Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.5.14

Ex-Verfassungsrichter Hoffmann-Riem fordert staatlichen Systemschutz gegen NSA

Der NSA-Utnersuchungsausschuss wird am 22.05.2014 die früheren Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riem sowie den Wissenschaftler Matthias Bäcker als Sachverständige anhören. Die Sachverständigen reichen hierzu vorab üblicherweise eine schriftliche Stellungnahme ein. Diese sind bislang auf dem Server des Bundestages leider nicht veröffentlicht worden.

Wie die Süddeutsche heute in ihrer Printausgabe berichtet (SZ Nr. 113, Samstag/Sonntag, 17./18.Mai 2014, S. 7), hat der frühere Verfassungsrichter Wolfgang-Hoffmann in seiner 27-seitigen Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss ein staatliches Schutzsystem gegen die Überwachungspraktiken der NSA gefordert. Hoffmann-Riem sieht insoweit eine staatliche Schutzpflicht als gegeben an, die er interessanterweise u.a. auch auf Art. 87f GG stützt. Nach Art. 87 f Abs. 1 GG gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen. Und dies beinhaltet laut Hoffmann-Riem auch die Pflicht, eine ausreichend sichere Kommunikation zu gewährleisten.

Wolfgang Hoffmann-Riem galt in seiner Zeit am Bundesverfassungsgericht als Meinungsführer und war u.a. an den Urteilen zum großen Lauschangriff, zur Online-Durchsuchung, zur Rasterfahndung und den Eilentscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt. Manchen galt er gar als der einzig relevante Gegenspieler des damaligen Innenministers Schäuble.

Auf das vollständige Gutachten Hoffmann-Riems bin ich ebenso gespannt, wie auf die Stellungnahmen der anderen beiden Verfassungsrechtler.

posted by Stadler at 13:10  

18.11.13

An Ausschuss überwiesen, den es noch nicht gibt

Die große Koalition ist offiziell noch nicht in trockenen Tüchern, aber die gemeinsame Verweigerungshaltung von Union und SPD funktioniert bereits prächtig.

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen von Union und SPD eine Abstimmung über Entschließungsanträge der Linken (18/56) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/65) zu den Abhöraktivitäten der NSA abgelehnt. Auf dem Server des Bundestages heißt es hierzu:

Vielmehr wurde beschlossen, beide Vorlagen an einen Ausschuss zu überweisen, den es noch nicht gibt.

Das ist eine reife Leistung und zeigt sehr schnell und sehr eindrucksvoll, wie ernst es Union und SPD mit der Aufklärung der Geheimdienstaffäre ist. Das Konzept lautet offenbar: Auf die lange Bank schieben und dann im Sande verlaufen lassen. Die beiden Entschließungsanträge von Grünen und Linken sollte man übrigens gelesen haben, denn sie sind sachlich zu befürworten.

posted by Stadler at 21:06  

23.9.13

Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte

Nicht, dass mich die FDP je besonders überzeugt hätte. Eine wirklich liberale Partei waren sie allenfalls in den 70’er Jahren. Seither sind sie vor allen Dingen konservativ, einseitig wirtschaftsfreundlich und deshalb sehr empfänglich für Wirtschaftslobbyismus jeder Art. Auf der anderen Seite verfügte diese Partei aber noch zuletzt über eine Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Parlamentarier mit einem klaren liberalen und bürgerrechtlichen Profil wie Jimmy Schulz. Und das war unter dem Strich mehr als Union und SPD zusammen anzubieten hatten und haben.

FDP und die Piraten haben den Einzug in den Bundestag verpasst, Grüne und Linke haben Stimmen verloren. Was uns jetzt erwartet, ist eine große Koalition aus zwei Parteien, von denen ich der einen in rechtsstaatlicher Hinsicht nichts und der anderen wenig zutraue. Vermutlich werden wir Dinge wie die Vorratsdatenspeicherung deshalb bereits im Koalitionsvertrag wiederfinden. Gleichzeitig wird die parlamentarische Opposition noch schwächer sein als zu Zeiten der letzten großen Koalition und politisch weniger denn je gegenhalten können. Max Steinbeis hat im Verfassungsblog bereits darauf hingewiesen, dass diese Opposition aus Grünen und Linkspartei weder in der Lage sein wird, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen noch eine Normenkontrollklage zum Bundesverfassungsgericht zu erheben. Und letzteres ist besonders bitter, denn man muss davon ausgehen, dass die große Koalition erneut jede Menge verfassungswidrige Gesetze auf den Weg bringen wird.

