Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.2.11

Das Wissenschaftsplagiat

Musst Du jetzt auch noch über Guttenberg schreiben, werden jetzt bestimmt einige fragen. Ja, muss ich. Würde es nur um die Genugtuung gehen, den Blender Karl-Theodor zu Guttenberg endlich als Lügenbaron entlarvt zu sehen,wäre mir das keinen Blogeintrag Wert gewesen. Aber es stehen wichtigere Fragen im Raum.

Was bedeutet der Fall zu Guttenberg für den Studien- und Wissenschaftsbetrieb an den Hochschulen und für die Haltung der Bundesregierung in Urheberrechtsfragen?

In den letzten Tagen ist mehr als deutlich geworden, dass der Verteidigungsminister im Rahmen seiner Dissertation in ganz erheblichem Umfang wörtlich oder nur leicht abgewandelt von einer Vielzahl anderer Autoren systematisch abgeschrieben hat. Das Dementi bzw. die relativierende Verharmlosung des Ministers stellt lediglich die Fortsetzung der Heuchelei dar. Denn nach § 8 Nr. 6 der Promotionsordnung der Uni Bayreuth musste zu Guttenberg bei Abgabe der Arbeit dort eine ehrenwörtliche Erklärung darüber abgeben, dass er die Dissertation selbständig verfasst und keine anderen als die von ihm angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt hat.

Dass diese Lüge des Ministers mit einer nicht ganz unerheblichen Urheberrechtsverletzung einher geht, ist für die Bundesregierung durchaus pikant. Denn sie wird ansonsten nicht müde zu betonen, dass man den Kampf gegen die Verletzung des geistigen Eigentums, insbesondere im Internet, verschärfen und die Position der Urheber und Rechteinhaber stärken müsse. Diese Bundesregierung muss nun aber mit ansehen, auf welch wackeligen Beinen solche Grundhaltungen stehen, wenn ein Mitglied ihres eigenen Kabinetts das Urheberrecht anderer gezielt verletzt. Guttenberg verschärft damit die Legitimationskrise des Urheberrechts. Denn Karl-Theodor zu Guttenberg ist ein Raubkopierer. Damit ist es allerdings nicht getan, denn er hat im Rahmen einer wissenschaftlichen Arbeit raubkopiert und damit zugleich fundamentale wissenschaftliche Grundregeln verletzt. Die wörtliche Übernahme von Textpassagen muss als Zitat gekennzeichnet werden, die Übernahme eines fremden Gedankengangs ist mit einer Quellenangabe zu versehen.

Der Verstoß gegen diese wissenschaftlichen Grundprinzipien, sollte er tatsächlich ungeahndet bleiben, würde das gesamte Prüfungswesen der deutschen Hochschulen in eine Legitimationskrise stürzen. Wie soll man Studenten, Doktoranden und Prüflingen noch erklären, dass man eine Arbeit nicht per Copy & Paste aus den Texten anderer zusammenklauen darf, wenn ein Minister genau dafür mit summa cum laude belohnt wird? Was bei Helene Hegemann, trotz der damit verbundenen Urheberrechtsverletzungen, noch als kreativer Prozess durchgehen kann, muss auf wissenschaftlicher Ebene stets geächtet werden und im konkreten Fall mit der Aberkennung der Doktorwürde verbunden sein.

Wenn die Universität Bayreuth diese Konsequenz nicht zieht, dann bestätigt sie den bereits im Raum stehenden Verdacht, dass Dissertationen dort auch nach politischen Kriterien bewertet werden. Dass zwei renommierte Hochschullehrer eine Arbeit, die in ganz erheblichen Teilen aus verschiedensten Texten Dritter zusammengesetzt wurde, mit der Bestnote bewerten, ist ohnehin mehr als erstaunlich. Denn eine solche Dissertation sollte bereits in sprachlicher Hinsicht einen inkonsistenten Eindruck hinterlassen.

posted by Stadler at 22:21  

52 Comments

  1. Wenn Du jetzt noch darauf verzichtet hättest, den Begriff »Raubkopie« zu bemühen, gäbe es zwei Daumen nach oben. So gibt es bloß einen. ;-)

    Comment by Karpfenpeter — 19.02, 2011 @ 22:46

  2. @Karpfenpeter
    Ich weiß, dass der Begriff unsinnig ist, weil es wird beim Kopieren ja nichts weggenommen, sondern etwas vermehrt. ;-)

    Ich habe aber ganz gezielt die Diktion bemüht, die sonst auch in der rechtspolitischen Diskussion verwendet wird. Betrachte es als ein Stilmittel.

    Comment by Stadler — 19.02, 2011 @ 22:56

  3. Die Verwendung des Begriffs finde ich in diesem Kontext genau richtig. Gerade von der CDU-Junta wird dieser ja auch geprägt und wenn jetzt dieser Begriff genau gegen diese Gruppe benutzt wird, kann es ja keine Falschen treffen.

    In diesem Sinne führt den Raubritter zum Pranger ;-).

    Comment by 0xAFFE — 19.02, 2011 @ 23:00

  4. Es geht nicht nur ums Prüfungswesen nicht nur darum, daß man es moralisch in Zukunft kaum noch verantworten könnte Studenten einen Schein nicht zu geben wenn sie betrügen, es geht auch darum, daß das Ansehen, nicht nur der Universität Bayreuth, sondern des gesamten Wissenschaftsstandorts Deutschland damit massiv geschädigt würde.

