Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

22.6.11

Innenminister rügt Strafrichterin

Der Innenminister Schleswig-Holsteins Klaus Schlie (CDU) hat in einem Brief an das Amtsgericht Elmshorn eine Strafrichterin dafür gerügt, dass sie einen Polizisten wegen des Einsatzes von Pfefferspray wegen Körperverletzung im Amt in einem minder schweren Fall verurteilt hat.

Nun ist Rechtsprechungskritik durch Spitzenpolitiker ohnehin etwas, was in einem Rechtsstaat nicht vorkommen sollte, weil der dadurch erzeugte Druck eine Gefahr für die Unabhängigkeit der Justiz darstellt und bereits der Anschein vermieden werden muss, die Politik könne die Justiz einschüchtern. Wenn es wie im vorliegenden Fall noch dazu so ist, dass das schriftliche Urteil noch gar nicht vorliegt und der Politiker auch die Umstände des Einzelfalls ganz offensichtlich nicht kennt, wirft das Fragen nach der rechtsstaatlichen Grundeinstellung des Ministers auf.

Es gibt schlicht Sachverhalte, in denen Polizeibeamte die Grenzen ihrer Befugnisse deutlich überschreiten und Straftaten im Amt begehen. Auch wenn Polizisten in Einzelfällen in Sekundenschnelle reagieren müssen und häufig provoziert werden, kann dies nicht bedeuten, dass Polizeibeamte sakrosankt sind und jedweder Exzess geduldet werden muss.

(via lawblog)

Update:
Der Justizminister hat gegenüber seinem Kabinettskollegen erfreulich deutlich reagiert.

posted by Stadler at 10:16  

13.6.11

German Unfug

Josef Joffe, Herausgeber der ZEIT, kommentiert in der Rubrik „Zeitgeist“ regelmäßig das Zeitgeschehen. In der aktuellen Ausgabe (Nr. 24 vom 09.06.2011, S. 12) hat er sich unter dem Titel „German angst“ mit dem Atomausstieg befasst und die These aufgestellt, der deutsche Sonderweg in der Atompolitik wäre maßgeblich auf ein Phänomen zurückzuführen, das man im anglo-amerikanischen Raum gerne als „german angst“ beschreibt. Und diese Angst, ausgelöst von einer Atomkatastrophe, die sich 9000 Kilometer entfernt ereignet hat, sei, so Joffe, deshalb so stark, weil wir keine anderen Probleme haben.

Jetzt fehlt es diesem Kommentar Joffes nicht nur an einer stringenten Gedankenführung, sondern auch seine ausschließlich negative Konnotation des Begriffs der Angst wirft Fragen auf. Wenn man wie Joffe schon von einem Naturgesetz spricht, sollte man nicht unerwähnt lassen, dass es der von Angst bewirkte Schutzmechanismus war, der der Menschheit über hunderttausende von Jahren hinweg ihr Überleben gesichert hat. Und um eine Form der Überlebensangst geht es auch hier. Anders als die Angst vor einem wilden Tier, das hinter dem nächsten Busch lauern und das Leben unmittelbar bedrohen könnte, reden wir im Zusammenhang mit der Kernkraft allerdings von einer Angst, die sich aus der Erkenntnis speist, dass die Menschheit eine lebensbedrohliche Technologie nicht sicher beherrschen kann, ebenso wenig, wie sie in der Lage ist, die Langzeitfolgen dieser Technologie abzuschätzen.

Man kann die Schlussfolgerungen, die wir aus dieser Erkenntnis ziehen, als Angst betrachten, aber ebenso gut könnte man von einer aufgeklärten und verantwortungsbewussten Haltung sprechen. Diese aufgeklärte Form der Angst, die einem Sieg der Vernunft geschuldet ist, darf man gerade im Lande Kants als Errungenschaft feiern. Dass andere Staaten dem deutschen Weg bislang nicht folgen, taugt als Argument wenig.

