Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

5.12.13

Haben wir bislang falsch über die Vorratsdatenspeicherung diskutiert?

Der Ansatz von Richard Gutjahr, die Diskussion über die Vorratsdatenspeicherung endlich und ganz anschaulich auf das Niveau von Sigmar Gabriel und Hans-Peter Friedrich herunterzubrechen, könnte erfolgversprechend sein. Vielleicht haben die Gegner der Vorratsdatenspeicherung bislang schlicht den Fehler gemacht, sich zu stark mir Sachargumenten und bürgerrechtlichen Bedenken aufzuhalten. Aber warum sollte man überhaupt versuchen, jemandem, der bewusst unsachlich argumentiert, sachlich zu antworten?

Das argumentative Niveau der Befürworter der Vorratsdatenspeicherung lässt sich kaum besser umschreiben als durch Slogans wie „Dieser Wal müsste ohne Vorratsdatenspeicherung sterben – das ist zwar gelogen aber wen interessiert schon die Wahrheit“.

Wer das jetzt platt findet, hat nicht begriffen, dass die Argumentation der Befürworter einer Vorratsdatenspeicherung genau auf diese Art und Weise funktioniert. Es werden nämlich Kausalzusammenhänge behauptet, die entweder nachweislich nicht bestehen – was Sigmar Gabriel gerade deutlich gemacht hat – oder für die es keine ausreichenden Anhaltspunkte gibt.

So funktioniert die innenpolitische Diskussion und Entscheidungsfindung leider seit jeher. Der Deutsche Anwaltverein hat vor zwei Jahren deshalb vor einer experimentellen Gesetzgebung gewarnt. Eine Warnung die ungehört verhallte. Auf keinem Feld der Politik wird so unsachlich argumentiert wie im Bereich der inneren Sicherheit. Terrorängste werden geschürt, um der Öffentlichkeit Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung schmackhaft zu machen, die sich aber aber gerade zum Zwecke der Terrorbekämpfung nicht eignen. Die Mär von der Terrorbekämpfung wird uns in diesem Zusammenhang immer wieder aufs Neue aufgetischt.

posted by Stadler at 12:35  

29.11.13

Großer Journalismus oder doch nur Quatsch?

Verschiedene Medien, SPD-Anhänger sowieso, und auch Anwaltskollegen empören sich gerade darüber, dass eine Journalistin namens Marietta Slomka ihre Arbeit macht. Was war geschehen? Slomka hatte sich im Heute-Journal erdreistet, den SPD-Vorsitzenden Sigmar Gabriel danach zu fragen, ob die Einholung der Zustimmung der SPD-Basis zum Koalitionsvertrag nicht vielleicht verfassungsrechtlich bedenklich sei. Hintergrund der Frage sind Aussagen des renommierten Verfassungsrechtlers Christoph Degenhardt, der diese Mitgliederbefragung als verfassungsrechtlich nicht legitim bezeichnet hatte. In dieser Situation erwarte ich von einer guten Journalistin geradezu, dass sie diesen Punkt aufgreift und danach fragt.

Und ja, wir sollten darüber diskutieren, ob die Stellung der Parteien im politischen Gesamtgefüge nicht mittlerweile viel zu stark ist und ob nicht alle Formen von striktem Fraktions- oder Parteienzwang mit Art. 38 des Grundgesetzes kollidieren und Ausdruck einer verfassungfernen Grundhaltung der Parteien und ihrer Entscheidungsträger sind. Das lässt sich nicht dadurch kontern, dass die Parteien im Grundgesetz ebenfalls erwähnt sind (Art. 21 GG) und ihre innere Ordnung danach demokratischen Grundsätzen entsprechen muss. Denn es geht vorliegend – zumindest juristisch – nicht um die innere Ordnung der SPD, sondern um eine Regierungsbildung.