    Deutschland ist ein Land, daß seinen hohen Lebensstandard nur halten kann, wenn es technisch und auch wissenschaftlich mit zur Weltspitze gehört. Sollten die deutschen akademischen Abschlüsse durch Herrn Guttenberg in der wissenschaftlichen Welt ihren guten Ruf verlieren, werden sich engagierte gute Nachwuchswissenschaftler zukünftig noch mehr ins Ausland orientieren und gleichzeitig Deutschland für ausländische Wissenschaftler an Attraktivität verlieren.

    Comment by M G Berberich — 19.02, 2011 @ 23:01

  5. Und dann auch noch eine zehnseitige Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages in Auftrag gegeben und übernommen..

    Comment by chris — 19.02, 2011 @ 23:02

  6. Ich habe in mehreren Beiträgen deutlich gemacht, dass die Causa Guttenberg auch ein Skandal des Wissenschaftsbetriebs ist:

    http://archiv.twoday.net/stories/14644057/

    Comment by Dr. Klaus Graf — 19.02, 2011 @ 23:02

  7. Hinzu kommt, dass der Freiherr und Baron als Dienstherr für die korrekte Einhaltung der Prüfungsordnung der zwei, ihm unterstehenden Hochschulen der Bundeswehr verantwortlich zeichnet.

    Schon aus Schutz seiner ihm anvertrauten Studierenden wäre es Pflicht des Barons sein Amt für die Zeit der Untersuchungen ruhen lassen.
    Dann hätte er auch genügend Zeit, seiner Familie zu erklären, was er während der Zeit der Dissertation wirklich unternommen hat.

    Ich will mich aber nicht in wilden Spekulationen verstricken, ohne auf das Ergebnis einer, im Tatort Internet ergoogleten anderen wissenschaftlichen Studie hinzuweisen, die den „Lügenbaron“ überführen dürfte:

    Vergleichen Sie bitte das Kapitel „Verhalten während des Lügens“
    http://tinyurl.com/6jycaau (pdf)

    mit dem Video der Guttenberg- Erklärung: http://tinyurl.com/6hxj95w

    Ein klassischer Kandidat mit eindeutiger Körpersprache ist übrigens Herr Barschel:
    http://www.youtube.com/watch?v=PCn-C6AkLm0

    Und falls es jemand vergessen haben sollte,
    schon während Guttenbergs besserer Zeit als Wirtschaftsminister gab es Ungereimtheiten:
    http://www.youtube.com/watch?v=Sb4Qkg0ihlM

    Comment by Wolf — 19.02, 2011 @ 23:07

  8. Leider ist das mit dem Abschreiben Programm (1992-93 als HiWi an der Uni Bamberg erlebt, wenn auch das Abgeschriebene zitiert wurde) und 2010 bei einem Projekt von Doktoranden an der TU Dresden (ich war im Projekt involviert, integrierte Quellen wurden nicht zitiert, da im deutschsprachigen Raum bzw. in diesem Spezialgebiet nicht bekannt).

    Doch bekanntlich ändert sich langsam aber sicher so manches durch das Internet ;-)

    Comment by RalfLippold — 19.02, 2011 @ 23:14

  9. Über die Steilvorlage des Ministers hat sich auch Gabi Reinmann, Professorin an der Hochschule der Bundeswehr, Gedanken gemacht.

    http://gabi-reinmann.de/

    Eine besonders pikante Situation in diesem Fall.

    Comment by C. Picht — 19.02, 2011 @ 23:15

  10. „Raubzitierer sind Minister.“ Vielleicht etwas zu zahm, aber der Anklang an unüberspringbare DVD-Vorspänne ist wohl deutlich :)

    Comment by suchenwi — 19.02, 2011 @ 23:41

  11. Guttenberg kann von Glück sagen, dass die Uni Bayreuth aus mir unverständlichen Gründen keine Eidesstattliche Versicherung bei Abgabe der Doktorarbeit vorsieht, dass die Arbeit eigenständig angefertigt wurde – sonst wäre er nun potenziell wegen Meineides dran.

    Eine solche Eidesstattliche Erklärung ist meines Wissens an den allermeisten Universitäten bereits bei der Abgabe einer einfachen Magisterarbeit verpflichtend. Dass man sich in Bayreuth mit so etwas lächerlichem wie einem „Ehrenwort“ abgibt, ist mir absolut unverständlich, oder hat das Methode?

    Comment by Alex — 19.02, 2011 @ 23:49

  12. „Guttenberg verschärft .. die Legitimationskrise des Urheberrechts.“

    Vordergründig zutreffend. Meine Meinung hierzu habe ich in einem Blog-Beitrag verarbeitet.

    manueller Trackback: http://goo.gl/260px

    Comment by Abadaso — 20.02, 2011 @ 00:11

  13. Dem Artikel kann ich vom Inhalt her ganz und gar zustimmen. Auch ich störe mich jedoch enorm am irreführenden Begriff „Raubkopie“. Es freut mich, dass Ihnen bewusst ist, dass der Begriff unsinnig ist. Leider führt er uns jedoch bei der gesellschaftlichen Diskussion von Urheberrechtsverletzungen in die Irre.

