Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.9.11

KJM erkennt FSK.online und USK.online an

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat FSK.online und USK.online als neue Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für den Bereich der Telemedien nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) anerkannt.

FSK.online ist ein Ableger der Freiwiligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK), die USK ist die freiwillige Selbstkontrolle der Computerspielewirtschaft. Damit dehnen sich zwei etablierte Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle auch in den Onlinebereich aus.

Wer im Internet entwicklungsbeeinträchtigende oder jugendgefährdende Inhalte anbietet, kann sich den Vorgaben der anerkannten Selbstkontrolleinrichtungen unterwerfen. Für ihn hat das den Vorteil, dass Sanktionen durch die KJM nach § 20 Abs. 5 JMStV zunächst ausgeschlossen sind und sich zuerst die Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle mit den behaupteten Verstößen zu befassen hat. Maßnahmen sind aber auch dann nur zulässig, wenn die Entscheidung der Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums überschreitet.

 

 

posted by Stadler at 16:02  

10.8.11

Erstes Jugendschutzprogramm steht vor behördlicher Anerkennung

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. positiv bewertet, wie es in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag heißt.

Das Konzept entspricht nach Ansicht der KJM grundsätzlich den Anforderungen von § 11 JMStV. Damit steht zum ersten Mal eine Filtersoftware für jugendgefährdende Internet-Inhalte vor der behördlichen Anerkennung.

Die KJM wird das JusProg-Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn das Konzept in den nächsten sechs Monaten auch faktisch umgesetzt wird, sagte der KJM-Vorsitzender Ring.

Update vom 11.08.2011:
Hierzu gibt es eine interessante Anmerkung von Alvar Freude

posted by Stadler at 17:22  

12.7.11

Die Diskussion um den JMStV geht wieder los

Die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) ist bekanntlich Ende des letzten Jahres gescheitert, was u.a. auch mit dem Widerstand der Netzgemeinde zu tun hatte.

Die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) setzt sich in einem neuen Positionspapier erneut und unverändert für den gescheiterten Gesetzesentwurf und insbesondere die Alterskennzeichnung von Websites ein. Offenbar hat man dort nach wie vor nicht erkannt, dass dieser Vorschlag kaum mehrheitsfähig sein dürfte.

Die FSM setzt aber dann noch einen drauf und verlangt, dass die gesetzlich vorgesehene Anerkennung von Jugendschutzprogrammen entfallen muss, um dem System – gemeint ist das Zusammenspiel von Alterskennzeichnung und Filterprogrammen – endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Wörtlich heißt es:

Die Anerkennung des Jugendschutzprogramms als Voraussetzung muss also entfallen, um dem System endlich zum Durchbruch zu verhelfen. Nur so ist mit einer breiten Streuung der Alterskennzeichnung zu rechnen, worauf dann Jugendschutzprogramme effektiv aufsetzen können.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen. Der Jugendmedienschutz – der ohnehin alles andere als effektiv ist – soll dadurch gestärkt werden, dass auch Filterprogramme die keinerlei Nachweis ihrer Tauglichkeit erbracht haben, ausreichend sind, um die jugendschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen.

Das ganze Papier der FSM stellt leider ,und das auch noch eine Spur zu offensichtlich, Lobbyismus zugunsten der Hersteller von Filtersoftware dar.

Wenn ohnehin kein Wirksamkeitsnachweis mehr erbracht werden muss, dann wäre es besser, den JMStV komplett zu streichen und sich auf die Schutzmechanismen zu beschränken, die das Sicherheitsrecht und das Strafrecht bieten. Denn ein gesetzliches Förderprogramm für Software die nicht funktioniert, kann nicht Sinn und Zweck des Jugemdmedienschutzes sein.

Dass es bisher keine anerkannten Jugendschutzprogramme gibt, liegt wohl vor allem daran, dass es keine Software gab, die die qualitativen Anforderungen erfüllt hätte. Wie man hört, gibt es mittlerweile allerdings Anerkennungsanträge und das obwohl das System, das die FSM so vehement verteidigt, gescheitert ist.

