Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.9.11

Das bayerische Stuttgart21

Der Münchener Flughafen hat unglaubliche 2,23 Milliarden Euro Schulden, Tendenz deutlich steigend, auch wenn die Flughafengesellschaft (FMG) dies mit neuen Bilanzierungregeln zu begründen versucht, wie die Süddeutsche berichtet.

Interessant daran ist vor allen Dingen, dass allein die Schulden der Flughafenbetreibergesellschaft bei ihren Gesellschaftern (Freistaat Bayern und Stadt München) innerhalb eines Jahres von ca. 10 Millionen auf 152 Millionen Euro angestiegen sind. Damit dürfte auch relativ klar sein, wer diese Schulden früher oder später abtragen wird, nämlich der (bayerische) Steuerzahler.

Heute hat die Lufthansa, die am Münchener Flughafen ein eigenes Terminal unterhält und dort die mit Abstand größte Airline ist, zudem verkündet, die Zahl der Flüge deutlich reduzieren zu wollen, weil es keinen Sinne habe, in der Krise hinterherzufliegen. Auch Air Berlin hat unlängst Einsparungen angekündigt. Die Zahl der Starts und Landungen ist in München seit 2008 ohnehin rückläufig, wie man sogar den eigenen Statistiken der FMG entnehmen kann.

Trotz dieser miserablen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wird in München auf Biegen und Brechen an dem Vorhaben, eine 3. Startbahn zu bauen, festgehalten. Die Regierung von Oberbayern hat gerade die Genehmigung zum Bau dieser Startbahn erteilt und geht hierbei von unrealistischen wirtschaftlichen Annahmen aus, die freilich politisch gewollt sind.

Dabei wird täglich deutlicher, dass der Bedarf für eine weitere Start- und Landebahn nicht vorhanden ist und auch in absehbarer Zeit nicht sein wird und diese Fehlplanung außerdem einmal mehr auf Kosten des Steuerzahler durchgezogen wird.

Es geht nicht nur um die Lärmbelastung der Umlandgemeinden in den Landkreisen Freising und Erding, sondern um ein wirtschaftlich und ökölogisch unsinniges Vorhaben, das an den Menschen vorbei und über ihre Köpfe hinweg geplant wird.

Die 3. Startbahn am Münchener Flughafen könnte und sollte also tatsächlich das bayerische Stuttgart21 werden. Denn gegen die bayerische Startbahn sprechen mindestens so gute Gründe wie gegen den schwäbischen Bahnhof.

posted by Stadler at 16:13  

20.9.11

Die Piraten und der Mediensprung

Die Mainstream-Medien überbieten sich plötzlich in mehr oder minder geistlosen Versuchen, Gründe für den überraschenden Wahlerfolg der Piraten in Berlin zu finden. Die meisten Rundfunk- und Print-Journalisten scheinen dabei den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr zu sehen. Denn nur der Umstand, dass sie – die Vertreter der klassischen Medien – in zunehmendem Maße über die Piraten berichtet haben, hat den Wahlerfolg in Berlin überhaupt möglich gemacht.

Obwohl wir also gerade Zeugen eines medialen Lehrstücks geworden sind, das zeigt, wie sich unsere Mediendemokratie einerseits wandelt, andererseits aber weiterhin altüberkommene Mechanismen greifen, erzählen uns die Kommentatoren die Geschichte des digitalen Wutbürgers, der digitalen Boheme oder ähnlichen Unfug.

Dabei ist der mediale Aspekt, den ich hier Mediensprung nennen möchte, ausschlaggebend dafür gewesen, dass die Piraten von 4 auf 9 Prozent klettern konnten. Den Erfolg, über dessen Gründe sie noch rätseln, haben die alten Medien letztlich durch ihre eigene Berichterstattung erst ermöglicht. Es handelt sich im Grunde also um eine mediale self-fulfilling-prophecy.