    Den implizierten Diebstahlsaspekt, den sie in Ihrem Kommentar selbst kritisch hinterfragen, kann man zumindest noch insofern nachvollziehen, sofern man den „Diebstahl“ entgangener Entgelte meint, auch wenn hier Begriffe wie „Betrug“, „Unterschlagung“ auch „Erschleichung“ treffender wären. Der Begriffsbestandteil „Raub“ jedoch suggeriert die Anwendung oder Androhung von Gewalt sowie die Einordnung als Verbrechen, was jedoch vom Strafgesetzbuch keinesfalls gedeckt ist. Schwarzkopieren ist ein Vergehen, kein Verbrechen.

    Mit diesen Begrifflichkeiten stellen Sie sich dicht neben die Verwerter, die mit der Aussage „Raubkopierer sind Verbrecher“ bewusst Fehlinformation betreiben (vgl. http://www.raubkopierer-sind-verbrecher.de/raubkopierer-sind-verbrecher.htm). Ist das Ihre Absicht?

    Comment by Johannes Ponader — 20.02, 2011 @ 01:41

  14. Die Frage ist, wie eine aus im wissenschaftlichen Zusammenhang grotesk anmutendenden Quellen wie Reiseführern, Schul-Broschüren und Zeitungsartikeln sichtlich zusammengestoppelte Arbeit nicht nur ein „summa cum laude“ erhält, sondern überhaupt als wissenschaftlicher Beitrag zum europäischen Verfassungsrecht an einer bayrischen Jura-Fakultät durchgehen konnte. Die Frage richtet sich zugleich an das angesehene Verlagshaus Duncker & Humblot, in dem die peinliche Inaugural-Dissertation zu Guttenbergs in den Druck gelangt war. Man sieht sich unwillkürlich an den Fall des Postboten Gert Postel erinnert, der jahrelang die medizinische Fachwelt mit frei erfundenen Vorträgen über Psychiatrie zu narren verstand.

    Zum Weiterlesen: Die CSU und „ihre“ Landesuniversitäten wp.me/pVd0L-qd

    Comment by Berlin 2011 — 20.02, 2011 @ 01:53

  15. Ein Professor hat mal aus dem Nähkästchen geplaudert und erzählt, dass ein leitender Mitarnbeiter einer Firma nur deswegen einen Doktortitel bekommnen hat, weil die Firma ein Forschungsprojekt an einem Uni-Institut bezahlt hat. Ansonster wäre er druchgefallen.
    Darum bezweifle ich, das die Uni Bayreuth sich trauen wird Guttenberg den Doktortitel zu entziehen. Schlieplich ist er ein führender Politiker einer Regierungspartei in dem Bundesland, das über die Geldverteilung an diese Uni mitentscheidnen kann.

    Comment by Mark — 20.02, 2011 @ 06:51

  16. Die nächste Frage ist, ob man der Universität Bayreuth das Promotionsrecht entziehen kann, wenn die solch ein Plagiatspatchwork als summ-cum-laude Diss veramtlichen. Entweder die sind korrupt oder unfähig. In beiden Fällen sind sie schädlich für die Allgemeinheit, die den Professores bisher Treu und Glauben geschenkt hat, wofür nun der Grund weggefallen ist.

    Comment by Jan Dark — 20.02, 2011 @ 09:47

  17. Sehr guter Eintrag, Herr Stadler!

    Ich persönlich befürchte, dass – selbst wenn man das Plagiat/die Plagiate einwandfrei nachweisen könnte – man den Doktortitel nicht aberkennen würde.

    Mir stellt sich hierbei die Frage, ob an der Uni Bayreuth immer schlampig hingeschaut wird, oder ob es sich um einen Einzelfall handelt. Und falls es ein Einzelfall ist, warum dann ausgerechnet bei Herrn Guttenberg?

    Unabhängig davon, dass ich kein Fan von unserem Verteidigungsminister bin, halte ich ihn für intelligent. Wozu das ganze also?

    Comment by Theoretiker — 20.02, 2011 @ 11:19

  18. Vll. hat unser Dr. c&p Guttenberg ja eine abgewandelte Form des SCIGens verwendet?

    Hab schon öfter mal Berichte wie diesen hier gelesen:

    http://www.aerzteblatt.de/nachrichten/36979/Reingelegt_Peer-Review-Journal_akzeptierte_Nonsense-Manuskript.htm

    Comment by stachel — 20.02, 2011 @ 11:50

  19. Ich freue mich darauf demnächst von etwaigen Leichen in den Kellern auch anderer Politiker, anderer Parteien zu lesen.
    Und wem gebührt der Vorwurf? Dem/der, der/die wissentlich oder unwissentlich probiert oder dem/der, der/die schlecht danach prüft?
    Unterstellt, dass diese Milch tatsächlich verschüttet wurde, so ist sie aber inzwischen nur noch Käse, der nicht mehr viel weiter fliesst.
    Auch meine ich bestimmte Anforderungen immer als persönliche Voraussetzung für die Aufnahme einer Tätigkeit in unserer „politischen Interessenvertretung“ als notwendig zu sehen. In diesem Sinne wäre ein Verstoß quasi ein Beleg der Leistungsfähigkeit, leider aber auch ein Nachteil bei der Akzeptanz in der Bevölkerung bzw. bei Gegnern.

    Comment by Friesenbeutel — 20.02, 2011 @ 12:57

  20. Man muss den Mann an seinen politischen Erfolgen messen, nicht an ein paar falsch gesetzten Anführungszeichen, darum:
    Uneingeschränkte Solidarität mit Dr. zu Guttenberg!