Was also ist so negativ daran, Vorreiter einer Entwicklung zu sein, die man als richtig erkannt hat? Die Apologeten der Atomenergie, zu denen offenbar auch Joffe gehört, mögen noch murren, aber sie werden die Entwicklung nicht aufhalten. Oder um es mit Bob Marley zu sagen: „Have no fear for atomic energy, ‚cause none of them can stop the time“.

posted by Stadler at 21:56  

31.5.11

Die Mär von der Terrorismusbekämpfung

Richard Gutjahr hat kürzlich einen vielbeachteten Blogtext mit dem Titel „Die Anti-Terror-Lüge“ veröffentlicht. Soweit sich neben den zustimmenden auch kritische Stimmen zu Wort gemeldet haben, beißen diese sich an Missverständnissen oder Ungenauigkeiten im Detail fest, ohne sich mit der eigentlichen Kernaussage Gutjahrs zu beschäftigen.

Anlass des besagten Blogbeitrags war eine Podiumsdiskussion die von Gutjahr moderiert wurde und auf der u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der Vize-Präsident des BKA Jürgen Stock und der Verfassungsrichter Peter M. Huber kontrovers diskutiert haben. Das Thema lautete: Datensammelwut vs. Datenschutz – Brauchen wir eine neue Datenschutzpolitik? In der Diskussion ging es zunächst primär um das Für und Wider der Vorratsdatenspeicherung. Die sog. Anti-Terror-Gesetze wurden nur am Rande erwähnt.

Auffällig war – und dies dürfte Gutjahr zu dem Titel „Die Anti-Terror-Lüge“ veranlasst haben – dass Jürgen Stock vom BKA sich sogleich für ein altbekanntes Argumentationsmuster entschieden hat. Zur Rechtfertigung der Vorratsdatenspeicherung  hat der Vizepräsident des Bundeskriminalamts nämlich ohne große Umschweife darauf verwiesen, dass diese zur Bekämpfung des Terrorismus, der Kinderpornographie und der organisierten Kriminalität erforderlich sei. Eine Argumentation die so vorhersehbar wie falsch ist.

Wenn man mit Beamten des BKA über die Vorratsdatenspeicherung spricht, wozu ich beim Netzpolitischen Kongress der Grünen Gelegenheit hatte, dann ist zumeist die Rede davon, dass aufgrund des fehlenden Ermittlungsansatzes IP-Adresse Betrugsstraftaten, und die Fälle des Phishing – man spricht im Behördenjargon von Identitätsdiebstahl – nicht mehr aufzuklären seien. Ein Blick in die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatisitik bestätigt dies. Ca. 82 % der Internetdelikte sind Betrugsstraftaten, wobei die Aufklärungsquote, auch ohne Vorratsdatenspeicherung, deutlich höher ist, als im Offline-Bereich.

Die Anti-Terror-Lüge besteht also u.a. darin, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der angeblichen Notwendigkeit der Bekämpfung des Terrorismus begründet wird, obwohl man weiß, dass sie im Kern anderen Zwecken dient.

Auf der besagten Podiumsdiskussion hat der Vizepräsident des BKA auf die Frage, ob man sich auch bei den Anti-Terror-Gesetzen vom Gesetzgeber noch Erweiterungen wünsche, übrigens geantwortet, dass das Amt diesbezüglich derzeit keine konkreten Wünsche habe. Was wiederum Peter Schaar zu der Bemerkung veranlasst hat, dass in diesem Bereich ohnehin schon alle Wünsche erfüllt worden seien.