Der Umstand, dass Gabriel bereits zu Beginn des Interviews auf Krawall gebürstet war und dann aus der Rolle fällt, machte das Interview im Verlauf etwas unangenehm. Gerade auch deshalb, weil Marietta Slomka in dieser Situation standhaft geblieben ist, kann ich Maximilian Steinbeis nur zustimmen. Das war großer Journalismus.

posted by Stadler at 14:55  

28.11.13

Große Koalition will Providerhaftung verschärfen

In den letzten Tagen und Wochen konnte man wiederholt lesen, dass die große Koalition die Providerhaftung verschärfen will. BITKOM warnt in einer aktuellen Pressemitteilung gar vor einer „Zensurmaschine„. Auf Seite 133 des Koalitionsvertrags findet sich dazu folgende Formulierung:

Als wesentlichen Beitrag zum Schutz der Verbraucher und zur Eindämmung von massenhaften Rechtsverletzungen sehen wir die Diensteanbieter im Internet stärker in der Verantwortung. Wir wollen die Rechtsdurchsetzung insbesondere gegenüber Plattformen verbessern, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Wir werden dafür sorgen, dass sich solche Diensteanbieter nicht länger auf das Haftungsprivileg, das sie als sogenannte Hostprovider genießen, zurückziehen können und insbesondere keine Werbeeinnahmen mehr erhalten.

Damit wird, wenn auch äußerst vage, eine stärkere Inpflichtnahme von Providern bei der Bekämpfung von Rechtsverletzungen im Internet in Aussicht gestellt.

Dass sich Plattformen, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, auf das Privileg als Host-Provider berufen können, ist bereits nach geltendem Recht ausgeschlossen. Insoweit stellt sich auch die Frage, ob die Koalition die aktuelle Rechtsprechung des BGH und des EuGH zur Kenntnis genommen hat.

Der BGH hat ganz aktuell – unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des EuGH – entschieden, dass sogar eBay nicht mehr in den Genuss der Haftungsprivilegierung des TMG bzw. der E-Commerce-Richtlinie gelangt, wenn es selbst Werbung für die auf der Plattform angebotenen Produkte betreibt. Darüber hinaus hat der BGH kürzlich die Verantwortlichkeit von Filehostern wie RapidShare – auf die sich die Formulierung im Koalitionsvertrag beziehen dürfte – deutlich verschärft. Vor diesem Hintergrund besteht in diesen Bereichen kein Handlungsbedarf. Zumal die Schwierigkeit darin besteht, festzulegen, bei welchen Diensten das Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut. Das ist schon deshalb problematisch, weil hier natürlich auch Fragen der Berufsfreiheit betroffen sind, sollte man sich entschließen, bestimmte Arten von Filehostern per se als rechtsverletzend einzustufen. Der BGH nimmt im Hinblick auf RapidShare an, dass das dortige Gerschäftsmodell zwar nicht von vornherein auf Rechtsverletzungen angelegt ist, dass der Betreiber aber dennoch durch eigene Maßnahmen die Gefahr einer rechtsverletzenden Nutzung des Dienstes fördert, was sich wiederum auf die Haftungsfrage auswirkt. Das ist ohnehin schon äußerst weitgehend. Ob hier überhaupt eine gesetzgeberische Handlungsmöglichkeit besteht, die über die Rechtsprechung des BGH hinausgeht, darf man vor dem Hintergrund von Art. 12 GG bezweifeln.

posted by Stadler at 15:24  

21.11.13

Frauenquote in Aufsichtsräten = Augenwischerei

In den Koalitionsverhandlungen hat man sich auf eine Frauenquote von 30% für die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen geeinigt. Diese Frauenquote soll aber nur für Aufsichtsräte und nicht für Vorstände gelten.

Auch wenn das vielleicht nicht jedem klar ist, aber die wirklich relevanten Managerposten sind die in den Vorständen und nicht die in den Aufsichtsräten. Der Vorstand leitet die Aktiengesellschaft und führt die Geschäfte (§ 76 und 77 AktG). Die Aufgabe des Aufsichtsrats beschränkt sich darauf, die Geschäftsführung zu überwachen (§ 111 Abs. 1 AktG). Während die Tätigkeit als Vorstand einen Fulltime-Job darstellt, ist die Tätigkeit als Aufsichtsrat eine typische Nebentätigkeit. Das spiegelt sich auch in der Bezahlung wider. Während die Vorstände großer DAX-Unternehmen durchgehend Millionengehälter erhalten, verdienen Aufsichtsräte auch dort regelmäßig „nur“ sechsstellige Beträge. Nur zwei deutsche Aufsichtsräte verdienen knapp über eine Million EUR. Im Vergleich dazu verdient der billigste Dax-Vorstand 1,39 Millionen EUR im Jahr, das Durchschnitsseinkommen der Dax-Vorstände beträgt 5,33 Millionen jährlich.