Der gestrige Wahltag war ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte. Eine schwache parlamentarische Opposition bietet allerdings die Chance, dass sich die Zivilgesellschaft stärker einbringt und bemerkbar macht. Das wird aber nicht funktionieren, wenn man in seiner Filter-Blase verharrt und das Ende der Netzpolitik beklagt.

Das Grundproblem wurzelt tief in unserer Gesellschaft. Bürgerrechte und freiheitliche Werte gelten deshalb nicht viel, weil sie für selbstverständlich gehalten werden. Der schleichende Abbau der Grundrechte, der bereits seit den 90’er Jahren im Gang ist, wird von einer breiten Masse überhaupt nicht wahrgenommen. Dass die aktuellen Geheimndienstaffären bereits deutlich den Weg hin zu einem totalitären Staat weisen, wird nur von einer Minderheit erkannt.

Vermutlich ist „panem et circenses“ der allgemeingültigste unter all den alten römischen Grundsätzen. Eine entpolitisierte Bevölkerung wünscht sich nur noch Wohlstand, den ihr Merkel gerade im Vergleich zu anderen EU-Staaten zu garantieren scheint, und Unterhaltung, die es im Überfluss gibt.

Das kann aber kein Grund sein, den Kopf in den Sand zu stecken. Vielmehr sollten diejenigen, die auch bislang schon für die Grundrechte eingetreten sind, jetzt erst recht enger zusammenarbeiten und sich besser koordinieren. Der schwarze Tag für die Bürgerrechte, der der gestrige Wahltag zweifelsohne war, sollte Grund genug sein, die Kräfte zu bündeln und die Reihen zu schließen. Opposition muss nicht auf das Parlament beschränkt sein.

posted by Stadler at 21:27  

25.7.12

Kein gültiges Wahlrecht mehr in Deutschland

Dass das Bundesverfassungsgericht auch die Neuregelung des Bundeswahlgesetzes mit Urteil vom heutigen Tag als verfassungswidrig ansieht, dürfte wohl schon jeder mitbekommen haben. Die Entscheidung betrifft das gerade erst gesetzlich neu geregelte Verfahren der Zuteilung der Abgeordnetensitze des Bundestages.

Das vom Bundestag neu gestaltete Verfahren verstößt nach der Entscheidung des BVerfG gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie der Chancengleichheit der Parteien. Bereits das alte Verfahren ist in Karlsruhe kassiert worden, was bedeutet, dass der Bundestag die Vorgaben aus er damaligen Entscheidung des Gerichts nicht korrekt umgesetzt haben.

Anders als in vielen anderen Fällen, sieht das Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch keine Übergangsfristen vor.  § 6 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2a des Bundeswahlgesetzes sind nach dem Urteil nichtig. Genau auf dieses verfassungsrechtliche Problem hatte ich in einem älteren Blogbeitrag aus dem letzten Jahr bereits hingewiesen.

Das Gericht betont auch, dass die alte Regelung nicht wieder auflebt. Das Fazit der Verfassungsrichter lautet:

In Folge dieser Feststellungen fehlt es an einer wirksamen Regelung des Sitzzuteilungsverfahrens für die Wahlen zum Deutschen Bundestag. Die bis zum Inkrafttreten des Neunzehnten Änderungsgesetzes geltenden und durch diese ersetzten oder modifizierten Bestimmungen leben nicht wieder auf.

Das bedeutet mit anderen Worten, dass es in Deutschland derzeit kein gültiges und anwendbares Wahlrecht gibt. Sollte es also kurzfristig zu einer Regierungskrise kommen, wären Neuwahlen derzeit rechtlich überhaupt nicht möglich.  Der Bundestag kann im Moment also nicht gewählt werden.

Man darf gespannt sein, ob speziell die Union das Bundesverfassungsgericht ein weiteres mal provozieren will oder ob es der Bundestag nunmehr endlich schafft, ein sauberes und verfassungskonformes Wahlgesetz zu verabschieden.

