Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

11.7.12

Verfassungsschutz und Gemeinnützigkeit

Eine Organisation, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder der Länder als extremistisch eingestuft wird, kann keine Gemeinnützigkeit im Sinne des Steuerrechts erlangen, bzw. verliert diese wieder. Dies ergibt sich aus § 51 Abs. 3 der Abgabenordnung, die folgende Regelung enthält:

Eine Steuervergünstigung setzt zudem voraus, dass die Körperschaft nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.

Diese Regelung soll nun durch das Jahressteuergesetz 2013 dahingehend verschärft werden, dass das unscheinbare Wort „widerlegbar“ gestrichen wird. Bislang konnte man also die Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde, man sei extremistisch widerlegen, aber selbst das soll nun nicht mehr möglich sein.

Das ist allein deshalb problematisch, weil es häufiger vorkommt, dass Verfassungsschutzbehörden Organisationen als extremistisch einstufen, die es gar nicht sind. Ein gutes Beispiel ist die jahrelange Erwähnung des Vereins A.I.D.A. im bayerischen Verfassungsschutzbericht, obwohl der Verein mehrfach erfolgreich vor den Verwaltungsgerichten gegen diese rechtswidrige Praxis des Bayerische Landesamts für Verfassungsschutz vorgegangen ist. Dennoch erscheint A.I.D.A. jedes Jahr wieder im Verfassungsschutzbericht.

Wenn man sich diese z.T. geradezu willkürlichen Nennungen in Verfassungsschutzberichten ansieht, stellt sich eigentlich eher die Frage, ob selbst eine (widerlegbare) Vermutung der Richtigkeit der Einschätzung der Verfassungsschutzbehörden, angebracht ist. Zumal gerade in den letzten Tagen und Wochen immer deutlicher wird, welche Zustände in manchen Verfassungsschutzbehörden herrschen.

Verschiedenste zivilgesellschaftliche Organisationen laufen deshalb auch Sturm gegen die geplante Änderung der Abgabenordnung. Greenpeace, Attac, FoeBuD, die Humanistische Union und andere fordern die Abgeordneten des Bundestages in einem offenen Brief auf, diese Gesetzesänderung abzulehnen und sich darüber hinaus für die ersatzlose Streichung des § 51 Abs. 3 AO einzusetzen.

 

posted by Stadler at 15:51  

10.7.12

Wie man in Deutschland Verfassungsschutzpräsident wird

Wer sich schon immer gefragt hat, wie man in Deutschland Verfassungsschutzpräsident wird, für den liefert Helmut Roewer, ehemaliger Chef des Thüringischen Verfassungsschutzes, die Antwort:

„Es war an einem Tag nachts um 23 Uhr, da brachte mir eine unbekannte Person eine Ernennungsurkunde vorbei, in einem gelben Umschlag. Es war dunkel, ich konnte sie nicht erkennen. Ich war außerdem betrunken. Am Morgen fand ich den Umschlag jedenfalls noch in meiner Jacke.“

Das hätte sich selbst John Cleese nicht ausdenken können. Bei einem Thema, bei dem ich eigentlich dachte, dass mich nicht mehr viel überraschen kann, erhellen die Aussagen von Verfassungsschützern im Untersuchungsausschuss des Thüringer Landtags noch so einiges. Vor allen Dingen zeigen sie aber, was passieren kann und auch passiert, wenn man eine Behörde sich selbst überlässt und keinerlei effektive Kontrolle mehr ausgeübt wird.

posted by Stadler at 17:57  

28.3.12

Rechtspopulistische Tendenzen bei den bayerischen Piraten?

Dass die Piraten – über deren Erfolg sich das Polit-Establishment derzeit wieder einmal wundert – Wirrköpfe anzieht, ist angesichts ihres rasanten Mitgliederwachstums nicht ungewöhnlich.

Dass die Piraten aber auch Wirrköpfe, die bekanntermaßen totalitäre und menschenverachtende Positionen vertreten, mit Funktionen ausstattet, ist allerdings bemerkens- und berichtenswert. Der bayerische Landesvorstand der Piraten hat – übrigens einstimmig – Boris Turovskiy zum Leiter seiner Landesgeschäftsstelle ernannt. Turovskiy war in der Vergangenheit durch eine ganze Reihe von gelinde gesagt fragwürdigen Tweets aufgefallen.

Wer eine „Eine Atombombe und den Gaza-Streifen gibt es nicht mehr“ twittert und sich zudem als Stammleser des Blogs „Politically Incorrect“ und „großer Anhänger“ Henryk M. Broders outet, hat sich eindeutig positioniert. Nicht erst seit Anders Breivik wissen wir, dass es in Europa eine neue Form des Rechtspopulismus gibt, deren Ursprung nicht der Nationalsozialismus ist. Anders als in anderen europäischen Staaten hat sich in Deutschland bislang allerdings noch keine Partei gegründet und etabliert, die diese Strömung vertritt. Eines der deutschen Sprachrohre dieser rechtspopulistischen Strömung ist das Blog „Politcally Incorrect„, das von der Jüdischen Allgemeinen trotz seiner pro-israelischen Ausrichtung als rechtsextrem eingestuft wird. Und diese Einschätzung ist aufgrund der offen islam- und fremdenfeindlichen Haltung des Blogs mehr als gerechtfertigt.

