Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

6.3.12

Facebook verstößt gegen deutsches Recht

Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 06.03.2012 (Az.: 16 O 551/10) entschieden, dass der FriendFinder von Facebook sowie Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen des sozialen Netzwerks gegen deutsches Recht verstoßen. Das geht aus einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bundesverband hervor, die die Klage gegen Facebook angestrengt hat. Auch das Landgericht Berlin hat mittlerweile eine Pressemitteilung veröffentlicht.

Damit ist zudem klargestellt, dass das Landgericht Berlin einen Gerichtsstand in Deutschland sowie die Anwendbarkeit des deutschen Rechts bejaht hat.

Interessant wird die Frage sein, wie Facebook auf die Entscheidung reagiert und wo und wie das Urteil notfalls vollstreckt werden soll. Vermutlich wird Facebook aber zunächst Berufung zum Kammergericht einlegen.

Update:
Der Kollege Carsten Ulbricht hat sich noch etwas ausführlicher mit dem Fall beschäftigt und vertritt u.a. die Ansicht, dass Facebook das Urteil, sollte es rechtskräftig werden, nicht einfach ignorieren kann. Das Urteil wird von der vzbv sicherlich mit den Mitteln des Ordnungsgeldes und ggf. der Ordnungshaft vollstreckt werden, sollte sich Facebook nicht an den Urteilsspruch halten. Auch wenn ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 EUR für ein Unternehmen wie Facebook zunächst noch keine sehr große Keule sein dürfte, wäre eine Ordnungshaft gegen den Geschäftsführer / Vorstand von Facebook Ireland dann aber doch eine interessante Sache.

posted by Stadler at 17:06  

10 Comments

  1. Wird Zeit, dass diesem Big-Brother-Verein das Handwerk gelegt wird. Ich fürchte aber, dass das nicht über das deutsche Datenschutzrecht gelingen wird.

    Comment by DVD — 6.03, 2012 @ 18:24

  2. War die irische Ltd. oder die Hamburger Bude die Beklagte? Wenn das so weiter geht, werden SIE sich noch über den Atlantik zurückziehen. *schnief*

    Comment by Wohlinformiertekreise — 6.03, 2012 @ 18:58

  3. Glaube das Vollstrecken wird das Problem.. seit wann interessieren sich US Unternehmen für deutsches Recht ? Vorallen wenn die hier in DE oder in der EU nur eine „außenstelle“ haben…

    Comment by christian — 6.03, 2012 @ 19:22

  4. Ich glaube, Facebook wird es sehr lange hinausziehen wollen und im Zweifel das Urteil einfach ignorieren.

    Es geht immerhin um Kernfunktionen, die sicher nicht einfach mal so geändert werden können und zudem das Kerngeschäft betreffen. Wenn die Struktur nicht gegeben ist um den deutschen Gesetzen gerecht zu werden, wird es eng.

    Aber vermutlich finden sich genug Regierungs-Politiker, die das dann nicht so eng sehen und notfalls die deutschen Gesetze ändern oder eine Selbstregulierung in Aussicht stellen.

    Comment by Frank — 6.03, 2012 @ 20:14

  5. Facebook ist halt einfach mal offline heute morgen. :)

    Comment by Manuel — 7.03, 2012 @ 08:24

  6. Das Träumen von Geldstrafe oder Erzwingungshaft wird die Millionen deutschen Nutzer von Facebook nicht beeindrucken, noch wird es ihnen helfen. Nach wie vor mangelt es an politischer Gestaltung. Wir haben beim Bericht des BfDI zum Bundestrojaner gesehen, dass es weder eine Sau juckt in deutschen Behörden, ob Gesetze gebrochen werden, noch dass die Politik dort Gesetzestreue wünscht. Die Datenschützer werden im Gegenteil dort zum Mittäter, in dem sie die gefundenen Schweinereien vertuschen wollen durch Geheimhaltung: die grünen Fundamentalisten Schaar und Weichert versagen da einfach.

    Wichtiger wäre endlich eine globale Diskussion (bei der UN wie bei WTO und WIPO und Genfer Konventionen?), was wir an Datenschutz wollen und was nicht. Wenn der Freundesfinder international keine Begeisterung findet, wird Facebook ihn weglassen. Wenn die Gesichtserkennung keine Begeisterung findet, wird Facebook sie weglassen und nur deutsche Sicherheitsbehörden sie rechtswidrig benutzen (siehe oben).

    Das Pochen auf nationale Gesetze allein oder gar die dümmliche Empfehlung von Weichert, die User sollen sich doch national-soziale Netzwerke nutzen (damit er immer schön sein BDSG anwenden kann, aber die Nutzer sich auf Deutschtümelei beschränken), sind kein Lösung sondern eher retardierendes Moment einer vernünftigen Lösung.

    Der Freundesfinder ist theoretisch eine Win-Win-Situation für Facebook und seine Nutzer. Wenn es aber an Akzeptanz mangelt, muss es vielleicht wieder weg.

    Comment by Jan Dark — 7.03, 2012 @ 10:12

  7. Facebook offline?

    Ich habe das jetzt ein paar Mal gelesen. In Berlin sind die online. Haben sich wieder ein paar regionale Datenschützern mit Websperren durchgesetzt? Hat Weichert für Kiel und Umgebung den Internetdeich hochgezogen? Oder übt die CSU in Bayern für ACTA? Wo ist denn offline?

    Comment by Jan Dark — 7.03, 2012 @ 10:14

  8. Eine Geltendmachung von zumindest Ordnungsgeldern dürfte in Irland mittlerweile weniger ein Problem darstellen:

    Jüngst hatte nämlich der EuGH zur Vollstreckbarerklärung von dt. Ordnungsgeldbeschlüssen nach § 890 ZPO in den Niederlanden entschieden:

    http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?docid=111401&doclang=de&mode=&part=1

    Comment by Advocatus homoculi — 7.03, 2012 @ 16:30

  9. Ich habe Zweifel daran, dass eine Vollstreckung so einfach sein wird. Die GF der Niederlassung in Irland besteht aus Cipora Herman, wohnhaft Los Gatos, California/USA, und Theodore W. Ullyot, wohnhaft Hillsborough, California/USA. Man wird diese beiden daher wohl bitten müssen zum Antritt einer etwa verhängten Ordnungshaft nach Deutschland zu kommen. Ob sie dem Folge leisten werden? Besser könnte es mit dem Zugriff auf Vermögenswerte klappen. Seit 2009 gibt es eine Facebook Germany GmbH in Hamburg.

    Comment by M. Boettcher — 7.03, 2012 @ 18:38

  10. Wenn ich die Meldung richtig verstanden habe, ist (leider) nicht der Freundefinder selbst illegal, sondern nur die Art und Weise, wie er eingebunden wird, und die Kontaktaufnahme von Nutzer durch Facebook, die nicht in Facebook sind. Es ist für den Nutzer nicht klar, was diese Funktion macht.
    Denn sonst beträfe das Urteil ja noch andere Dienste, wie Twitter, Whatsapp, usw. die ebenfalls einen Upload/eine Durchsuchung von Kontaktbüchern ermöglichen.

    Comment by Art4 — 8.03, 2012 @ 11:55

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