der Gesetze ausfertigt und Sonntagsreden halten darf. Was genau ist der Handlungsspielraum der Bundesregierung ? Man treibt von Krisensitzung zu Krisensitzung, um Direktiven anderer umzusetzen, und verteilt überwiegend
Hilfsgelder ( noch ist die Position Sozialleistungen die mit Abstand größte im Bundesetat, vor dem Schuldendienst, was sich aber bald ändert ), was dann wiederum der Bundestag brav abnickt. Die Frage ist dann wer wie viel Hilfsgelder bekommt. Fulminant.
Das Grundgesetz – die in Deutschland höchstrangige
Norm -wurde durch Genehmigungsschreiben der
Militärregierung in Kraft gesetzt, und stammt in weiten Teilen direkt von dieser. Wie viele alliierte Vorbehalte noch gelten ist unklar, aber ein eher für Intellektuelle gedachtes Presseerzeugnis enthält die These, dass es legal ist, wenn Merkel abgehört
wird – von einer ( untechnisch ) Militäreinheit, nämlich der NSA.
Da kann man dann die Frage aufwerfen, ob die BRD ein souveräner Staat ist. Wenn nicht, was aber dann ?
So ist für den Schutz etwa des Ostseeraums noch ein U-Boot vorhanden ( laut Spiegel ) bzw. zwei ( laut von der Leyen ). Die Idee, die Bundeswehr als Polizeitruppe in Deutschland selbst einzusetzen könnte dadurch ad absurdum geführt werden, dass der Treibstoff ausgeht, da um die 50% des Öls aus Russland stammen, welches man aktuell mit Boykott bedroht.
Last not least: die NSA ( wie auch der BND ) hat zwar jetzt die wohl größte Pornosammlung aller Zeiten produziert, aber am stetigen Wachsen des „Terrorismus“ ändert das auch nichts.
Comment by Arne Rathjen, RA — 5.12, 2014 @ 19:19
Mir ist zugetgagen worden, dass man Jura studiert haben müsste, um beim Geheindienst zu arbeiten.
Ob das stimmt, habe ich nicht geprüft.
Verwunderlich wäre das allerdings nicht, denn die Juristien bilden die herrschende Gruppe im Rechtsstaat, die die Menschheit ins rechtssstaatlich organisierte Verderben führt.
Comment by Rolf Schälike — 6.12, 2014 @ 08:20
Warum funktioniert die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste nicht?
Ganz einfach:
Unsere Regierung möchte das ausdrücklich so haben!
Anders lässt es sich mittlerweile nicht mehr erklären, weshalb alle NSA Aufklärungsversuche torpediert werden.
Noch einen schönen Tag und viele LG sendet
Tom
Comment by Tom — 9.12, 2014 @ 10:26
Sehr geehrter Herr Stadler,
das Szenario einer Speicherung und anschließenden Auswertung darf nicht in einen Topf geworfen werden mit der Auswahl und Filterung vor einer Übertragung und Speicherung. So ein E1-Kabel einer durchschnittlichen Glasfaserleitung in Frankfurt oder anderswo hat 10 GBit/Sek. Würde das erst gespeichert und dann ausgewertet werden, dann würde der BND schnell an seinen Daten ersticken. Er müsste beim Netzbetreiber riesengroße Serverfarmen aufbauen, die diese Mengen bewältigen. Bevor von millionenfachen Rechtsbruch ausgegangen wird, schaun wir mal genauer hin:
Wie es läuft, ergibt sich aus den Protokollen von Netzpolitik.org. Noch nie konnten BND-Mitarbeiter so ausgiebig öffentlich befragt werden! Nun mag man glauben, dass die alle eine Gehirnwäsche durchlaufen haben. Aber wenn es stimmt, was sie sagen, dann handelt der BND legal. Das Problem ist das G10 (gar nicht mal Art. 10 Abs. 2 GG, denn wir wissen um die verfassungsimmanenten Schranken die ebenfalls gesetzliche Schranken ermöglichen).
Nach § 27 Abs. 2 TKÜV hat der Netzbetreiber bei der Fernmeldeüberwachung nach § 5 G10 dem BND eine Kopie der ausgewählten Strecke bzw. Leitung zur Verfügung zu stellen. Der BND muss sodann den Rahmen der jeweiligen G10-Anordnung (des BMI) einhalten und bereits die Strecken und Daten ausfiltern, die von der Genehmigung (da wird zumeist nach bestimmten Ländern/Regionen differenziert) nicht umfasst sind. Der Rest ist zu löschen. So dann wird der BND ein großes Interesse daran haben, die 99% des Internetverkehrs sofort abzuweisen, der Porno oder Spam ist. Erst das, was sich nicht ausfiltern lässt, wird nach Pullach übertragen und dort mit den Suchbegriffen durchsucht. Erst dann könnte eine Speicherung und Verarbeitung im Sinne des Datenschutzes stattfinden – wobei das G10 dem BDSG (§ 1 Abs. 3) nach Auffassung der BND-Juristen vorgeht. Das ist m.E. auch nicht widerlegbar.
Comment by Anonymous — 9.12, 2014 @ 16:31