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10.2.17

Landgericht Hamburg verurteilt Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren zur Unterlassung

Das Landgericht Hamburg hat Jan Böhmermann auch im Hauptsacheverfahren die Äußerung bestimmter Passagen aus seinem umstrittenen Schmähgedicht untersagt (Urteil vom 10.02.2016, Az.: 324 O 402/16). Kläger ist der türkische Staatspräsident Erdogan. Die aus meiner Sicht allerdings wenig überzeugende Pressemitteilung des Landgerichts Hamburg ist mittlerweile online.

Auch wenn ich mich mit der Beurteilung der Causa Böhmermann schwertue, gehe ich ebenfalls davon aus, dass Böhmermanns Gedicht nicht von Art. 5 GG gedeckt ist. Meine ausführliche Einschätzung findet sich hier.

posted by Stadler at 11:48  

26 Comments

  1. Böhmermann hätte auch auf die mutmaßliche Beteiligung Erdogans an dem Giftgasangriff der „Rebellen“ in Ghouta bei Damaskus 2013 hinweisen können. Das einer breiten Öffentlichkeit näherzubringen, wäre sinnvoller gewesen. Wobei diese Ziegensache ja auch relativ harmlos ist im Gegensatz zu den zahlreichen Schwerverbrechen Erdogans.

    Comment by Jens — 10.02, 2017 @ 12:16

  2. Natürlich nicht Artikel Fünf! Der könnte nur greifen, wenn es ernst gemeinte Meinungsäußerung wäre!

    Es war aber – wie in einem juristischen Blog bereits geäußert – ein „humoristisches Proseminar zum Thema Beleidigung“. Diese Wesensart offenbart sich nicht nur in den Zwischenäußerungen des „Sidekick“, sondern in der einleitenden Rede Böhmermanns. (Ich hatte Gelegenheit, die geschnittene Szene vollständig zu sehen.)

    Soweit zum deutschsprachigen Teil. Dann gab es noch die türkischen Untertitel. Falls in diesen der Satire-Charakter nicht zu erkennen gewesen wäre, sondern nur das Schmähunggedicht unkommentiert übersetzt worden wären, so wäre dies in der Tat zu beanstanden gewesen. (Ich sprechen kein Türkisch.) Davon habe ich zumindest in der Presseerklärung nichts vorgefunden.

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 10.02, 2017 @ 14:25

  3. Böhmermanns „Gedicht“ war Beleidigung und üble Nachrede. Das wusste er genau, weil er vorher angekündigt hat, es zu wissen. Vorsätzlich hat er sich über die Gesetzeslage hinweg gesetzt und seine Beleidigungen postuliert. Die Privatperson Erdogan ist dagegen vorgegangen, die Justiz hat versagt. Es lag ein klarer Straftatbestand vor, und alle Juristen wissen das sehr genau. Dieses Subjekt danach noch mit Preisen zu überhäufen, wie es die öffentlich rechtlichen Sender als „Wiedergutmachung“ getan haben, ist eine Schande für sich. Die Hausjuristen des Senders, die vorher das ok gegeben haben, sollten sich einer anderen Tätigkeit widmen. Sie sind ebenfalls eine Schande.

    Comment by Gerhard — 10.02, 2017 @ 15:49

  4. Alleine für die Verleumdungen hätte er als Ersttäter von mir ein Jahr Haft auf Bewährung erhalten, zusätzlich zu einer Geldstrafe von 30 000 Euro. Doch hier waren wohl andere Instanzen im Spiel, als nur die juristischen. Diverse Politiker haben offensichtlich munter mitgemischt, um Krisen zu vermeiden. Es ist sehr übel für unser Land, wenn sich Juristen dadurch einschüchtern lassen. Einschüchtern nicht durch die Türkei, sondern im eigenen Land.

    Comment by Gerhard — 10.02, 2017 @ 16:02

  5. Für den Böhmermann-Hasser 100 Euro Strafbefehl (Ratenzahlung möglich). Ansonsten stimme ich zu. Es ist unerträglich, wie Politik, Justiz und öffentlich rechtliche Sender an einem Strang ziehen. Politiker gehören nicht in den Rundfunkrat, nur das als Beispiel.

    Comment by Gerhard — 10.02, 2017 @ 17:27

  6. @Gerhard
    Ich habe von den linken Brüdern die Schnauze voll, die immer meinen, sie haben das Recht gepachtet und seien auf der „guten“ Seite. Sie leisten sich, was von rechts niemals geduldet würde. Kann man sich Böhmermann-Texte gegen Juden vorstellen? Der würde heute schon im Knast sitzen. Es kotzt einen an, verlogen bis zur Oberkante.

    Comment by Böhmermann-Hasser — 10.02, 2017 @ 18:45

  7. Richter urteilen immer subjektiv, obwohl sie es nicht dürfen. Staatsanwälte sind teilweise kriminell, manipulierbar und korrupt in ihrem Ehrgeiz, und die meisten Rechtsanwälte sind genau so, wie ihre Mandanten. Straftäter, pleite, Abzocker und blöd. Meistens auch vollständig ohne Fortbildung, so dass der Mandant mehr Ahnung hat von der Materie.

