Leistungsschutzrecht für Verlage nicht verfassungskonform?
Die Initiative IGEL (Initiative gegen ein Leistungsschutzrecht) hat den Göttinger Hochschulprofessor Gerald Spindler zu der Forderung eines Leistungsschutzrechts für Presseverleger interviewt. Wie praktisch alle renommierten Urheberrechtler kann auch Spindler, den ich für den aktuell bedeutendsten deutschen Rechtswissenschaftler im Bereich des Internetrechts halte, der Forderung der Verlage nichts abgewinnen.
Spindler hält die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht sogar für verfassungsrechtlich problematisch. Er sieht den eigentlichen Urheber (von der Verfassung) stärker geschützt als einen Leistungsschutzberechtigten. Demzufolge müsste auch der Urheber, der seine Werke ins Netz stellt, eine Vergütung erhalten und nicht vorrangig die Verleger. Wenn der Gesetzgeber nun einem Leistungsschutzberechtigten, der mit einem schwächeren Recht ausgestattet ist als der Urheber (Autor), eine Entschädigung gewährt, dies aber für den Urheber nicht vorsieht, so verstößt das nach Ansicht Spindlers gegen den Gleichheitssatz von Art. 3 GG.
Spindler wörtlich:
„Urheber und Verlage müssen gleich behandelt werden: Entweder bekommen beide eine Entschädigung, wenn sie Inhalte ins Netz stellen, oder keiner.“
Prof. Spindler hat´s drauf.
Comment by fernetpunker — 18.09, 2011 @ 21:25
Teppfihler: Gliechheitssatz
Comment by Ulf J. Froitzheim — 20.09, 2011 @ 14:51
@udovetter Für verfassungsrechtlich deutlich interessanter halte ich nach wie vor den Ansatz von Spindler http://t.co/u3pzxbBj #lsr
Comment by RAStadler — 29.07, 2012 @ 14:00
Prof. Schindler: #Leistungsschutzrecht für Verlage nicht verfassungskonform – Urheber müssen gleich beteiligt werden http://t.co/fJI9fb5f
Comment by DJVBB — 29.07, 2012 @ 14:08
RT @RAStadler: @udovetter Für verfassungsrechtlich deutlich interessanter halte ich nach wie vor den Ansatz von Spindler http://t.co/u3pzxbBj #lsr
Comment by TonyHill_7 — 29.07, 2012 @ 14:45
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Comment by sferex — 29.07, 2012 @ 14:48
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Comment by RAStadler — 29.07, 2012 @ 14:52
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Comment by Oberlehrer — 29.07, 2012 @ 14:59
“Urheber und Verlage … Entweder bekommen beide eine Entschädigung, wenn sie Inhalte ins Netz stellen, oder keiner.” http://t.co/ZpUH7anN
Comment by peterglaser — 29.07, 2012 @ 14:59
RT @peterglaser: “Urheber und Verlage … Entweder bekommen beide eine Entschädigung, wenn sie Inhalte ins Netz stellen, oder keiner.” http://t.co/ZpUH7anN
Comment by asga87 — 29.07, 2012 @ 15:04
RT @RAStadler: @udovetter Für verfassungsrechtlich deutlich interessanter halte ich nach wie vor den Ansatz von Spindler http://t.co/u3pzxbBj #lsr
Comment by crossgolf_rebel — 29.07, 2012 @ 15:27
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Comment by kohlschuetter — 29.07, 2012 @ 15:33
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Comment by saschaleib — 29.07, 2012 @ 15:54
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Comment by hruodberaht — 29.07, 2012 @ 16:29
RT @RAStadler: @udovetter Für verfassungsrechtlich deutlich interessanter halte ich nach wie vor den Ansatz von Spindler http://t.co/u3pzxbBj #lsr
Comment by kaibiermann — 30.07, 2012 @ 02:06