Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

16.11.11

Was der (bayerische) Verfassungsschutz so treibt

Während sich gerade zeigt, dass die Sehschärfe der Verfassungsschutzbehörden auf dem rechten Auge zu wünschen übrig lässt, wird gegen vermeintlich linksextreme Organisationen selbst dann vorgegangen, wenn die Rechtswidrigkeit dieses Tuns schon mehrfach gerichtlich festgestellt worden ist.

Ein gutes Beispiel dafür bildet die mittlerweile regelmäßige Nennung des Vereins “a.i.d.a.” (Antifaschistische Informations-, Dokumentations- und Archivstelle München e.V.) als linksextremistische Gruppierung im jährlichen bayerischen Verfassungsschutzbericht. Und das obwohl a.i.d.a. regelmäßig ausgezeichnet wird, wie z.B. erst kürzlich mit dem Josef-Felder-Preis der bayerischen SPD. Die Begründungen, die der Verfassungsschutz für seine Einschätzung liefert, sind z.T. wirklich haarsträubend.

Die Nennung von a.i.d.a. im Verfassungsschutzbericht 2008 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof im vergangenen Jahr deshalb auch kassiert und fand gleichzeitig deutliche Worte in Richtung der Verfassungsschützer und des Innenministeriums.

Das hält das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz allerdings nicht davon ab, dasselbe Spielchen in jedem Jahr von vorne zu beginnen. Was die Nennung von a.i.d.a. im Verfassungsschutzbericht 2010 angeht, wurde die Behörde vom Verwaltungsgericht München jetzt erneut zu einer Schwärzung verpflichtet, allerdings nicht gänzlich. Gut möglich, dass der VGH wieder die vollständige Streichung des Vereins aus dem Verfassungsschutzbericht anordnet.

 

posted by Stadler at 21:25  

8 Comments

  1. hier erhebt sich der berechtigte Verdacht das wohl doch die viele schwarze Schafe der Justiz
    braun angehaucht sind , um somit gem . Verfassung rechtsstaatswidrig zu schädigen und zu täuschen . Zu Lasten der Steuerzahler .

    Comment by norbert huth — 16.11, 2011 @ 21:52

  2. es ist jedes mal erstaunlich welchen schwachfug ich als steuerzahler finanzieren muss

    Comment by Rolf — 16.11, 2011 @ 22:06

  3. Ich als Steuerzahler, Bürger dieses Landes und Mensch mit Gerechtigkeitssinn fordere die sofortige Abschaffung aller Verfassungsschutzbehörden und Verfolgung aller rechtswidrigen Verfassungsschutzmitarbeiter und Innenminister.

    Comment by Frank Schenk — 16.11, 2011 @ 22:25

  4. …sich rechtswidrig verhaltenden…

    Comment by Frank Schenk — 16.11, 2011 @ 22:25

  5. Ob a.i.d.a. vielleicht Schadenersatz für entgangene Spenden einfordern kann? Oder für seelische Verletzung?

    Comment by Oliver Lehmann — 16.11, 2011 @ 22:28

  6. Würde da nicht auch üble Nachrede in Betracht kommen, zumal bei jahrelanger Wiederholung?

    Bei der freien Auslegung des Rechts in Bayern wird solch ein Unterfangen aber wohl schon vom Anfang an zum Scheitern verurteilt sein.

    Comment by Jens Tautenhahn — 16.11, 2011 @ 23:05

  7. @6 Ich könnte mir da schon, beim ersten Nachdenken einen Anspruch aus §824 I BGB vorstellen

    Comment by Luke — 17.11, 2011 @ 08:09

  8. Scheint statt fehlender Sehschärfe eher eine bewusst falsche Blickrichtung zu sein…

    Comment by Zelle1 — 17.11, 2011 @ 13:24

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