Warum führt man eine Frauenquote also nicht dort ein, wo tatsächlich die Musik spielt, nämlich in den Vorständen? Eine Frauenquote von 30 % in Aufsichtsräten ist ein nettes Placebo und bietet die Möglichkeit (ehemaligen) Politikerinnnen und auch weiblichen Funktionären beispielsweise der Gewerkschaften ein schönes Zubrot zu ermöglichen. Mehr haben Union und SPD in den Koalitionsverhandlungen nicht vereinbart. Klassische politische Augenwischerei.

posted by Stadler at 11:02  

16.11.13

Öffentliche Aufträge an amerikanische Spionageunternehmen?

Die Süddeutsche Zeitung hat am Freitag eine Serie mit dem Titel „Geheimer Krieg“ begonnen, die sich mit den Aktivitäten amerikanischer Geheimdienste und US-Militärs auf deutschem Boden beschäftigt und auch damit, in welchem Umfang private Spionageunternehmen eingebunden werden und wie insoweit die Zusammenarbeit mit bzw. Duldung durch deutsche Behörden und Regierungsstellen ausgestaltet ist.

Davon, dass Geheimdienste ein schmutziges Geschäft betreiben, bin ich seit längerer Zeit überzeugt. Dennoch bin ich von einem Teil dessen was die SZ gerade berichtet, überrascht bis schockiert. Vor allen Dingen, was die Rolle von Privatunternehmen angeht. Der Bericht „Dubioser Partner der Regierung„, der in der Print-Ausgabe den Titel „Berlin, vertrauensselig“ trägt, handelt von dem IT-Unternehmen CSC. Dieses Unternehmen hat laut SZ die CIA bei der Verschleppung von Menschen unterstützt und war hierbei mit einer Tochterfirma auch an der Verschleppung von Khaled el-Masri beteiligt. Die NSA unterstützt der IT-Dienstleister CSC bei deren Spionagetätigkeit. Gerade dieses Unternehmen hat aber auch immer wieder öffentliche Aufträge in Deutschland erhalten und zwar in hochsensiblen Bereichen. In den letzten fünf Jahren hat das Beschaffungsamt des BMI laut SZ drei Rahmenverträge mit der CSC Deutschland Solutions GmbH geschlossen, die Grundlage verschiedener Einzelverträge mit Ministerien waren. Laut SZ testet die CSC den Staatstrojaner des BKA, unterstützte das BMJ bei der Einführung der elektronischen Akte für Bundesgerichte und hat das BMI bei der Einführung des elektronischen Passes beraten. Auch in das DE-Mail-Projekt soll die Firma CSC eingebunden sein.

Ist unsere Bundesregierung tatsächlich so schlecht informiert und blauäugig? Oder nutzt man die zweifelhafte Expertise von CSC in Kenntnis aller Umstände? Jede der beiden Alternativen muss uns Angst machen. Die SZ zeigt mit ihrer Artikelserie die schmutzige und gefährliche Seite der Tätigkeit von Geheimdiensten auf und das ist ein Thema, über das in der Vergangenheit leider viel zu wenig berichtet wurde.

posted by Stadler at 21:16  

23.9.13

Ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte

Nicht, dass mich die FDP je besonders überzeugt hätte. Eine wirklich liberale Partei waren sie allenfalls in den 70’er Jahren. Seither sind sie vor allen Dingen konservativ, einseitig wirtschaftsfreundlich und deshalb sehr empfänglich für Wirtschaftslobbyismus jeder Art. Auf der anderen Seite verfügte diese Partei aber noch zuletzt über eine Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und Parlamentarier mit einem klaren liberalen und bürgerrechtlichen Profil wie Jimmy Schulz. Und das war unter dem Strich mehr als Union und SPD zusammen anzubieten hatten und haben.