Vor ein paar Wochen, als die Piratenpartei in den Umfragen oft noch unter „Sonstige“ geführt wurde, obwohl sie bereits stabil auf einem Niveau von ca. 4 % lag, konnte man beobachten, wie es ihnen mehr und mehr gelang, in den Hauptnachrichten (Tagesschau, Heute-Journal) zu landen und allmählich auch einen eigenen Balken in den Präsentationen der Umfragen zu bekommen. Parallel haben auch die Print-Ausgaben der Zeitungen vor der Berlin-Wahl begonnen, sich verstärkt mit dem Phänomen Piratenpartei zu beschäftigen.

Mit diesem Sprung raus aus den reinen Online-Medien und rein in die alte Medienwelt des Fernsehens und der Tageszeitungen wurde eine neue Zielgruppe erreicht. Die Piraten drangen erstmals in das Bewusstsein von Menschen vor, die ihre politischen Informationen immer noch primär aus den Tagesthemen und den Zeitungen beziehen.

Auch wenn mittlerweile die Mehrheit der Deutschen das Internet nutzt, sollte man sich nicht der Illusion hingeben, dass sie sich deshalb auch alternativer Informationsquellen bedienen. Für die nicht twitternde und nicht bloglesende Mehrheit ist selbst Spiegel-Online schon Avantgarde.

Das von mir als Mediensprung beschrieben Phönomen, könnte man auch unter dem Stichwort „digital divide“ diskutieren. Mich irritiert in jedem Fall aber, dass der mediale Aspekt in den Wahlanalysen kaum eine Rolle spielt, was darauf hindeutet, dass seine zentrale Bedeutung weithin verkannt wird.

Für die Piraten besteht die größte Herauforderung möglicherweise nicht (nur) in einer konstruktiven Parlamentsarbeit, sondern darin, in den Talkshows der ARD eine gute Figur abzugeben. Daran, dass sich die Piraten auf diese klassischen Formate einlassen werden, besteht kein Zweifel. Ob sie sich, wie bislang fast alle anderen, auch formatieren lassen, wird sich zeigen. Morgen soll es bei Anne Will auch bereits losgehen, wie man hört.

 

posted by Stadler at 16:01  

19.9.11

Die Maschinerie der Urheberrechtslobby läuft nach wie vor auf Hochtouren

Jetzt hat sich auch noch Angela Merkel zum Streit um die Tagesschau-App und auch das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse zu Wort gemeldet und zwar ganz im Sinne der Verlagslobbyisten. Denn die leisten seit einiger Zeit in Berlin harte Arbeit, um den politischen Entscheidern die sachlich nicht gerechtfertigten Forderungen ihrer Auftraggeber einzutrichtern. Auch wenn die Verlage seit längerer Zeit über wirtschaftliche Probleme klagen, ist ganz augenscheinlich noch genug Geld vorhanden, um die Maschinerie des Lobbyismus am Laufen zu halten.

Dass das geforderte Leistungsschutzrecht von Urheberrechtlern nahezu einhellig abgelehnt wird und auch die Klage der Verlage gegen die Tagesschau-App aus verfassungsrechtlichen Gründen wenig Aussicht auf Erfolg haben wird, stört die lobbygetriebene Kanzlerin offenbar wenig. Der Eindruck, dass Merkel das Gemeinwohl im Sinn haben könnte, drängt sich ohnehin nicht gerade auf.

posted by Stadler at 22:06  

15.9.11

Polizeigewerkschaft klagt gegen Erkennungsschilder von Polizisten

Was die Polizeigewerkschaften in der Diskussion um Erkennungsschilder noch immer nicht verstanden haben, ist, dass Polizeibeamte im Dienst keine Privatpersonen sind, sondern Staatsgewalt ausüben, wobei die Betonung leider gelegentlich wirklich auf Gewalt liegt. Der Staat hat dem Bürger offen gegenüberzutreten. Anonymität ist etwas was der Bürger gegenüber dem Staat einfordern kann, aber nicht umgekehrt. Aus diesem Grund halte ich Erkennungsschilder bei Polizeibeamten – es müssen nicht zwingend Namensschilder sein – für eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Der Skandal ist eigentlich eher der, dass es derartige Schilder nicht längst in ganz Deutschland gibt. Mit ihrer Klage gegen solche Erkennungsschilder offenbart die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine bedenkliche rechtsstaatliche Haltung.

posted by Stadler at 21:51  

8.9.11

„Freiheit statt Angst“ am 10.09.2011 in Berlin

Wie in den letzten Jahren auch, ruft ein breites Bündnis zur Teilnahme an der Demonstration „Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!“ am 10.09.2011 auf.

