Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

7.2.11

Verfassungsschutz und Verfassungsbruch

Es sind Meldungen wie diese, die mich gelegentlich daran zweifeln lassen, ob wir hier tatsächlich in einem Rechtsstaat leben. Der linke Jurist und Bürgerrechtler Rolf Gössner wurde 40 Jahre lang vom Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet. Zu Unrecht, wie das Verwaltungsgericht Köln jetzt entschieden hat.

Konkrete Belege für verfassungsfeindliche Aktivitäten haben wohl nie vorgelegen, aber der Verfassungsschutz meinte, dass gerade der Umstand, dass Gössner nicht Mitglied verfassungswidriger Organisationen war, ihn besonders verdächtig gemacht hat.

Weshalb man in diesem Land diejenigen, die die Verfassung schon nahezu systematisch brechen, als Verfassungsschützer bezeichnet, hat sich mir ohnehin nie wirklich erschlossen.

Auf der Website des BfV heißt es, dass drei Viertel der Bürger von der Notwendigkeit der Institution Verfassungsschutz überzeugt sind. Zu diesen Bürgern gehöre ich nicht (mehr), nachdem der Erkenntnisgewinn den die Verfassungsschutzbehörden liefern, äußerst gering ist, gleichzeitig aber offenbar systematisch Methoden angewandt werden, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Wer das nicht glaubt, sollte sich zum Beispiel mal näher mit den Gründen für das Scheitern des NPD-Verbotsverfahrens oder dem Fall A.I.D.A. befassen.

Selbst wenn das für manche platt klingen mag, aber auch als Steuerzahler habe ich wenig Lust, Behörden zu finanzieren, die konsequent rechtsstaatliche Grundsätze missachten und damit eine Art Staat im Staat bilden.

posted by Stadler at 20:09  

6.2.11

Merkel über Facebook und Twitter

Angela Merkel hat auf der Münchener Sicherheitskonferenz folgende, verblüffende Aussage getroffen:

“Und dass man Facebook und Twitter überall auf der Welt hat, dass es zunehmend schwer wird, das zu sperren, ob es in China ist, in Ägypten, in Tunesien oder sonstwo auf der Welt, das ist auch ein kleines bisschen unser Verdienst.”

Sollte die Kanzlerin mit “wir” Deutschland oder die westliche Welt gemeint haben, dann ist zunächst festzuhalten, dass “wir” u.a. mit Blick auf die arabischen Staaten jahrzehntelang nicht an unsere eigenen Werte geglaubt haben und stattdessen, im Interesse einer vermeintlichen Stabilität, Diktatoren hofiert wurden.

Mit den freien Kommunikationsstrukturen im Netz verhält es sich ähnlich. Trotz anderslautender Lippenbekenntnisse setzt man auch dort im Interesse einer vermeintlichen Sicherheit auf Restriktion anstatt auf Freiheit.

Ich würde Angela Merkel zu gerne beim Wort nehmen. Wenn sie tatsächlich einen Beitrag zu offenen und freien Kommunikationsstrukturen leisten will, dann sollte sie dafür sorgen, dass das Zugangserschwerungsgesetz aufgehoben wird und die Diskussion über Netzsperren europaweit endet. Auch mit einer Vorratsdatenspeicherung, die alle Bürger zunächst unter Generalverdacht stellt,  müsste dann Schluss gemacht werden.

posted by Stadler at 20:18  

20.1.11

Schafft Ungarn auch noch seine Verfassung ab?

Was das umstrittene ungarische Mediengesetz angeht, hatte ich bisher nicht die Zeit, um mich mit den Details des umfassenden Gesetzeswerks zu befassen und war mir nicht so ganz sicher, ob die These, Ungarn würde die Pressefreiheit abschaffen, nicht vielleicht doch etwas übertrieben ist.

Das was man jetzt beim Kollegen Steinbeis – der üblicherweise nicht zur Dramatisierung neigt – allerdings lesen kann, klingt wirklich bedrohlich. Denn in Ungarn ist offenbar eine Verfassungsänderung geplant, gegen die das Mediengesetz möglicherweise nur Kinderkram war.

Bitte unbedingt lesen: Verfassungs-Barbarei in Budapest

posted by Stadler at 19:33  

20.1.11

Geheimverträge zwischen Staat und Unternehmen

Das Deutschlandradio Kultur hat gestern unter dem Titel “Unsichtbare Politik” einen interessanten Beitrag gesendet, der als MP3 und in Textform online ist. Ausgangspunkt ist die Privatisierung von staatlichen Einrichtungen, die zwangsläufig mit dem Abschluss einer Vielzahl von Verträgen einher geht, die oft genug als geheimhaltungsbedürftig eingestuft werden und damit der Öffentlichkeit vorenthalten bleiben. Ähnliches erlebt man ganz allgemein, wenn der Staat Verträge mit Unternehmen schließt. In diesen Fällen werden vertraglich oftmals Verschwiegenheitsklauseln vereinbart, die nicht zuletzt dem Zweck dienen, kritischen Fragen von Medien und Bürgern auszuweichen.

