Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

20.1.11

Keine sachliche Diskussion über Vorratsdatenspeicherung

Der Bayerische Datenschutzbeauftragte weist in einer lesenswerten Pressemitteilung darauf hin, dass, abgesehen von der Schilderung plakativer Einzelfälle, bislang noch kein konkreter Nachweis für die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung erbracht worden sei und, dass aussagekräftige Unterlagen, die die Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung angeblich untermauern könnten, als Verschlusssache eingestuft werden.

Der Landesdatenschutzbeauftragte Petri wirft den Befürwortern der Vorratsdatenspeicherung vor, sie würden pauschal und gebetsmühlenartig nur Allgemeinplätzen wiederholen. Eine in dieser Deutlichkeit erfreuliche Ansage in Richtung der Innenpolitiker der Union, wie ich meine.

posted by Stadler at 13:47  

7.1.11

Juristische Verbände bewerten Vorratsdatenspeicherung unterschiedlich

Die Neue Richtervereinigung spricht sich in einer aktuellen Pressemitteilung gegen eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung aus und versucht damit Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger den Rücken zu stärken.

Der deutlich mitgliederstärkere Deutsche Richterbund hatte sich im Dezember allerdings für eine rasche gesetzliche Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen. Demgegenüber plädiert der Deutsche Anwaltverein für eine Evaluierung der EU-Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung und lehnt gleichzeitig eine verdachtslose Speicherung, wie sie bislang vorgesehen war, ab.

Dass die politische Diskussion zum Thema wieder zunimmt, zeigt auch der neuerliche, wenig überraschende Vorstoß der CSU für eine anlasslose Speicherung von TK-Daten auf Vorrat.

posted by Stadler at 13:27  

28.12.10

Das Vorgehen der GEMA offenbart Mängel des Urheberrechts

Die GEMA hat tausende Kindergärten und Kindertagesstätten angeschrieben und dazu aufgefordert, Lizenzverträge abzuschließen und zwar dafür, dass Liedtexte aus aktuellen Textbüchern kopiert und an die Kinder verteilt werden. Die Mitarbeiter der Einrichtungen sollen nach dem Willen der GEMA zudem jeden einzelnen Liedtext notieren, wie SPON berichtet.

Das Bundesfamilienminsterium meldete sich zugleich zu Wort und meinte, ein Rahmenvertrag, wie er für Schulen schon besteht, sei der richtige Lösungsansatz. Leider, so das Ministerium, habe der Bund aber nicht die Möglichkeit, selbst aktiv zu werden, da die Kitas in die Zuständigkeit der Länder fallen.

Dem muss widersprochen werden. Der richtige Lösungsansatz besteht nicht im Abschluss von Rahmenverträgen, sondern in einer Änderung des Urheberrechts. Und hierfür ist der Bund natürlich zuständig. Der Fall zeigt nämlich sehr deutlich, dass die Schrankenbestimmungen des geltenden Urheberrechtsgesetzes in diesem Bereich völlig unzureichend sind. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. Es wäre geboten, Vervielfältigungen, die in Einrichtungen der Erziehung und Bildung angefertigt werden und auch diesem Zweck dienen, durch eine Ausweitung der gesetzlichen Schrankenbestimmungen ganz allgemein für zulässig zu erklären. Derzeit ist in § 53 Abs. 3 S. 2 und Abs. 4 UrhG noch das Gegenteil geregelt.

Dass der Bereich der Bildung und Erziehung nicht behindert wird, ist eine Anforderung, die ein zeitgemäßes und sachgerechtes Urheberrecht im Interesse der Allgemeinheit zu erfüllen hat. Leider wird aber gerade beim Urheberrecht den Forderungen der Lobbyisten zumeist Vorrang vor dem Gemeinwohl eingeräumt.