Gründe, für eine freie und offene Gesellschaft und eine überwachungsfreie Kommunikationsstruktur zu demonstrieren, gibt es nach wie vor genug. Der Bundestag hat gerade die Verlängerung der sog. Anti-Terror-Gesetze beschlossen, die Diksussion über die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung ist in vollem Gange und speziell auf EU-Ebene ist eine Tendenz zu ausufernder Datenerfassung festzustellen und dazu, sensible Daten europäischer Bürger bereitwillig an die USA zu übermitteln. Stichwort: Fluggastdaten und Swift-Abkommen. Dieser Entwicklung gilt es entgegenzutreten.

Ich werde deshalb am Samstag in Berlin vor Ort sein und hoffe, man sieht sich.

posted by Stadler at 13:49  

15.8.11

Warum ist es politisch so ruhig um Stuttgart21?

Der Verfassungsrechtler Hans Mayer hat letzte Woche in der Süddeutschen erläutert, warum er die Verträge zur Finanzierung von Stuttgart21 für verfassungswidrig und damit nichtig hält. Diese Ansicht Mayers ist nicht neu und sie ist möglicherweise auch nicht politisch neutral, nachdem er zu dieser Erkenntnis bereits im letzten Jahr im Rahmen eines von den Grünen beauftragten Rechtsgutachtens gelangt ist.

Mir stellt sich allerdings die Frage, welche Schlussfolgerung die grün-rote Landesregierung in Baden-Württemberg daraus ziehen möchte. Denn ohne die rechtliche Problematik weiter zu thematisieren, bereitet Ministerpräsident Kretschmann die Menschen auf den Bau vor und meint, nur ein Wunder könne Stuttgart21 noch verhindern, nachdem er die Entscheidungen seiner Vorgänger nicht rückgängig machen könne. Solche Aussagen sind unredlich, weil gerade die Grünen im Wahlkampf andere Erwartungen geweckt hatten.

Sie sind aber auch falsch. Wenn der Verfassungsrechtler Mayer Recht haben sollte, dann kann Kretschmann Stuttgart21 nicht nur stoppen, er muss es sogar. Denn das Land darf keine Haushaltsmittel für ein Projekt bereitstellen, dessen Finanzierung rechtswidrig ist. Eine solches Verhalten würde das Land schädigen.

Was wäre also zu tun? Kretschmann müsste die Finanzierungszusage des Landes zurücknehmen bzw. eine gerichtliche Klärung herbei führen. Dass das nicht passiert, hat politische Gründe. Wunder sind jedenfalls keine nötig. Politische Konsequenz und Durchsetzungsfähigkeit wären vollkommen ausreichend.

Update vom 17.08.2011:
Die Frage der Verfassungsgemäßheit der Finanzierung und damit der Wirksamkeit der (öffentlich-rechtlichen) Verträge ist umstritten. Es gibt allerdings weitere juristische Einschätzungen, die von einer Verfassungswidrigkeit ausgehen.

posted by Stadler at 20:57  

7.8.11

Friedrich, uns graut vor Dir

Endlich wieder ein Innenminister der so richtig polarisiert und Emotionen weckt. Blogger pauschal anzugreifen und gleichzeitig Sarrazin zu verteidigen, ist ganz großes Kino.

Was De Maiziere nicht mehr so richtig gelungen war, schafft Friedrich wieder spielend, nämlich speziell die Netzgemeinde gegen sich aufzubringen. Man muss deshalb froh sein, dass es ihn gibt.