Und hier schließt sich dann auch der Kreis zu Turovskiy, der sich wie gesagt als Stammleser von Politically Incorrect bezeichnet und als großer Anhänger Henryk M. Broders. Der islamfeindliche Journalist Broder muss ebenfalls als Vertreter einer neuen europäischen Rechten gesehen werden. Die Frankfurter Rundschau sieht in Broder neben Thilo Sarrazin gar die lauteste Stimme der Islamophobie in Deutschland.

Wenn man die Tweets Turovskiy in diesem Kontext, in den er sie schließlich selbst gestellt hat, betrachtet, wird seine rechtspopulistische Grundhaltung mehr als offensichtlich. Die im Netz teilweise geäußerten Nazi-Vorwürfe gegen Turovskiy greifen natürlich zu kurz. Diese neuen Rechten sind gerade keine Nazis im klassischen Sinne. Sie sind erklärtermaßen pro-israelisch, was sie von den deutschen Neo-Nazis unterscheidet. Wegen ihrer Islam- und Fremdenfeindlichkeit sind sie andererseits das exakte Gegenteil von freiheitlich-demokratisch. Auch wenn ich nicht glaube, dass die Piraten in größerem Stil von Rechtspopulisten unterwandert sind, hat meine durchaus wohlwollende Haltung gegenüber den (bayerischen) Piraten durch die Entscheidung des Landesvorstandes Turovskiy zum Leiter der Landesgeschäftsstelle zu ernennen, einen Knacks erlitten. Der Versuch des Landesvorsitzenden diese Entscheidung zu rechtfertigen, macht die Sache nicht besser. Offenbar hat man sich beim Landesvorstand auch nicht mit der Frage beschäftigt, in welchen Kontext die Äußerungen Turovskiys einzuordnen sind, weil man ihn offenbar persönlich für sympathisch hält. Gerade aber auch die jüngsten Aussagen Turovskiy auf Twitter – Zitat: „Ja, Antifa sind verpeilte antisemitische Fickerschweine“ – haben mich in meiner Einschätzung bestärkt. In diesem Zusammenhang ist auch der Blogbeitrag von Klaus Peukert lesenswert. Politische Naivität kann man als Entschuldigung ebenfalls nicht durchgehen lassen. Eine Partei, die derartige Tendenzen duldet und verbal auch noch verharmlost, beweist damit nämlich, dass sie nicht dazu in der Lage ist, auf extremistische Haltungen in den eigenen Reihen angemessen zu reagieren.

Der Fairness halber möchte ich noch anmerken, dass ich vor Absendung dieses Blogbeitrags mit dem Landesvorsitzenden der bayerischen Piraten Stefan Körner telefoniert habe, der mich darauf hingewiesen hat, dass die Tätigkeit Turovskyis nicht politischer Natur sei und eher mit der eines Hausmeisters vergleichbar wäre. Möglicherweise wird die Rolle und Bedeutung Turovskyis von mir und anderen in dieser Diskussion also auch überschätzt. Dennoch finde ich, dass gerade eine freiheitlich ausgerichtete Partei sich in anderer Weise mit solchen Mitgliedern auseinandersetzen muss, zumal Turovskiy als Pirat ja auch bloggend und twitternd an der öffentlichen, politischen Diskussion teilnimmt.

posted by Stadler at 16:22  

15.3.12

Das Positionspapier des CSU-Netzrates

Wie einige andere auch, habe ich heute das Positionspapier des Netzrats der CSU gelesen und dort viele Positionen gefunden, die ich teile, die andererseits aber z.T. noch weit von der Mehrheitsmeinung der Union entfernt sind.

Man findet dort ein Plädoyer für ein bereits existierendes Grundrecht auf Internetnutzung, das mit einer Ablehnung von Netzsperren und einem Three-Strikes-Modell einhergeht.

Kritik am geplanten Leistungsschutzrecht für Verleger findet man in dem Papier ebenso wie eine kritische Haltung zu ACTA und eine zumindest zweifelnde zum Thema Vorratsdatenspeicherung.

Unter dem Strich ein durchaus beachtliches Papier, das auch den Willen zeigt, gegen die sicherlich noch überwiegenden Widerstände in der eigenen Partei anzukämpfen.

posted by Stadler at 22:32  

23.11.11

Warum ein NPD-Verbotsverfahren falsch wäre

Diejenigen, denen als Reaktion auf den erst jetzt bekannt gewordenen rechten Terror, wieder einmal nicht mehr einfällt als die Forderung nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren, müssen sich die Frage stellen, ob ein früheres NPD-Verbot tatsächlich die Morde verhindert hätte, über die wir jetzt diskutieren. Wenn das nicht der Fall ist – und nichts spricht dafür, dass es so ist – dann ist die Forderung jedenfalls die falsche Antwort auf die Taten der Terrorgruppe, die sich Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nennt.