Die Bundesregierung sollte nicht zum Abschluss von Verträgen raten, sondern vielmehr auf eine Änderung des UrhG hinwirken, die gewährleistet, dass Rechteinhaber und Verwertungsgesellschaften künftig nicht mehr die Möglichkeit haben, Bildung und Erziehung zu behindern.

posted by Stadler at 18:27  

23.12.10

Im Gleichschritt gegen die Freiheitsrechte

Vielerorts wird derzeit beklagt, dass die EU bzw. die EU-Kommission zum demokratiefeindlichen neuen Mediengesetz in Ungarn schweigt.

Das sollte allerdings niemanden wirklich überraschen, wenn man bedenkt, dass die Organe der EU gemeinsam die Vorratsdatenspeicherung und das Swift-Abkommen durchgesetzt haben und die Kommission derzeit einen Richtlinienentwurf propagiert, der das Instrument der Netzsperren enthält.

Der Abbau der Bürgerrechte wird sowohl in Brüssel als auch in den Mitgliedsstaaten betrieben. Auch wenn Italien, Ungarn und Großbritannien insoweit im negativen Sinne besonders hervorstechen, ist auch hierzulande seit mehr als zehn Jahren eine Entwicklung im Gange, die auf eine sukzessive Beschränkung der Bürgerrechte abzielt.

Man muss also insgesamt den Eindruck haben, dass die EU-Kommission und die Regierungen einzelner Mitgliedsstaaten, wie derzeit Ungarn, im Gleichschritt gegen die Freiheitsrechte marschieren. Dass die EU nicht wirklich lautstark gegen Ungarn protestiert, fügt sich in das Gesamtbild.

posted by Stadler at 12:01  

20.12.10

Steht Wikileaks in der Tradition Kants?

In der aktuellen Ausgabe der ZEIT – der Beitrag ist jetzt endlich auch online – erläutert Julian Nida-Rümelin, dass die radikale Publizität, für die Wikileaks steht, die Voraussetzung für den „demokratischen Frieden“ sei. Der Autor beruft sich dabei auf Immanuel Kant und dessen Werk „Zum Ewigen Frieden“.

Wenn Kant in seinem Werk von lichtscheuer Politik einerseits und der Publizität, ohne die es keine Gerechtigkeit gibt, andererseits spricht, erkennt man in der Tat, dass die Idee Wikileaks der Tradition der Aufklärung verpflichtet ist und die aktuelle Haltung der US-Regierung ihr entgegen steht. Die Ausführungen Kants zur Publizität stellen eine instruktive Lektüre dar.

posted by Stadler at 15:45  

16.12.10

Der einzige Kandidat

Der Posten des Präsidenten der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien (BLM), der bisher von Wolf-Dieter Ring bekleidet wurde, wird neu besetzt. Einziger Kandidat ist Siegfried Schneider, derzeit Chef der Bayerischen Staatskanzlei und ein getreuter CSU-Parteisoldat. Ungeachtet dessen, ist Siegfried Schneider, der in Bayern auch schon Kultusminister war, bislang nicht unbedingt als Medienpolitiker in Erscheinung getreten.

Der sog. Medienrat, der den Präsidenten wählt, hat nach dem Gesetz die Interessen der Allgemeinheit zu wahren und für Ausgewogenheit zu sorgen.

Jetzt könnte man schon auf die Idee kommen, dass es im Interesse der Allgemeinheit wäre, einen anerkannten Experten für dieses Amt vorzuschlagen, der nicht unbedingt unmittelbar aus der Staatsregierung auf den Präsidentensessel wechselt. Weit gefehlt! Die Mehrheit der Medienräte unterstützt die Kandidatur Schneiders. Nach sachlichen Kriterien dafür wird man lange suchen. Der Medienrat besteht übrigens aus Vertretern der gesellschaftlich relevanten Gruppen, wie es so schön heißt. Und das sind Gewerkschaften, Kirchen und verschiedene Verbände. Man darf gespannt sein, wie lange hier die alten verfilzten Strukturen noch Bestand haben. Vermutlich noch eine ganze Weile, so wie es aussieht.