Noch ein paar Anmerkungen zu den sog. Anti-Terrorgesetzen, über deren Evaluierung ich kürzlich bereits gebloggt hatte. Die Anti-Terror-Gesetze haben vor allen Dingen zusätzliche Eingriffsbefugnisse zugunsten der Geheimdienste und des BKA geschaffen. Diese zusätzlichen Befugnisse sind aber keineswegs auf die Bekämpfung des Terrorismus beschränkt.
Aufgrund der Anti-Terror-Befugnisse, wurden nach einem Bericht der Bundesregierung z.B. auch die Anschlussinhaber zu 40 IP -Adressen ermittelt, weil sie „völkerverständigungswidrige Musiktitel“ im Internet zum Download angeboten haben. Eine so verstandene Terrorismusbekämpfung erweist sich also als ein sehr weites Feld.

In diesem Bereich muss man außerdem wissen, dass die Dienste insgesamt über mehr Überwachungsbefugnisse verfügen, als die regulären Polizei- und Sicherheitsbehörden. Da dies zu einer stärkeren Gefährdung der Grundrechte führt,  müssten sie eigentlich auch einer stärkeren Kontrolle unterliegen. Das Gegenteil ist allerdings der Fall. Die richterliche und auch parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der Dienste schwankt von magelhaft bis nicht vorhanden. Der Gesetzgeber schafft damit praktisch rechtsfreie Räume in denen die Dienste unkontrolliert agieren können.

Wenn man die anderen neuen Eingriffsbefugnisse, die der Gesetzgeber in den letzten 10 Jahren geschaffen hat – die allerdings nicht alle der Überprüfung durch das BVerfG standgehalten haben – hinzu zählt, ergibt sich unter dem Strich eine bedenkliche Beschneidung der Bürgerrechte. Diese Entwicklung wird verstärkt durch Maßnahmen auf europäischer Ebene wie z.B. dem Swift-Abkommen, das den USA den Abruf von Bankdaten europäischer Bürger erlaubt.

Wer vor diesem Hintergrund einem Autor wie Richard Gutjahr eine ungenaue oder gar falsche Darstellung vorwirft, muss sich die Frage stellen, wie man dann das nennen soll, was der Innenminister so von sich gibt.

posted by Stadler at 11:52  

13.4.11

Der Kontrollverlust der Sicherheitspolitiker

Heise berichtet über eine Veranstaltung der Friedrich Naumann Stiftung, auf der Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberg sehr zutreffend analysiert, warum Sicherheitspolitiker mit Blick auf das Internet derzeit so nervös und überambitioniert agieren. Es ist die Angst vor dem Kontrollverlust und der Versuch, alte Mechanismen, die schließlich stets funktioniert haben, immer und immer wieder anzuwenden.

Den Herren Friedrich, Schünemann, Bosbach oder Uhl – warum fallen mir eigentlich keine weiblichen sicherheitspolitischen Hardliner ein? – fällt es schwer einzusehen, dass neue und intelligente Antworten nötig sind, um auf die Herausforderungen des Netzes zu reagieren. Die Verlockung, alles, was technisch möglich ist oder zumindest erscheint, auch zu machen, war schon immer groß. Vielleicht könnte man ja noch eine Straftat mehr aufklären, wenn es nur Vorratsdatenspeicherung, Quellen-TKÜ und andere Instrumente gäbe. Man vergisst hierbei nur zu schnell, was den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat unterscheidet. Nämlich, dass man gerade nicht alles macht, was technisch möglich ist.

posted by Stadler at 12:15  

12.4.11

Internet-Lobbyismus: „Digitale Gesellschaft“

Morgen soll also der Startschuss für den neuen Verein „Digitale Gesellschaft“ fallen, der schon im Vorfeld als „Greenpeace für Internetschützer“ oder als eine „Electronic Frontier Foundation für Deutschland“ bezeichnet worden ist.

Was steckt dahinter? Blogger Markus Beckedahl (netzpolitik.org) will einen Verein gründen, der sich für Bürgerrechte im Netz einsetzt und als Träger diverser Kampagnen fungieren soll. Klingt zunächst nach einer Art Dachverband für bestehende Gruppen.