Der Werdegang dieser „Terrorzelle“ spricht ebenfalls nicht für ein neues NPD-Verbotsverfahren. Die Mitglieder dieser Terrorgruppe haben nach einer Phase des offenen Agierens in der rechten Szene den Gang in den Untergrund angetreten und sich dazu entschlossen, ausländische Mitbürger zu ermorden. Es steht zu befürchten, dass es hunderte oder gar tausende Menschen in Deutschland gibt, die ähnlich ticken. Ein NPD-Verbot würde die Radikalisierung dieser Szene vermutlich noch beschleunigen und befördern, sowie die Bereitschaft dieser Leute den Weg des Terrors einzuschlagen, deutlich erhöhen. Wer ein NPD-Verbot fordert, muss sich deshalb darüber im Klaren sein, dass seine Forderung die Gefahr der Zunahme des rechten Terros beinhaltet.

Gegen ein Parteiverbot, auch eines der NPD, sprechen m.E. aber auch ganz allgemeine Erwägungen. Während man in den 50’er Jahren noch gute Gründe für ein Verbot extremistischer Parteien finden konnte, sind diese Gründe mittlerweile entfallen. Die deutsche Demokratie muss als so gefestigt angesehen werden, dass man ihr auch den erfolgversprechenderen offenen Kampf gegen rechte Parteien zutrauen darf.

Ein demokratischer Staat kommt nicht umhin, sich offen und direkt mit seinen Feinden auseinandersetzen. Das betrifft nicht nur Politiker und Polizeibeamte, sondern jeden einzelnen von uns. Wir können uns der Pflicht, unseren freiheitlichen Rechtsstaat zu verteidigen nicht dadurch entledigen, dass wir es der Politik oder der Rechtsprechung überlassen, Verbote auszusprechen.

Gesinnungen lassen sich nicht verbieten. Sie lassen sich allenfalls zurückdrängen, aber nur indem man aufklärt und eine große Bevölkerungsmerheit gleichzeitig offen zeigt und artikuliert, dass für Nationalsozialismus, Rassismus, Fremdenhass und Antisemitismus in diesem Land kein Platz ist. Ein Parteiverbot erscheint da vielleicht als die bequemere Lösung, aber es wäre die Reaktion eines ängstlichen Staates, der sich selbst und seiner Bevölkerung nicht viel zutraut. Diese Haltung entspricht jedenfalls nicht meinem Demokratieverständnis.

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2001 einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, die NPD für verfassungswidrig zu erklären und aufzulösen. Mit Beschluss vom 18. März 2003 hat das Gericht das Verbotsverfahren wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses eingestellt. Das bedeutet, dass sich das Verfassungsgericht mit der Frage, ob die materiellen Voraussetzungen eines NPD-Verbots vorliegen, erst gar nicht befasst hat. Der Grund für die Einstellung war eine Durchseuchung der NPD mit V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden.

Das BVerfG hat entschieden, dass die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute, die Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands sind, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei in der Regel mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren nicht vereinbar ist. Denn die staatliche Präsenz auf der Führungsebene der Partei macht nach Ansicht des BVerfG eine staatliche Einflussnahmen auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar.

Seit dem Jahre 2003 wurden die V-Leute in den Führungsgremien der NPD aber keineswegs abgezogen oder reduziert, sondern vielmehr noch weiter erhöht. Wenn man jetzt liest, der Bundesinnenminister befürworte ein NPD-Verbotsverfahren ohne vorherigen Abzug aller V-Leute, so dürfte dieses Vorhaben im Lichte der Entscheidung des Verfassungsgerichts von vornherein zum Scheitern verurteilt sein. Die Hoffnung Friedrichs beruht wohl allein darauf, dass ein personell veränderter zweiter Senat die Frage des Verfahrenshindernisses anders beurteilen könnte als 2003. Aber selbst dann wäre damit nur das Verfahren als solches in Gang gesetzt, was noch nichts über seinen Ausgang besagt. Die Bundesregierung müsste nämlich zunächst Beweismaterial vorlegen, das nicht von V-Leuten stammt. Sollte die Begründung des Verbotsantrags wiederum in nicht unerheblichem Umfang auf Äußerungen von Parteimitgliedern gestützt werden, die nachrichtendienstliche Kontakte unterhalten haben, dann ist auch das ein Umstand, der dem Gebot der Verlässlichkeit und Transparenz des Parteiverbotsverfahrens widerspricht.

Die juristischen Erfolgsaussichten eines NPD-Verbotsverfahren sind deshalb, ungeachtet sonstiger schwerwiegender Bedenken, als eher schlecht einzustufen.