    Juristen stehen in der öffentlichen Meinung über das Vertrauen bezüglich der Berufe auf einer Schiene mit Prostituierten.

    Comment by Gerhard — 10.02, 2017 @ 19:00

  8. Sagt mal, kennt Ihr das Standard-Schreiben nach sechs Wochen: „Der Täter konnte nicht gefunden werden, das Ermittlungsverfahren wird eingestellt“? Das geht immer raus, es wurde auch nicht ermittelt. Schublade, Textbaustein auf Termin gelegt und ab dafür. Nichts passiert. Hauptsache, der Fall ist erledigt.

    Comment by Gerhard — 10.02, 2017 @ 19:21

  9. Böhmermann hat es doch selber gesagt:
    1. Dies ist ein Schmähgedicht, das in dieser Form so nicht vorgetragen werden darf.
    2. Es kann aber von der Zensur und als Demonstration dessen, was man nicht darf, nicht unterbunden werden.
    3. Es kann verlangt werden, dass es aus dem Archiv entfernt wird, bzw. dass die Schmähzeilen entfernt werden.

    Genau dies geschieht jetzt. Wo ist das Problem?

    Comment by Neunmalklug — 10.02, 2017 @ 19:58

  10. Das Problem ist das Juristische.

    Ein geschäftstüchtiger Rechtsanwalt (Prof. Dr. Christian Schertz), ein öffentlichkeitsgeiler Prominenter, dessen Witzigkeit umstrittene Geschmackssache ist (Jan Böhmermann), ein größenwahnsinniger Egomane als Präsident einer großen Nation (Recep Tayyip Erdoğan), sein biederer deutscher Rechtsanwalt (Michael-Hubertus von Sprenger), kleinkarierte Richter/Innen der Pressekammer Hamburg (Simone Käfer, Barbara Mittler, Dr. Thomas Linke) streiten pseudoöffentlich und machen formal-verlogene Politik in Deutschland.

    Formal juristisch gesehen, hätte VorsRi’in Simone Käfer das Ganze Gedicht verbieten müssen, denn die Klage richtete sich gegen das ganze Gedicht. Verhandelt wurde über diesen Aspekt nicht. Berechtigten Schriftsatznachlass erhielt der Erdogan-Anwalt nicht. Damit hätte das ganze Gedicht verboten werden müssen. Die VorsRi’in Simone Käfer setzte sich, nicht das erste Mal, über die ZPO hinweg, beachtete diese nicht und entschied auf Gutsherrenart. Das Prinzip der Mündlichkeit wurde nicht beachtet. Wozu auch.

    Für die über dreißig Journalisten alles unbedeutend. Boulevard bestimmt unser Leben. Schön so, weiter so.

    Comment by Rolf Schälike — 10.02, 2017 @ 21:21

  11. @Schälike – berechtigt Verletzung der ZPO zu Sprungrevision?

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 10.02, 2017 @ 23:12

  12. @Wolf-Dieter Busch

    Die ZPO wird oft von den Richtern und Richterinnen des LG HH ZK 24 (Pressekammer) verletzt. Hat meist keine Folgen. Spart den Richtern/Innen einfah Arbeit. Das wird von den Anwälten beider Seiten in der Regel akzeptiert.

    In der Berufungsinstanz wird unabhängig von der ZPO-Verletzung verhandelt.

    Das sind Tatsachen, welche ich beobachte.

    Zur Sprungrevision kann ich nichts sagen. Habe so etwas noch nicht erlebt.

    Comment by Rolf Schälike — 11.02, 2017 @ 00:05

  13. Nachtrag zu meinem Kommentar #2 – auch RA Stadler verweist auf türkische Untertitel der Sendung:

    http://www.kanzleikompa.de/2017/02/10/gericht-ueber-gedicht/

    Comment by Wolf-Dieter Busch — 11.02, 2017 @ 00:25

  14. Im Gegensatz zum hiesigen unbegabten Troll schafft es der Böhmermann wenigstens ne Reaktion zu erreichen.
    Das und das mutige Kämpfen mit offenem Visier trennt die Unterhosen als Kopfbedeckung tragenden Unfähigen von den wahren Könnern, die dann auch für ihr Werk den Kopf hinhalten, statt feige den Stummelschwanz einzuziehen.

    Comment by PeterPan — 12.02, 2017 @ 11:47

  15. Meine Schlussfolgerung: Juristen in Deutschland haben versagt, weil sie selber nicht in den Fokus der Kritik geraten wollten, weil sie sich dem Druck der Politik, Sendeanstalten und Meinungsmacher gebeugt haben, weil sie Angst vor dem Volkszorn gehabt haben.

    Sie haben also die Straftaten von Böhmermann nicht geahndet, obwohl es ihre Pflicht gewesen wäre.

    Genau das Verhalten der Justiz kennen wir aus der Nazizeit. Feige und armselig.

    Comment by Gerhard — 12.02, 2017 @ 12:12

  16. Und ganz klar, wenn wir die subjektive Richterschaft und die verlogenen Rechtsanwälte (Lügen ist deren Berufung, sonst geht es nicht) mal ausschließen, erkennen wir die Staatsanwaltschaften als das eigentliche Problem.