Was die Rechtskenntnisse angeht, besteht bei Innenminister Friedrich – immerhin Jurist – allerdings noch erheblicher Nachholbedarf. Es mag Herrn Friedrich überraschen, aber das offene Visier für Blogger, das er fordert, ist längst gesetzlich verankert. Nach deutschem Recht besteht bereits eine Impressumspflicht für Blogger, die sie dazu verpflichtet, in ihrem Blog zumindest ihren Namen und ihre Anschrift anzugeben. Dass sich nicht alle daran halten, kennen wir beispielsweise auch aus dem Bereich des Datenschutzes. Juristen nennen das Vollzugsdefizit. Das beseitigt man freilich nicht durch immer schärfere Gesetze, zumal wenn solche bereits existieren. Aber an dieser Stelle erinnern mich deutsche Innenpolitiker in zunehmenden Maße an den Pawlowschen Hund.

posted by Stadler at 11:29  

3.8.11

Two Tribes

Markus Hündgen (Videopunk) schreibt auf Hyperland über einen „Glaubenskrieg der Digitalwelten“. Der Beitrag stützt sich im Wesentlichen auf Thesen von Peter Kruse. Ob die bewusste Anlehnung an das Werk von H.G. Wells „Krieg der Welten“ den (politischen) Konflikt zwischen den „Digital Natives“ und den „Digital Immigrants“ tatsächlich zutreffend umschreibt, war die erste Frage, die ich mir bei der Lektüre des Textes gestellt habe. Dass Kruse dieses gegensätzliche Begriffspaar durch „Digital Residents“ und „Digital Visitors“ ersetzen will, kann man zumindest als sinnvollen Ausgangspunkt betrachten.

Bereits die Gegenüberstellung der vermeintlichen Plattitüden “Freiheit statt Angst” und “Das Internet ist ein rechtsfreier Raum“ ist allerdings schwer nachvollziehbar. „Freiheit statt Angst“ ist ein Kampagnen- und Demonstrationsmotto, während die beschwörende Forderung, die im übrigen „Das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein“ lautet und keineswegs „Das Internet ist ein rechtsfreier Raum“, eher unter die Rubrik der politischen Schimären fällt.

Zwei weitere Thesen Kruses finde ich dann allerdings geradezu verstörend.

Die erste lautet, dass beide Seiten dasselbe persönliche Wertesystem hätten. Das halte ich für eine grandiose Fehleinschätzung. Denn die Diskussion zwischen Netzaktivisten und innen- und sicherheitspolitischen Hardlinern ist nichts weiter als die Fortsetzung eines Jahrhunderte alten Konflikts zwischen freiheitlichen Kräften einerseits und totalitären Bestrebungen andererseits. Dieser Konflikt wird durch die technologische Entwicklung der letzten zwanzig Jahre in beide Richtungen wieder befeuert. Einerseits bieten technische Errungenschaften auch immer neue (technische) Möglichkeiten der Überwachung. Weil innenpolitische Hardliner permanent einen Kontroll- und damit Machtverlust fürchten, lautet ihre Forderung deshalb stets, dass alles, was technisch möglich ist, grundsätzlich auch gemacht werden müsse. Auf der anderen Seite eröffnet das Internet bisher ungeahnte Möglichkeiten der Kommunikation und Vernetzung, was zum Aufkommen einer digitalen Bürgerrechtsbewegung geführt hat und Anlass zu der Hoffnung gibt, dass gänzlich neue zivilgesellschaftliche Strukturen entstehen könnten. Zumindest ist das Internet, wie Rigo Wenning es gerne formuliert, eine große Tröte mit deren Hilfe man sich Gehör verschaffen kann. Das Netz hat die politischen Spielregeln jedenfalls bereits insoweit verändert, als Netzaktivisten mittlerweile in der Lage sind, politische Entscheidungsprozesse zu beeinflussen. Was dabei allerdings ganz deutlich wird, ist, dass innenpolitische Hardliner und freiheitlich gesinnte Netzbürger für ganz unterschiedliche Grundwerte und Überzeugungen stehen und eintreten.

