Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.9.14

Bundesamt für Verfassungsschutz muss sämtliche Daten zu Gysi löschen

Nach einem Bericht der Leipziger Volkszeitung, auf den sich verschiedene andere Medien berufen, muss das Bundesamt für Verfassungsschutz sämtliche Daten zu Gregor Gysi löschen und alle diesbezüglichen Akten vernichten. Dies habe das Verwaltungsgericht Köln in einem Anerkenntnisurteil entschieden.

Wenn es sich tatsächlich um ein Anerkenntnisurteil handelt, heißt dies, dass die Bundesrepublik Deutschland als Beklagte des Verfahrens, den Klageanspruch von Gregor Gysi anerkannt hat. Das bedeutet dann aber auch, dass sich der Staat gegen die Klage überhaupt nicht verteidigt hat, weil es offenbar nicht ansatzweise ausreichende Erkenntnisse gab, die eine Beobachtung des Politikers der Linken gerechtfertigt hätten.

Das passt ins Bild einer Behörde, die primär damit beschäftigt ist, in rechtswidriger Art und Weise kritische Demokraten zu überwachen.

posted by Stadler at 21:12  

9 Comments

  1. Die Deutsche DEMOKRATISCHE REPUBLIK war auch ein „kritischer“ demokratischer Staat.

    Terror, der staatliche und der private, kann auch demokratisch erfolgen: Irak, Afghanistan, Libyen, Serbien etc. Es gibt auch den Justizterror im Rechtsstaat westlicher Prägung, z.B. durch Anwälte.

    Der Verfassngsschutz ist tatsächlich nicht geeignet, die tatsächlichen Gefahren für die Menschen des eigenen Landes zu erkennen.

    Nicht anders bei der Staatssicherheit der DDR.

    Beide sind Absonderungen, verursacht durch Systemfehler.

    Comment by Rolf Schälike — 5.09, 2014 @ 21:34

  2. Ob ein Anerkenntnis die Folge von fehlender Verteidigung ist, dürfte hier zumindest fraglich sein. Der Rechtsstreit mit der Behörde geht ja bei den Spitzen der Linkspartei schon länger. Beim Fall Ramelow hatte ja noch das BVerwG alles prima bei der Überwachung gefunden, bis das BVerwG mal wieder Nachhilfe aus Karlsruhe bekam.

    Ich vermute daher eher, dass es hier einen richterlichen Hinweis unter Bezugnahme des Falls Ramelow gab. Nach der Entscheidung des BVerfG war dann wohl auch im Fall Gysi eine Rechtsansicht gegen den BVerfG-Beschluss nicht mehr möglich.

    Comment by egal — 6.09, 2014 @ 16:16

  3. Da hat dann das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht viel zu tun, denn ich meine einmal gelesen zu haben, dass sie ihre Erkenntnisse über Gregor Gysi aus den Medien ziehen.

    Gregor Gysi wird´s freuen und die freigewordene Beobachter Manpower wird bestimmt andere „Ziel“-Leute in ihr Visier nehmen können ;-))

    Traurig wie ein vorgeblicher Rechtsstaat gegen seine eigenen Bürger vorgeht. Dennoch ein schönes Weekend!

    Comment by Tom — 6.09, 2014 @ 16:46

  4. Darüber wird sich Gysi in zehn Jahren noch blendend amüsieren.

    Die wohl merkwürdigste Behörde aller Zeiten wurde bereits in der Anfangsphase von einem Leiter heimgesucht, der dann nach Ost-Berlin migrierte.

    Später migrierte der Leiter der Spionageabwehr in die gleiche Richtung.

    Wenn man also Daten oder Auskünfte wünscht, kann man das ja über Mittelsmänner in Moskau beantragen statt in Köln.

    Comment by Arne Rathjen, RA — 8.09, 2014 @ 19:37

  5. Nun ja, ich bin mir mittlerweile nicht mehr sicher, ob Gysi ein „kritischer Demokrat“ oder doch eher ein Wendehals ist.

    Siehe und höre hier:
    „Verteidiger von DDR-Regimekritiker Bahro
    Die geheimen Tonbänder mit Gregor Gysi“

    http://www.spiegel.de/einestages/gregor-gysi-auf-tonband-plaedoyer-des-verteidigers-im-bahro-prozess-a-968094.html

    Comment by Jim Clark — 9.09, 2014 @ 07:56

  6. Die Zeiten haben sich geändert, so dass einiges aufgrund der Systemkonvergenz und Assimilierung des DDR-Apparats heute normal ist und niemanden mehr aufregt, was früher einmal skandaliert worden wäre.

    Immerhin war die BRD früher ein Staat, in dem nicht Postbote werden durfte, wer auf einer DKP-Demo gesichtet worden war und dies nicht bereute.

    Dass die avisierte Datenlöschung nun ausgerechnet auf einem Anerkenntnisurteil beruht ist schon erstaunlich, selbst für Leute, die einiges hinter sich haben. Normalerweise werden bereits Auskunftsersuchen blockiert, pikante Details wie jahrzehntelange Observationen weg definiert und am Ende der Rechtsweg komplett ausgeschöpft. Blockade auf der ganzen Linie also, als Regelfall.

    Vielleicht eine Falschmeldung ?

    Comment by Arne Rathjen, RA — 9.09, 2014 @ 19:51

  7. Gysi ist doch im Rechtsstaat westlicher Prägung bestens angekommen. Sein Verhalten in der DDR als Mensch und Anwalt – Mandantenverrat, Kooperation auf seine intensive und bestimmende Art mit dem MfS, Rechtsverdrehung, Anpassung an die Herrschenden, Demagogie, Populismus – ist heute erwünscht. Keinesfalls ist Gysi gefährlich für den deutschen Staat. Da ist Joschka Fischer schon gefährlicher

    Gefährlich sind die wahren Machthaber in Wirtshcfat und Politik, wie das auch in der DDR war. Der Vefassungschutz schütz das deutsche Volk und Deutschlands Partner nicht von diesen Kriminellen.

    Comment by Rolf Schälike — 10.09, 2014 @ 12:36

  8. …Verhalten in der DDR….

    Ich glaube nicht, dass man Gefahr läuft verklagt zu werden, wenn man feststellt, dass Gysi in der Machtelite der DDR eine herausragende und privilegierte Rolle gespielt hat – mit allen Konsequenzen. Und am Ende verwies er seine Abgeordneten-Kollegen darauf, dass jetzt über das Ende der DDR abgestimmt wird. Dann war Schluss, jedenfalls mit der DDR.

    Daher finde ich persönlich dieses tatsächliche oder vermeintliche Anerkenntnisurteil in einem Staat, der selbst Zeitungleser unnachgiebig verfolgt, seltsam.

    Und überhaupt: was war schon die DDR ? Was ist heute ?
    Bei Heise.de war kürzlich zu lesen, dass das heutige Überwachungssystem die DDR weit in den Schatten stellt.

    Und: die SED war sozusagen die CDU der DDR: für Bonzen, Beamte und Bauern.

    Das heißt natürlich nicht, dass die CDU der DDR die SED der BRD geworden ist, wo kämen wir denn da hin.

    Comment by Arne Rathjen, RA — 10.09, 2014 @ 20:24

  9. Der Verfassungsschutz ist selbst kriminell. Was soll man da schon erwarten können?

    Comment by irgendeinem Spinner — 14.09, 2014 @ 23:20

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