Dass die Politik als Reaktion auf die rechten Morde dennoch derzeit ganz vehement ein Verbot der NPD fordert, hat m.E. zwei naheliegende, aber sachfremde Gründe.

Politiker versuchen stets Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, um auf Biegen und Brechen den Eindruck der Hilflosigkeit zu vermeiden. Vielen Politikern erscheint es deshalb offenbar vorzugswürdig, eine bei näherer Betrachtung zweifelhafte Maßnahme zu fordern, als gar keine Lösung anbieten zu können.

Außerdem besteht ganz offensichtlich ein erhebliches Interesse daran, von einem behördlichen und politischen Versagen abzulenken. Der Umstand, dass die Morde über 10 Jahre hinweg nicht aufgeklärt wurden und noch nicht einmal als rechter Terror erkannt worden sind, stellt ein eklatantes Versagen deutscher Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste dar. Dieses Versagen hat auch strukturelle Gründe und fällt deshalb auf die politisch Verantwortlichen in den Bundesländern aber auch im Bund zurück. In dieser Situation ist eine Diskussion über ein NPD-Verbotsverfahren, die die eigentlich zu führende Debatte medial überlagert oder gar verdrängt, natürlich von erheblichem politischen Interesse.

Die Forderung nach einem NPD-Verbotsverfahren stellt deshalb eine gefährliche politische Camouflage dar, der kein vernunftbegabter Mensch auf den Leim gehen sollte.

 

posted by Stadler at 16:51  

20.10.11

Handygate: Funkzellenabfrage ist Thema im Bundestag

Wegen der anhaltenden Diskussion über den Behördentrojaner ist ein anderer, nicht minder bedenklicher Akt der TK-Überwachung etwas in Vergessenheit geraten. Die massenhafte sog. Funkzellenabfrage zu Jahresbeginn am Rande einer Demonstration in Dresden („Handygate“).

Auch wenn dieser Vorgang durch eine sächsische Justiz begünstigt scheint, bei der erhebliche rechtsstaatliche Defizite feststellbar sind, so hat der Vorfall doch gezeigt, dass die Befugnisnorm des § 100 g Abs. 2 S. 2 StPO, die in diesen Fällen angewandt wird, zu unbestimmt und zu weitreichend ist.

Die Grünen haben hierzu einen „Entwurf eines Gesetzes zu einer rechtsstaatlichen und bürgerrechtskonformen Ausgestaltung der Funkzellenabfrage als Ermittlungsmaßnahme“ vorgelegt, der die Eingriffsschwelle anheben und die richterliche Begründungspflicht ausweiten möchte.

Dieser sinnvolle Gesetzesentwurf wird morgen im Bundestag debattiert. Angesichts der bestehenden Mehrheitsverhältnisse hat er freilich keine Aussicht auf Erfolg.

 

posted by Stadler at 21:08  

9.10.11

O’zapft is: Überwachungsrepublik Deutschland

Dem Chaos Computer Club (CCC) wurde der Quellcode (Korrektur: es lagen wohl nur die Binärdateien vor) des sog. Behördentrojaners zugespielt, den man aus der öffentlichen Diskussion als Bundestrojaner und aus der Strafrechtspraxis auch als Bayern-Trojaner kennt.

Die Analyse des CCC ist ebenso erschreckend wie vorhersehbar. Das Tool ermöglicht eine umfassende Onlinedurchsuchung, die weit über das hinausgeht, was bislang offiziell bekannt war.

Man wusste bereits aus einer Entscheidung des Landgerichts Landshut, dass das bayerische LKA das Programm einem Verdächtigen während der Sicherheitsüberprüfung am Münchener Flughafen auf sein Notebook gespielt hatte und, dass das Tool immer dann, wenn der Verdächtige mit seinem Browser online war, alle 30 Sekunden einen Screenshot angefertigt hat, der dann an das LKA geschickt wurde. Im konkreten Fall waren es über 60.000 Screenshots, die das bayerische Landeskriminalamt auf diese Weise erlangt hat.

Die Analyse des CCC zeigt nun, dass die Software neben der Überwachung der Skype-Telefonie und der Aufzeichnung und Weiterleitung von Browser-Screenshots noch eine Reihe weiterer Überwachungsfeatures enthält. In der Pressemitteilung des CCC heißt es hierzu:

So kann der Trojaner über das Netz weitere Programme nachladen und ferngesteuert zur Ausführung bringen. Eine Erweiterbarkeit auf die volle Funktionalität des Bundestrojaners – also das Durchsuchen, Schreiben, Lesen sowie Manipulieren von Dateien – ist von Anfang an vorgesehen. Sogar ein digitaler großer Lausch- und Spähangriff ist möglich, indem ferngesteuert auf das Mikrophon, die Kamera und die Tastatur des Computers zugegriffen wird.