    Dort Befehlsempfänger, dort Gehaltsempfänger, eitel und oft dumm genug, stellen sie die Schrauben der Justiz ein. Mal gelangweilt, mal überarbeitet, mal faul, mal korrupt, mal überengagiert, mal unterengagiert, immer nach eigenem Gusto.

    Staatsanwaltschaften, deren Behörden und Mitarbeiter sind schon immer ein echtes Rechtsproblem in Deutschland gewesen und sind es bis heute.

    Comment by Gerhard — 12.02, 2017 @ 12:36

  17. https://www.youtube.com/watch?v=FG1NrQYXjLU

    Comment by PeterPan — 12.02, 2017 @ 13:00

  18. Wenn Polizeibeamte als Zeugen vor Gericht aussagen, der Täter (Körperverletzung) mit zwanzig Sozialstunden davon kommt und im Flur den Beamten den Finger zeigt und sie anspuckt, dann haben wir offensichtlich ein massives Problem in der Justiz.

    Comment by Gerhard — 12.02, 2017 @ 13:08

  19. Aber ich habe eine frohe Botschaft für Euch:

    Polizeibeamte schlagen jetzt zurück. Sowas kommt von sowas. Der Kuschelkurs auf den Dienststellen ist vorbei.

    Comment by Gerhard — 12.02, 2017 @ 13:11

  20. Wenn das so weitergeht, wird man irgendwann merken, dass keine Polizei mehr kommt, wenn man 110 wählt.

    Comment by Polizeibeamter — 12.02, 2017 @ 14:54

  21. Polizei ist Ländersache. Ist es nicht schön, wenn Politiker postulieren, je nach Bundesland, ca, 3000 Neueinstellungen im Jahr zu bewerkstelligen, wobei nett verschwiegen wird, dass 9000 Beamte zeitgleich in den Ruhestand gehen.

    Was soll man dazu sagen? Besser nichts.

    Comment by Gerhard — 12.02, 2017 @ 15:16

  22. Ps. Politiker haben in Mathe offensichtlich gepennt, daher können sie heute auch nicht rechnen.

    Comment by Gerhard — 12.02, 2017 @ 15:20

  23. https://www.youtube.com/watch?v=D_P-v1BVQn8

    Comment by PeterPan — 13.02, 2017 @ 13:26

  24. Ich bleibe dabei, ein Jahr Haft auf Bewährung und 30 000 Euro Geldstrafe. Das hätte jeder andere Mensch hinnehmen müssen, wenn nicht die miesen Sender ihre Macht ausgespielt hätten, im Verbund mit einigen Politikern, um ihren (überhaupt nicht lustigen) Kasper zu schützen.

    Juristen haben den Schwanz eingezogen, weil sie Angst vor den persönlichen Konsequenzen im INLAND hatten. Weil sie ihre eigene Haut retten wollten. Sie sollten vor Gericht gestellt werden.

    Comment by Gerhard — 14.02, 2017 @ 19:50

  25. Ist mir (zum Teil*1) unverständlich.

    Das Gedicht ist grotesk, lächerlich, überzogen in Wortwahl und Länge, strotzt vor Absurditäten und pubertärem Jargon.

    Wie kann das auch nur Ansatzweise „ernst zu nehmend“ sein? Es ist offensichtlich und im Kontext mit der Einbindung in die Frage: „Was darf man nicht“, eine Satire, eine grotesk überspitzte und humoristische Aussage, in Anspielung auf politische Realität & praktizierte Scheinheiligkeit der Politik.

    (zu *1) Was ich verstehe:
    Dass die nicht vollständig wiedergegebene Satire als bloßes „Schmähgedicht“ falsch aufgefasst werden könnte. Und das ist wäre dann persönlich verletztend.

    Wenn einem hier der Prozess gemacht werden sollte, dann doch wohl all jenen, die das Gedicht aus dem Kontext gerissen und damit die Satire in Gänze, fälschlich wieder gegeben haben.

    Comment by yt — 8.03, 2017 @ 12:09

  26. Der Straftäter Böhmermann ist von dem Greisensender und weiteren öffentlich rechtlichen Sendern mit Preisen überhäuft worden und bekommt nun offensichtlich ein eigenes Sendeformat. So machen es die Sender mit den Zwangsabgaben der Nicht-Zuschauer. Durch die Preise und die eigene Sendung wollen sie an Böhmermann gutmachen, was sie selber verbrochen haben. Deren Haus-Juristen sollten entlassen werden. Böhmermann hätte verurteilt werden müssen und der Sender, der polcor Greisensender, hätte um Entschuldigung bitten müssen. Die beteiligten Juristen bezüglich der Böhmermann-Beurteilung sollten sich wegen Rechtsbeugung im Amt rechtfertigen müssen.

    DAS wäre richtig gewesen! Punkt!

    Soviel zu den Feiglingen in schwarzer Robe.

    Comment by Gerhard — 14.03, 2017 @ 22:09

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