FDP und die Piraten haben den Einzug in den Bundestag verpasst, Grüne und Linke haben Stimmen verloren. Was uns jetzt erwartet, ist eine große Koalition aus zwei Parteien, von denen ich der einen in rechtsstaatlicher Hinsicht nichts und der anderen wenig zutraue. Vermutlich werden wir Dinge wie die Vorratsdatenspeicherung deshalb bereits im Koalitionsvertrag wiederfinden. Gleichzeitig wird die parlamentarische Opposition noch schwächer sein als zu Zeiten der letzten großen Koalition und politisch weniger denn je gegenhalten können. Max Steinbeis hat im Verfassungsblog bereits darauf hingewiesen, dass diese Opposition aus Grünen und Linkspartei weder in der Lage sein wird, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen noch eine Normenkontrollklage zum Bundesverfassungsgericht zu erheben. Und letzteres ist besonders bitter, denn man muss davon ausgehen, dass die große Koalition erneut jede Menge verfassungswidrige Gesetze auf den Weg bringen wird.

Der gestrige Wahltag war ein schwarzer Tag für die Bürgerrechte. Eine schwache parlamentarische Opposition bietet allerdings die Chance, dass sich die Zivilgesellschaft stärker einbringt und bemerkbar macht. Das wird aber nicht funktionieren, wenn man in seiner Filter-Blase verharrt und das Ende der Netzpolitik beklagt.

Das Grundproblem wurzelt tief in unserer Gesellschaft. Bürgerrechte und freiheitliche Werte gelten deshalb nicht viel, weil sie für selbstverständlich gehalten werden. Der schleichende Abbau der Grundrechte, der bereits seit den 90’er Jahren im Gang ist, wird von einer breiten Masse überhaupt nicht wahrgenommen. Dass die aktuellen Geheimndienstaffären bereits deutlich den Weg hin zu einem totalitären Staat weisen, wird nur von einer Minderheit erkannt.

Vermutlich ist „panem et circenses“ der allgemeingültigste unter all den alten römischen Grundsätzen. Eine entpolitisierte Bevölkerung wünscht sich nur noch Wohlstand, den ihr Merkel gerade im Vergleich zu anderen EU-Staaten zu garantieren scheint, und Unterhaltung, die es im Überfluss gibt.

Das kann aber kein Grund sein, den Kopf in den Sand zu stecken. Vielmehr sollten diejenigen, die auch bislang schon für die Grundrechte eingetreten sind, jetzt erst recht enger zusammenarbeiten und sich besser koordinieren. Der schwarze Tag für die Bürgerrechte, der der gestrige Wahltag zweifelsohne war, sollte Grund genug sein, die Kräfte zu bündeln und die Reihen zu schließen. Opposition muss nicht auf das Parlament beschränkt sein.

posted by Stadler at 21:27  

1.8.13

Das Internet ist ein grundrechtsfreier Raum

Dass die Geheimdienste in eher großem als in kleinem Stil das Internet und die Telekommunikation überwachen, wusste man irgendwie bereits vor Snowden, auch wenn dieser Umstand bislang nicht in das Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit vorgedrungen war.

Was Glenn Greenwald jetzt im Guardian schreibt, geht aber sogar über das hinaus, was bisher von Menschen behauptet wurde, die in dem Ruf stehen, Verschwörungstheoretiker zu sein. Die NSA betreibt danach nicht nur eine weitgehende Speicherung der individuellen Kommunikation (E-Mails, Chats, Browser-History), sondern das Programm XKeyscore bietet auch umfangreiche Recherchemöglichkeiten anhand unterschiedlichster Kriterien. Nachdem wir außerdem bereits aus öffentlich zugänglichen Dokumenten wissen, dass die US-Geheimdienste bestrebt sind, alle verfügbaren Daten in einem großen Datenpool wiederum allen Einzeldiensten, verschiedenen Behörden, dem Militär und autorisierten Mitarbeitern von Privatfirmen zur Verfügung zu stellen, ergibt sich so die Möglichkeit einer Form der Rasterfahndung, die auch die Informiertesten unter uns nicht für möglich gehalten haben. Vor dem Hintergrund der aktuellen Berichterstattung gewinnt damit auch der Bericht des Spiegel, wonach auch BND und Verfassungsschutz XKeyscore einsetzen, nochmals an Bedeutung. Die Frage ist insoweit, auf welche Datenbestände deutsche Dienste Zugriff haben bzw. auch, welche Daten deutsche Dienste an die NSA liefern.