Zusätzlich bedenklich ist es, dass der Staatstrojaner die ausgespähten Daten zunächst an einen Server eines kommerziellen Providers in Ohio (USA) übermittelt. Offenbar ist den deutschen Behörden die Rechtswidrigkeit ihres Tuns bewusst, weshalb man es vermeidet, den Datenaustausch über einen deutschen, evtl. sogar behördlichen Server abzuwickeln.

Wenn man immer wieder hört – z.B. vom BKA – dass dieser Behördentrojaner nicht zum Einsatz kommt, sollte man dem keinen Glauben schenken. Die Strafverfolgung ist in Deutschland Ländersache, weshalb auf das BKA vermutlich tatsächlich die niedrigste Anzahl von Einsätzen entfallen dürfte. Demgegenüber scheinen die Landeskriminalämter und damit auch die Staatsanwaltschaften durchaus regelmäßigen Gebrauch von diesem Programm zu machen. In Bayern hat die Staatsregierung eingeräumt, dass der Trojaner in fünf Fällen zu Zwecken der Strafverfolgung eingesetzt worden ist. Man darf annehmen, dass die Situation in anderen Bundesländern ähnlich ist.

Die rechtliche Bewertung ist übrigens sehr eindeutig. Für eine (heimliche) Onlinedurchsuchung existiert in Deutschland derzeit überhaupt keine Rechtsgrundlage – und es wäre auch fraglich ob eine solche verfassungskonform ausgestaltet werden könnte – weshalb der Einsatz des Behördentrojaners evident rechtswidrig ist.

Lediglich im Bereich der Überwachung der IP-Telefonie sind einige Gerichte der Ansicht, dass sich eine sog. Quellen-TKÜ auf § 100a StPO stützen lässt. Aber auch insoweit ist in der juristischen Literatur überzeugend dargelegt worden – vgl. z.B. Albrecht und Buermeyer/ Bäcker – dass § 100a StPO keine tragfähige Grundlage für eine derartige Maßnahme bietet und auch die Quellen-TKÜ nach geltendem Recht rechtswidrig ist.

Aber selbst wenn man das anders sieht, ist der Einsatz des Tools, das der CCC analysiert hat, für Zwecke der Überwachung von Voice-Over-IP rechtswidrig, denn das Programm ist ja nicht auf derartige Maßnahmen beschränkt, sondern ermöglicht vielmehr eine umfassende und weitreichende Überwachung, für die unstreitig noch nicht einmal eine formelle Rechtsgrundlage besteht.

Die Analyse des CCC zeigt, dass sich die Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften gerade im Bereich der Telekommunikationsüberwachung wenig darum schweren, ob ihre Maßnahmen rechtswidrig sind oder nicht und vielmehr die Neigung besteht, alles zu praktizieren, was technisch möglich ist.

Besonders bedenklich ist aber auch die Erkenntnis des CCC, dass das Programm keineswegs von fähigen Experten programmiert worden ist und deshalb Fehler und Sicherheitslücken enthält, die es ermöglichen, dass ein beliebiger Dritter die Kontrolle über einen von deutschen Behörden infiltrierten Computer übernehmen kann.

Die ausführliche Analyse des CCC war eines der meistdiskutierten Themen im Netz in den letzten 24 Stunden und zahlreiche Medien, u.a. die FAS in einem Leitartikel von Frank Schirrmacher, haben sich des Themas angenommen.

Und weil ich auf tagesschau.de folgendes lese,

Doch es ist unklar, ob tatsächlich deutsche Ermittlungsbehörden oder Nachrichtendienste – oder überhaupt staatliche Stellen – hinter dem Programm stecken.

noch eine ergänzende Anmerkung zur Seriosität der Enthüllung des CCC. Es sollte gerade Journalisten klar sein, dass der CCC schlecht mitteilen kann, aus welchem Verfahren die Software stammt, die dem CCC zugespielt worden ist, weil man sonst den Informanten ans Messer liefern würde. Man darf allerdings getrost annehmen, dass die Information nicht aus obskuren Quellen stammt, sondern aus einem polizeilichen Verfahren.

posted by Stadler at 12:39  

3.10.11

Die SPD will wieder einmal die Demokratie erneuern

Die SPD will wieder – oder immer noch? – mehr Demokratie wagen, denn seit der berühmten Ankündigung Willy Brandts aus dem Jahre 1969 ist bei Lichte betrachtet, nicht wirklich viel passiert. Unter der Überschrift „Demokratie erneuern, Demokratie leben“ hat die Arbeitsgruppe „Demokratie“ der SPD-Bundestagsfraktion für drei ausgewählte Bereiche (Reformen im politischen Betrieb, demokratische Bildung in den Schulen und Demokratie und Medien) Thesen aufgestellt und Vorschläge erarbeitet.

