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Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

28.1.13

Führt der neue Rundfunkbeitrag zu Mehreinnahmen und was passiert damit?

Unter dem Titel Das »Handelsblatt« gegen ARD und ZDF: Wenn Ahnungslose Kampagnen machen legt sich Stefan Niggemeier mächtig für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ins Zeug. Da ich den Beitrag des Handelsblatts den Niggemeier kritisiert nicht gelesen habe, kann ich zu den meisten Details dieser Kritik nichts beitragen. Erstaunt hat mich allerdings folgende Passage in Niggemeiers Text:

Es (das Handelsblatt, Anm. d. Verf.) recycelt erneut eine angebliche »Studie« für den Autovermieter Sixt, wonach die Gebühreneinnahmen von ARD und ZDF durch die neue Haushaltsabgabe um 1,6 Milliarden Euro jährlich steigen. Sixt hatte im Oktober 2010 ein zufällig vorbeikommendes Milchmädchen gebeten, das zu errechnen. Seitdem wird die Zahl vom »Handelsblatt« und anderen Gegnern von ARD und ZDF benutzt, eine Gebetsmühle anzutreiben. Dass seriöse Schätzungen dieser Zahl widersprechen und nachvollziehbar erläutern, warum sie sich nicht so leicht errechnen lässt wie es Sixt behauptet, erwähnt das »Handelsblatt« ebenso wenig wie die Tatsache, dass ARD und ZDF diese Einnahmen, wenn sie wider Erwarten tatsächlich realisiert würden, nicht behalten dürften.

ARD und ZDF dürften also Mehreinnahmen aus dem neuen, seit 1.1.2013 geltenden Rundfunkbeitrag gar nicht behalten, sagt Niggemeier. Wer aber, wenn nicht die öffentlich-rechtlichen Sender, sollte das Geld stattdessen bekommen?

Grundsätzlich ist es so, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihren Finanzbedarf bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) anmelden müssen. Die KEF prüft dann die Angaben der Sender und stellt den Finanzbedarf fest.

Zu der aktuell von Niggemeier diskutierten Frage existiert eine Pressemitteilung der KEF vom 08.01.2013. Darin heißt es, dass die KEF erstmals im März 2014 die Ist-Zahlen zur Beitragsentwicklung für das Jahr 2013 darstellen wird. Die KEF weist allerdings darauf hin, dass sie auf Basis der bisherigen Annahmen für die Periode 2013 bis 2016 bereits einen ungedeckten Finanzbedarf von mehr als 300 Mio. EUR festgestellt hat. Wenn es zu Mehreinnahmen kommt, wird also zunächst dieses Finanzierungsloch gestopft.

Die Aussage von Niggemeier, wonach ARD und ZDF die Mehreinnahmen nicht behalten dürften, stimmt also nicht. Mehreinnahmen würden für die Jahre 2013 bis 2016 in jedem Fall zunächst den Sendern zufließen. Allenfalls dann, wenn es zu erheblichen Mehreinnahmen kommen würde, wäre über eine Beitragssenkung nachzudenken.

Ob und in welcher Höhe es zu Mehreinnahmen kommen wird, ist u.a. deshalb unklar, weil Streit darüber besteht, ob die Daten des statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Haushalte/Wohnungen in Deutschland korrekt sind oder nicht. Die Sender erwarten offiziell keine Mehreinnahmen. Die KEF hat die Prognosen der Sender im Ergebnis nicht beanstandet, weil eine erhebliche Unsicherheit eine zuverlässige Prognose der Beitragsentwicklung schwierig mache. Dennoch weist die KEF in ihrem 18. Bericht zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (Tz. 418) darauf hin, dass sich ein rechnerisches Beitragspotenzial ergibt, das zusätzliche Beitragseinnahmen erwarten lässt.

