Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

23.11.11

Warum ein NPD-Verbotsverfahren falsch wäre

Diejenigen, denen als Reaktion auf den erst jetzt bekannt gewordenen rechten Terror, wieder einmal nicht mehr einfällt als die Forderung nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren, müssen sich die Frage stellen, ob ein früheres NPD-Verbot tatsächlich die Morde verhindert hätte, über die wir jetzt diskutieren. Wenn das nicht der Fall ist – und nichts spricht dafür, dass es so ist – dann ist die Forderung jedenfalls die falsche Antwort auf die Taten der Terrorgruppe, die sich Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nennt.

Der Werdegang dieser „Terrorzelle“ spricht ebenfalls nicht für ein neues NPD-Verbotsverfahren. Die Mitglieder dieser Terrorgruppe haben nach einer Phase des offenen Agierens in der rechten Szene den Gang in den Untergrund angetreten und sich dazu entschlossen, ausländische Mitbürger zu ermorden. Es steht zu befürchten, dass es hunderte oder gar tausende Menschen in Deutschland gibt, die ähnlich ticken. Ein NPD-Verbot würde die Radikalisierung dieser Szene vermutlich noch beschleunigen und befördern, sowie die Bereitschaft dieser Leute den Weg des Terrors einzuschlagen, deutlich erhöhen. Wer ein NPD-Verbot fordert, muss sich deshalb darüber im Klaren sein, dass seine Forderung die Gefahr der Zunahme des rechten Terros beinhaltet.

Gegen ein Parteiverbot, auch eines der NPD, sprechen m.E. aber auch ganz allgemeine Erwägungen. Während man in den 50’er Jahren noch gute Gründe für ein Verbot extremistischer Parteien finden konnte, sind diese Gründe mittlerweile entfallen. Die deutsche Demokratie muss als so gefestigt angesehen werden, dass man ihr auch den erfolgversprechenderen offenen Kampf gegen rechte Parteien zutrauen darf.

Ein demokratischer Staat kommt nicht umhin, sich offen und direkt mit seinen Feinden auseinandersetzen. Das betrifft nicht nur Politiker und Polizeibeamte, sondern jeden einzelnen von uns. Wir können uns der Pflicht, unseren freiheitlichen Rechtsstaat zu verteidigen nicht dadurch entledigen, dass wir es der Politik oder der Rechtsprechung überlassen, Verbote auszusprechen.

Gesinnungen lassen sich nicht verbieten. Sie lassen sich allenfalls zurückdrängen, aber nur indem man aufklärt und eine große Bevölkerungsmerheit gleichzeitig offen zeigt und artikuliert, dass für Nationalsozialismus, Rassismus, Fremdenhass und Antisemitismus in diesem Land kein Platz ist. Ein Parteiverbot erscheint da vielleicht als die bequemere Lösung, aber es wäre die Reaktion eines ängstlichen Staates, der sich selbst und seiner Bevölkerung nicht viel zutraut. Diese Haltung entspricht jedenfalls nicht meinem Demokratieverständnis.

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2001 einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, die NPD für verfassungswidrig zu erklären und aufzulösen. Mit Beschluss vom 18. März 2003 hat das Gericht das Verbotsverfahren wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses eingestellt. Das bedeutet, dass sich das Verfassungsgericht mit der Frage, ob die materiellen Voraussetzungen eines NPD-Verbots vorliegen, erst gar nicht befasst hat. Der Grund für die Einstellung war eine Durchseuchung der NPD mit V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden.

Das BVerfG hat entschieden, dass die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute, die Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands sind, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei in der Regel mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren nicht vereinbar ist. Denn die staatliche Präsenz auf der Führungsebene der Partei macht nach Ansicht des BVerfG eine staatliche Einflussnahmen auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar.

Seit dem Jahre 2003 wurden die V-Leute in den Führungsgremien der NPD aber keineswegs abgezogen oder reduziert, sondern vielmehr noch weiter erhöht. Wenn man jetzt liest, der Bundesinnenminister befürworte ein NPD-Verbotsverfahren ohne vorherigen Abzug aller V-Leute, so dürfte dieses Vorhaben im Lichte der Entscheidung des Verfassungsgerichts von vornherein zum Scheitern verurteilt sein. Die Hoffnung Friedrichs beruht wohl allein darauf, dass ein personell veränderter zweiter Senat die Frage des Verfahrenshindernisses anders beurteilen könnte als 2003. Aber selbst dann wäre damit nur das Verfahren als solches in Gang gesetzt, was noch nichts über seinen Ausgang besagt. Die Bundesregierung müsste nämlich zunächst Beweismaterial vorlegen, das nicht von V-Leuten stammt. Sollte die Begründung des Verbotsantrags wiederum in nicht unerheblichem Umfang auf Äußerungen von Parteimitgliedern gestützt werden, die nachrichtendienstliche Kontakte unterhalten haben, dann ist auch das ein Umstand, der dem Gebot der Verlässlichkeit und Transparenz des Parteiverbotsverfahrens widerspricht.

Die juristischen Erfolgsaussichten eines NPD-Verbotsverfahren sind deshalb, ungeachtet sonstiger schwerwiegender Bedenken, als eher schlecht einzustufen.

Dass die Politik als Reaktion auf die rechten Morde dennoch derzeit ganz vehement ein Verbot der NPD fordert, hat m.E. zwei naheliegende, aber sachfremde Gründe.