    Comment by Feliks Dzerzhinsky — 20.02, 2011 @ 15:21

  21. Bekenntnis:

    1. Ich bin kein politischer „Freund“ von Herrn z.G.
    2. Was aber hier alles an moralischen Morast (infolge unzulässiger Ebenevermengung)hinsichtlich Plagiat geschrieben wird, erschreckt!

    3. Losgelöst von der konkreten Causa: unreflektierte Wiedergabe eines überkommen wissenschaftlichen ex-lege nicht existenten Plagiatsverständisses (mit Ausnahme des Urheberrechtes) erschrecken mich abermals. Keiner setzt sich fachlich, sachlich und in einem Mehrebenensystem mit des Thema auseinander. Was hier für ein Muff unter den Altaren hervorkommt, ist abstrus und schockierend. Es erinnert mich an die Hexenprozesse und die Mc Carthy-Ära. Diese perverse Ereiferung, was denn alles wissenschaftlich ist und nicht….Ich erspare mir Kant zu zitieren….
    Vor allem eines fehlt hier völlig. Verstand vor Verhetzung (auch wenn diese scheinbar in Sachlichkeit gekleidet ist).

    Fazit: Ein Plädoyer für den Menschen z. Gutenberg (von einem politischen „Klassenfeind“)

    Comment by Tristan — 20.02, 2011 @ 19:39

  22. Kant ist immer gut. ;-) Vor allen Dingen, wenn es wie hier auch um Intransparenz und Lüge geht.

    Comment by Stadler — 20.02, 2011 @ 20:15

  23. @Alex: War das in diesem Fall ein Kriterium für die Wahl des Studienortes?

    Comment by Werner — 20.02, 2011 @ 20:26

  24. Egal was die nächsten Wochen passieren wird, es wird ein Erdbeben auslösen: Wenn Googleberg den Dr. behält, kann man die gesamte Forschungs- und Lehrtätigkeit einstellen, weil niemand mehr selbst denken braucht, sondern alle sich zum kopieren berufen fühlen dürfen. Wenn anderenfalls Guttenplag den Dr. wider Erwarten doch aberkannt bekommt, dann steht die aktuelle Bundesregierung und die Union vor einem Scherbenhaufen: Ihr größter Hoffnungsträger ist ein kleiner mieser Abkupferer, der die Errungenschaften von Jahrhunderten Geistesgeschichte in den Dreck zieht. Die Vermengung des Politikers mit dem Wissenschaftler Guttenberg führt dazu, dass man aneinander vorbeiredet. Aber Oliver García von DeLegibus hat es gut auf den Punkt gebracht: Wenn man Guttenberg als ganze Person als einziges Plagiat begreift, kommt man der Sache wohl am nächsten. Von daher ist es dann doch wieder egal, ob man ihn als Politiker oder Wissenschaftler meint.

    Comment by fernetpunker — 21.02, 2011 @ 06:51

  25. http://blog.delegibus.com/2011/02/18/guttenberg-der-ganze-mann-eine-falschung/

    Comment by fernetpunker — 21.02, 2011 @ 06:53

  26. @20 Welche Erfolge sollen das denn bitte sein?

    Und nur mal so, normalerweise bekommt man für so ne Arbeit nicht mal nen Bachelor (zumindest in Jura), geschweige denn was anderes.

    Comment by step21 — 21.02, 2011 @ 10:07

  27. Wunderbarer Artikel. Die Bundesregierung darf kein rechtsfreier Raum sein! Raubkopierminister sind Verbrecher!
    Ich hoffe doch sehr, dass die Plagiierten den Dr. strg. c. Guttenberg auf Urheberrechtsverletzung verklagen. Vielleicht sieht er sich dann mal der Rhetorik seiner Partei ausgesetzt.

    Es ist natürlich faszinierend zu beobachten wie auch hier im Kommentarbereich die Fans dieses überführten Betrügers und damit letzten ehrlichen Politikers :) in völliger Unkenntnis des Wissenschaftsbetriebes diese „Kleinigkeit“ verteidigen.

    Der Mann hat sich einen Doktortitel erschlichen und Steuergelder missbraucht. Auf gut 65% der Seiten seiner Arbeit hat er a) keine Fußnoten gesetzt b)keine Anführungszeichen gesetzt c) die Zitate als eigene Argumente präsentiert d) die Zitate verändert ohne das wie üblich kenntlich zu machen e)eine Sonderformatierung für Zitate vergessen. Absolut schmerzhaft für jeden Wissenschaftler ist aber f) Der hat TAGESPRESSE zitiert. Wenn man sowas macht, kriegt man die Arbeit in jedem Proseminar um die Ohren gehauen.

    Comment by Johannes — 21.02, 2011 @ 10:16

  28. Dieser Vorfall passt zu diesem Blender und Täuscher. Sehr wahrscheinlich hat er eine hübsche Summe an einen Ghostwriter bezahlt, denn so dämlich ist selbst KTG nicht, dass er gleich die ersten Seiten kopiert. Allerdings hätte er sich schon die Mühe (nicht gleich 7 mühevolle Jahre in Kleinarbeit)machen müssen, dieses Plagiat zu prüfen.

