Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

18.11.13

An Ausschuss überwiesen, den es noch nicht gibt

Die große Koalition ist offiziell noch nicht in trockenen Tüchern, aber die gemeinsame Verweigerungshaltung von Union und SPD funktioniert bereits prächtig.

Der Bundestag hat heute mit den Stimmen von Union und SPD eine Abstimmung über Entschließungsanträge der Linken (18/56) und von Bündnis 90/Die Grünen (18/65) zu den Abhöraktivitäten der NSA abgelehnt. Auf dem Server des Bundestages heißt es hierzu:

Vielmehr wurde beschlossen, beide Vorlagen an einen Ausschuss zu überweisen, den es noch nicht gibt.

Das ist eine reife Leistung und zeigt sehr schnell und sehr eindrucksvoll, wie ernst es Union und SPD mit der Aufklärung der Geheimdienstaffäre ist. Das Konzept lautet offenbar: Auf die lange Bank schieben und dann im Sande verlaufen lassen. Die beiden Entschließungsanträge von Grünen und Linken sollte man übrigens gelesen haben, denn sie sind sachlich zu befürworten.

posted by Stadler at 21:06  

2 Comments

  1. Auf der verlinkten Bundestagsseite ist von einem „Hauptausschuss“ die Rede. Sowas gibt es in der bisherigen Geschäftsordnung des Bundetages anscheinend nicht. Anders als in den Kommunalparlamenten und manchen Länderparlamenten tagen allerdings sämtliche Ausschüsse des Bundestags nicht-öffentlich. Das dürfte ein Grund sein, die Anträge in einen Ausschuss zu überweisen, damit man da nach Belieben kungeln kann.

    Comment by Ein Mensch — 19.11, 2013 @ 11:03

  2. Eine große Koalition wird die Demokratie in diesem Lande weiter beschädigen, sofern das noch möglich ist. Ist es noch eine Demokratie?

    Comment by Siegbert — 22.11, 2013 @ 19:41

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