Politiker versuchen stets Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, um auf Biegen und Brechen den Eindruck der Hilflosigkeit zu vermeiden. Vielen Politikern erscheint es deshalb offenbar vorzugswürdig, eine bei näherer Betrachtung zweifelhafte Maßnahme zu fordern, als gar keine Lösung anbieten zu können.

Außerdem besteht ganz offensichtlich ein erhebliches Interesse daran, von einem behördlichen und politischen Versagen abzulenken. Der Umstand, dass die Morde über 10 Jahre hinweg nicht aufgeklärt wurden und noch nicht einmal als rechter Terror erkannt worden sind, stellt ein eklatantes Versagen deutscher Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste dar. Dieses Versagen hat auch strukturelle Gründe und fällt deshalb auf die politisch Verantwortlichen in den Bundesländern aber auch im Bund zurück. In dieser Situation ist eine Diskussion über ein NPD-Verbotsverfahren, die die eigentlich zu führende Debatte medial überlagert oder gar verdrängt, natürlich von erheblichem politischen Interesse.

Die Forderung nach einem NPD-Verbotsverfahren stellt deshalb eine gefährliche politische Camouflage dar, der kein vernunftbegabter Mensch auf den Leim gehen sollte.

 

posted by Stadler at 16:51  

36 Comments

  1. „Die Mitglieder dieser Terrorgruppe haben nach einer Phase des offenen Agierens in der rechten Szene den Gang in den Untergrund angetreten“

    -> das machen dann einfach ein paar mehr Leute.

    Comment by Alex — 23.11, 2011 @ 17:07

  2. Einen entscheidenden Punkt lassen Sie bei ihrer Betrachtung außer Acht: Die NPD (und die V-Leute) spülen den Rechten Geld in die Kassen. Davon profitieren auch die rechten Schlägertrupps, davon werden Propagandamittel bezahlt und rechte Treffpunkte aufgebaut. Keine legale Partei, keine V-Leute, kein Geld. Und das braucht man auch für ein Leben im Untergrund. Insofern wäre ein NPD-Verbot durchaus sinnvoll, auch aus Sicht potenzieller Opfer. Die Nazis sollen wenigstens Geldsorgen haben.

    Comment by Peter — 23.11, 2011 @ 17:21

  3. Ich sehe das anders. Nach Maßgabe des Verfassungsgerichtes muss die Unterwanderung und Finanzierung des braunen Sudes durch den Staat (Minister wie Schäuble, CDU, Friedrichs, CDU) aufhören. Wenn Friedrichs das anders sieht, ist das nichts besonderes: die CDU hält sowieso nichts von unserer Verfassung. Aber Verfassungsfeinde, die auf die Verfassung scheissen, sind nicht der Maßstab für die Demokratie.
    Wenn also die NPD verboten wird, werden die ganzen Verfassungsschutzmitarbeiter da abgezogen. Wir hätten endlich den Zustand, dass der Staat diese Nazi-Mörder nicht mehr unterstützt, wie es die CDU noch will.

    Für die Hypothese, dass ein Parteiverbot den Extremismus steigern würde, gibt es keine Beweise. Die KPD hat sich nicht radikalisiert und die RAF-Mörder sind ohne Parteiverbot entstanden.

    Das NPD-Verbot ist also die einzige Möglichkeit, den braunen Mördern die finanzielle Unterstützung durch den CDU-Überwachungsstaat zu entziehen. Und wir wären verfassungscompliant.

    Comment by Jan Dark — 23.11, 2011 @ 18:06

  4. Warum sprechen alle von einer Terrorgruppe? Diese Leute wollen vernichten und nicht terrorisieren. Sie haben auch keinerlei Aufmerksamkeit auf die Morde gelenkt und keinerlei Einschüchterung der Bevölkerung erreicht. Das scheint dann wohl eine extrem subtile Form des Terrors zu sein.

    Es gibt rechten Terror, auch in Deutschland; die Mordserie gehört wohl eher nicht dazu.

    Ist denn ‚rassistische Serienmörder‘ nicht mehr aufregend genug?

    Comment by VonFernSeher — 23.11, 2011 @ 18:24

  5. Terrorgruppe ist sachlich falsch. Die haben ja keinen erschreckt. Die haben nur Jahrzehnte gemordet. Ausserdem ist der Begriff Terror einen Nebelbombe: Terror ist kein Straftatsbestand. Aber Mord ist einer.

    Nachtrag zu oben: Frau Leutheusser-Schnarrenberger rät auch dringend von einem Verbotsverfahren ab. Das tun fast alle Juristen seit 2003. Und was ist das Ergebnis? Es wird nichts unternommen gegen den rechten Sud. Die Mörder können sich bei uns frei bewegen. Bekommen Unterstützung vom Verfassungsschutz, personell und finanziell. Die Nazis können sich es bei uns kuschelig machen. Im Gegenteil: wenn sie sich versammeln und irgendwelche linken Spinner dagegen protestieren, dann holt die Polizei die Überwachungskeule raus: tausende überwachte Handys Dresden, tausende überwachte Handys in NRW bei dem Herrn Jäger, der tatenlos in Duisburg an der Rampe stand und zusah, als sich Love-Parade-Besucher im Tunnel im Polizeikessel des Herrn Jäger zu Tode quetschten.

    Das NPD-Verbot ist das Signal an die Ordnungsbehörden, dass wir uns den rechten Dreck und die Mörderbanden mit Staatsunterstützung nicht mehr gefallen lassen. Wir müssen die Sympathisanten der Mörder in den Ordnungsbehörden kriminalisieren und nicht acht Jahre nach dem Verfassungsgerichtsurteil tatenlos weiter dulden.