Es sind also vermutlich Mehreinnahmen zu erwarten, aber voraussichtlich nicht unbedingt in der von Sixt prognostizierten Höhe. Diese Mehreinnahmen werden den Sendern auch zufließen, zumal bereits jetzt ein ungedeckter Finanzbedarf der Sender besteht, den man durch Mehreinnahmen kompensieren würde.

posted by Stadler at 11:24  

17 Comments

  1. Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es bei der PM der KEF nicht um Mehreinnahmen gegenüber den bisherigen GEZ-Gebühreneinnahmen (bis Ende 2012), sondern gegenüber den eigenen, vorläufigen Annahmen für die gerade begonnene Beitragsperiode 2013-2016.

    Diese ominöse Sixt-Studie bezieht sich aber wohl auf Ersteres und das auch noch ohne nachvollziehbare Datenbasis.

    Comment by Wolfgang Messer — 28.01, 2013 @ 11:35

  2. „Die KEF prüft dann die Angaben der Sender und stellt den Finanzbedarf fest.“

    An welcher Stelle kann der Beitragszahler dagegen Rechtsschutz erlangen? Vermutlich erst, wenn der Feststellungsbescheid ergangen ist, oder?

    Comment by Jens — 28.01, 2013 @ 11:46

  3. Ernstgemeinte Frage: wenn man Geld bekommt, das man für eine Zahlungsverpflichtung einsetzen muss, darf man es dann im juristischen Sinne behalten?

    Comment by ThorstenV — 28.01, 2013 @ 14:49

  4. Ich hab’s so gelesen: Selbst wenn die Summe von 1,6 Mrd Euro stimmen sollte, dürften die Sender diese Mehreinnahmen ( = diese Summe von 1,6 Mrd) nicht behalten, sondern „nur“ 300 Mio Euro. Da hat sich Herr Niggemeier höchstens missverständlich ausgedrückt.

    Comment by Johannes — 28.01, 2013 @ 15:01

  5. Ich kann nicht nachvollziehen, wie die KEF dazu kommt die Daten des statistischen Bundesamtes zur Anzahl der Haushalte/Wohnungen in Deutschland in Zweifel zu ziehen. Destatis geht von 40,4 Mio Haushalte aus. Die KEF hält aber selbst die 39,1 Mio des Bundesamtes für Raumordnung offenbar noch für zu hoch. Dass der GEZ-Bestand mit 35,9 Mio. Haushalten zu niedrig ist, dürfte einleuchten.
    Die KEF behauptet u. a., dass die Zahl der Haushalte sinken wird, weil die Einwohnerzahl sinkt. Auch dem statistischen Bundesamt ist sicher bekannt, dass die Bevölkerung schrumpft. Hat man doch gerade die Volkszählung von 2011 hinter sich. Gleichwohl geht man dort mittelfristig von einem Anstieg der Haushalte aus. Der KEF ist vermutlich entgangen, dass die Zeit der kinderreichen Familien weitgehend vorbei ist und z. B. Single-Haushalte zunehmen. Selbst wenn man unterstellt, dass die Zahl der Haushalte stagniert, so lässt sich daraus kein Einnahmeausfall konstruieren. Ich habe mehrfach vorgerechnet, dass jährlich gut 1 Milliarde EUR mehr allein durch die privaten Haushalte eingenommen werden könnte. Betrachtet man die Angaben von Destatis als valide, so wären (ohne Beitragsbefreiungen) von privaten Haushalten jährlich 8,7 Milliarden EUR zu zahlen. Zusammen mit den Zahlungen von Firmen und Freiberuflern kämen grob gerechnet bis zu 2 Milliarden mehr herein, als bei Kostenneutralität. Dabei habe ich bescheidene Annahmen hinsichtlich des durchschnittlichen Beitrags von Firmen gemacht, nämlich die untere Grenze von 1 Beitrag.