Eine gute Gesamtanalyse des insgesamt wenig innovativen SPD-Papiers findet sich bei Jacob Jung. Mein Blick richtet sich naturgemäß auf die Aussagen der Arbeitsgruppe zu den (neuen) Medien, zumal man dort Erschreckendes lesen muss:

Welche Legitimation und Verbindlichkeit steht z.B. hinter Millionen Klicks auf Facebook? Die bisherigen Versuche in Deutschland, eine „Online“-Bewegung (Gauck, Guttenberg) in eine reale politische Bewegung zu transformieren, etwa durch große Demonstrationen auf der Straße, sind gescheitert. Und ob die Freiheitsbewegungen in der arabischen Welt erst durch Internetkommunikation über Facebook oder Twitter möglich wurden, daran lässt sich zweifeln. Die Dritte Welle der Demokratisierung in den 1980er Jahren in Europa kam schließlich auch noch ganz ohne das Internet aus. Man sollte vorsichtig sein, die Möglichkeiten des Internets zu überschätzen: Am Ende bleibt es ein Kommunikations-Mittel, wenn auch ein wirkungsmächtiges!

Diese Ausführungen machen deutlich, dass die Bundestagsfraktion der SPD nicht nur den Anschluss, sondern auch zentrale Entwicklungen der letzten Jahre, vollständig verpasst hat. Es lohnt sich eigentlich gar nicht, das zu kommentieren, zumal man nicht weiß, wo man anfangen soll.

Man hätte beispielsweise fragen können, welche Bedeutung das Internet für den Erfolg der Piratenpartei hat(te) oder welche Rolle das Netz bei den Entwicklungen und Entscheidungen zu Themen wie Netzsperren, Vorratsdatenspeicherung oder Jugendmedienschutzstaatsvertrag gespielt hat. Das würde allerdings in einem ersten Schritt eine halbwegs realistische Betrachtung des aktuellen Ist-Zustandes erfordern. Und bereits daran scheitert das Papier.

Den Bürgerjournalisten (vulgo: Bloggern) will die Arbeitsgruppe der SPD übrigens beibringen, wie es geht:

Das Potential des Bürgerjournalismus wird derzeit bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Die politischen Parteien könnten die Entwicklungen auf diesem Sektor stärker propagieren und vorantreiben. Dazu könnten Einrichtungen aufgebaut werden, in denen unterschiedliche Arten von Bürgerjournalismus nach bestimmten qualitativen Maßstäben von jedem interessierten Bürger „erlernt“ werden können. Dieser Bürgerjournalismus könnte als neue Form des Journalismus negativen oder restriktiven Tendenzen der Mediengesellschaft erfolgreich entgegenwirken.

Dieses Papier belegt einmal mehr, dass es für die SPD in Zukunft sehr sehr schwer werden wird, denn ihre Mandatsträger sind nicht vorbereitet auf die Anforderungen des 21. Jahrhunderts. Bevor man den Anspruch erhebt, die Demokratie erneuern zu wollen, sollte man sich besser zunächst selbst auf den aktuellen Stand der Dinge bringen.

posted by Stadler at 12:10  

29.9.11

Anhörung zur Vorratsdatenspeicherung: Ein wenig Licht und viel Schatten

Gastbeitrag von @vieuxrenard

Das „Stakeholder Hearing“ für die Justiz zur Novelle der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung

Die Europäische Kommission erarbeitet derzeit eine mögliche Novelle der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Zur Vorbereitung des entsprechenden Entwurfs, der voraussichtlich im Sommer 2012 erscheinen soll, veranstaltet die Generaldirektion Inneres der Kommission derzeit nach einer eher unbefriedigenden ersten schriftlichen Evaluation eine Serie sogenannter „Stakeholder Hearings“, also Anhörungen von Interessierten und Betroffenen. Eines dieser Treffen – die Runde mit Vertretern der Zivilgesellschaft – hat Michael Ebeling auf den Seiten des AK Vorrat dokumentiert.

Am 19. September 2011 fand nun in Brüssel die letzte Runde statt, zu der Vertreter aus der Justiz der Mitgliedstaaten eingeladen waren. Die Veranstaltung wurde von Cecilia Verkleij von der GD Inneres geleitet, der ihre Kollegen Christian D’Cunha und Julian Siegl zur Seite standen. Zur Vorbereitung hatte die Kommission ein dreiseitiges „discussion paper“ verteilt, aus dem deutlich wurde, dass die Frage des Ob einer (weiteren) europarechtlichen Vorgabe für eine Vorratsdatenspeicherung in den Mitgliedstaaten bisher nicht ernstlich zur Debatte steht. Das Interesse der Kommission ging vielmehr vor allem dahin zu erfahren, welche Rolle gespeicherte Vorratsdaten für die Strafverfolgung tatsächlich spielen und ob die Daten auch außerhalb von Strafverfahren genutzt werden. Außerdem sollten die Vorgaben der Richtlinie zur Zweckbestimmung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert werden. Schließlich sollte es um die Evaluation der Regelungen des nationalen Rechts gehen, nach denen auf Vorratsdaten zugegriffen werden kann, sowie um die Frage, ob Gerichte bei der weiteren Evaluation der Vorratsdatenspeicherung einen sinnvollen Beitrag leisten können.