    Wir schaffen es problemlos 800.000 Menschen, davon viele Kinder und Jugendlich zu kriminalisieren, um arbeitslose Rechtsanwälte zu beschäftigen (allein in München hängen 1.400 Strafverfahren-Verfahren wegen Urheberrechtsverstößen an, sagt Stadler), aber wir sollen es nicht schaffen ein paar Mörder dingfest zu machen? Lächerlich.

    Es muss Schluss sein, den braunen Rand noch weiter zu supporten. Unsere Verfassung hält uns zur Verhältnismäßigkeit auf. Und die Unterstützung und Beihilfe der braunen Mörderbanden ist völlig unverhältnismäßig und entartet.

    Comment by Jan Dark — 23.11, 2011 @ 19:09

  6. vielen dank für diese klaren Worte. Ich kann dem nur beipflichten.

    Comment by oskar — 23.11, 2011 @ 19:10

  7. @oskar

    Hilfreich wäre, wenn Du ergänzen würdest, wen Du meinst :-)

    Comment by Jan Dark — 23.11, 2011 @ 19:13

  8. Wenn die Interviews, von (ehemaligen) V-Leuten stimmen, dann wurde die NPD zu einem Teil durch die V-Leute, also indirekt dem Staat finanziert bzw. am Leben gehalten.
    Man muss sich also fragen, ob es nicht allein durch den Abzug der V-Leute schon möglich ist, den Handlungsspielraum der NPD stark einzuschränken.

    Comment by Tekki — 23.11, 2011 @ 19:59

  9. Sie haben es in Ihrem Beitrag ja schon angedeutet, aber ich verstehe es immer noch nicht ganz: Wenn ich als Innenminister/Verfassungsschutz heute alle V-Leute in der NPD „abschalte“, dann kann ich doch nicht morgen ein neues Verbotsverfahren anstrengen mit der Begründung, jetzt üben die V-Leute ja keinen Einfluss mehr aus, oder wie ist das gedacht? Ist denn die NPD nicht auf Jahre unantastbar, selbst wenn man gleich morgen die starke Durchsetzung mit V-Leuten beenden würde?

    Comment by Hackworth — 23.11, 2011 @ 20:18

  10. Gut möglich, dass sich die NPD allein durch den Abzug der V-Leute deutlich schwächen lässt. Das ist allerdings etwas, was die Politik nie einräumen wird, denn das wäre gleichzeitig ein Eingeständnis des kompletten Scheiterns des V-Leute-Konzepts im rechten Segment.

    Ich denke ohnehin, dass der gesamte Verfassungsschutz ein Relikt aus der Zeit des kalten Krieges ist, für das in einem demokratischen Staat keine Notwendigkeit besteht.

    Es ist außerdem dort genau das passiert, was es zu vermeiden galt nämlich die Entstehung eines Staats im Staat oder neudeutsch eines Deep States.

    Comment by Stadler — 23.11, 2011 @ 20:22

  11. @Hacksworth: Das ist eine spannende Frage. Nach der Entscheidung müsste wohl zwischen einem Abzug der V-Leute und dem Verbotsantrag noch ein ausreichender Zeitraum liegen. Wie lange der genau sein sollte, weiß niemand so genau.

    Comment by Stadler — 23.11, 2011 @ 20:25

  12. Auch wenn die NPD noch so widerwärtig ist, man darf wegen ihr nicht leichtfertig einen Präzedenzfall mit unabsehbaren Folgen für die Meinungsfreiheit schaffen.
    Das ganze ist doch ziemlich voreilig und populistisch.

    Comment by Bernd — 23.11, 2011 @ 20:53

  13. Nach all den NPD-Verbotsforderungen die ich in den letzten Jahren gehört habe, endlich mal jemand der meine Meinung spricht. Nicht auf den aktuellen Fall bezogen, sondern generell, dass man in einem Land mit Meinungsfreiheit eine solche Meinung nicht einfach verbieten darf, sondern andere Wege finden sollte.

    Comment by sylar — 23.11, 2011 @ 21:11

  14. Kann mir jemand kurz in der Sache weiterhelfen, bitte? Ich hab das noch nicht vollständig durchschaut:

    Ist die NPD jetzt der politische Arm des Verfassungsschutzes, oder ist es etwa genau umgekehrt?

    Viele Grüsse,
    VB.

    Comment by Volker Birk — 24.11, 2011 @ 01:41

  15. Wenn es sich denn wirklich „nur“ um politische Camouflage handeln würde, könnte bei den handelnden Subjekten ja tatsächlich politische Intelligenz vermutet werden. Was zwar perfide wäre (weil die eigene Agenda über das Gemeinwohl gestellt würde), aber immerhin nicht so dämlich (weil unser System das genau so fordert). Vielmehr ist es doch so, dass es sich bei der aktuellen NPD-Verbotsverfahrensforderung um einen klassischen Fall von Schwarmintelligenzversagen handelt, was, genau betrachtet, noch verdammt gefährlich werden kann:

    http://principien.de/dagegen/

    Comment by Daniel — 24.11, 2011 @ 03:22

  16. Sehr gute Analyse der Situation. Vor allem der Hinweis, auf die Motivation eines Verbotes der NPD finde ich, meines erachtens, als zutreffend.

    Comment by Michaela — 24.11, 2011 @ 07:00

  17. Selbst wenn es letztlich gelänge die NPD zu verbieten, so bliebe die Frage was mit den Mitglieder passiert. Die werden ja dadurch nicht geläutert.