    Der potentielle Mehrerlös müsste durch Beitragsverzicht bei berechtigten Privathaushalten kompensiert werden. Dazu müssten aber über 20% aller Beitragszahler vollständig befreit werden. Die Zahl der Befreiungen ist auf Grund gerichtlicher Vorgaben eher geringer als vorher, vermutlich jedenfalls nicht höher und liegt laut KEF derzeit unter 10%. Daher werden sich Mehreinnahmen in beträchtlicher Höhe ergeben.

    Merkwürdig finde ich auch, dass man bei der KEF davon auszugehen scheint, dass man die Beiträge erst später identifizierter Zahlungsverpflichteter nicht nachträglich erlösen kann. Das entspricht weder der Gesetzeslage noch den Erfahrungen mit der GEZ in der Vergangenheit, wo Nachzahlungen auch über Jahre kassiert wurden. M. E. folgt die Kalkulation der KEF der Maxime „nennt mir das Ziel, die Wegweiser dahin werde ich schon finden“.

    Die (Beitrags-)Periode umfasst übrigens die Jahre bis 2016. Damit sind, selbst nach Abzug des angeblich ungedeckten Mehrbedarfs, in Summe Überschüsse von ca. 3 Milliarden EUR und mehr möglich. Der Betrag wird, egal wie hoch er letztlich ausfällt, sicher Begehrlichkeiten wecken, innerhalb und außerhalb des ÖR Bereichs. Auf eines aber sollte man sich jedenfalls einrichten: die zahlenden Bürger sehen davon keinen Cent wieder.

    Comment by M. Boettcher — 28.01, 2013 @ 15:18

  6. @4: die Mehreinnahmen werden m. W. mit der nächsten Beitragsperiode verrechnet. Ergo dürfen die ÖR möglicher Überschüsse sehr wohl behalten. Verrechnen kann man schließlich auch mit großzügig kalkulierten Mehrkosten.

    Die KEF führt übrigens folgende Punkte an, die zu höheren Einnahmen führen können:
    – im privaten Bereich durch Meldedatenabgleich
    – bei nicht-privaten Kfz
    – bei Betriebsstätten
    – bei gewerblichen Einzel-Selbständigen

    Das ist gewolltes Ziel der Umstellung auf den „Beitrag“. Als Risiko sieht die KEF u. a. die rückläufige Bevölkerungszahl. Um eine Milliarde weniger einzunehmen, müssten allerdings ca. 4,6 Mio. Wohnungen wegfallen bzw. deren Bewohner sterben oder das Land verlassen. Da in jeder Wohnung im Mittel etwas mehr als 2 Bewohner leben, müssten in den folgenden 4 Jahren gut 9 Millionen Menschen mehr sterben, als durch Geburten dazu kommen. Der jährliche Überschuss von Todesfällen gegenüber Lebensgeburten beträgt aber nur ca. 150.000. Die KEF muss entweder von einer verheerenden Epidemie oder einem massiven Exodus in den nächsten Jahren ausgehen. ;-)

    Comment by M. Boettcher — 28.01, 2013 @ 15:35

  7. Vielleicht müssen wir über die Bedeutung des Wortes „Behalten“ reden.

    ARD und ZDF bekommen mögliche Mehreinnahmen natürlich zunächst, dürfen sie aber — soweit sie 304 Mio überschreiten — nicht behalten. Insofern ist der scheinbare Widerspruch zwischen den beiden Sätzen…

    „Die Aussage von Niggemeier, wonach ARD und ZDF die Mehreinnahmen nicht behalten dürften, stimmt also nicht. Mehreinnahmen würden für die Jahre 2013 bis 2016 in jedem Fall zunächst den Sendern zufließen.“

    …in Wahrheit keiner.

    Ich habe das inklusive der 304 Mio. Mehrbedarf hier schon einmal erklärt: http://www.stefan-niggemeier.de/blog/die-nimmerklugen-die-handelsblatt-propaganda-gegen-ard-und-zdf/

    Mögliche Mehreinnahmen darüber hinaus werden mit dem zukünftigen Bedarf verrechnet. Das kann eine weniger starke Gebührenerhöhung in Zukunft bedeuten oder im Extremfall auch eine Gebührensenkung. Das ist keine Zauberei, sondern einfach die Gesetzeslage.