Die Entscheidung hat durchaus auch über Bayern hinaus Bedeutung, denn der jetzige Präsident der BLM ist auch Vorsitzender der sog. Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die wiederum für die Einhaltung des JMStV zuständig ist. Da auch die KJM-Stabsstelle in München angesiedelt ist, dürfte Schneider wohl auch dieses Amt erben.

posted by Stadler at 17:53  

10.12.10

Kippt der JMStV noch?

Das Berliner Abgeordenetenhaus hat gestern mit ihrer rot-roten Mehrheit dem umstrittenen Jugendmedienschutzstaatsvertrag zugestimmt und das, obwohl sich die Linken eigentlich gegen den  Staatsvertrag ausgesprochen hatten. Aber man wollte, wie es hieß, Klaus Wowereit nicht beschädigen, der dem Staatsvertrag auf der Ministerpräsidentenkonferenz bereits zugestimmt hatte. Nach demselben Strickmuster agieren Grüne, SPD, FDP und Linke in den meisten Landesparlamenten. Dort wo sie in der Opposition sind, lehnen sie den JMStV zumeist ab, in den Ländern, in denen sie in der Regierungsverantwortung sind, stimmen sie zu. Insoweit ist die Haltung der Union wenigstens noch konsequent.

Eine kleine Überraschung gab es in Schleswig-Holstein, denn dort wurde der JMStV im federführenden Innen- und Rechtsausschuss abgelehnt. Hintergrund war der, dass offenbar ein Abgeordeneter der CDU vor der Abstimmung den Raum verlassen hatte und deshalb keine Mehrheit mehr gegeben war. Dass dasselbe bei der Abstimmung im Plenum ebenfalls passiert, muss allerdings als unwahrscheinlich gelten.

Was wir hier erleben, ist ein parteipolitisches Kasperletheater, in dem sich Fraktionszwänge immer wieder gegen die Sachargumente durchsetzen.

Meine gesammelten Blobeiträge zum Thema JMStV finden Sie hier.

posted by Stadler at 12:00  

7.12.10

Geheimnisverrat durch Wikileaks?

In der aufgeregten Diskusssion um Wikileaks und um die Festnahme seines (Mit-)Gründer Assange werden derzeit zu viele Dinge in einen Topf geworfen. Der Haftbefehl gegen Assenge beruht auf dem Vorwurf der Vergewaltigung, den die schwedische Justiz erhebt. Ob dies in Zusammenhang mit der Tätigkeit von Wikileaks steht und der Tatvorwurf politisch motiviert ist, wissen wir nicht, auch wenn es verlockend erscheint, einen solchen Zusammenhang anzunehmen.

Davon zu trennen ist der Druck auf Wikileaks, der vor dem Hintergrund speziell der jüngsten Veröffentlichungen der Plattform zu sehen ist und unmittelbar oder mittelbar von der US-Regierung ausgeht. Vor allen Dingen amerikanische Unternehmen (Amazon, PayPal, Master-Card, VISA) und Provider beenden gerade ihre Vertragsbeziehungen zu Wikileaks, ob in vorauseilendem Gehorsam oder aufgrund politischen Drucks. Dem steht aber auch eine erhebliche Welle der Solidarität gegenüber, vor allem der Netzgemeinde.

Die vielen Mirror-Sites haben die Frage aufgeworfen, ob man den Content von Wikileaks eigentlich spiegeln darf und was die Host-Provider davon halten. Hierzu werden mittlerweile die unterschiedlichsten Ansichten vertreten. Um beurteilen zu können, ob die Veröffentlichungen von Wikileaks strafbar oder rechtswidrig sind, müsste man im Grunde jedes einzelne Dokument prüfen und anschließend noch die Frage stellen, auf Grundlage welcher Rechtsordnung man die Beurteilung vornimmt.

Die Veröffentlichung der Dokumente, die ich bislang gesehen habe, sind nach meiner Einschätzung jedenfalls nicht als Geheimnisverrat i.S.v. §§ 94 ff. StGB strafbar, was ich vor einiger Zeit bereits anhand der Frage erörtert habe, ob man auf Dokumente bei Wikileaks verlinken darf. Es kann außerdem keinen Zweifel daran geben, dass das Spiegeln der Inhalte von Wikileaks grundsätzlich in den Schutzbereich von Art. 5 GG fällt und deshalb jeder Vorwurf einer Rechtsverletzung auch im Lichte der Bedeutung des Grundrechts zu bewerten ist.