Mir klingt noch die speziell von konservativen Politikern gerne wiedergekäute Plattitüde, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein dürfe, im Ohr. Wir müssen allerdings gerade erkennen, dass das Internet nicht nur ein rechtsfreier, sondern sogar ein grundrechtsfreier Raum geworden ist. Die Geheimdienste haben ihn, mit Billigung und tatkräftiger Unterstützung der Politik dazu gemacht. Das Recht hat hier offenbar seine Wirkung verloren. Und selbst die Fantasie eines George Orwell war nicht ausreichend, um diese Form der Vermessung der Welt vorauszuahnen, von der wir nunmehr scheibchenweise Kenntnis erlangen.

Die deutsche Politik hat diesem organisierten Rechtsbruch ganz augenscheinlich nichts entgegenzusetzen und sie erweckt auch überhaupt nicht den Eindruck, als wäre sie bereit, irgendetwas zum Schutz der Grundrechte ihrer Bürger zu unternehmen. Man muss vielmehr davon ausgehen, dass die Bundesregierung seit Jahren, zumindest im Groben weiß, was vor sich geht.

posted by Stadler at 11:18  

7.6.13

Prism ist kein originär amerikanisches Phänomen

Die Meldung, dass US-Behörden im Rahmen des Programms Prism das Internet in großem Stil überwachen und angeblich direkt auf Server von Google, Facebook, Apple oder Microsoft zugreifen können, hat weltweit für mediale Aufmerksamkeit gesorgt.

Wer weiß, was bereits deutsche Geheimdienste nach dem Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) dürfen und was sie tatsächlich praktizieren, dem muss klar sein, dass Geheimdienste weltweit die Telefon- und Internetkommunikation massiv und großflächig überwachen und aufzeichnen. In den USA möglicherweise umfassender und intensiver als in Europa.

Dass dies einer breiten Öffentlichkeit nicht bekannt ist, obwohl wesentliche Rahmenbedingungen nicht wirklich geheim sind, liegt auch an einer unzureichenden Berichterstattung.

Wer nun meint oder behauptet, die EU könne US-Programmen wie Prism etwa durch die geplante Datenschutzgrundverordnung Einhalt gebieten, hat nicht verstanden, auf welcher Grundlage und nach welcher Logik Geheimdienste agieren.

Die Legitimation jedweder Geheimdiensttätigkeit ergibt sich immer aus dem jeweiligen nationalen Recht. Weil es gerade auch darum geht, fremde Staaten und deren Bürger auszuspionieren, ist es zwangsläufig notwendig, sich über die rechtlichen Beschränkungen fremden Staaten hinwegzusetzen. Für die Tätigkeit von US-Diensten ist es also völlig irrelevant, was die EU oder ein europäischer Staat gesetzlich regelt. Das gilt freilich umgekehrt ebenso.

Gegen diese Form der Geheimdienstlogik hilft nur Transparenz, Information und Berichterstattung. Nötig ist vor allen Dingen aber auch ein sicherheitspolitischer Bewusstseinswandel und zwar sowohl in den Köpfen der Bürger als auch in denen der Politiker. Diese Welt wird letztendlich nur dann irgendwann wirklich demokratisch und freiheitlich werden, wenn wir es weltweit schaffen, Phänomene wie (nationale) Geheimdienste zu überwinden. Die Pönalisierung von Whistleblowern wie Bradley Manning ist hier übrigens nur die Kehrseite derselben Medaille. Solange Nationalstaaten Geheimdienste unterhalten, die mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden, im Verborgenen agieren dürfen und keiner effektiven Kontrolle unterliegen, solange wird man auch diejenigen hart bestrafen, die sich dieser Logik widersetzen, indem sie solche Informationen und Vorgänge öffentlich machen, die dieser merkwürdigen Geheimhaltungslogik unterliegen.