    Ein zentraler Irrtum, den das „Handelsblatt“ und andere Gegner von ARD und ZDF systematisch fördern, scheint zu sein, dass sich das Geld, das ARD und ZDF zusteht, danach richte, was durch Rundfunkgebühren eingenommen wird. In Wahrheit ist es genau umgekehrt: Die Rundfunkgebühren werden dem, was ARD und ZDF zusteht, angepasst.

    Comment by stefan niggemeier — 28.01, 2013 @ 15:53

  8. @Stefan Niggemeier:
    Über die Bedeutung von „Behalten“ müssten wir dann wohl in der Tat reden.

    Denn die Rundfunkbeiträge werden ja nicht zurückerstattet, so dass sie natürlich den Sendern zufließen werden. Wem auch sonst.

    Möglicherweise müssen Beiträge gesenkt bzw. über einen gewissen Zeiträume nicht erhöht werden, sollten die Mehreinnahmen erheblich sein.

    Die Frage ist aber auch, wie lange die KEF sich der Ausweitung des Finanzbedarfs durch die Sender widersetzen wird, wenn tatsächlich mehr Geld da ist. Es gibt da schon noch Mechanismen jenseits der formaljuristischen Aspekte.

    Comment by Stadler — 28.01, 2013 @ 17:14

  9. Seit Niggemeier regelmässig Gastautoren vom Dschungelcamp featured, würde ich auf die dortigen „Inhalte“ nicht so viel geben ;)

    Comment by rofl — 28.01, 2013 @ 17:28

  10. @7: Vielleicht muss man in der Tat über die Nomenklatur reden. Dann aber auch über „was ARD und ZDF zusteht“. Die Gebühren richten sich nämlich auch nicht danach, was dem ÖR zusteht, sondern danach, ob den Forderungen der Anstalten entsprochen wird. Das ist etwas anderes, als ein Rechtsanspruch, den das Wort „zustehen“ nahelegt. Auch sollten wir über „Gegner von ARD und ZDF“ reden. Die „Fans“ ARD und ZDF, wie ich sie einmal nennen will, unterstellen vielen Kritikern der Finanzierung vorschnell eine Ablehnung des Öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Ihr diesbezügliches Schubladendenken ist beachtlich. Man kann nämlich durchaus positiv zum ÖR stehen und dessen reale Ausprägung ablehnen. ÖR muss weder so gestaltet werden wie er derzeit ist, noch benötigt er 7,5 Milliarden Euro und mehr. Und man kann die Verfassungswidrigkeit der neuen Finanzierung bejahen kann und dennoch den ÖR-Anstalten angemessene Finanzierung sichern wollen. Zu guter Letzt: man kann sogar die Kampagnen gegen ARD und ZDF widerlich finden und dennoch die Schätzungen und Begründungen der KEF als unseriös betrachten. Das Alles geht aber offensichtlich nicht in Ihren Kopf rein. Tipp: nehmen Sie einfach die Scheuklappen ab, dann klappt es auch mit dem Dialog.

    Comment by M. Boettcher — 28.01, 2013 @ 18:26

  11. Ich habe den ö.r. Sendern vor Monaten eine Verfassungsklage angedroht. Unverständnis war deren Antwort.

    Die Verfassungsklage wird selbstverständlich erfolgen. Es gibt keine mehr Diskussion darüber.

    Das Bundesverfassungsgericht ist voller Vorfreude.

    Comment by Corinna — 28.01, 2013 @ 19:43

  12. @9
    so sehe ich das auch.

    Comment by vagina dentata — 28.01, 2013 @ 20:53

  13. @7@8 Vielen Dank für die Verminderung meiner kognitiven Dissonanz meine Herren ;) Schienen Sie mir doch einander fundamental zu widersprechen aber doch beide im Wesentlichen richtig zu liegen.