Wenn Provider wie Hetzner jetzt auf ihre AGB verweisen und insbesondere darauf, dass danach die Veröffentlichung von rechtsverletzendem Content nicht möglich ist, dann läuft das auf einen Zirkelschluss hinaus. Denn es müsste zuerst festgestellt werden, dass der Content von Wikileaks rechtswidrig bzw. rechtsverletzend im Sinne des deutschen Rechts ist. Und gerade das ist vielfach nicht der Fall.

Man muss sich aber auch weiterhin die Frage stellen, ob sich Wikileaks nicht schon sehr weit von seiner ursprünglichen Idee entfernt bzw. in Widerspruch zu ihr gesetzt hat. Schließlich haben fast alle Mitstreiter Wikileaks in den letzten Monaten den Rücken gekehrt, weil sie die Marschrichtung von Assange nicht mehr mittragen wollten.

Angesichts der aktuellen Vorgehensweise der US-Regierung bin ich dennoch der Meinung, dass man Wikileaks unterstützen sollte. Denn es geht nicht um Assange, sondern um Transparenz und Informationsfreiheit. In einem älteren Blogbeitrag habe ich Initiativen wie Wikileaks als das neue „Sturmgeschütz der Demokratie“ bezeichnet. Das gilt für die Idee hinter Wikileaks nach wie vor uneingeschränkt.

posted by Stadler at 18:17  

30.11.10

Der Überbringer der schlechten Nachricht

Ich habe lange überlegt, ob ich etwas dazu bloggen soll, wie Medien und Politik mit den aktuellen Enthüllungen von Wikileaks umgehen. Man könnte sich mit der Geltungssucht des Egomanen Julian Assenge befassen, aber angesichts der Reaktionen, die man hierzulande hört,  ist man schon fast wieder geneigt, Assenge zu verteidigen. Weil manche Statements aber keiner Kommentierung mehr bedürfen, beschränke ich mich auf ein Zitat von Carl von Ossietzky, mit dem eigentlich alles gesagt ist:

In Deutschland gilt derjenige als viel gefährlicher, der auf den Schmutz hinweist, als der, der ihn gemacht hat.

posted by Stadler at 12:49  

27.11.10

Staatsminister Neumann und seine seltsamen Thesen zum Urheberrecht

Kulturstaatsminister Bernd Neumann hat auf der Website der Bundesregierung ein 12-Punkte-Papier zum Urheberrecht veröffentlicht.

Neumann fordert darin u.a. eine Fortentwicklung der Providerhaftung und die Schaffung weitergehender Prüf- und sonstiger Pflichten für Provider. Dies steht in einem gewissen Widerspruch zur geltenden Rechtslage. Nach der E-Commerce-Richtlinie und dem TMG treffen die Internet-Service-Provider nämlich grundsätzlich keine Prüf- und Überwachungspflichten.

Außerdem spricht sich Neumann auch für die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseerzeugnisse aus. Neumann scheint, wie viele andere auch, immer noch nicht erkannt zu haben, dass diese Forderung nicht im Interesse der Autoren ist und letztlich auf eine gebührenfinanzierte Presse hinausläuft.

Wer einerseits den Urheber in den Mittelpunkt stellen will, anderseits aber der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht das Wort redet, gibt zu erkennen, dass er die Zusammenhänge nicht durchdrungen hat und unreflektiert Forderungen der Lobbyisten wiederkäut.

Solche Positionsbestimmungen, die immerhin als offizielle Verlautbarung der Bundesregierung daherkommen, machen deutlich, dass der Weg hin zu einem Urheberrecht das zeitgemäß alle denkbaren Interessen in einen möglichst fairen Ausgleich bringt, noch sehr weit ist.

posted by Stadler at 21:48  
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