Es gibt mindestens zwei Gründe skeptisch zu sein.

Die „Digitale Gesellschaft“ verfolgt offenbar einen Top-Down-Ansatz und will sich auf wenige ausgewählte Mitglieder beschränken. Das steht in Widerspruch zur Struktur des Netzes und der Art und Weise, wie sich Bürgerprotest bisher online organisiert hat. Der Versuch, das Modell Greenpeace auf das Netz zu übertragen, erscheint nicht wirklich innovativ und ist eher alter Wein in neuen Schläuchen.

Die Arbeit haben bisher außerdem andere gemacht. Die digitale Bürgerrechtsbewegung, die sich in den letzten Jahren etabliert hat, wird vor allen Dingen von Gruppen wie dem AK Vorrat oder dem AK Zensur getragen, die einiges bewegt haben. Daneben gibt es etablierte Player wie den CCC oder den FoeBud und auf europäischer Ebene zum Beispiel EDRI.

Der Versuch, auf diesen Zug aufzuspringen und eine Dachorganisation zu gründen, noch dazu als Closed-Shop, dürfte eher auf eine Zersplitterung als auf eine Bündelung der Kräfte hinauslaufen. Der deutsche Netz-Pionier Stefan Münz hat es auf Twitter anders formuliert:

Ein Internet-Lobby-Verband? Das ist doch wie ein Grillabend gegen Massentierhaltung!

Auch da ist was dran.

posted by Stadler at 22:16  

4.4.11

Neusprech und Plattitüden

Der neue Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) übt sich schon mal in der Disziplin Neusprech. Denn er will anstatt von Vorratsdatenspeicherung lieber von Mindestdatenspeicherung sprechen, obwohl bereits der gängige Ausdruck euphemistische Züge aufweist, weil er nicht erwähnt, dass diese Art der Speicherung anlassunabhängig und ohne konkreten Tatverdacht erfolgt.

Die Mutter aller Online-Plattitüden – das Internet darf kein rechtsfreier Raum sein – fehlt im Vokabular des CSU-Politikers natürlich ebenfalls nicht. Ganz großes Kino!

Manchmal frage ich mich, ob es eigentlich ein Naturgesetz ist, dass deutsche Sicherheitspolitiker keine vernünftigen Sachargumente vorbringen, sondern stets nur Ängste schüren können.

posted by Stadler at 21:29  

17.3.11

Ein Hauch von Weimar

Die aktuelle Bundesregierung  neigt zu rechtsstaatlich fragwürdigen Handlungsweisen, insbesondere dazu, Gesetze einfach nicht anzuwenden. Aktuellstes Beispiel ist die Ankündigung Angela Merkels Atomkraftwerke vorübergehend per behördlicher Anordnung abzuschalten. Auch wenn man das als Kernkraftgegner noch so begrüßen mag, das Vorgehen ist in dieser Form klar rechtswidrig. Die oft zitierte Vorschrift des § 19 AtomG bietet hierfür keine ausreichende Rechtsgrundlage, denn diese Norm setzt einen Rechtsverstoß oder oder eine konkrete Gefährdungslage voraus. Es gibt aber keine Anhaltspunkte dafür, dass sich die von deutschen Reaktoren ausgehenden Gefahren im Laufe der letzten Woche irgendwie verändert hätten. Hinzu kommt, dass durch diese Anordnung „par ordre de mufti“ oder auch „par ordre de mutti“, wie die Spötter sagen, das Gesetz über die Laufzeitverlängerung schlicht missachtet wird.

Die Abschaltung von Kernkraftwerken aus politischen Gründen gehört zu jenen wesentlichen Entscheidungen die dem Gesetzgeber, also dem Bundestag, vorbehalten sind. Diese Missachtung des Parlaments stellt einen Verstoß gegen den Gewaltenteilungsgrundsatz dar und offenbart eine verfassungsferne Geisteshaltung der Bundesregierung.