    Auch wenn dieser Betrug schon schlimm genug ist und ihn als Blender, Täuscher und Lügner entlarvt, so habe ich noch viel größere Bedenken bei folgendem Dossier über ihn:

    http://www.zeitgeist-online.de/exklusivonline/dossiers-und-analysen/230-das-guttenberg-dossier-teil-1.html

    http://www.zeitgeist-online.de/exklusivonline/dossiers-und-analysen/632-das-guttenberg-dossier-teil-2.html

    Comment by Sophokles — 21.02, 2011 @ 11:47

  29. Habe direkt an den Präsidenten der Uni Bayreuth gemailt, dass die Uni an ihren wissenschaftlichen Ruf denken soll, wenn sie entscheidet. Nach Lage der schon jetzt bekannten unumstößlichen Plagiatnachweise und auf der Grundlage der dortigen Promotionsordnung müßte zwingend die Aberkennung des Doktortitels erfolgen.

    Comment by H. Siggelkow — 21.02, 2011 @ 11:51

  30. @Mark (Kommentar #15):
    „Darum bezweifle ich, das die Uni Bayreuth sich trauen wird Guttenberg den Doktortitel zu entziehen.“
    Ich setze dagegen :). Allerdings leider nicht, weil ich deiner Argumentation nicht zustimme. Im Gegenteil, angesichts der Sachlage kann man begründet anzweifeln, ob überhaupt „summa cum laude“ tatsächlich für diese Arbeit vergeben wurde (und nicht etwa deswegen, weil Guttenberg aus einer reichen Adelsfamilie stammt und CSU-Politiker ist). Wenn man so jemandem den Doktorgrad verwehrt, kann das für Prof und Uni negative Folgen haben.

    Der Plagiatsvorwurf ist aber mittlerweile so eindeutig (siehe Medienberichte und GuttenplagWiki, nen Student würde für so was selbst bei ner studentischen Hausarbeit wohl von der Uni fliegen) und die Dummdreistigkeit so offensichtlich, dass der Uni Bayreuth angesichts der starken Öffentlichkeitsbeachtung dieses Themas eigentlich nichts Anderes übrig bleibt.

    Wenn der Doktorgrad erteilt bleibt, dann hat diese Farce hingegen endgültig die Grenze zum Lacher überschritten. Das wäre ja quasi ein offizielles Eingeständnis, dass es für Jemanden mit entsprechenden „Elite“-Beziehungen geradezu unmöglich ist, keinen Doktortitel zu erhalten.

    Comment by Floch — 21.02, 2011 @ 16:55

  31. Sehr schöner Artikel. Ich bin sehr gespannt, wie die Uni reagiert. An der hängt es ja jetzt. Vieler Orts laufen Wetten, dass der Herr den Titel behält – I hope not.

    btw und Weil es immer wieder an diversen Stellen hoch kommt und auch hier in Kommentar Nr.11:

    Strafbarkeit des Herren Plagiator wegen Meineides gibt es hier nicht.

    Zum einen wie korrekt bemerkt wurde, weil kein Eid iSv 154 I StGB abgegeben wurde.

    Zum anderen aber, weil die Universität keine zuständige Stelle iSv § 154 I StGB ist, mithin kein Eid abgegeben werden konnte. Das sind primär Richter, vgl § 161a I 3 StPO. Nicht aber eine Universität (fyi: Eine falsche Aussage bei Vernehmung durch Polizei erfüllt den Straftatbestand ebenfalls nicht).

    Die Aussagendelikte sollen nicht die Wahrheit schützen, sondern die Justiz. Daher gilt also ich kann schriftlich Lügen so viel ich mag. Solange das nicht vor Gericht passiert bleibt das jedenfalls nach §§ 153 ff StGB straflos.

    „Falsche“ Aussage ist das nächste Thema. Die Dissertation selbst ist das nicht. Höchstens eben die Versicherung, er habe es selbst verfasst.

    just my two cents
    Sollte ich mich irren bitte um entsprechende Hinweise! Ich lerne gerne dazu ;)

    Comment by mayleen — 21.02, 2011 @ 18:23

  32. :?
    Ist mein voriger Kommentar zur Strafbarkeit der Sache verschwunden?

    Comment by mayleen — 21.02, 2011 @ 19:16

  33. @mayleen, es ist hier allenfalls §§ 156, 161 StGB einschlägig, weil kein Eid, sondern allenfalls eine falsche Erklärung an Eides statt vorliegen könnte. Warum eine Universität allerdings keine „Behörde“ in dem Sinne dieser Vorschriften sein soll, erschließt sich mir nicht. Dann muss hier gesetzgeberisch gehandelt werden. Es kann nicht sein, dass hier ein „Betrug“ ausscheidet, nur weil kein Vermögen geschädigt wurde. Die Wissenschaft steht ebenfalls unter dem Schutz der Verfassung (Art. 5 III GG). Es bleibt hier darüberhinaus noch bei der Strafbarkeit nach Urheberrecht (§§ 106 ff. UrhG). Ein Strafantrag der Plagiierten dürfte entbehrlich sein wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung (§ 109 UrhG). Strafanzeige wurde erstattet.