Die vierstündige, durchgehend auf Englisch geführte Diskussion, an der Vertreter aus rund zwanzig Mitgliedstaaten teilnahmen, folgte grob dem Aufbau des „discussion paper“. Zu Beginn trug der Vertreter der deutschen Justiz vor, dass in seinem Land die nationale Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung  nur für einen begrenzten Zeitraum in Kraft war, sodass sich aus deutscher Sicht sehr gut die Kriminalstatistiken vor, während und nach der Vorratsdatenspeicherung vergleichen lassen. Zur großen Überraschung der übrigen Anwesenden verwies der deutsche Vertreter darauf, dass in den Jahren 2007 bis 2009 keinerlei Unterschied bei den Aufklärungszahlen auszumachen sei. Dies wiederum lasse einige Fragen nach der praktischen Bedeutung der Vorratsdaten gerade für die zur Begründung ins Feld geführte schwere Kriminalität und damit nach der Verhältnismäßigkeit der Vorratsdatenspeicherung insgesamt aufkommen.

Diese Sichtweise teilte allerdings im Zuge der weiteren Diskussion keiner der übrigen Justizvertreter. Vielmehr wurde einhellig darauf verwiesen, dass in einer großen Zahl von Strafverfahren auf Vorratsdaten zugeriffen worden und diese ausgesprochen nützlich oder gar unverzichtbar seien. Allerdings nannte keiner der übrigen Anwesenden konkrete Zahlen zum möglichen Effekt der Vorratsdatenspeicherung bei der Kriminalitätsbekämpfung; stattdessen wurde stets betont, dass die Daten in sehr breitem Umfang genutzt würden – beispielsweise gab die italienische Vertreterin an, dass in etwa 90% der Ermittlungsverfahren wegen „schwerer Straftaten“ Vorratsdaten eine Rolle gespielt hätten. Durchweg wurde die Hoffnung formuliert, dass die Zweckbestimmungen der Richtlinie keinesfalls enger gefasst und die Speicherfristen nicht verkürzt werden.

Die Kommissionsvertreter, die tendenziell eher Fragen stellten als Position bezogen, ließen gleichwohl durchblicken, dass sie durchaus Verständnis für die deutsche Position hatten, wonach für die Angemessenheit der Vorratsdatenspeicherung nicht die Frage der tatsächlichen Nutzung von Vorratsdaten, sondern eher deren Unverzichtbarkeit maßgeblich sein muss. Konkret formulierte etwa Christian d’Cunha, es könne nicht darauf ankommen, ob die Strafverfolgungsbehörden Vorratsdaten genutzt hätten (was ja kaum überraschen kann, wenn sie vorhanden sind), sondern allein darauf, ob vergleichbare kriminalistische Erfolge auch ohne Vorratsdatenspeicherung zu erzielen wären. Insofern scheint die Kommission die sonst nur aus deutscher Sicht vorgetragenen Fragezeichen beim konkreten Nutzen der Vorratsdatenspeicherung also jedenfalls zum Anlass zu nehmen, sich um eine bessere empirische Grundlage zu bemühen.

In einer weiteren Runde nahmen die Justizvertreter zu den nationalen Prozeduren beim Abruf von Vorratsdaten Stellung. Diese wurden durchweg als effektiv und aus Datenschutzsicht hinreichend bezeichnet, wobei allerdings deutlich wurde, dass sowohl die Zwecke, zu denen Vorratsdaten abgerufen werden dürfen, als auch die Abrufverfahren sehr unterschiedlich geregelt sind. Die meisten Staaten scheinen im Regelfall keinen Richtervorbehalt zu kennen, fast überall sind die Staatsanwaltschaften, gelegentlich auch die Polizeibehörden zum eigenständigen Abruf berechtigt. Auch die materiellen Voraussetzungen eines Abrufs scheinen tendenziell niedriger zu liegen als die Schwelle der „serious crimes“, die in der Richtlinie als Zweck der Speicherung genannt ist: In aller Regel genügt „any criminal investigation“, um auf Vorratsdaten zuzugreifen.

Gegen Ende der Veranstaltung wurde intensiv über die Frage diskutiert, wie der Austausch von Vorratsdaten über Ländergrenzen hinweg „effektiver“ gestaltet werden könnte. Insbesondere der Vertreter der belgischen Staatsanwaltschaften vertrat die Auffassung, dass hier das Anerkennungsprinzip gelten müsse: Jeder Mitgliedstaat solle seine Provider verpflichten, Vorratsdaten bereits dann herauszugeben, wenn eine Anfrage von einer Stelle eingehe, die nach dem Recht des anfragenden Staates zum Abruf berechtigt sei. Das verstehe sich in einer Europäischen Union wohl von selbst und bedeute zB, dass deutsche Provider „natürlich“ auf einfache Anforderung der belgischen Polizei oder Staatsanwaltschaft alle gewünschten Vorratsdaten übermitteln müssten, sofern die anfragende Stelle nach belgischem Recht zu einer solchen Anfrage berechtigt sei.