Das Vorgehen Angela Merkels erinnert an das Demokratieverständnis, das den Präsidialkabinetten in der Endphase der Weimarer Republik zu Grunde lag. In einem älteren Beitrag hatte ich bereits die Ansicht vertreten, dass diese Bundesregierung die parlamentarische Demokratie in Frage stellt. Dieser Eindruck bestätigt und verfestigt sich durch die aktuellen Ereignisse. Im politischen Prozess müssen die rechtsstaatlichen Grundregeln eingehalten werden und zwar unabhängig von der politischen Couleur.

Es ist leider nicht das erste Mal, dass die Bundesregierung auf diese Art und Weise agiert. Der in der Öffentlichkeit weniger bekannte Fall der Aussetzung des Zugangserschwerungsgesetzes, mittels eines Nichtanwendungserlasses des Bundesinnenministeriums, folgt demselben Strickmuster. Ein Minister ordnet die Nichtanwendung eines Gesetzes an.

Die aktuelle Bundesregierung hat damit in mindestens zwei Fällen eine Grenze überschritten, die alle bisherigen Regierungen beachtet haben. Die Kanzlerin stellt sich mit ihrem Verhalten über das Gesetz und das Parlament. Man muss der aktuellen  Bundesregierung deshalb eine demokratiefeindliche Gesinnung attestieren.

Im konkreten Fall könnte das eigenwillige Vorgehen den Steuerzahler zudem teuer zu stehen kommen. Denn die Energiekonzerne haben, angesichts der erkennbaren Rechtswidrigkeit des Vorgehens der Regierung, gute Aussichten Schadensersatzforderungen durchzusetzen.

Die Bundesregierung hätte einfach ein entsprechendes Gesetz in den Bundestag einbringen müssen. Das war, aus Gründen über die man spekulieren kann, politisch aber offenbar nicht gewollt.

posted by Stadler at 11:25  

3.3.11

Unser neuer Innenminister

Dass der neue Bundesinnenminister für die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung, für Netzsperren und eine Menge anderen sicherheitspolitischen Unfug eintritt, war bereits bekannt. Der Mann ist schließlich von der CSU.

Aussagen wie

„Dass der Islam zu Deutschland gehört, ist eine Tatsache, die sich auch aus der Historie nirgends belegen lässt“

deuten aber zunächst vor allen Dingen sprachliche Defizite an, die möglicherweise auch auf Defizite in der Gedankenführung schließen lassen. Tatsachen sind nämlich immer belegbar, sonst wären es keine.

Dass Friedrich rhetorisch und inhaltlich ganz weit vorne ist, hat er unlängst schon auf der Abschlusspressekonferenz der CSU-Klausur in Wildbad Kreuth unter Beweis gestellt. Mir kommt Hans-Peter Friedrich ja irgendwie vor wie die männliche Variante von Ilse Aigner. Bei solchen Schattenmännern und -frauen muss sich niemand mehr darüber wundern, dass Guttenberg so hell strahlen konnte.

posted by Stadler at 21:39  

19.2.11

Das Wissenschaftsplagiat

Musst Du jetzt auch noch über Guttenberg schreiben, werden jetzt bestimmt einige fragen. Ja, muss ich. Würde es nur um die Genugtuung gehen, den Blender Karl-Theodor zu Guttenberg endlich als Lügenbaron entlarvt zu sehen,wäre mir das keinen Blogeintrag Wert gewesen. Aber es stehen wichtigere Fragen im Raum.

Was bedeutet der Fall zu Guttenberg für den Studien- und Wissenschaftsbetrieb an den Hochschulen und für die Haltung der Bundesregierung in Urheberrechtsfragen?