    Entweder sie gehen in den Untergrund und sind dann um so gefährlicher und erheblich teurer zu überwachen.

    Oder Sie gründen eine neue Partei beziehungsweise wechseln in eine bestehende andere rechte Randpartei und prägen deren Ausrichtung neu. Damit würde das Spiel von vorne beginnen.

    Daher ist das Verbotsverfahren unterm Strich vermutlich sinnlos.

    Comment by luDa — 24.11, 2011 @ 07:29

  18. Der Spiegel schreibt:
    „In die Diskussion um ein mögliches NPD-Verbot könnte eine Aussage des SPD-Sicherheitsexperten Thomas Oppermann neuen Schwung bringen. Ihm zufolge sollen Mitglieder der NPD die Zwickauer Terrorzelle unterstützt haben. Es gebe Hinweise, dass in der Unterstützerszene der mutmaßlichen Terroristen auch Mitglieder der ultrarechten Partei tätig waren. Dies sagte Oppermann am Mittwoch nach einer Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums im Bundestag. „Dies ist eine wichtige Information auch für das angestrebte neue Verbotsverfahren gegen die NPD“, so Oppermann. “
    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,799617,00.html

    Ich finde, es reicht nicht, seit acht Jahren gebetsmühlenartig zu wiederholen, dass ein Verbot der NPD doch nichts bringe. Diese Art Untätigkeit ist eher Beihilfe. Mit wohlfeilen Worten erklärt die Republik ständig, warum sie nicht bereit ist, sich gegen die braunen Mörderbanden aufzulehnen.

    „Mit einem möglichen Verbot der NPD ist es nach Ansicht von SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier jedoch nicht getan. Er fordert ein ganzes Maßnahmenpaket im Kampf gegen rechte Gewalt. Dazu müssten auch die genauere Beobachtung rechter Burschenschaften und mehr Finanzmittel für die Kommunen gehören.“

    Innenminister Friedrichs, dessen Rücktritt gestern der nicht als linksliberal bekannte SPD-Wiefelspütz fordert, ist auch Mitglied einer solchen rechten Burschenschaft, die Frauen ausschließt und sich in Pflichtkneipen in Räusche säuft.
    http://www.ludovicia.de/index.php?idcatside=49

    Wir tun zu wenig gegen die brauen Mörder und nun schon wieder mit wohlfeilen Worten vor Taten zurückschrecken, macht es den braunen Banden kuschelig bei uns.

    Comment by Jan Dark — 24.11, 2011 @ 08:32

  19. Es gibt gute Gründe für und gegen ein NPD-Verbot. Eines jedoch darf m.E. keinesfalls sein, nämlich dass eine verfassungsfeindliche Partei quasi zu einer externen Abteilung des Verfassungsschutzes mutiert. Wenn man sich die Stellungnahmen der Befürworter der V-Mann-Strategie anhört, wird man das Gefühl nicht los, dass, gesetzt den Fall, die NPD würde sich irgendwann selbst auflösen wollen, der Verfassungsschutz und seine V-Leute alles tun würden um dies zu verhindern. Das wäre dann die logische Folge dieser Strategie, aber auch die Spitze der Absurdität!

    Comment by Robson Bottle — 24.11, 2011 @ 09:48

  20. Noch ein Gedanke: Stadler sieht Probleme bei der Meinungsfreiheit, wenn man die NPD verböte. Das sehe ich nicht so. Natürlich muss man auch extreme Meinungen ertragen können. Die Körnerfresser am linken Rand in den USA machen uns das immer vor, dass sie wegen des First Ammendment der US-Verfassung immer wieder Dinge veröffentlichen, die bei uns staatlicher Zensur anheim fallen. Das finde ich richtig. Auch die Veröffentlichung von Hitlers „Mein Kampf“ halte ich für richtig. Jeder muss sich eine eigene Meinung bilden können. Deshalb ist der Missbrauch des Urheberrechtes der bayerischen Landesregierung beim Hitler „Mein Kampf“ moralisch verwerflich (und faktisch grober Unfug, da das Werk im Internet downloadbar ist). Scheinpolitik in Form von verfassungswidriger Zensur.

    Aber bei Parteien geht es nicht um die Meinungfreiheit einzelner, sondern um die Bildung von Organisationen, um gemeinsame Ziele zu erreichen. Diese Organisation wird großen Teils vom Staat finanziert über überbezahlte V-Leute. Wir haben hier ein verdeckte Parteienfinanzierung, bei der vom Staat in Kauf genommen wird, dass die Partei möglicherweise eine terroristische Vereinigung unterstützt, wie heute morgen erneut berichtet wurde bei der Verhaftung in Brandenburg.

    Es geht also bei dem Verbot der NPD darum, die verflochtene Organisation zwischen Rechtsextremisten, Mördern und Staat aufzulösen. Seit acht Jahren nach dem Urteil des Verfassungsgerichtes hat sich nichts geändert. Der Staat ist nach wie vor mit diesen Mörderbanden verflochten. Deshalb ist ein weiteres Festhalten an der NPD Beihilfe zum Mord, Dulden. Und nicht Kämpfen für die Meinungsfreiheit.

    Das klare Zeil des Verbotes hat zur Folge, dass der Staat seine Verflechtungen mit den Mördern lösen muss. Die CDU will das nicht. Sie will weiter auf Pflichtkneipen sich enthemmt besaufen, Frauen verachten und Mörderbanden finanziell unterstützen.