Der Kollege Udo Vetter bloggt ebenfalls zum Thema.

posted by Stadler at 15:50  

20.7.12

Die europäische Dauerkrise lähmt die Demokratie

In der aktuellen Diskussion über die sog. Euro-Krise ist auffällig, dass mittlerweile selbst Vorstandsvorsitzende von DAX-Unternehmen der Finanzbranche sagen, Banken müssten auch mal pleite gehen können. Nur in der Politik sagt das (fast) niemand.

Wozu führt es eigentlich, wenn die europäischen Staaten immer wieder mit enormem Einsatz von Steuergeldern Banken retten, wie jetzt aktuell im Falle Spaniens? Vermutlich jedenfalls zunächst dazu, dass die Banken und ihre Manager auch weiterhin keinerlei Konsequenzen aus ihrem Verhalten zu fürchten haben. Das Ziel der Disziplinierung und Kontrolle des Bankenwesens wird so jedenfalls nicht erreicht werden können.

Die jüngsten Beschlüsse des Bundestags zur sog. Spanienhilfe zeigen einmal mehr, dass wir es im Wesentlichen tatsächlich nicht mit einer Eurokrise, sondern mit einer Bankenkrise zu tun haben. Die Politik setzt hierbei den eingeschlagenen Weg der Privatisierung der Gewinne und der Sozialisierung der Verluste konsequent fort und zwar aus Angst davor, dass selbst die Insolvenz einer einzigen spanischen Bank die gesamte europäische Volkswirtschaft in den Abgrund reißen könnte. Diese Angst ist möglicherweise aber nur dem geschickten Lobbyismus der Finanzbranche geschuldet.

Es wird darüber hinaus aber auch die Frage zu stellen sein, welche wirtschaftlichen Auswirkungen die aktuellen massiven wirtschaftspolitischen Interventionen haben werden. Denn der Bankensektor ist mittlerweile die einzige Branche in Europa, die kein Insolvenzrisiko mehr zu fürchten hat.Diese wettbewerbsverzerrende Situation ist auch aus Gründen der Gleichbehandlung aller Wirtschafts- und Marktteilnehmer nur schwer erträglich.

Was mich als Bürger außerdem verstört, ist der Umstand, dass es im Bundestag faktisch keine Opposition mehr gibt, sondern nur noch eine ganz große Koalition, die bereitwillig alles abnickt, was Angela Merkel aus Brüssel mitbringt. Dass gerade die Sozialdemokratie an diesem Punkt so schwach ist, stimmt bedenklich. Denn wir beobachten parallel gerade am Beispiel Spaniens eine Prekarisierung, an der die Subventionierung maroder Banken nichts zu ändern vermag. An dieser Stelle braucht es jemanden der politische Alternativen aufzeigt und vielleicht auch endlich ein vernünftiges Ausstiegskonzept – für ganz Europa – aus einem System das nicht funktioniert und möglicherweise überhaupt nur dann hätte funktionieren können, wenn es von Anfang an anders aufgebaut gewesen wäre. Das bedingungslose Festhalten an bestehenden Strukturen entspricht der menschlichen Natur – weshalb es konservative Politik auch leichter hat als progressive – aber es muss deshalb nicht richtig sein.

Nebenbei wird die seit Jahren zu beobachtende Krise der parlamentarischen Demokratie in Europa durch die aktuellen Ereignisse massiv beschleunigt und verschärft. Bezeichnend ist insoweit auch, dass die Fachleute mittlerweile deutlich kontroverser diskutieren als die Politik. Die Angst hier etwas falsch zu machen und das damit verbundene Einschüchterungspotential sitzt augenscheinlich derartig tief, dass man es für die sicherste Variante hält, sich einfach an Merkel und Schäuble zu hängen. Wenn allerdings 80 % der Abgeordneten des deutschen Bundestags konservative und angstgesteuerte Politik betreiben, dann fühle jedenfalls ich mich als Bürger von diesem Parlament nicht mehr vertreten.