Weshalb es für derartige Jugendschutzsoftware überhaupt einer gesetzlichen Regelung bedarf, ist auch einer der Punkte, die zu diskutieren ist.

posted by Stadler at 21:49  

2.7.11

Die Arbeit der Internet-Enquete

Der Online Talk bei Deutschlandradio Wissen hatte heute die Arbeit der Enquete Kommission Internet und digitale Gesellschaft zum Thema. Zu Gast waren die Enquete-Mitglieder Konstantin von Notz (Die Grünen), Jimmy Schulz (FDP), Alvar Freude und der Journalist Daniel Bouhs.

Das Gespräch war interessant zu verfolgen, wenngleich die Aussagen in Bezug auf die inhaltlichen Themen relativ stark an der Oberfläche blieben.

Alvar Freude, der als Sachverständiger der Enquete angehört, bemängelte außerdem, dass das Abstimmungsverhalten in der Kommission zu stark parteipolitisch geprägt sei. Auf Twitter war Freude hierzu vor einigen Tagen noch deutlicher und schrieb:

Schade, dass @padeluun sich der Fraktionsdisziplin beugt und mit CDU/CSU und FDP nicht gegen Netzsperren gestimmt hat. Der Zwischenbericht, den die Enquete vorlegen sollte, ist weitgehend noch nicht abgestimmt.

Hintergrund von Alvar Freudes Unmut war eine Passage aus dem Bericht der Projektgruppe Medienkompetenz, wo auf S.72 ein Ergänzungsantrag der SPD zum Jugendmedienschutz formuliert war, der u.a. auch die Forderung enthielt, im Kontext des Jugendmedienschutzes auf das Instrument der Netzsperren zu verzichten. Die Aufnahme dieses Ergänzungstexts wurde mit den Stimmen von Union und FDP abgelehnt, wobei sich Padeluun der Stimme enthalten hat. Ein Abstimmungsverhalten, das sich aus bürgerrechtlicher Sicht schwer nachvollziehen lässt.

Der angekündigte Zwischenbericht ist bislang noch unvollständig, weil neben der Medienkompetenz noch die Handlungsempfehlungen zu den Themen Urheberrecht, Netzneutralität und Datenschutz fehlen, die in der nächsten Sitzung am 04.07.2011 beschlossen werden sollen.

Die öffentlich am häufigsten genannte Handlungsempfehlung im Bereich der Medienkompetenz ist die Forderung, jeden Schüler der Sekundarstufen I und II (also ab der 5. Klasse) mit einem Notebook auszustatten. Eine Forderung die allenfalls dann sinnvoll erscheint, wenn sichergestellt werden kann, dass das Notebook regelmäßig als Werkzeug im Rahmen des Unterrichts eingesetzt wird, was wiederum auch entsprechend geschulte Lehrer voraussetzt, bzw. eine Veränderung der didaktischen Konzepte verlangt. Nachdem zu meiner Schulzeit bereits der anzuschaffende Taschenrechner von den Schülern bzw. Eltern selbst bezahlt werden musste, dürfte außerdem wenig Hoffnung darauf bestehen, dass die zuständigen Länder die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stellen werden.

Die Handlungsempfehlungen im Bereich der Medienkompetenz empfinde ich weitgehend als ernüchternd.

Auf die Fixierung von Empfehlungen wie

Die Enquete-Kommission regt daher an, dass die Bundesregierung zu regelmäßigen Diskussionsrunden – gegebenenfalls mit der in Gründung befindlichen Stiftung Datenschutz – einlädt und thematische Schwerpunkte für solche medialen und viralen Kampagnen in einem mindestens sechsmonatigen Turnus erörtert

hätte man außerdem besser verzichtet. Für derartige Allgemeinplätze brauchen wir keine Enquete-Kommission.

posted by Stadler at 21:58  

17.5.11

Anerkennung von Jugendschutzprogrammen für das WWW

Bereits die geltende Fassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags enthält eine Regelung zu Jugendschutzfiltern. § 11 JMStV sieht vor, dass die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Jugendschutzprogramme als geeignet anerkennt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Software einen nach Altersstufen differenzierten Zugang ermöglicht. Mit dem Einsatz einer Filtersoftware die diesen Kriterien genügt, kann der Anbieter von sog. entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV – § 11 Abs. 1 JMStV verweist ausdrücklich auf diese Vorschrift – bereits jetzt seine Pflicht zum Jugendschutz erfüllen.

