Reform der Rundfunkgebühren verfassungswidrig?
Die Rundfunkgebühren sollen in ihrer bisherigen Form durch eine Haushaltsabgabe ersetzt werden. Betroffen sind aber nicht nur Privathaushalte, sondern auch Unternehmen. Für jede Betriebsstätte sollen Beiträge erhoben werden, die laut § 5 der geplanten Neuregelung des Rundfunkbeitragsstaatsvertrag abhängig von der Zahl der Mitarbeiter sind. Da das für größere Unternehmen zu einer durchaus erheblichen Beitragspflicht führt, regt sich auch in der Wirtschaft erheblicher Widerstand. Der Autovermieter Sixt hat ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Degenhart in Auftrag gegeben, das die „GEZ-Reform“ offenbar als verfassungswidrig einstuft. Degenhart hatte unlängst auch die Online-Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Sender kritisiert.
Kurzweiliger Blogbeitrag.Der Blog scheint sowieso ganz interessant zu sein. Warte auf neue Beiträge.
Comment by Oscar — 10.10, 2010 @ 01:20
Toll, ein Gutachten. Dann macht die andere Seite eins, und wieder der andere….
Otto Normalverbraucher kann nicht beurteilen, ob das Gutachten Hand und Fuß hat und wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass es Bestand hat. Und durchsetzen müsste man es auch erstmal. Nur rumwedeln wird kaum eine Änderung bewirken
Comment by Christian — 10.10, 2010 @ 07:45
Nun ja, da es sich bei Christoph Degenhart ja bekanntlich um einen sehr rennomierten Verfassungsrechtler handelt, könnte so ein Gutachten schon seine Auswirkungen haben. Aber grundsätzlich hat Christian wohl recht
Comment by Mathis — 10.10, 2010 @ 10:21
@Mathis: Gerade noch die Kurve gekriegt. Wann hat zuletzt ein ren(!)ommierter Verfassungsrechtler etwas bewirkt?
Comment by ElGraf — 10.10, 2010 @ 11:45
Ist ja klar, dass die Superreichen gleich einen Gutachter beauftragen können, der ihre Seite darlegt. Die monetär nicht so gut ausgestatteten Normalbürger können sich so einen Luxus wohl nicht leisten und bleiben der massiven Verletzung der Privatsphäre durch zentrale Zwangserfassung der Haushaltsverhältnisse ausgeliefert.
Die Autovermieter und Gewerbetreibenden werden die Gebühren am Ende 1:1 auf ihre Kunden umlegen, die dann wieder doppelt zahlen. Das ist der eigentliche Verfassungsbruch. Da die Belastung für alle Gewerbetreibenden in Deutschland gilt, gibt es da auch kaum einen Wettbewerbsnachteil, ausser vielleicht in direkter Grenznähe.
Comment by Ein Mensch — 11.10, 2010 @ 11:08
Nach meinem Verständnis hat das Untersuchungsergebnis Hand und Fuß unter dem Aspekt des „Systembruchs“:
Einerseits werden pauschal alle Haushalte — ergo ausnahmslos alle Bürger — belastet.
Andererseits wird für die — ausnahmslos bereits belasteten — Bürger, die in den Betrieben arbeiten, eine erneute Gebühr erhoben. Das dürfte sittenwidrig sein.
Einzige Frage, die mir bleibt: welcher Weg ist gangbar, um das gerade zu ziehen?
Comment by Wolf-Dieter — 11.10, 2010 @ 19:00
Wetten, dass nach genügend Protesten und Rechtsstreitereien die Betriebsttätten usw. bevorzugt werden, aber der Normalo löhnt? Wer hält dagegen? Beim Strom gibt es doch auch schon 2000 Ausnahmeregelungen! Und die GEMA bei Karnevalsvereinen? SCHEISSE!!!
Comment by Barbara Hampf — 26.01, 2013 @ 23:52