In den letzten Tagen ist mehr als deutlich geworden, dass der Verteidigungsminister im Rahmen seiner Dissertation in ganz erheblichem Umfang wörtlich oder nur leicht abgewandelt von einer Vielzahl anderer Autoren systematisch abgeschrieben hat. Das Dementi bzw. die relativierende Verharmlosung des Ministers stellt lediglich die Fortsetzung der Heuchelei dar. Denn nach § 8 Nr. 6 der Promotionsordnung der Uni Bayreuth musste zu Guttenberg bei Abgabe der Arbeit dort eine ehrenwörtliche Erklärung darüber abgeben, dass er die Dissertation selbständig verfasst und keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

Dass diese Lüge des Ministers mit einer nicht ganz unerheblichen Urheberrechtsverletzung einher geht, ist für die Bundesregierung durchaus pikant. Denn sie wird ansonsten nicht müde zu betonen, dass man den Kampf gegen die Verletzung des geistigen Eigentums, insbesondere im Internet, verschärfen und die Position der Urheber und Rechteinhaber stärken müsse. Diese Bundesregierung muss nun aber mit ansehen, auf welch wackeligen Beinen solche Grundhaltungen stehen, wenn ein Mitglied ihres eigenen Kabinetts das Urheberrecht anderer gezielt verletzt. Guttenberg verschärft damit die Legitimationskrise des Urheberrechts. Denn Karl-Theodor zu Guttenberg ist ein Raubkopierer. Damit ist es allerdings nicht getan, denn er hat im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit raubkopiert und damit zugleich fundamentale wissenschaftliche Grundregeln verletzt. Die wörtliche Übernahme von Textpassagen muss als Zitat gekennzeichnet werden, die Übernahme eines fremden Gedankengangs ist mit einer Quellenangabe zu versehen.

Der Verstoß gegen diese wissenschaftlichen Grundprinzipien, sollte er tatsächlich ungeahndet bleiben, würde das gesamte Prüfungswesen der deutschen Hochschulen in eine Legitimationskrise stürzen. Wie soll man Studenten, Doktoranden und Prüflingen noch erklären, dass man eine Arbeit nicht per Copy & Paste aus den Texten anderer zusammenklauen darf, wenn ein Minister genau dafür mit summa cum laude belohnt wird? Was bei Helene Hegemann, trotz der damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen, noch als kreativer Prozess durchgehen kann, muss auf wissenschaftlicher Ebene stets geächtet werden und im konkreten Fall mit der Aberkennung der Doktorwürde verbunden sein.

Wenn die Universität Bayreuth diese Konsequenz nicht zieht, dann bestätigt sie den bereits im Raum stehenden Verdacht, dass Dissertationen dort auch nach politischen Kriterien bewertet werden. Dass zwei renommierte Hochschullehrer eine Arbeit, die in ganz erheblichen Teilen aus verschiedensten Texten Dritter zusammengesetzt wurde, mit der Bestnote bewerten, ist ohnehin mehr als erstaunlich. Denn eine solche Dissertation sollte bereits in sprachlicher Hinsicht einen inkonsistenten Eindruck hinterlassen.

posted by Stadler at 22:21  

21.1.11

Differenzierte Betrachtung zum Thema Vorratsdatenspeicherung

Internetaktivist Alvar Freude hat in einem Interview mit ZEIT-ONLINE und in seinem Blog eine differenzierte Betrachtung zur Frage der Vorratsdatenspeicherung angestellt, was in der Community auf wenig Begeisterung gestoßen ist.

Man kann Freude sicherlich darin zustimmen, dass der immer wieder aufgebrachte Vorschlag eines sog. Quick-Freeze in sachlicher Hinsicht keine Alternative zur Vorratsdatenspeicherung darstellt. Dahinter steckt vielmehr ein taktisches Vorgehen von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die unbedingt eine vermeintlich konstruktive Alternative präsentierten muss, weil das bloße Dagegensein politisch nicht vermittelbar ist.