Die zweite diskussionsbedürftige These Kruses lautet, dass diejenigen, die mehr auf Kontrolle setzen, an die Kraft und Intelligenz des Individuums glauben, während die Digital Residents auf die Intelligenz der Masse vertrauen würden. Das ist Ausdruck einer monokausalen Betrachtung, die die tatsächlichen Verhältnisse nicht abbildet.

Diejenigen, die sich für Freiheit einsetzen, sind sehr häufig sogar extreme Individualisten – was mir in gewisser Weise auch zwangsläufig erscheint – während diejenigen, die auf mehr staatliche Kontrolle hoffen, oftmals klassische Herdentiere sind. Die anderslautende These Kruses scheint mir stark von der Vorstellung einer Schwarmintelligenz geprägt zu sein. Damit lassen sich bis zu einem gewissen Grad Phänomene wie Wikipedia und GuttenPlag erklären. Die digitale Bürgerrechtsbewegung ist aber gerade deshalb erfolgreich, weil es ihr – allerdings nicht immer – gelingt, einen Haufen Individualisten zusammenzubringen, die sich zumindest punktuell dann wie ein Schwarm verhalten. Hieraus resultiert eine besondere Dynamik, allerdings auch ein besonderes Spannungsverhältnis, das sich dann auch immer wieder in mehr oder minder heftigen internen Auseinandersetzungen entlädt. Denn Individualisten bleiben Individualisten, auch wenn sie kurzzeitig und punktuell als Schwarm agieren. Und gerade wenn das passiert, entsteht eine enorme Kraft, der die Politik häufig nichts entgegenzusetzen hat und die sie oftmals nicht versteht und deshalb für unberechenbar hält.

posted by Stadler at 10:14  

30.7.11

Der Streit um die 3. Startbahn am Münchener Flughafen

Die Regierung von Oberbayern hat vor wenigen Tagen die Genehmigung zum Bau einer 3. Startbahn am Flughafen München erteilt.

Die Diskussion hierüber ist bislang eher lokal geblieben, nur in der Flughafenregion – in der wir wohnen – kommt es zu heftigen Protesten.

Der für die Genehmigung relevante (wirtschaftliche) Bedarf für eine solche 3. Startbahn hängt maßgeblich von der zu erwartenden Entwicklung des Flugverkehrs ab. Die Betreibergesellschaft FMG, die von der ehrgeizigen Ambition getrieben ist, zum größten deutschen Flughafen zu avancieren, begründet den Bedarf mit der von ihr erhofften deutlichen Zunahme der Fluggastzahlen.

Nun sind, um es mit Karl Valentin zu sagen, Prognosen immer schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen. Dennoch sollten sie auf seriösen und realistischen Grundlagen basieren. Dass die FMG im konkreten Fall allerdings von gänzlich fernliegenden Annahmen ausgeht – an denen sich die Genehmigungsbehörde allerdings nicht stört – belegt ein lesenswerter Beitrag von Patrick Illinger aus der Süddeutschen Zeitung.

Der Genehmigungsbescheid geht – wie die FMG – von einem Rohölpreis im Jahre 2020 von 50 Dollar pro Barrel aus, während der Preis aktuell bei 117 Dollar liegt und alle Experten, einschließlich der Internationalen Energieagentur IEA mit einem weiteren Anstieg in den nächsten 10 bis 15 Jahren rechnen. Der Ölpreis bzw. der Preis für Flugbenzin ist allerdings ein zentraler Aspekt der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung und der insoweit anzustellenden Prognose. Denn ein um ein vielfaches höherer Spritpreis als angenommen, muss sich in entsprechend höheren Ticketpreisen niederschlagen. Das Fliegen ist auch deshalb so populär, weil es z.T. billiger ist als mit der Bahn zu fahren oder mit dem Auto. Sollte sich dies wieder ändern, würden auch die Fluggastzahlen zurückgehen.