Bundespräsident Gauck hatte Bundeskanzlerin Merkel ja kürzlich mehr oder minder deutlich aufgefordert, ihre Krisenpolitik besser zu erklären. Das wäre an sich eine gute Idee, nur warum sollte Merkel das tun? Ihre (persönlichen) Umfragewerte, wie auch die Reaktionen fast aller Parlamentarier in Berlin belegen, dass die Kanzlerin mit ihrer umwölkten Taktik der Desinformation und der Halbwahrheiten bislang ausgesprochen gut gefahren ist. Aus Sicht der Kanzlerin wird es also nur dann Grund zur Änderung ihrer diesbezüglichen Strategie geben, wenn es entweder aus dem Parlament oder aus der Bevölkerung heraus deutlichen Widerstand gegen ihren Eurokurs bzw. zumindest gegen ihre Informationspolitik gibt. Ein solcher Widerstand ist aber derzeit nicht in Sicht. Dass Merkel schalten und walten kann wie sie will und deshalb auch keine Notwendigkeit für eine sachgerechte Information der Öffentlichkeit sieht, ist eine unmittelbare Folge der Schwäche des Bundestages und des mittlerweile herrschenden öffentlichen Desinteresses. Die Bürger nehmen die fast täglich neuen Meldungen über immer wieder neue Rettungsmaßnahmen mit einer bedenklichen Gleichgültigkeit zur Kenntnis. 100 Millionen für spanische Banken ist nichts, was den Bürger noch wirklich vom Hocker reißt.

Wie die Krisenpolitik Merkels tatsächlich funktioniert, lässt sich anhand der Vorgänge auf dem letzten EU-Gipfel und der anschließenden politischen Reaktion in Deutschland sehr gut nachvollziehen. Merkel hat der Forderung anderer Regierungschefs nachgegeben, Direktzahlung an angeschlagene Banken aus dem ESM zu ermöglichen. Zurück in Deutschland verstummte die aufkommende Kritik aber schnell wieder, denn Merkel war es gelungen, den Eindruck zu erwecken, als hätte sich gar nichts geändert. Denn für Direktzahlungen müsse ja zunächst eine europäische Bankenaufsicht geschaffen werden und außerdem habe Deutschland schließlich weiterhin ein Vetorecht. Die Zugeständnisse die man in Brüssel macht, verkauft man zu Hause als Verfestigung des status quo.

Man hätte den Menschen stattdessen natürlich erklären können, was auf dem EU-Gipfel tatsächlich passiert ist. Daran hat Angela Merkel aber überhaupt kein Interesse, denn das was man den Menschen sagen müsste, würde viele beunruhigen und  die Selbstdarstellung der Kanzlerin stören. Denn, dass Merkel ihre Position während der sog. Eurokrise so oft verändert hat, dass man längst den Überblick verloren hat, irritiert selbst im Bundestag, abgesehen von Ströbele, kaum noch jemanden.

Es könnte durchaus sein, dass uns nachfolgende Generationen einmal fragen werden, warum wir uns als Bürger nicht gegen die fortlaufende und unbegrenzte Ausweitung des sog. Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) und gegen die Milliardenzahlungen an marode Banken gestemmt haben und warum die überwältigende Mehrheit der Abgeordneten willfährig immer wieder dem zugestimmt hat, was ihnen Kanzlerin Angela Merkel hingeworfen hat. Sie können schon mal damit anfangen, über die Antworten nachzudenken.

posted by Stadler at 15:20  

5.7.12

Bundesverfassungsgericht erklärt sich selbst für verfassungsgemäß

Die Wahl und Ernennung der höchsten deutschen Richter ist seit Jahrzehnten Gegenstand eines Streits in der rechtswissenschaftlichen Literatur. Nach Art. 94 Abs. 1 Satz 2 GG werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt. Der unbefangene Betrachter würde daraus vermutlich ableiten, dass der gesamte Bundestag, also das Plenum, sowie der gesamte Bundesrat über die Wahl der Verfassungsrichter entscheiden muss. Denn schließlich handelt es sich bei diesem Vorgang nicht gerade um eine Nebensächlichkeit. In der Praxis entscheidet der Bundestag aber keineswegs im Plenum, sondern durch einen mit 12 Mitgliedern besetzen Wahlausschuss, der noch dazu geheim berät und abstimmt.