Dem trat wiederum der Vertreter der deutschen Justiz entgegen: Spätestens seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung stehe fest, dass nach deutschem Verfassungsrecht der Abruf von Vorratsdaten in aller Regel – mit der Ausnahme der Ermittlung von Anschlussinhabern bei bekannter IP-Adresse – einem Richtervorbehalt unterliegen müsse. Dies dürfe keinesfalls über eine Richtlinie zum Datenzugriff unter einfacheren Bedingungen unterlaufen werden, wolle man nicht den nächsten Konflikt zwischen dem Grundgesetz und einer Norm des europäischen Sekundärrechts (wie etwa 2004/2005 beim Konflikt um den Europäischen Haftbefehl) provozieren. Dieser Einwand wurde – soweit erkennbar – von den Kommissionsvertretern sehr interessiert verfolgt, sodass hier ein Unterlaufen des grundgesetzlich gebotenen Schutzniveaus vermutlich nicht vorgeschlagen werden wird, sofern die Novelle der Richtlinie überhaupt Regelungen zum grenzüberschreitenden Datenabruf treffen wird.

Insgesamt entstand beim „Stakeholder Hearing“ der Eindruck, dass sich die Kommission nach dem eher unbefriedigenden Evaluationsbericht zur Vorratsdatenspeicherung ernsthaft für die Sichtweise der Justiz aus den Mitgliedstaaten interessiert. Gerade die im europäischen Vergleich pointiert datenschutzfreundliche deutsche Sichtweise schien bei der Kommission jedenfalls auf deutlich mehr Verständnis zu treffen als bei den Justizvertretern der übrigen am 19. September repräsentierten Mitgliedstaaten. Andererseits ist nicht zu übersehen, dass die aus Deutschland vorgetragenen Bedenken im Konzert der europäischen Stimmen eher eine Einzelmeinung darstellen. Der großen Mehrheit der Justizvertreter scheint schon die bloße Möglichkeit eines Sicherheitsgewinns zur Begründung einer sehr weitgehenden Datenspeicherung auszureichen, ohne dass ein Bedürfnis nach einer echten Verhältnismäßigkeitsprüfung sichtbar würde.

posted by Stadler at 12:16  

23.9.11

Der Papst und seine Rede über das Naturrecht und die Vernunft

Gerade weil ich erhebliche Vorbehalte gegen eine Rede des Papstes im deutschen Bundestag hatte, habe ich mir den Inhalt nochmals genauer angeschaut. Denn es wäre zu einfach, die Rede als irrelveant abzutun, nur weil sie vom Papst stammt.

Was hat er also gesagt? Inhaltlich war seine Rede eher abstrakter, rechtsphilosophischer Natur, natürlich ergänzt um den obligatorischen christlichen Unterbau. Der Papst hat im Wesentlichen über die Natur und die Vernunft als die zentralen Quellen des Rechts gesprochen und hierzu u.a. auch die These aufgestellt, dass sich die christlichen Theologen einer philosophischen und juristischen Bewegung angeschlossen hätten, die auf Natur und Vernunft als die wahren Rechtsquellen verweist. Wörtlich hat der Papst ausgeführt:

Für die Entwicklung des Rechts und für die Entwicklung der Humanität war es entscheidend, daß sich die
christlichen Theologen gegen das vom Götterglauben geforderte religiöse Recht auf die Seite der Philosophie gestellt, Vernunft und Natur in ihrem Zueinander als die für alle gültige Rechtsquelle anerkannt haben.

Diese Betrachtung blendet freilich aus, dass sich speziell die katholische Kirche in nahezu der gesamten Zeit ihres Bestehens nicht nach diesen Prämissen verhalten hat. Erst als mit dem Zeitalter der Aufklärung die antiken, naturrechtlichen Ideale an politischem Einfluss gewannen und dadurch die das Mittelalter prägende Vorherrschaft der katholischen Kirche langsam beendet wurde, ist es besser geworden in Europa. Die Amtskirche steht keineswegs in der Tradition der Vernunft und des Naturrechts. Vielmehr mussten ihr diese fundamentalen Werte in einem zähen Ringen praktisch aufgezwungen werden. Und auch heute hat man leider noch den Eindruck, dass wir es mit einem hierarchischen Apparat zu tun haben, der zur Diskriminierung neigt. Meiner Vorstellung von Vernunft entspricht dies, trotz vieler schöner Reden, immer noch nicht annähernd.

Dass der Papst allerdings dann die ökologische Bewegung in der deutschen Politik seit den 70er Jahren gelobt hat und zwar explizit als in der Tradition von Natur und Vernunft stehend, war nicht nur überraschend, sondern stimmt zuversichtlich. Auch wenn dieser Papst schon des Öfteren Hoffnungen genährt hatte, die sich dann nicht erfüllt haben.

posted by Stadler at 15:09  
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