Freude hält es für sinnvoll, IP-Adressen für die Dauer von 60 bis 90 Tagen zu speichern, andere Verkehrsdaten (E-Mail- und Telefon-Verbindungsdaten) dafür aber gar nicht oder nur für Dauer von sieben Tage mit sehr hoher Auflage für die Herausgabe.

Der differenzierende Ansatz von Freude weist eine interessante Parallele zur Argumentation des Bundesverfassungsgerichts auf, die ich hier deshalb nochmals erläutern möchte, zumal sie in der öffentlichen Diskussion oftmals falsch wiedergegeben wird.

Das Bundesverfassungsgericht hat ausgeführt, dass in den Fällen, in denen den Ermittlungsbehörden die IP-Adresse schon aus einer anderen Quelle bekannt ist, keine hohen Eingriffshürden für eine Auskunft über die Person des Anschlussinhabers bestehen. Das Gericht bezeichnet das als mittelbare Nutzung von Verkehrsdaten. Es muss in diesen Fällen weder eine schwere Straftat vorliegen, noch ist eine richterliche Anordnung erforderlich. Notwendig ist nur ein hinreichender Tatverdacht oder im präventiven Bereich eine konkrete Gefahr. Auf diese Weise können verfassungskonform alle Arten von Straftaten, also auch Betrug, Urheberrechtsverletzungen etc., ermittelt werden.

Die strengeren Eingriffsvoraussetzungen gelten nur für den unmittelbaren Abruf von Verkehrsdaten. Gemeint sind damit vor allem die Fälle, in denen die Ermittlungsbehörden alle gespeicherten Daten einer bestimmten Person vom Provider anfordern. Weil das Gericht das als wesentlich schwerwiegenderen Eingriff betrachtet, muss hierfür der Verdacht einer schweren Straftat vorliegen und eine richterliche Anordnung eingeholt werden.

Der Gesetzgeber könnte also durchaus ein neues Gesetz schaffen, in dem man in dieser Art und Weise zwischen mittelbarer und unmittelbarer Nutzung unterscheidet.

Die insoweit meines Erachtens entscheidende Frage bleibt allerdings auch dann bestehen, wenn man nur IP-Adressen, die auch Verkehrsdaten darstellen, speichert. Diese Frage lautet: Wollen wir dem Staat erlauben, Verkehrsdaten aller Bürger – und zwar ohne jeden konkreten Anlass – für längere Zeit zu speichern, damit er anschließend die Möglichkeit hat, diese Daten für strafrechtliche Ermittlungen zu benutzen?

Für die Beantwortung dieser Frage wäre es auch nicht ganz unerheblich zu wissen, wie wichtig die Erkenntnisse aus der Vorratsdatenspeicherung für die Kriminalitätsbekämpfung tatsächlich sind. An dieser Stelle schuldet uns die Politik, die eine Vorratsdatenspeicherung fordert, eine stichhaltige und auf belastbare Zahlen gestützte, detaillierte Begründung. Eine solche vermisst man freilich bislang. Die Diskussion ist vielmehr von Polemik und Panikmache geprägt und kaum von nachvollziehbaren Sachargumenten. Wenn die Vorratsdatenspeicherung tatsächlich alternativlos sein sollte, dann dürfte es den Sicherheitspolitikern auch nicht schwer fallen, genau dies stichhaltig zu begründen. Wer behauptet, dass seit dem Wegfall der Vorratsdatenspeicherung viele Straftaten nicht mehr verfolgt werden können, die vorher aufgeklärt werden konnten, muss dies belegen können.

Solange ich als Bürger von Innenminister De Maiziere oder auch von den Herren Bosbach, Uhl und Co. eine solche Begründung aber nicht geliefert bekomme, werde ich auch einer kurzzeitigen, anlassunabhängigen Speicherung von IP-Adressen auf Geheiß des Staates nicht das Wort reden. Und jedenfalls bis dahin werde ich Alvar Freude widersprechen.

posted by Stadler at 15:27  
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