    Das ist in der Tat der zentrale Irrtum: die unausgesprochene Annahme des Durchschnittslesers es sei mit dem Rundfunkbeitrag wie mit seinem Einkommen. Er bekommt, was er eben bekommt, ohne Zweckbestimmung. Es ist technisch korrekt von einer Lohnerhöhung zu sprechen, wenn der Gesetzgeber beschließt in Zukunft einheitlich die AG-Beiträge zur Sozialversicherung an den AN auszahlen und dort einzuziehen.

    Ob eine psychologische Wirkung Richtung Erhöhung davon ausgeht, wenn zukünftig mehr Geld als benötigt vorhanden ist, kann man diskutieren. Sollte die KEF das gar so geplant haben, schlage ich sie für den Titel „Dümmster Psychoverführer des Jahres“ vor, denn diese Verführung wäre dann erkauft mit dem Effekt, den wir gerade erleben: der lediglich gefühlten, tatsächlich nicht existenten Etatausweitung der Rundfunkanstalten. (ich hoffe das ist jetzt der juristisch und ökonomisch korrekte und unmissverständliche Begriff)

    Comment by ThorstenV — 29.01, 2013 @ 11:01

  14. @Stadler:

    Was ist denn so schwierig an dem Begriff „behalten“?

    „Behalten“ darf jemand Mehreinnahmen, wenn sie nicht mit mit anderen Zahlungen verrechnet werden.

    Das kennt jeder Mieter bei den Nebenkosten oder bei den Vorauszahlungen für Strom und Heizung.

    Bei den Mietnebenkosten kriegt man selten was zurück, es wird einmal weniger abgebucht und dann die Vorauszahlung angepaßt.

    Bei Strom und Heizung erhölt man Guthaben ausbezhalt und der Abschlag wird angepaßt.

    Herr Niggemeier beschreibt buchhalterisch folgenden SV:

    Der ö-r. RF hat einen Bedarf von
    x € : Guthaben – 304 Mio. €

    daraus ergibt sich die Rechnung:

    Bedarf – x Mrd. €
    + (Guthaben – 304 Mio. €)
    ___________________________
    Bedarf : (Anzahl Haushalte) x
    (Gebührensatz) + (Befreiungsfaktor)

    Was soll an diesem SV jur. oder rechnerisch kompliziert sein?

    Comment by Anonymous — 29.01, 2013 @ 19:17

  15. Die Kommunen haben inzwischen auch bemerkt, dass der Rundfunkbeitrag zu erheblichen Belastungen führt und wollen daher teils nicht zahlen. Vermutlich sind das auch alles „Gegner von ARD und ZDF“, die den Anstalten verweigern wollen, was diesen zusteht. Interessant die Äußerung der Geschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände (zitiert nach spiegel.de): Zudem nutzten die Städte und Gemeinden ihre Betriebsstätten und Kraftfahrzeuge „nicht primär zum Medienkonsum, sondern zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls“. Man darf wohl unterstellen, dass die Mitarbeiter anderswo ebenfalls weder die Betriebsstätten noch die Kfz primär zum Medienkonsum benutzen, sondern zu betrieblichen Zwecken. Aus deren Erfüllung werden, ganz nebenbei, nicht unerhebliche Steuereinnahmen zu Gunsten des Gemeinwesens generiert.

    Comment by M. Boettcher — 30.01, 2013 @ 13:24

  16. Mittlerweile verweigern einige Städte die Zahlung.

    Das wird noch ein nettes Spiel.

    Wir sind dabei.

    Comment by Rudolf — 1.02, 2013 @ 16:08

  17. Stimmt es, dass man als Podcaster nach §20 des Rundfunkstaatsvertrages jetzt auch Gebühren entrichten muss?

    Comment by Anonym — 1.02, 2013 @ 18:00

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