    Die Gesinnungen einzelner können wir nicht verbieten, sondern müssen sie argumentativ bekämpfen, wenn sie so menschenfeindlich sind wie bei der NPD. Aber wir müssen verhindern, dass sich mit staatlicher Hilfe und Finanzierung Organisationen bilden, die helfen, unsere Mitbürger abzuschlachten. Schäuble Finanzierung der NPD muss ausgeschaltet werden.

    Comment by Jan Dark — 24.11, 2011 @ 10:51

  21. Ich sehe bei den Argumenten keine Fehler und da ich kein Jurist bin, muss ich davon ausgehen, dass das alles sehr schlüssig ist, was Thomas Stadler schreibt.

    Trotzdem ist ein NPD-Verbotsverfahren keine alleinige juristische Entscheidung, sondern eine politische.

    Man kann argumentieren, dass eine gefestigte Demokratie aushalten sollte, eine Partei zu finanzieren, die eben diese Demokratie abschaffen will.

    Nun stellt sich die Frage, wie weit diese Demokratie bei dieser Unterstützung gehen will. Nicht nur finanziell, sondern auch als Anerkennung als Partei.

    Diese Antwort kann nur politisch sein. Und in dem Wort Politik steckt unsere Gesellschaft.

    Dabei darf man auch nicht den Fehler erliegen ein NPD-Verbot als alleinige Lösung zu sehen. Sie kann nur funktionieren, wenn man sehr viele parallele Maßnahmen durchführt, die zu einer allgemeinen Ächtung dieser Art Gesinnung führt und Menschen auch verstehen, warum das nicht akzeptiert werden kann.

    Wie aber soll ich die einen Maßnahmen (politische Bildung) ohne die konsequente Nichtunterstützung flankieren?

    Wir geben in unserer Demokratie mit dem Parteienstatus viele Rechte und Pflichten weiter. Geben also ein Vertrauen aus und wollen zugleich sagen, dass das alles ganz böse ist?

    Es darf einfach keine singuläre Betrachtung des Verbotsverfahren geben. Man kann nicht gegen oder für das Verbot argumentieren, wenn man nicht drum herum weitere politische Maßnahmenpakete ausbaut.

    @20: Und ich muss „Jan Dark“ zustimmen, ein Parteiverbot ist kein Gesinnungsverbot und keine Zensur, sondern der Verbot einer Organisation, die den Parteienstatus hat.

    @5 auch an Jan Dark: Ich weiß ja nicht, wo die Definition Terror beginnt (ab 1 Person mit Angst, 2, 40, ein Volk)? Ich möchte gerne auf die 30 minütige ARD-Doku vom Mittwoch letzter Woche verweisen, wo Menschen aus dem Umfeld der Morde sehr früh davon ausgegangen sind, dass es sich um ausländerfeindliche Motive handelte und sehr wohl Angst und Schrecken vorherrschte, wer der Nächste wäre.

    Comment by Aljoscha Rittner — 24.11, 2011 @ 11:43

  22. @Aljoscha Rittner

    „Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus.“

    Es sind von den Mördern keine Ziele in die Öffentlichkeit gebracht worden. Angst alleine reicht nicht. Vor Mafia-Morden oder der Bundeswehr in Afghanistan wie vor jedem unentdeckten Serienmörder hat die Bevölkerung zurecht Angst, insbesondere, wenn der Verdacht besteht, dass der Staat die Mörder nicht richtig bekämpft oder gar mit ihnen gemeinsame Sache macht.

    Aber als Straftatsbestand gibt es den Begriff Terror nicht. Da gibt es Mord, Totschlag, Erpressung, Nötigung für den einzelnen Täter. Die Verhaftung heute wurden auch nicht wegen „Terror“ durchgeführt, sondern wegen „Bildung einer terroristischen Vereinigung“, also wieder eine kollektive Organisationsfrage und nicht im Vordergrund die Taten eines einzelnen Täters.

    Wir haben hier Verflechtungen von NSU, NPD, LfVs und BfV, die aufgebrochen werden müssen, um diese Form organisierter Kriminalität zu beenden.

    Comment by Jan Dark — 24.11, 2011 @ 12:42

  23. Ungeachtet dem Verbotsverfahren müssen wir die Nazis in diesem Land los werden. Und mit los werden meine ich nicht ermorden sondern überzeugen dass der rechtsradikale Standpunkt falsch ist. Ein Verbot der NPD führt nicht dazu. Man stelle sich nur mal die Situation vor. Ein Nazi ist in einer Partei, nennen wir sie mal NPD und hat das Ziel die Demokratie abzuschaffen. Die Demokratie lässt sich das nicht gefallen und sagt „dududu, so geht das nicht. Ich verbiete die NPD“. Dann sagt sich der Nazi. „Ja ups.. war wol falsch. Ähh sorry. Dann will ich ab jetzt kein Nazi mehr sein.“

    Comment by Blub — 24.11, 2011 @ 12:50

  24. @22, das „nicht bekennen“ zu Taten hat nichts mit dem Satz “Das Ausüben von Terror zur Erreichung politischer, wirtschaftlicher oder religiöser Ziele nennt man Terrorismus.” zu tun. Auch mit Lupe steht da nix mit Bekennung dort.

    Es reicht schon, wenn die Intention/Motiv zu erkennen ist. Es reicht auch, wenn es nur den Opfern klar ist.

    Damit könnte sich ja jeder von Terrorismus frei stellen, wenn er nicht begründet eine Menge an Menschen zu töten. Das ist irgendwie irrwitzig.

