Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.12.10

Kippt der JMStV noch?

Das Berliner Abgeordenetenhaus hat gestern mit ihrer rot-roten Mehrheit dem umstrittenen Jugendmedienschutzstaatsvertrag zugestimmt und das, obwohl sich die Linken eigentlich gegen den  Staatsvertrag ausgesprochen hatten. Aber man wollte, wie es hieß, Klaus Wowereit nicht beschädigen, der dem Staatsvertrag auf der Ministerpräsidentenkonferenz bereits zugestimmt hatte. Nach demselben Strickmuster agieren Grüne, SPD, FDP und Linke in den meisten Landesparlamenten. Dort wo sie in der Opposition sind, lehnen sie den JMStV zumeist ab, in den Ländern, in denen sie in der Regierungsverantwortung sind, stimmen sie zu. Insoweit ist die Haltung der Union wenigstens noch konsequent.

Eine kleine Überraschung gab es in Schleswig-Holstein, denn dort wurde der JMStV im federführenden Innen- und Rechtsausschuss abgelehnt. Hintergrund war der, dass offenbar ein Abgeordeneter der CDU vor der Abstimmung den Raum verlassen hatte und deshalb keine Mehrheit mehr gegeben war. Dass dasselbe bei der Abstimmung im Plenum ebenfalls passiert, muss allerdings als unwahrscheinlich gelten.

Was wir hier erleben, ist ein parteipolitisches Kasperletheater, in dem sich Fraktionszwänge immer wieder gegen die Sachargumente durchsetzen.

Meine gesammelten Blobeiträge zum Thema JMStV finden Sie hier.

posted by Stadler at 12:00  

5 Comments

  1. Die Haltung der Union ist auch nicht ganz konsequent, in Berlin hat sie geschlossen dagegen gestimmt,um Wowereit zu ärgern. Kurioses Kasperletheater. Man hätte auch über die Größe von Blauwalen abstimmen können, um Inhalte gehts hier schon lange nicht mehr, nur noch um „Revierverhalten“.

    Comment by JK — 10.12, 2010 @ 12:19

  2. „Was wir hier erleben, ist ein parteipolitisches Kasperletheater, in dem sich Fraktionszwänge immer wieder gegen die Sachargumente durchsetzen.“

    Tja, wo ist das was Neues?

    Comment by Christian — 10.12, 2010 @ 12:34

  3. Ich finden den Artikel 38 Absatz 1 des Grundgesetzes immer wieder toll:
    Die Abgeordneten des deutschen Bundestages […] sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

    Ähnliches gilt ja auch für die Landesparlamente.
    Das mit den Fraktionszwängen steht an dieser Stelle nicht drin. Oder habe ich das überlesen?
    Vielleicht sollte man die entsprechenden Absätze ändern in …sind nur den Lobbyisten und parlamentarischen Sachzwängen unterworfen.

    Comment by Jens — 10.12, 2010 @ 12:57

  4. @3

    Da wäre ich sehr dafür

    Comment by Christian — 10.12, 2010 @ 13:20

  5. Die Artikel hier zum Thema JMStV sind bisher immer erste Klasse und waren mit meine Lieblingsartikel zu diesem Thema von daher jetzt auch mal ein längst überfälliges Lob an dieser Stelle.

    Schade fand ich diesmal, dass die Überschrift ein wenig irreführend war, da hätte ich mir doch ein wenig mehr positive Berichterstattung zu diesem traurigen Thema gewünscht.

    Comment by Moe — 11.12, 2010 @ 11:38

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