Eine ganze Reihe renommierter Verfassungsrechtler halten dieses Prozedere für verfassungswidrig. Interessanterweise hat auch der aktuelle Gerichtspräsident und Vorsitzende des Zweiten Senats Andreas Voßkuhle – vor seiner Berufung nach Karlsruhe – die Rechtsansicht vertreten, dass die Wahl der Verfassungsrichter durch das Plenum des Bundestags erfolgen müsse, worauf Wolfgang Janisch in einem pointierten Kommentar in der SZ vom 05.07.12 (S. 1) hinweist.

Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat jetzt – unter Vorsitz von Voßkuhle – entschieden, dass die Wahl der Verfassungsrichter durch den Wahlausschuss des Bundestages nicht zu beanstanden ist. In einem gestern veröffentlichen Beschluss vom 19.06.2012 (Az.: 2 BvC 2/10) heißt es zur Begründung:

Die Übertragung der Wahl der Bundesverfassungsrichter auf einen Wahlausschuss, dessen Mitglieder der Verschwiegenheitspflicht unterliegen (§ 6 Abs. 4 BVerfGG), findet ihre Rechtfertigung in dem erkennbaren gesetzgeberischen Ziel, das Ansehen des Gerichts und das Vertrauen in seine Unabhängigkeit zu festigen und damit seine Funktionsfähigkeit zu sichern. Die Einschätzung, dass das Bundesverfassungsgericht Funktionseinbußen erleiden könnte, wenn die Wahl seiner Mitglieder im Bundestag nicht in einer Vertraulichkeit wahrenden Weise stattfände, mag nicht in dem Sinne geboten sein, dass sie den Gesetzgeber hinderte, andere Modalitäten der Richterwahl zu bestimmen. Das vom Gesetzgeber verfolgte Anliegen ist aber von hinreichendem verfassungsrechtlichen Gewicht, um den Verzicht auf eine Wahl der Richter des Bundesverfassungsgerichts im Plenum zugunsten eines Wahlmännergremiums, das mit Zwei-Drittel-Mehrheit entscheidet (vgl. § 6 Abs. 5 BVerfGG) und dessen Erörterungen der Vertraulichkeit unterliegen, zu legitimieren.

Oder mit anderen Worten: Für das Ansehen des Gerichts ist es von besonderer Bedeutung, wenn die Öffentlichkeit nicht erfährt, welche politische Klüngelei im Einzelfall hinter einer Richterernennung steckt. Die Aussage Bismarcks

„Je weniger die Leute wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie“

ist also um die Wahl der Richter des Bundesverfassungsrichter zu ergänzen. Was die Haltung des Gerichtspräsidenten Voßkuhle angeht, wissen wir natürlich nicht, ob er von seinen Kollegen überstimmt wurde, oder ob der Verfassungsrichter schlicht eine andere Rechtsansicht hat als der Rechtswissenschaftler Voßkuhle. Hätten die Richter des Zweiten Senats entschieden, dass die Verfassungsrichter vom Plenum des Deutschen Bundestags gewählt werden müssen, dann hätten sie damit zugleich ihre eigene Ernennung als verfassungswidrig qualifiziert. Und genau aus diesem Grunde ist die Entscheidung im Ergebnis nicht überraschend.

 

posted by Stadler at 14:04  

19.6.12

Verfassungsgericht muss erneut die Rechte des Parlaments stärken

Das Bundesverfassungsgericht hat erneut die Rechte des Bundestages gestärkt, wie es in der Presse heißt.

Nach dem heute verkündeten Urteil des BVerfG (Az.: 2 BvE 4/11) hätte die Bundesregierung das Parlament so früh wie möglich über die Verhandlungen zum Europäischen Rettungsschirm (ESM) und zum Euro-Plus-Pakt informieren müssen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatten im Rahmen eines Organstreits beanstandet, dass die Bundesregierung insoweit ihre Unterrichtungspflichten nach Art. 23 Abs. 2 GG gegenüber dem Deutschen Bundestag verletzt habe.

Das Verfassungsgericht beanstandet in seiner Entscheidung u.a., dass die Bundesregierung vorhandene Dokumente und Entwürfe nicht frühestmöglich an den Bundestag weitergeleitet hat. Denn das Parlament darf nicht in eine bloß nachvollziehende Rolle geraten, so das Gericht, sondern muss die Möglichkeit haben, frühzeitig und effektiv Einfluss auf die Willensbildung der Bundesregierung zu nehmen.