Allein die unkritische Übernahme der unrealistischen Prognose durch die Regierung von Oberbayern belegt, dass die Genehmigung primär politisch motiviert ist und sachlich fundierte Gegenargumente keine Rolle gespielt haben können.

Was mich an der Diskussion um die 3. Startbahn zudem stets irritiert hat, ist der Umstand, dass der ökologische Aspekt – der früher oder später auch auf die wirtschaftliche Betrachtung durchschlagen wird – wenig bis keine Beachtung findet. Das Flugzeug ist das umweltfeindlichste Verkehrsmittel überhaupt, der CO2-Ausstoß ist enorm. Allein der Flughafen München war bereits 2008 für ein Zehntel des gesamten CO2-Austoßes im Freistaat Bayern verantwortlich. Die Annahme einer deutlichen Zunahme des Flugverkehrs – auf der die erteilte Genehmigung basiert – ist mit der politischen und ökologischen Notwendigkeit einer deutlichen Reduzierung des CO2-Ausstoßes unvereinbar.

Wenn Deutschland und Europa die selbstgesteckten Klimaziele umsetzen und den CO2-Ausstoß deutlich senken wollen, dann wird ein wesentlicher Baustein die Reduzierung des Flugverkehrs sein müssen.

Um dies zu erreichen wäre es schon ausreichend, wenn der Staat die im Vergleich zu anderen Verkehrsmitteln künstliche Verbilligung des Fliegens beenden würde. Der erste Schritt ist eine europaweite Besteuerung von Flugbenzin entsprechend der Steuern, die auf Fahrzeugsprit erhoben wird. Das verhindern die Lobbyisten bislang allerdings erfolgreich.

Auch die enormen Aufwendungen, die der Staat und damit die Allgemeinheit für die Luftsicherheit erbringt, müssten konsequenterweise stärker auf die Airlines und die Flughafenbetreiber umgelegt werden. Damit würde man auch die Auswüchse der Billigfliegerei beenden.

Nicht nur ökologisch sondern auch ökonomisch betrachtet, ist das Fliegen die teuerste und sozial schädlichste Form der Fortbewegung, weshalb es eine Notwendigkeit darstellt, dass sich dies auch in den Ticketpreisen niederschlägt. Sobald das geschieht – und es wird früher oder später passieren müssen – wird von einem Wachstum im Flugverkehr nicht mehr die Rede sein. Es ist vor diesem Hintergrund politisch und rechtlich verfehlt, ein derartiges Großprojekt – das wiederum mehrheitlich der Steuerzahler finanziert – zu genehmigen.

Wir sollten uns von den immergleichen Argumenten der Befürworter, die in solchen Fällen stets vom Wirtschaftsstandort und der Schaffung von Arbeitsplätzen schwadronieren, nicht täuschen lassen. In diesem Fall geht es um die wirtschaftlichen Singularinteressen einer überambitionierten Flughafengesellschaft und einiger großer Fluggesellschaften. Der Politik sollte es stattdessen aber um die Interessen der Menschen und um den Erhalt unserer Lebensgrundlagen gehen. Im Bereich der Atomwirtschaft haben die politisch Verantwortlichen dies mittlerweile einsehen müssen, eine Einsicht, die in anderen Bereichen noch aussteht.

Update vom 01.08.2011:
Die Süddeutsche hat ihren Artikel vom Wochenende nunmehr korrigiert und berichtet ergänzend, dass die Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörde die FMG aufgefordert hat, zu den Ölpreisprognosen Stellung zu nehmen, woraufhin die FMG ein neues Gutachten vorgelegt hat, das den Olpreis im Jahre 2020 plötztlich nicht mehr auf 50 Dollar je Barrel schätzt, sondern auf 103 Dollar.

