Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.3.13

Endlich ein konsensfähiger Gesetzesentwurf zur Abgeordnetenbestechung

Deutschland hat bekanntlich die UN-Konvention gegen Korruption zwar unterzeichnet, aber bislang als eines von wenigen Ländern weltweit nicht in nationales Recht umgesetzt. Viele Bundestagsabgeordnete haben sich lange Zeit gesträubt, die Strafvorschrift zur Abgeordnetenbestechung zu verschärfen und dem internationalen Standard anzupassen. In Deutschland war bislang nur der Stimmenkauf nach § 108e StGB als Abgeordnetenbestechung strafbar. Zur Begründung bekam man so seltsame Argumente vorgesetzt, wie, dass eine Ausweitung gesetzgebungstechnisch schwierig sei und man Abgeordnete schließlich nicht wie Beamte behandeln könne.

Es gibt jetzt endlich einen – angeblich konsensfähigen – Gesetzesentwurf, der von vier Rechtspolitikern von CDU, Linke, SPD und den Grünen ausgearbeitet wurde, was ebenfalls ein politisch erstaunlicher Vorgang ist. Bezeichnenderweise hat die FDP nicht mitgemacht. Was Siegfried Kauder, Raju Sharma, Burkhard Lischka und Jerzy Montag gemeinsam vorschlagen, ist regelungstechnisch eigentlich recht simpel. Man hat sich einfach die Vorschrift der Vorteilsnahme (§ 331 StGB) als Vorbild genommen und diese Regelung auch auf Abgeordnete übertragen. Die Neufassung des § 108e StGB soll folgendermaßen lauten:

(1) Wer als Mitglied einer Volksvertretung (Mandatsträger) des Bundes, der Länder, der Gemeinden oder der Gemeindeverbände für die Ausübung des Mandats als Gegenleistung einen Vorteil für sich oder einen anderen fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Dasselbe gilt für Mandatsträger eines ausländischen Staates, der Europäischen Union oder der parlamentarischen Versammlung einer sonstigen internationalen Organisation.

(2)Ebenso wird bestraft, wer einem Mandatsträger für die Ausübung des Mandats einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt.

(3) Vorteile sind geldwerte Zuwendungen.

(4) Neben einer Freiheitsstrafe von mindestens einem halben Jahr wegen einer Straftat nach Absatz 1 oder 2 kann das Gericht die Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, und das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen.

Man kann also Abgeordnete, wenn es um Bestechung und Vorteilsnahme geht, durchaus wie Beamte und Amtsträger behandeln und muss das nach den Vorgaben des internationalen Rechts auch. Man kann nur hoffen, dass die Union die Blockade zur Regelung der Abgeordnetenbestechung tatsächlich aufgegeben hat, wie MdB Eva Högl in ihrem Blog schreibt. Vermutlich hat man erkannt, dass sich diese Position im Wahlkampf niemandem plausibel erklären lässt. Auch in dieser Frage hat es wieder einmal öffentlichen Druck gebraucht, der einmal mehr auch aus dem Netz kam.

posted by Stadler at 22:00  

6 Comments

  1. Ich glaube das erst wenn es als Gesetz durch alle Instanzen erfolgreich durch ist.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 6.03, 2013 @ 23:34

  2. Ich glaube nicht, dass der Entwurf bis zur Wahl durch den Bundestag kommt. Und wenn nach der Wahl dann die neuen Abgeordneten plötzlich feststellen, dass sie ja gar kein Interesse an dem Vorhaben hätten, wäre ich zumindest nicht überrascht.

    Comment by Andre — 7.03, 2013 @ 07:16

  3. Wenn man die Zahl der Versprechungen und Vorhaben mit den Umsetzungen deren vergleicht, bewegen wir und im Null-Komma-Bereich. Politik besteht aus 99% heißer Luft.

    Comment by Michael Molli — 7.03, 2013 @ 12:00

  4. In Absatz 3 steht: „Vorteile sind geldwerte Zuwendungen“.
    Warum schreibt man in den anderen Absätzen nicht gleich „geldwerte Zuwendungen“ hin und streicht den dritten Absatz?
    Oder ist da noch Interpretationsspielraum?

    Comment by J. S. — 7.03, 2013 @ 12:27

  5. Wir sollten uns erstmal darum kümmern, wie es geschehen kann, daß sich ein paar hundert scheidene Bundestagsabgeordnete für 380 000 Euro Kugelschreiber eines Markenherstellers bestellt haben auf Kosten der Steuerzahler/innen. Einfach deshalb, weil sie es danach nicht mehr hätten machen können.

    Taschen vollpacken beim Abgang, das geht auch ohne Bestechung. Das geht ganz von selber. Unsere darbende Politikerkaste ist jedenfalls bis zum Lebensende mit Kugelschreibern ausgerüstet.

    Die entsprechende Firma freut sich und läßt grüßen. Der Rubel muß rollen.

    Comment by Doc Tunto Rascher — 7.03, 2013 @ 19:05

  6. Das geht mir entschieden nicht weit genug. Wenn Vorteile ausschließlich nur geldwerte Zuwendungen sind, wie sieht es dann mit Gegenständen von Wert aus? Man kann auch in Diamanten oder Gold korrumpieren. Insbesondere Positionen in Aufsichtsräten und Vorständen kommen hier in betracht und werden komplett ausgeklammert. Dieser Gesetzentwurf ist das Papier nicht wert auf dem er gedruckt ist.

    Comment by DarkSymphonie — 13.03, 2013 @ 04:01

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