So erfreulich diese Entscheidung auch sein mag, sie macht einmal mehr deutlich, dass sich die parlamentarische Demokratie in Deutschland und Europa in einer substantiellen Krise befindet und sich die Parlamentarier nicht mehr von selbst aus dem Würgegriff ihrer Regierungen befreien können, sondern darauf angewiesen sind, dass sich Parlamentsminderheiten, wie hier einmal mehr die Grünen, gegen die Beschneidung der parlamentarischen Rechte vor dem Verfassungsgericht zur Wehr setzen.

Wenn sich die Funktion des Korrektivs allerdings auf die Judikative verlagert, bedeutet dies gleichzeitig, dass die Parlamente ihre Kontrollfunktion und ihre Aufgabe als Volksvertreter nicht mehr wahrnehmen.

Quelle: PM Nr. 42/2012 des BVerfG vom 19.06.2012

posted by Stadler at 11:35  

2.12.11

Anspruch nach IFG gilt auch für Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags

Der Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gilt auch für Ausarbeitungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin gestern entschieden (Az.: VG 2 K 91.11).

Die maßgebliche Frage ist, ob die Arbeit des Wissenschaftlichen Dienstes der Mandatsausübung der Abgeordneten zuzurechnen ist, wie der Bundestg meint und daher als Wahrnehmung parlamentarischer Angelegenheiten vom Informationszugang ausgenommen ist oder ob diese Vermittlung von Information und Wissen nur die Grundlage für die parlamentarische Arbeit der Abgeordneten bildet, aber nicht selbst Teil der parlamentarischen Arbeit ist.

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zum OVG zugelassen.

 

posted by Stadler at 18:31  

20.10.11

Handygate: Funkzellenabfrage ist Thema im Bundestag

Wegen der anhaltenden Diskussion über den Behördentrojaner ist ein anderer, nicht minder bedenklicher Akt der TK-Überwachung etwas in Vergessenheit geraten. Die massenhafte sog. Funkzellenabfrage zu Jahresbeginn am Rande einer Demonstration in Dresden („Handygate“).

Auch wenn dieser Vorgang durch eine sächsische Justiz begünstigt scheint, bei der erhebliche rechtsstaatliche Defizite feststellbar sind, so hat der Vorfall doch gezeigt, dass die Befugnisnorm des § 100 g Abs. 2 S. 2 StPO, die in diesen Fällen angewandt wird, zu unbestimmt und zu weitreichend ist.

Die Grünen haben hierzu einen „Entwurf eines Gesetzes zu einer rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme“ vorgelegt, der die Eingriffsschwelle anheben und die richterliche Begründungspflicht ausweiten möchte.

Dieser sinnvolle Gesetzesentwurf wird morgen im Bundestag debattiert. Angesichts der bestehenden Mehrheitsverhältnisse hat er freilich keine Aussicht auf Erfolg.

 

posted by Stadler at 21:08  

19.10.11

„Das Land wird von Sicherheitsbeamten regiert“

Die heutige aktuelle Stunde im deutschen Bundestag zum Thema Behördentrojaner offenbarte phasenweise starke kaberettistische Züge und mutete stellenweise wie eine Episode von „Neues aus der Anstalt“ an. In Abwesenheit von Innenminister Friedrich durfte Hans-Peter Uhl die Rolle des Anstaltsleiters übernehmen.

Den einsamen Höhepunkt der Rede Uhls bildete allerdings nicht das naheliegende CCC-Bashing, sondern folgende Aussage:

„Das Land wird von Sicherheitsbehörden geleitet (…) es wird regiert von Sicherheitsbeamten“

Das ist das Outing eines Zwangsdemokraten. Für ein Land, das von Sicherheitsbehörden geleitet und regiert wird, gibt es einen äußerst prägnanten Begriff: Polizeistaat. Dessen Apologet Hans-Peter Uhl hat heute für die Union im Bundestag gesprochen. Wirkliche Angst kann einer wie Uhl dennoch nicht mehr verbreiten. Dafür agiert sein Widersacher der CCC zu überzeugend und zu souverän. Und das haben mittlerweile auch die Kommentatoren der konservativen Presse erkannt.

 

 

posted by Stadler at 20:51  
« Vorherige SeiteNächste Seite »