    Comment by fernetpunker — 21.02, 2011 @ 20:56

  34. @mayleen: Also hier ist er zu sehen und ich habe ihn auch nicht gelöscht

    Comment by Stadler — 21.02, 2011 @ 21:05

  35. @33
    Die Universität ist deswegen keine Zuständige stelle iSd. Normen, weil der Normzweck primär der Schutz der Justiz ist. Nicht mehr und nicht weniger.
    Nach meinem Kenntnisstand gibt es hier wenige Ausnahmen. Die Universität bzw. speziell das Promotionsverfahren bildet hier keine solche.
    (Anm.: Wieso auch? Die Uni hat ein starkes eigenes Interesse in diesen Fällen durchzugreifen. Tut sie es nicht kann man sich in ein paar Jahren mit einem Doktortitel der Uni Bayreuth wohl nur in der Toilette runter spülen)

    Betrug iSd. § 263 StGB scheidet in der Tat aus, weil kein Vermögen geschädigt wurde – das nennt sich nicht umsonst Vermögensdelikt ;)

    Art. 5 III mag vielleicht dazu hergenommen werden auf Seiten des Gesetzgebers (sehr gewagt!) eine Schutzpflicht zu bejahen. Jemanden daraus zu bestrafen geht sicherlich nicht (und das ist auch gut so, weil die Norm viel zu unbestimmt ist für Strafe).

    Ich bezog mich oben explizit ja nur auf die § 153 ff. StGB – UrhG war gar nicht mein Thema. Grundsätzlich dürfte das stimmen, nur dass das öffentliche Interesse oft so eine subjektive Sache ist ;)
    [Das weiß ich gar nicht: Ist das in diesen Fällen Sache der Staatsanwaltschaft, ob sie öffentliches Interesse annimmt und damit ermittelt?]

    @34
    Das war wohl mal wieder eines dieser seltsamen Browser-Erlebnisse. Hier mit dem guten Debian und Firefox klappt alles.
    Vorhin sah ich den Post aus welchen Gründen auch immer nicht. Insoweit sorry für den Spam.

    Comment by mayleen — 21.02, 2011 @ 21:26

  36. Betrug war auch in Anführungszeichen gesetzt! Es kann nicht nur Sache der Universität sein, hier zu sanktionieren, auch die Gesellschaft hat ein Interesse, dass der Wissenschaftsbetrieb funktioniert und Fehlverhalten bestraft wird, offenbar reicht die Abschreckung ja nicht mehr, deshalb mein Beitrag, dass hier gesetzgeberisch gehandelt werden muss!

    Comment by fernetpunker — 21.02, 2011 @ 21:45

  37. Zu dem Thema passt auch ganz gut dieser Artikel hier, der da noch näher auf die Legitimation für Urheberrecht und der Verschärfung des Immaterialgüterrechts eingeht.
    http://www.heise.de/tp/blogs/10/149297

    Comment by Frank — 21.02, 2011 @ 23:33

  38. KT ist ein durch und durch berechnender Mensch. Erst dachte er nach einem Blick in die Promotionsordnung seiner Uni, dass sie ihm die Täuschungsabsicht nicht nachgewiesen werden würde, und dass er davon kommen würde – mit Doktortitel, Amt und Würden. Der Druck im Internet durch u. a. Guttenplag-Wiki hat dann aber wohl am Wochenende zu einem Umdenken geführt. Jetzt will er nicht mehr die Entscheidung seiner Uni abwarten, sondern versucht der Aberkennung seines Doktors durch einen dauerhaften „Verzicht“ zuvorzukommen. Ist dies rechtlich überhaupt möglich und vorgesehen?

    Comment by fernetpunker — 22.02, 2011 @ 00:54

  39. @35, Normzweck hin oder her. Vom Wortlaut her ist es jedenfalls keineswegs ausgeschlossen, dass eine Universität eine „Behörde“ iSd § 156 StGB sein kann. Immerhin gilt nach der Legaldefinition des § 11 Abs. 1 Nr. 7 StGB, dass eine Behörde AUCH ein Gericht sein kann und nicht NUR ein Gericht. Es ist vom reinen Gesetzeswortlaut also erstmal nicht ausgeschlossen, dass eine Uni, die Verwaltungsakte verschickt (Ex-/Immatrikulation) und eigene Finanzen erhebt (Studiengebühren/Semestergebühren) keine Behörde iSd §§ 156, 11 I Nr. 7 StGB sein soll.

    Comment by fernetpunker — 22.02, 2011 @ 08:25

  40. Ich kann nur sagen der böse Guttenberg, klaut Infos bei anderen, soll er sich doch wie andere Wissenschaftler auch bei verschiedenen Quellen bedienen und klauen und so letztlich das selbe tun nur eben öffentlich. Da versteh einer die Wissenschaft