Abgesehen davon, dass diese Annahme nach heutigem Kenntnisstand ebenfalls als unrealistisch betrachtet werden muss und eher von einem mindestens doppelt so hohen Rohölpreis im Jahre 2020 auszugehen ist, stellt sich die Frage, wie sich diese Korrektur auf die erteilte Genehmigung ausgewirkt hat. Offenbar nämlich überhaupt nicht. Die FMG hat aufgrund ihrer neuen Ölpreisschätzung ihre Fluggastprognose dahingehend korrigiert, dass die von ihr erhofften 58 Millionen Passagieren pro Jahr nun eben nicht mehr für das Jahr 2020 zu erwarten seien, sondern erst für 2025. Diese Korrektur hat die Regierung von Oberbayern aber offenbar nicht veranlasst, weitere Fragen zu stellen oder gar Auswirkungen auf die zu erteilende Genehmigung zu erwägen.

Was würde allerdings passieren, wenn der Rohölpreis 2020 beispielsweise 200 Dollar oder mehr betragen würde? Wie würde sich das auf die Fluggastprognose der FMG auswirken? Die 58 Millionen Passagiere die sich der Flughafen erhofft wären dann vermutlich erst 2040 realistisch oder überhaupt nicht? Wenn die FMG ihre eigene Prognose zeitlich um fünf Jahre nach hinten korrigiert, müsste sich doch auch der Bedarf um 5 Jahre verzögern, weshalb es zumindest aktuell keinen Grund für eine Genehmigung des Vorhabens gibt.

Es ist erstaunlich, dass in diesem Land bei Großprojekten zwar hochkomplexe Planfeststellungsverfahren durchzuführen sind, dass man als Antragsteller bzgl. der Tatsachengrundlagen aber fast nach Belieben und eigenem Gutdünken mit Zahlen und Daten jonglieren kann, ohne, dass dies die Einschätzung der zuständigen Behörde zur Genehmigungsfähigkeit ändert. Und an dieser Stelle treten dann doch deutliche Parallelen zu Stuttgart21 zu Tage.

posted by Stadler at 20:32  

27.7.11

Experimentelle Gesetzgebung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert die Schaffung eines institutionalisierten Expertengremiums zur Evaluierung von Polizei- und Sicherheitsgesetzen unter Federführung des Bundestages.

Eingriffsbefugnisse, die sich in der täglichen Praxis als nicht erforderlich, ungeeignet, ineffizient oder unverhältnismäßig erweisen, müssen wieder zurückgenommen werden heißt es in einer Pressemitteilung des DAV. Besonders die Instrumente, deren Tauglichkeit zur Verbrechensbekämpfung noch völlig offen sind, wie die Online-Durchsuchung oder die Vorratsdatenspeicherung müssten nach Ansicht des DAV kritisch begutachtet werden.

In dem dazugehörigen Eckpunktepapier des DAV findet sich folgender beachtenswerter Hinweis:

Wenn aber der Gesetzgeber solche noch unerprobte Instrumente legalisiert, muss er die Wirksamkeit der entsprechenden Regelung nach ihrem Inkrafttreten laufend beobachten. Dies ist ein zwingendes Gebot der Verfassung. Eine „experimentelle“ Gesetzgebung gebietet eine Evaluationspflicht, die eine Nachbesserung oder Rücknahme von gesetzlichen Ermächtigungen zu Grundrechtseingriffen ermöglicht.

Der Appell des DAV ist vor dem Hintergrund der unlängst beschlossenen weiteren Verlängerung der sog. Anti-Terror-Gesetze von besonderer Bedeutung. Obwohl in der dortigen gesetzlichen Regelung eine Evaluierung ausdrücklich vorgesehen und vorgeschrieben war, wurde die Verlängerung ohne fundierte Überprüfung der Praxistauglichkeit der Regelungen beschlossen.

Wer die Diskussion um die innere Sicherheit verfolgt, kann ständig beobachten, dass es sich hierbei um das Politikfeld handelt, in dem mit am emotionalsten und unsachlichsten argumentiert wird. Da die Politik die gebotene Sachlichkeit vermissen lässt, ist eine Evaluierung durch ein institutionalisiertes Expertengremium sicherlich ein guter und begrüßenswerter Vorschlag.

posted by Stadler at 18:23  
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