    Hier geht es auch nicht um irgendwelche abstrakten Straftatbestände, die ich bemängele sondern der leichtfertige Umgang mit der Verharmlosung von Terror. Nur weil man es nicht spürt, ist es kein Terror. So war der Tenor. Und das kann ich absolut nicht akzeptieren:

    „Terrorgruppe ist sachlich falsch. Die haben ja keinen erschreckt. Die haben nur Jahrzehnte gemordet.“

    Da darf ich dagegen halten (wenn es schon juristisch sein muss): http://de.wikipedia.org/wiki/Terroristische_Vereinigung#Definition

    Also muss man sich auf den begriff Terror beziehen. Terror = Schrecken. Terrorgruppe = Schreckensgruppe. Wenn schon sachlich nicht anerkannt, dann bitte doch empathisch. das sind wir den Opfern schuldig.

    Comment by Aljoscha Rittner — 24.11, 2011 @ 13:06

  25. @Aljoscha Rittner
    BEi Wikipedia steht genau das, was ich gesagt habe: „Der Begriff „Terror“ wie der an ihn angelehnte Begriff „Terrororganisation“ sind umstritten und es konnte trotz mehrerer Versuche bisher keine Staaten-übergreifende Definition gefunden werden.“
    Deswegen bleibt uns bei der Verfolgung von kriminellen Mördern nur das, auf was sich unser Gesetzgeber einigen konnten. Und das steht im §129a StGB Bildung einer terroristischen Vereinigung. Dort ist aufgezählt, was diese Vereinigung als Zweck haben kann.
    http://dejure.org/gesetze/StGB/129a.html

    Aber das sind alles Straftatsbestände, die sowieso unter Strafe stehen: Mord, Totschlag, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, usw. aber im Zusammenhang von Terror ist nur die Vereinigung zusätzlich strafbar über die einzelnen Verbrechen hinaus.

    Es macht also keinen Sinn, ständig von Terror zu sprechen, weil das die Strafverfolgungsbehörden als Einzeldelikt nicht interessiert und sie deshalb auch nicht zu handeln haben.

    Mord und Völkermord ist auch keine Verharmlosung (wie wir es bei Milosevic gesehen haben und ich es mir in Kunduz gewünscht hätte, wenn wir drüber gesprochen hätten).

    Es geht beim §129a (Terroristische Vereinigung) nicht um die Einzeltaten sondern um die Organisation. Und just deswegen ist die NPD zu verbieten, weil es da nicht um die Gesinnung des Einzelnen geht, sondern um die kriminelle Verstrickung von NSU, NPD und Verfassungsschutz Behörden. Wir müssen klären, ob die Behörden systematisch die NSU und andere Verbrecherorganisationen finanziert und ob die NPD da Beihilfe leistet. Wenn dem so ist, dann geht auf der einen Seite nicht eine Finanzierung durch den Wähler, wie im sächsischen Parlament, und auf der anderen Seite ist die Frage, ob der Anfangsverdacht der Bildung einer terroristischen Vereinigung nur die Mörder von der NSU umfasst, sondern auch die NPD und die Verfassungsschutzämter. Dass das nicht von der Hand zu weisen ist, zeigte schon das Celler Loch, wo der niedersächsische Verfassungsschutz mit Kenntnis von Ernst Albrecht, CDU und Vater von Ursula von der Leyen, einen Sprengstoffanschlag Am Gefängnis von Celle verübte, um damit eine härtere Bekämpfung der RAF herbeizubomben. Damals gab es den §129a noch nicht, so dass Ernst Albrecht straffrei ausgehen konnte. Es geht dabei aber nicht um die Gesinnung von Ernst Albrecht oder Ursula von der Leyen. Aber wir müssen solche Organisation wehrhaft bekämpfen. Auch wenn CDU-Mitglieder dran beteiligt sind, die Beihilfe leisten.

    Comment by Jan Dark — 24.11, 2011 @ 15:15

  26. So wie sich das momentan darstellt, stellt der Staat den Rechtsextremen sowohl Personal als auch Geld bereit. Da muss man sich dann schon die Frage stellen, wie handlungs-/überlebensfähig die eigentlich ohne die _Hilfe_ des Staates überhaupt wären.

    Ein Abzug der V-Leute würde ihre Personaldecke verdünnen, ein Parteiverbot würde die finanziellen Mittel verringern. Für mich hört sich das sinnvoller an, als was der Staat jetzt gerade tut.

    Es gibt aber auch noch eine kleine Randgeschichte:
    Ich habe nun etwas Erfahrung im Umgang der Demokratie mit Kleinparteien. Und es ist eigentlich fast egal wo man sich einmischen will, überall werden Kleinparteien grundsätzlich ausgegrenzt aus Angst, dass man die NPD nicht mehr fernhalten könnte, wenn man andere Kleinparteien mitmachen liese. Oder zumindest wird das regelmäßig als Ausrede benutzt…

    Comment by SD — 24.11, 2011 @ 19:32

  27. @SD #26 und viele andere in diesem Fred:

    Es wird hier häufig über eine Maßnahme „Abzug von V-Leuten“ geschrieben.

    Das ist m.W. sachlich falsch.
    V-Leute können nicht „abgezogen“ werden, da sie auch ursprünglich Teil der zu beobachtenden Organisation waren/sind und i.d.R. deren Ziele und Auffassungen teilen.

    Es ist festzustellen: V-Leute sind „Doppelagenten“!