Staatliches Handeln wird dadurch der Kontrolle durch Parlamente und Gemeinderäte entzogen und nebenbei auch der Kontrolle durch eine kritische Öffentlichkeit. Und dies obwohl in vielen Fällen zweifellos ein erhebliches Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit besteht. Die Vereinbarung solcher vertraglicher Verschwiegenheitspflichten muss deshalb durchaus als demokratiegefährdend angesehen werden kann. Dies gilt umso mehr, als dass im öffentlichen Recht grundsätzlich ein Verbot der Flucht ins Privatrecht dergestalt besteht, dass der Staat sich öffentlich-rechtlicher Bindungen und Pflichten nicht dadurch entledigen kann, dass er privatrechtliche Gestaltungsformen wählt.

Wie das Beispiel Stuttgart21 zeigt, reagiert eine kritische Öffentlichkeit in zunehmendem Maße sensibel auf eine Politik, die den Bürger nicht ausreichend informiert. Der Gesetzgeber sollte sich deshalb überlegen, in diesen Bereichen einen eindeutigen Rahmen vorzugeben und Transparenzpflichten gesetzlich zu normieren.

posted by Stadler at 11:52  

4.1.11

Ist YouTube Fernsehen?

Nach Medienberichten will man in Italien Videoportale wie YouTube dem Rundfunk gleichsetzen. Hierfür ist in der “Videocracy”Italien offenbar noch nicht einmal ein Gesetz erforderlich, es genügt vielmehr eine Verfügung der dortigen Regulierungsbehörde.

Allerdings gilt auch in Italien die E-Commerce-Richtlinie, die zugunsten von Anbietern von Diensten der Informationsgesellschaft Haftungsprivilegierungen schafft. Der EuGH hatte erst kürzlich entschieden, dass Google bzw- der Dienst Google AdWords als ein Dienst der Informationsgesellschaft zu qualifizieren ist, weshalb wenig Zweifel daran bestehen kann, dass auch YouTube der Vorschrift des Art. 14 ECRL für das Hosting unterliegt und sich zudem auch darauf berufen kann, dass Diensten der Informationsgesellschaft keine allgemeinen Kontroll- und Überwachungspflichten auferlegt werden dürfen (Art. 15 Abs. 1 ECRL).

Online-Dienste dürfen also gerade nicht wie Rundfunk reguliert werden. Die italienische Gleichsetzung von eigenem, journalistisch-redaktionellen Inhalten und User-Generated-Content, der von einem Plattformbetreiber nur gehostet wird, verstößt gegen europäisches Recht.

Es geht auch in Italien, ähnlich wie in Ungarn, um eine verstärkte staatliche Medienkontrolle, die sich zensurähnlicher Instrumente bedient.

Es würde mich nicht wundern, wenn Google YouTube Italien jetzt schließt. Allein, das wäre das falsche Signal gegenüber einem rechtswidrigen staatlichen Handeln.

posted by Stadler at 16:42  

23.12.10

Im Gleichschritt gegen die Freiheitsrechte

Vielerorts wird derzeit beklagt, dass die EU bzw. die EU-Kommission zum demokratiefeindlichen neuen Mediengesetz in Ungarn schweigt.

Das sollte allerdings niemanden wirklich überraschen, wenn man bedenkt, dass die Organe der EU gemeinsam die Vorratsdatenspeicherung und das Swift-Abkommen durchgesetzt haben und die Kommission derzeit einen Richtlinienentwurf propagiert, der das Instrument der Netzsperren enthält.

Der Abbau der Bürgerrechte wird sowohl in Brüssel als auch in den Mitgliedsstaaten betrieben. Auch wenn Italien, Ungarn und Großbritannien insoweit im negativen Sinne besonders hervorstechen, ist auch hierzulande seit mehr als zehn Jahren eine Entwicklung im Gange, die auf eine sukzessive Beschränkung der Bürgerrechte abzielt.

Man muss also insgesamt den Eindruck haben, dass die EU-Kommission und die Regierungen einzelner Mitgliedsstaaten, wie derzeit Ungarn, im Gleichschritt gegen die Freiheitsrechte marschieren. Dass die EU nicht wirklich lautstark gegen Ungarn protestiert, fügt sich in das Gesamtbild.

posted by Stadler at 12:01  

20.12.10

Steht Wikileaks in der Tradition Kants?

In der aktuellen Ausgabe der ZEIT – der Beitrag ist jetzt endlich auch online – erläutert Julian Nida-Rümelin, dass die radikale Publizität, für die Wikileaks steht, die Voraussetzung für den “demokratischen Frieden” sei. Der Autor beruft sich dabei auf Immanuel Kant und dessen Werk “Zum Ewigen Frieden”.