    Comment by Vanessa — 22.02, 2011 @ 10:09

  41. Omnes vulnerant ultima necat!

    So bitter es ist, Guttenberg hat einen unnötigen leichtsinnigen Fehler gemacht. Am Ende stolpert er über seine eigene zum Markenzeichen erhobenen ministerialen Eitelkeit.Die in dem Artikel angeführten Gründe sind sicherlich stichhaltig, soweit es um den juristischen Gehalt geht. Letztlich ist Guttenberg wie wir alle aber mehr oder minder das Produkt einer über lange Jahre auf Blendertum angelegten Gesellschaft und Wirtschaft. Die Finanz- und Bankenkrise, eine auf Pump angelegte Wirtschaft, hochglanzpolierte Assessments, Bewerbergespräche, die bereits für Praktikantenstelle teils absolviert werden müssen – am Ende führt dies zu Erscheinungen wie die des inzwischen wahrhaft unrühmlichen Guttenberg. Das ärgerliche ist, dass vermutlich in der Öffentlichkeit einmal wieder kleben bleiben wird: Da schau her, einer von diesen Großkopferten, und noch dazu ein „von“. Die müssen es ja besonders nötig haben. Guttenberg hat in der Tat nicht so gehandelt, dass es der Haltung eines Freiherrn entspricht. Aber wie heißt es doch richtig: Echter Adel spricht aus dem Herzen und muss sich im Grunde erst einmal verdient werden. In diesem Sinne hat Guttenberg für die Öffentlichkeit wohl versagt. Die Frage ist, wie es die sehen, deren oberster Dienstvorgesetzter er als Verteidigungsminister ist.
    Wie auch immer: Adel schützt vor Eitelkeit nicht, über diese ist er gestolpert – sehr schade.

    Christoph Georg Baron v. Gallera
    (In diesem Fall scheint mir abweichend von meiner sonst üblichen Regel die volle Nennung meines Namens angebracht zu sein.)

    Comment by Christoph v. Gallera aka mittelhesse — 22.02, 2011 @ 12:09

  42. Es gibt in Deutschland keinen Adel mehr:

    http://blog.delegibus.com/2011/02/21/rechtszweifel-wegen-akademischen-grads-und-adelsbezeichnung/

    Comment by fernetpunker — 22.02, 2011 @ 20:31

  43. Der Fall von Guttenberg zeigt wieder einmal, auf was es in einer hypersozialen Welt von höheren Primaten wirklich geht: nicht um Wissenschaft oder Bücher, sondern um Führung, Führung, Führung, Führer.

    Gadafis Sturz zeigt auch wieder einmal, dass alle Bücher letztlich nie funktionieren können (Gaddafis grünes Buch) — bis auf Facebook und Fuckbook, natürlich.

    Comment by asdf — 22.02, 2011 @ 22:11

  44. @fernetpunker (#42)

    Es gibt in Deutschland keinen Adel mehr

    … ausgenommen „Prinz Poldi“ und „Kaiser Franz“! ;-)

    @Topic:
    Grundsätzlich geht mir dieses Thema eigentlich (!) am Arsch vorbei, denn in Berlin werden die Posten m.M.n. sowieso quasi hin- und her „vererbt“. Und da unter Politikern ein „Ehrenwort“, „Eid“, „Schwur“ etc. sowieso nicht viel an Bedeutung hat, kommt es m.E. auch gar nicht sonderlich auf den einen Wortbruch mehr an.
    Was ich mich persönlich in dem Zusammenhang allerdings doch frage ist folgendes: Wenn „unser“ Kriegsminister schon selbst im Bezug auf seine Doktorarbeit „gravierende, handwerkliche Fehler“ einräumt, welche ihm scheinbar über’s Wochenende plötzlich aufgefallen sind (wie lange hatte er daran geschrieben? 7 Jahre, oder so…!?), dann ist das in meinen Augen gleichzeitig auch eine ziemliche Ohrfeige für seinen Doktorvater respektive Uni. Oder sehe ich das zu streng / falsch? Ganz schön kess der Herr Minister, oder!?
    Naja, im Grunde ist es doch sowieso egal, ob und wenn welchen akademischen Grad jemand in Berlin trägt oder wie bzw. worin promoviert wurde. Die haben doch allesamt keine Ahnung von dem worüber sie gerade sprechen und mischen sich zudem auch noch überall ungefragt ein. Ich darf in dem Zusammenhang an die „Zensursula“ erinnern, die seinerzeit -als Familienministerin (!)- quasi im Alleingang das Internet sperren wollte! Laut Wikipedia war das Thema ihrer Dissertation übrigens wie folgt:
    „C-reaktives Protein als diagnostischer Parameter zur Erfassung eines Amnioninfektionssyndroms bei vorzeitigem Blasensprung und therapeutischem Entspannungsbad in der Geburtsvorbereitung“.
    So, so… Mit diesem „Fachwissen“ hatte sie seinerzeit übrigens sämtliche Expertenmeinungen einfach so vom Tisch gefegt.

    Übrigens, nebenbei: Wenn Guttenberg zu dem „Blödsinn“ (O-Ton) in seiner Doktorarbeit doch angeblich nach wie vor steht, weshalb verzichtet er dann auf das Tragen des Doktortitels? Sorry, aber entweder er steht dazu oder er steht nicht dazu! Für mich ist sein Verhalten in dem Punkt ziemlich albern! Das aber nur als persönliche Meinung!

    Abschließend bitte noch schnell ein Zitat von Helge Schneider:
    Die Welt ist krank und der Arzt hat frei!“

    In diesem Sinne, Baxter
    ________________________________
    P.S.: Mir persönlich fällt übrigens spontan auch nichts ein, weshalb der Herr Guttenberg überhaupt allgemein gesehen so „toll“ sein soll!? Für mich sind die Minister in Berlin, um das Volk zu vertreten und nicht um eine besonders gute Show abzuliefern! Erst die Pflicht – dann die Kür. Denn meines Wissens nach sind „unsere“ Soldaten nach wie vor unnütz in Afghanistan und die Abschaffung der Wehrpflicht ebnet doch nur den Weg zur ohnehin bereits lang geplanten „Militärmacht Europa“!
    Da juckt es mich persönlich offen gesagt auch nicht, was beispielsweise seine Ehefrau Stephie so treibt -> Sack Reis, umfallen, China!
    Schön reden können die schließlich (fast) alle!
    Taten sind mir persönlich jedenfalls wichtiger!