Es wird sich also nur dann etwas ändern, wenn Öffentlichkeit erzeugt wird und es gelingt, die finsteren Hinterzimmer auszuleuchten. Die Medien könnten damit anfangen, die Menschen einfach erst einmal über das Ausmaß der Überwachung zu informieren, das prinzipiell bereits bekannt ist. Ich lese leider wenig über den „elektronischen Staubsauger“ und das, was der BND auf Grundlage des G10 tatsächlich so treibt und frage mich warum. Ist es für Journalisten gefährlich in diesem Umfeld zu recherchieren und Dinge öffentlich zu machen?

Update vom 10.06.2013:
In einem Blogbeitrag für CR-Online stellt der Kollege Härting – lediglich in Bezug auf die kürzlich verabschiedete Bestandsdatenauskunft – die Frage, welche Beschränkungen für den Bundesnachrichtendienst (BND) gelten. Und der Blick ins Gesetz macht deutlich, dass es im Grunde keine nennenswerten Hürden gibt. Denn der BND kann nach der Neuregelung von Providern Daten anfordern, sobald er der Ansicht ist, dass Bestandsdaten zu Erkenntnissen über das Ausland führen können, die ”von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung” sind. Da das niemand effektiv überprüfen kann, hat der BND hier relativ freie Hand.

Das passt ganz gut zur aktuellen Diskussion um das US-Programm prism, in der man auch mal der Frage nachgehen sollte, was der BND und die Verfassungsschutzbehörden in puncto TK- und Internetüberwachung eigentlich dürfen und was sie tatsächlich praktizieren. Der BND darf nach geltemdem Recht (G10, BND-G) schon bedenklich viel und es steht zu befürchten, dass die Praxis noch darüber hinausgeht, nachdem es an einer effektiven Kontrolle der Geheimdiensttätigkeit fehlt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich der BND nach § 1 Abs. 2 S. 2 BND-G nur dann an einschränkende Vorgaben des deutschen Rechts halten muss, wenn die Informationen im Inland erhoben werden. Für die Daten- und Informationsbeschaffung im Ausland sieht das deutsche Recht keine gesetzlichen Beschränkungen vor. Und exakt nach derselben Logik arbeiten alle Geheimdienste weltweit.

Man sollte in diesem Zusammenhang außerdem auch berücksichtigen, dass die internationale Zusammenarbeit der Geheimdienste offenbar besser funktioniert als beispielsweise der Informationsaustausch unter den deutschen Verfassungsschutzbehörden. Die Informationen die die USA im Zuge ihrer weitreichenden Überwachungsmaßnahmen erlangen, landen bei Bedarf dann nämlich auch in Pullach.

Vielleicht bietet der aktuelle Fall ja die Gelegenheit dazu, öffentlich und vor einem großen Publikum die Praktiken der Geheimdienste weltweit zu hinterfragen.

posted by Stadler at 23:04  

15.3.13

Rechnet sich der Ankauf von Steuersünder-CDs für den Staat?

Udo Vetter schreibt in seinem lawblog, dass der Ankauf von Steuer-CDs für das Land Nordrhein-Westfalen noch nicht einmal kostendeckend gewesen sei, während man Pressemeldungen der WAZ und des Handelsblatts entnehmen kann, dass der Ankauf von Steuersünder-CDs in der Schweiz laut Finanzministerium angeblich 640 Mio. EUR in die Staatskassen gespült hätte.

Die WAZ spricht von 7.800 Selbstanzeigen in drei Jahren, die allein zu Einnahmen von 370 Mio. EUR geführt haben sollen. Die interessante Frage ist natürlich die, ob es sich hierbei um Selbstanzeigen handelt, die kausal auf den Ankauf von Steuer-CDs zurückgehen oder ob man zur Schönung der Zahlen einfach alle Selbstanzeigen der letzten drei Jahre aufgenommen hat. Es wäre dann natürlich wichtig zu wissen, wieviele Selbstanzeigen es in den drei Jahren davor gegeben hat, um zu sehen, ob der Ankauf überhaupt zu einem relevanten Anstieg der Selbstanzeigen geführt hat. Wenn man allein auf den wirtschaftlichen Effekt abstellt, müsste man natürlich außerdem die Verwaltungskosten gegenrechnen.