    Das einzige, was möglich ist (wäre?), die finanzielle und logistische Unterstützung durch den VS/die Behörden zu beenden. Und dazu braucht es -erstmal- kein Verbot einer Partei.

    Leider ist zu vermuten, daß die Verstrickungen zu umfangreich sind, um sowas durchsetzen zu können.

    Die Frage, wer da wen unterwandert (hat), stellt sich m.E. zurecht.

    M.E. ist darüber hinaus ein VS in seiner heutigen Form, Verhalten und Aufgabenstellung *absolut* obsolet – ersatzlos auflösen und abschaffen!

    Comment by awmrkl — 26.11, 2011 @ 12:26

  28. Verzeihung, ersetze

    „Das einzige, was möglich ist (wäre?),“

    durch

    „Was sinnvoll ist (wäre?),“

    Comment by awmrkl — 26.11, 2011 @ 12:32

  29. @Jan Dark: Und wofür gibt es den §129 StGB (ohne a)? Die NPD bzw. ihre Verstrickungen sind vielleicht kriminell, aber terroristisch? Zu Terror gehört mehr dazu. Die Bevölkerung muss in Angst und Schrecken versetzt werden. Das ist vielleicht (bald) beim Verfassungsschutz der Fall, bei den Rechten sehe ich das (bisher) nicht.

    Comment by Ein Mensch — 28.11, 2011 @ 11:05

  30. Die Diskussionen und viele Meinungen kann ich gut verstehen. Es stellt sich doch die aus der ganzen Diskussion resultierende Frage:

    Lässt sich ein Parteiverbotsverfahren trotz V-Leute umsetzten? Solange die V-Leute im Einsatz sind und wichtige Posten der Rechten übernehmen, wird das Verfahren leider wieder scheitern. Des weiteren lässt sich eine Partei, dessen öffentliche Außendarstellung weitestgehend politisch korrekt ist bzw nicht gegen die freiheitl. demokr. Grundordnung agiert, nicht ohne weiteres verbieten…

    Comment by Brinckmann — 17.01, 2012 @ 11:41

  31. Auf die im 3.Absatz geäußerte Vermutung, die deutsche Demokratie sei mittlerweile so gefestigt, das man unbesorgt sein könne, kann ich nicht teilen. Wenn sogar die zuständigen Ämter und Behörden so agieren, wie sie agieren, fühlt man sich unweigeerlich an das Ende der Weimarer Republik erinnert. Es muß nur noch der geeignete Rattenfänger gefunden werden, dann ist eine Wiederholung nicht ausgeschlossen. Und ob die EU in diesem Falle sich wie im Falle Ungarn zu einer vergleichbaren Sanktion aufraffen könnte, möchte ich auch als Frage in den Raum stellen. Deutschland ist doch der wirtschaftlich potenteste Partner. Auch hier gilt doch wer zahlt schafft an!

    Comment by Omasliebling — 7.03, 2012 @ 14:43

  32. Herr Stadler, die Nachrichtendienste haben in Sachen NSU nicht einfach versagt.
    Es wird jetzt von den Schlapphüten nur beharrlich vertuscht u. verschwiegen. Denn sie waren im Gegenteil bestens unterrichtet und haben UNTERSTÜTZT!
    Z. B. durch die Person Kai Dalek: http://bit.ly/Vkcz3I + http://bit.ly/SN1v0k (ThuleNet, Kapitel „Die 3. Generation…“:) + http://bit.ly/SYtVFY

    Comment by NoN — 5.12, 2012 @ 17:15

  33. Ungeachtet der generellen (Un)Sinnigkeit eines NPD-Verbotsverfahrens ist das Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt pures Wahlkampfgeklingel, denn es wird vermutlich nicht zum Verbot kommen: Einem Verbot müssen 6 von 8 RichterInnen des zweiten Senats zustimmen. Von den 8 RichterInnen geht aber eine 2014 und einer 2015 in Rente. D.h. ab 2015 müßte das Gericht einstimmig beschließen. Glaubt das irgendjemand ernsthaft? Am 1. Mai 2016 müßte das Verfahren mangels RichterInnen neu aufgerollt werden, dann geht nämlich noch einer in Rente. Und das Verfahren wird Jahre dauern.

    Abgesehen davon ist das Verfahren ein DOS-Angriff gegen das Gericht, das sowieso schon überlastet ist.

    Comment by Martin Schröder — 7.12, 2012 @ 20:28

  34. Man hört oft von Begriffe „NATIONAL-SOZIALISMUS, Rassismus, Fremdenhass und Antisemitismus“.
    Nun kommt die Frage: „Was ist National-Sozialismus“ – ist das Realität oder politische Fantasie? In der Presse mit Zensur findet man oft reine Propaganda, den „National“ in Grunde kein Begriff für etwas Böses, in vielen Länder der Welt bedeutet das ganz einfach: das Volk, das eigene Kultur und Traditionen hat. Dagegen
    „Sozialismus“ nicht ohne Grund wird als „jüdischer Bolschewismus“ bezeichnet und auch Schaffung einer INTERNATIONALEN Gesellschaft, die man nun oft als NWO nennt,

    „RASSISMUS“ ist ganz bestimmt in Deutschland so verbreitet, dass davon eine akute Gefahr kommen könne. Auch unter NS-Administration wurden nur
    bolschewistisch orientierten Juden verfolgt – eine totale Vernichtung der Juden bzw. ihre Vertreibung nicht statt gefunden. Denn selbst über 160.000 DEUTSCHEN Juden nicht nur bei Wehrmacht, sondern sogar in Reichskanzlei tätig waren. Nun wenn die BRD-Regierung liefert die Waffen nach Israel, die dort gegen den Palästinenser anwendet ist, kann doch nicht die NPD mit Vorwurf belasten, sondern die BRD-Regierung.