    Comment by Baxter — 23.02, 2011 @ 02:24

  45. Wie auch immer die Promotionskommission der Uni Bayreuth im Fall zu Guttenberg entscheiden wird, ich wage mal folgende Prognose: Über kurz oder lang wird eine mehr oder weniger seriöse Einrichtung ihm wegen dieser oder jener Verdienste die Ehrendoktorwürde verleihen. Damit wäre der scheinbare Makel getilgt, er könnte wieder ganz offiziell den Titel führen (sogar h.c.) und die doktorlose Zeit als Episode abtun. Das gebrochene Ehrenwort, die schwerwiegenden Rechtsverletzungen sowie die ethischen Dimensionen interessieren dann noch weniger als jetzt.

    Comment by Eric — 23.02, 2011 @ 10:22

  46. Hier ist der jüngste Fall, den Trittin in seiner Rede in der heutigen Aktuellen Stunde zum Plagiatsvorwurf gegen zu Guttenberg ansprach, bei dem 90 Tagessätze Geldstrafe verhängt wurden: http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/gestern-kasper-heute-guttenberg/

    Wie gesagt: Wenn das hier mit zu Guttenberg keine strafrechtlichen Konsequenzen zeitigte, dann wäre hier legislativ zu handeln, aber es ginge wohl auch ohne neue Strafgesetze, wie obiger Fall zeigt.

    Comment by fernetpunker — 23.02, 2011 @ 20:43

  47. Ich habe mir erlaubt, Ihren Beitrag zu verlinken: http://www.wordup.de/public-relations-muenchen/zum-fall-frhr-zu-guttenberg/

    Comment by Achim von Michel — 25.02, 2011 @ 00:54

  48. Auch ich war so frei, diesen Artikel in meinem Blog zu verlinken: http://dervolckmann.wordpress.com/2011/02/26/der-doktor-so/

    @Baxter:“P.S.: Mir persönlich fällt übrigens spontan auch nichts ein, weshalb der Herr Guttenberg überhaupt allgemein gesehen so “toll” sein soll!? Für mich sind die Minister in Berlin, um das Volk zu vertreten und nicht um eine besonders gute Show abzuliefern!“

    Das hat bereits der Soziologe Richard Sennett 1977 in „Verfall und Ende des öffentlichen Lebens. Die Tyrannei der Intimität“ sehr gut festgestellt:

    „Der charismatische Führer von heute beseitigt jede Distanz zwischen seinen eigenen Empfindungen und Impulsen und denen seines Publikums, und indem er die Aufmerksamkeit seiner Anhänger auf seine Motivationen lenkt, lenkt er sie davon ab, ihn an seinen Taten zu messen. […] Es ist ein Merkmal von Unzivilisierheit, wenn eine Gesellschaft ihren Bürgern das Gefühl vermittelt, ein Politiker sei glaubwürdig, weil er seine eigenen Motivationen zu dramatisieren vermag. Dann wird Politik zur Verführung.“ (Sennett 1977, S. 464)

    Comment by Jens Volckmann — 26.02, 2011 @ 20:52

  49. Hier noch der Original-Kommentar der Uni Bayreuth zur Blüte des zu Guttenberg, direkt aus der Pressemitteilung vom 11.5.2011 kopiert und eingefügt.
    Braucht er jetzt einen guten Anwalt, heißt, Strafverteidiger ? Oder gleich 2 ? Oder 3 ?

    „Die Kommission, die die Doktorarbeit von Herrn zu Guttenberg in den vergangenen knapp drei Monaten geprüft hat, kommt darin zu dem Ergebnis, dass der Vorwurf eines vorsätzlichen wissenschaftlichen
    Fehlverhaltens berechtigt ist. Wörtlich heißt es: „Nach eingehender Würdigung der gegen seine Dissertationsschrift erhobenen Vorwürfe
    stellt die Kommission fest, dass Herr Freiherr zu Guttenberg die Standards guter wissenschaftlicher Praxis evident grob verletzt und hierbei vorsätzlich getäuscht hat.“

    Geschädigt sind immerhin die CSU ( als Arbeitsgeber ), der Bundestag ( entgangene Lizenzeinnahmen ), die Universität Bayreuth ( Wegfall weiterer potentieller Spendengelder ), die Sponsoren Guttenbergs
    ( Fehlinvestition ), nicht zu reden von den vielleicht 100 oder 50, who knows, Autoren, die keine Vergütung erhalten haben, der Steuerzahler ( als Nicht-Doktor wäre er wohl nicht zum Bundesminister befördert worden), und irgendwie der Wähler.

    Da bin ich gespannt.

    Comment by Arne Rathjen, Rechtsanwalt — 25.05, 2011 @ 16:08

  50. Dauern die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Guttenberg noch an? Das Votum der Universität Bayreuth ließ jedenfalls an Eindeutigkeit nichts zu wünschen übrig. Ende September soll es soweit sein: http://www.bz-berlin.de/aktuell/deutschland/guttenberg-ab-ins-3-mio-haus-in-den-usa-article1268571.html

    Comment by fernetpunker — 27.09, 2011 @ 06:33

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    Comment by Indira — 5.03, 2015 @ 19:19

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