Wenn Kant in seinem Werk von lichtscheuer Politik einerseits und der Publizität, ohne die es keine Gerechtigkeit gibt, andererseits spricht, erkennt man in der Tat, dass die Idee Wikileaks der Tradition der Aufklärung verpflichtet ist und die aktuelle Haltung der US-Regierung ihr entgegen steht. Die Ausführungen Kants zur Publizität stellen eine instruktive Lektüre dar.

posted by Stadler at 15:45  

22.9.10

FAZ: in dubio pro reo entfaltet eine fatale Wirkung

Daran, dass im Zusammenhang mit der Frage, welche Mittel zur Bekämpfung kinderpornografischer Inhalte im Internet eingesetzt werden können, häufig unsachlich und ausschließlich emotional diskutiert wird, hat man sich fast gewöhnt. Warum der wieder lauter werdende Ruf nach Netzsperren sachlich falsch ist, hat Christian Wöhrl in einem kurzen aber prägnanten Blobeitrag nochmals sehr gut erklärt.

Die Frankfurter Allgemeine Zeitung, die als eine der guten und seriösen Zeitungen gilt, schafft es in dieser Debatte einen neuen Höhepunkt zu markieren. Ihr Autor Daniel Deckers versteigt sich in dem Kommentar “Das Kindeswohl am Herzen” zu folgender Aussage:

Auch das strafrechtliche Prinzip “Im Zweifel für den Angeklagten” entfaltet auf diesem Deliktsfeld nach wie vor eine fatale Wirkung.

Ob der Autor wohl weiß, was er damit in Frage stellt? Es ist nichts weniger als der Rechtsstaat. Der Grundsatz “in dubio pro reo”  (im Zweifel für den Angeklagten) gehört zu denjenigen Rechtsgrundsätzen, die den Rechtsstaat vom Unrechtsstaat unterscheiden. Er ist ein Synonym für das faire, rechtsstaatliche Strafverfahren. Wer dieses Prinzip zur Disposition stellt, stellt damit den demokratischen Rechtsstaat in Frage.

Die FAZ muss sich daher Gedanken darüber machen, ob sie es wirklich dulden will, dass in ihrer Zeitung derartiges Gedankengut zum Besten gegeben wird.

Update: Jens Ferner hat zu dem Thema jetzt ebenfalls gebloggt

posted by Stadler at 14:49  

10.9.10

Die neue Macht der Bürger

In der aktuellen Ausgabe der ZEIT (Nr. 37, 9.9.2010, S. 1) schreibt Susanne Gaschke, immerhin auf der Titelseite, die Grundstimmung bei den Bürgern sei heute defätistisch, weil der Bürger das Gefühl habe, politisch nichts ändern zu können. Demgegenüber sei die politische Grundstimmung in den achtziger Jahren die gewesen, “Ich bin unzufrieden, aber ich kann etwas tun”.

Mein Wahrnehmung steht der von Frau Gaschke diametral entgegen. Objektiv betrachtet bewegt der Bürger heute weit mehr als vor 25 Jahren und ich denke, vielen Menschen ist dies auch bewusst. Das Nichtrauchergesetz in Bayern, die Schulreform in Hamburg, Stuttgart 21 oder die neue Bürgerbewegung aus dem Netz, die bei den Themen Vorratsdatenspeicherung und Netzsperren einiges bewegt hat, sind Ausdruck eines neuen politischen Selbstbewusstseins der Bürger. Bürgerbewegungen werden mittlerweile ernst genommen, während sie vor 20 Jahren noch aus einer Haltung der Arroganz der Macht heraus belächelt worden sind. Die Politik hat dies längst erkannt und begegnet der neuen Bürgermacht mit einer Mischung aus Hilflosigkeit und Respekt.

Der Bürger hat heute wesentlich mehr Einfluss und er setzt ihn auch ein. Die Politik wurde bisher nur von Lobbyisten und Berufspolitikern bestimmt. Nun kommt eine dritte Gruppe hinzu, der Bürger. Und das beunruhigt diejenigen Politiker, die darauf vertraut haben, dass es immer so weiter geht wie bisher.

posted by Stadler at 08:00  

3.9.10

Von Abgeordneten und dressierten Meerschweinchen

Der Bundestagsabgeordnete der Linken und frühere BGH-Richter Wolfgang Neskovic hat nach einem Bericht von “Daten-Speicherung.de” auf einer Vortragsveranstaltung folgende beachtliche Aussage getroffen:

„Würde man den Bundestag mit dressierten Meerschweinchen besetzen, würde er ebenso effektiv arbeiten. Viele Abgeordnete sind nicht dumm, aber furchtbar dressiert. Wir funktionieren oft nur noch.“

Das bestätigt meine Einschätzung, dass wir seit längerer Zeit eine Krise der parlamentarischen Demokratie miterleben. Gewählte Abgeordnete werden zu bloßen Abnickern degradiert, weil sie eingekeilt sind zwischen dem Fraktionszwang auf der einen Seite und dem Mangel an Fachwissen zu fast allen relevanten Fragen auf der anderen Seite und dazu ständig von Lobbyisten bearbeitet werden, die ihrerseits versuchen, eine einseitige Sicht der Dinge als vernünftig darzustellen. Die tatsächlichen Entscheidungen werden in diesem Land sowie in Europa deshalb faktisch kaum noch von den demokratisch gewählten Volksvertretern getroffen. Sie nicken nur noch unreflektiert das ab, was ihnen nicht (unmittelbar) demokratisch legitimierte Kreise und Gruppen vorsetzen.

posted by Stadler at 13:01  
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