    „FREMDENHASS“ sobald die „Fremden“ unsere Sprache beherrschen, auf unseren Gesetzte achten, unsere Kultur und Traditionen akzeptieren – gibt ja kein Grund, die als „Ausländer“ zu hassen. Wenn es aber manche Fremde nach Deutschland kommen und für sich Sonderrechte fordern, wie Moslems oder auch Juden aus der „UdSSR“ und unseres Volk als „Nazi“ bezeichnen, dann ist ja kein Wunder, dass Sie nicht beliebt werden. Bei dieser Frage oft wurde von der „Vergangenheit“ die Rede und seitens der Regierung von einer „besondere Verantwortung“, wie die Frau Merkel so formuliert.

    Und zum Schluß „ANTI-SEMITISMUS“. Selbst den Begriff ist wirrend denn die SEMITEN sind nur 5 % der jüdisch stammenden Semiten und 95 % der arabisch stammenden Semiten. In dem Sinne muss man sachlich reden: also von: „ANTI-JUDAISMUS“ bzw. JUDENHASS und „ANTI-ARABISMUS“ – die beiden Begriffe qualitativ und quantitativ sind nicht gleich und separat ganz verschiedene Konsequenzen fordern. Man hört in anderen Ländern davon differenziert. Z.B. in Großbritannien man spricht als normale Unterschied zwischen sog. „Judophilen“ und „Judophoben“ – bei diesem Unterschied kommt die unlogische Mischung „Anti-Semitismus“ nicht geltend exklusiv für Holocaust-Geschichte, wie bei uns. Also dieser Begriff liefert ewige Wirrwarr und damit ein politisches Missbrauch.

    Nun die NPD: mag sei, dass nach über 60-jähriges Bestehen der National-DEMOKRATISCHEN Partei, mit einem Verbot auf durch Gerichte zugelassene Partei, die auch von Steuergelder der Bürger unterstützt ist – eine Illusion o.g. Seifenblasen vom Tisch zu kriegen. Dann kommt die gerechte Frage: was ist eine Demokratie? Ist das eine Demokratur, bei der Zensur herrscht und die Menschen für ihre Kritik der Skandalen um „Holocaust“ der „strafrechtlich“ verfolgt sind? Warum 68 Jahre nach dem Krieg Deutschland ist immer noch nicht souverän, wie Dr. Schäuble von einem Jahr in Frankfurt laut bestätigt.

    Es ist kein Geheimnis, dass die NPD, wie die viele anderen nicht parteiverbundenen Bürger diese Mißstand, immer wieder aufklären wollen, plötzlich durch politisch korrekten Seifenblasen, ausgeschaltet werden sollen? Was aber passiert, wenn es die sog. „Schweigende Mehrheit“ des Volkes (so. Prof. Wippermann) eines Tages doch fängt an zu sprechen? Momentan trotz der schon immer vorhandene Unzufriedenheit des Volkes seit letzten paar Jahren hat nur die sog. NEUEN RECHTEN, die aber nicht mehr schweigen – über 30.000 freien Blogs in Deutschland zum ersten Mal kommen zunehmend aus der Anonymität und auch zunehmend durch ehemaligen Beamter der BRD, repressierten Publizisten auf Missbrauch, die ich oben geschildert habe, hinweisen? Das sind ehemaligen SPD, Grünen und Linken Anhänger von den bekannten Sarrazin und weniger bekannten von einem Bürgerkrieg reden. Auch die Juden in Deutschland nicht mehr dem Zentralrat der Juden hörig sind – sie DÜRFEN wohl, das sagen, was für nicht-Juden immer noch gefährlich ist.

    Ich gebe das Recht dem Autor: „Wer ein NPD-Verbot fordert, muss sich deshalb darüber im Klaren sein, dass seine Forderung die Gefahr der Zunahme des rechten Terros beinhaltet.“

    Ich habe Respekt vor @Omasliebling (Kommentar 31): „Wenn sogar die zuständigen Ämter und Behörden so agieren, wie sie agieren, fühlt man sich unweigeerlich an das Ende der Weimarer Republik erinnert.“ – diese Überlegung ist für mich einen wahren Wert. Danke.

    Ich bedanke mich beim Thomas Stadler und ich bin sicher, dass von mir erhobenen Punkten nicht besonders störend erscheinen werden.

    Um das Bild der Meinungsvielfalt wahr zu nehmen, bitte schauen meine Analyse vom Angela Merkel Dialog über die Zukunft Deutschlands (Frühjahr 2012)- es sollte die Gegner der NPD beruhigen – langsam die Lage in Deutschland wird explosiv:
    http://www.jubelkron.de/vorschlaege.htm

    Mit freundlichen Grüßen
    Jurij Below, Frankfurt

    Comment by Jurij Below — 24.12, 2012 @ 03:20

  35. „Rassismus […] und Antisemitismus“

    @Stadler

    Das ist ein Pleonasmus -.-

    Comment by Heinz — 20.03, 2013 @ 18:19

  36. @Hackworth
    „Ist denn die NPD nicht auf Jahre unantastbar, selbst wenn man gleich morgen die starke Durchsetzung mit V-Leuten beenden würde?“

    genau so ist es.

    Comment by Heinz — 20.03, 2013 @ 18:28

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