Gerade bei der SPD besteht ein gewisser Druck, den Ankauf von Steuer-CDs als Erfolg zu verkaufen, nachdem man das vor dem Abschluss stehende Steuerabkommen mit der Schweiz im Bundesrat hat platzen lassen. Dieses Abkommen war möglicherweise nicht optimal, aber es hätte voraussichtlich zu Einnahmen geführt, die jetzt fehlen. Vor diesem Hintergrund ist es schon fast zwingend, dass der Ankauf von Steuer-CDs von einem SPD-geführten Finanzministerium als Erfolg dargestellt werden muss.

Wenn man wie in NRW geschehen aufgrund angekaufter CDs mehr als 3.400 Steuerstrafverfahren einleitet, die bislang nur zu 11 (!) Strafbefehlen geführt haben, dann kann man das kaum als Erfolg werten. Es ist wohl eher so, dass diese fragwürdige Form des Whistleblowings dazu führt, mehrheitlich unschuldige Bürger zu denunzieren und einer Strafverfolgung auszusetzen. Und das kann nicht die Aufgabe eines Rechtsstaats sein. Hierüber hätte eine kritische Presse sicherlich auch berichtet, aber unsere Qualitätsmedien kauen offenbar nur unreflektiert das wieder, was ihnen das nordrhein-westfälische Finanzministerium vorsetzt.

posted by Stadler at 16:55  

6.3.13

Endlich ein konsensfähiger Gesetzesentwurf zur Abgeordnetenbestechung

Deutschland hat bekanntlich die UN-Konvention gegen Korruption zwar unterzeichnet, aber bislang als eines von wenigen Ländern weltweit nicht in nationales Recht umgesetzt. Viele Bundestagsabgeordnete haben sich lange Zeit gesträubt, die Strafvorschrift zur Abgeordnetenbestechung zu verschärfen und dem internationalen Standard anzupassen. In Deutschland war bislang nur der Stimmenkauf nach § 108e StGB als Abgeordnetenbestechung strafbar. Zur Begründung bekam man so seltsame Argumente vorgesetzt, wie, dass eine Ausweitung gesetzgebungstechnisch schwierig sei und man Abgeordnete schließlich nicht wie Beamte behandeln könne.

Es gibt jetzt endlich einen – angeblich konsensfähigen – Gesetzesentwurf, der von vier Rechtspolitikern von CDU, Linke, SPD und den Grünen ausgearbeitet wurde, was ebenfalls ein politisch erstaunlicher Vorgang ist. Bezeichnenderweise hat die FDP nicht mitgemacht. Was Siegfried Kauder, Raju Sharma, Burkhard Lischka und Jerzy Montag gemeinsam vorschlagen, ist regelungstechnisch eigentlich recht simpel. Man hat sich einfach die Vorschrift der Vorteilsnahme (§ 331 StGB) als Vorbild genommen und diese Regelung auch auf Abgeordnete übertragen. Die Neufassung des § 108e StGB soll folgendermaßen lauten:

(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung (Mandatsträger) des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände für die Ausübung des Mandats als Gegenleistung einen Vorteil für sich oder einen anderen fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dasselbe gilt für Mandatsträger eines ausländischen Staates, der Europäischen Union oder der parlamentarischen Versammlung einer sonstigen internationalen Organisation.

(2)Ebenso wird bestraft, wer einem Mandatsträger für die Ausübung des Mandats einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.

(3) Vorteile sind geldwerte Zuwendungen.

(4) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr wegen einer Straftat nach Absatz 1 oder 2 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.

Man kann also Abgeordnete, wenn es um Bestechung und Vorteilsnahme geht, durchaus wie Beamte und Amtsträger behandeln und muss das nach den Vorgaben des internationalen Rechts auch. Man kann nur hoffen, dass die Union die Blockade zur Regelung der Abgeordnetenbestechung tatsächlich aufgegeben hat, wie MdB Eva Högl in ihrem Blog schreibt. Vermutlich hat man erkannt, dass sich diese Position im Wahlkampf niemandem plausibel erklären lässt. Auch in dieser Frage hat es wieder einmal öffentlichen Druck gebraucht, der einmal mehr auch aus dem Netz kam.

posted by Stadler at 22:00  
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