Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.5.14

Ex-Verfassungsrichter Hoffmann-Riem fordert staatlichen Systemschutz gegen NSA

Der NSA-Utnersuchungsausschuss wird am 22.05.2014 die früheren Verfassungsrichter Hans-Jürgen Papier und Wolfgang Hoffmann-Riem sowie den Wissenschaftler Matthias Bäcker als Sachverständige anhören. Die Sachverständigen reichen hierzu vorab üblicherweise eine schriftliche Stellungnahme ein. Diese sind bislang auf dem Server des Bundestages leider nicht veröffentlicht worden.

Wie die Süddeutsche heute in ihrer Printausgabe berichtet (SZ Nr. 113, Samstag/Sonntag, 17./18.Mai 2014, S. 7), hat der frühere Verfassungsrichter Wolfgang-Hoffmann in seiner 27-seitigen Stellungnahme gegenüber dem Ausschuss ein staatliches Schutzsystem gegen die Überwachungspraktiken der NSA gefordert. Hoffmann-Riem sieht insoweit eine staatliche Schutzpflicht als gegeben an, die er interessanterweise u.a. auch auf Art. 87f GG stützt. Nach Art. 87 f Abs. 1 GG gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen. Und dies beinhaltet laut Hoffmann-Riem auch die Pflicht, eine ausreichend sichere Kommunikation zu gewährleisten.

Wolfgang Hoffmann-Riem galt in seiner Zeit am Bundesverfassungsgericht als Meinungsführer und war u.a. an den Urteilen zum großen Lauschangriff, zur Online-Durchsuchung, zur Rasterfahndung und den Eilentscheidungen zur Vorratsdatenspeicherung beteiligt. Manchen galt er gar als der einzig relevante Gegenspieler des damaligen Innenministers Schäuble.

Auf das vollständige Gutachten Hoffmann-Riems bin ich ebenso gespannt, wie auf die Stellungnahmen der anderen beiden Verfassungsrechtler.

posted by Stadler at 13:10  

Ein Kommentar

  1. „Nach Art. 87 f Abs. 1 GG gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation“ ist schon etwas geschraubt, um nicht tiefer gehen zu muessen — bis zum „Grundrecht auf Sicherheit“, das die Kehrseite des Gewaltmonopoles ist. Wir leben aber nur in der besten aller moeglichen Welten und was das Bundesverfassungsgericht ueber die Briefe der Evelyn Manteuffel an ihre Familie in der DDR geschrieben hat, galt auch schon davon und gilt noch immer. Die Begruendung des Bundesverfassungsgerichtes ist noch immer lesenswert: http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv067157.html

    Comment by heikor — 18.05, 2014 @ 15:42

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