Bislang existiert nach meinem Kenntnisstand aber noch kein einiziges Jugendschutzprogramm, das von der KJM anerkannt worden ist. Die KJM hat jetzt ein Informationspapier veröffentlicht, in dem sie aus Ihrer Sicht die Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzfilterprogrammen für das WWW erläutert.

posted by Stadler at 11:40  

7.3.11

Bedarf die Diskussion über Netzsperren und den JMStV einer Entideologisierung?

In einem Gastbeitrag für Telemedicus plädiert Murad Erdemir für eine Entideologisierung der Debatte um das Internet. Konkret bezieht er sich auf die Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz und den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag. Erdemir ist Justiziar der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien, Mitglied der Juristenkommission der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft (SPIO) und Beirat der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK).

Wer sich sich mit den Themen Netzsperren und Novellierung des JMStV intensiv auseinandergesetzt hat, weiß, dass die (öffentlichen) Debatten in erheblichem Maße unsachlich geführt werden. Wenn man die von Erdemir beklagte Ideologisierung in dem Sinne versteht, dass damit eine Verschleierung der Fakten einhergeht, so muss dieser Vorwurf gerade beim Thema Netzsperren primär in Richtung der politischen Akteure erhoben werden. Für die Diskussion um den Jugendmedienschutz gilt im Grunde nichts anderes, denn die Befürworter des jetzigen Konzepts sind darauf angewiesen, die Schimäre von der Wirksamkeit ihrer Regulierungsansätze aufrecht zu erhalten.

Ich möchte zwei Aspekte aus dem Text Erdemirs herausgreifen um zu verdeutlichen, dass Erdemir Ansätze verfolgt, denen es zu widersprechen gilt. Zum Thema Netzsperren führt Erdemir – keineswegs frei von Ideologie – aus:

„Sollte es zukünftig technisch möglich sein, den Zugang zu kriminellen Inhalten ohne schädliche Nebenwirkungen punktgenau zu unterbinden, dann ist diese Möglichkeit auch zu ergreifen. Spekulationen hinsichtlich eines Missbrauchs unter Verweis zum Beispiel auf chinesische Verhältnisse gehören dagegen zum ideologischen Glutkern der Debatte um Internetsperren. Sie zeugen von unzuträglichem Misstrauen gegenüber unserem Staat und haben vor dem Hintergrund der schutzbedürftigen Rechtsgüter zurückzustehen. Ihnen nachzugeben wäre die Insolvenzeröffnung des Rechtsstaates.“

Was den Verweis auf chinesische Verhältnisse angeht, hat der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags – der wohl kaum im Verdacht steht, übermäßig ideologisch zu argumentieren – formuliert:

„Gerade am Beispiel China zeigt sich, dass Sperrungen durchaus wirksam durchgesetzt werden können, allerdings mit einem erheblichen Aufwand an Kosten, Zeit und Human Resources. Um Sperrungen effektiv handhaben zu können, müsste das Internet ganzheitlich umstrukturiert werden und insbesondere seine ursprüngliche Intention, nämliche die dezentrale Vernetzung von Computern, aufgegeben werden“

Damit ist der Kern des Problems exakt umrissen. Es gibt entweder die Möglichkeit, Maßnahmen zu ergreifen, die praktisch wirkungslos sind, denen aber trotzdem die erhebliche Gefahr der Beeinträchtigung anderer legaler Angebote innewohnt. Oder man verfolgt tatsächlich ein halbwegs effektives Sperr- und Filterkonzept, was allerdings eine Kontrolle und Umstrukturierung des Netzes nach chinesischem Vorbild voraussetzt. Wer vor diesem sachlichen Hintergrund behauptet, der Verweis auf chinesische Verhältnisse würde den ideologischen Glutkern der Debatte um Internetsperren darstellen, hat entweder die sachlich-technischen Zusammenhänge nicht verstanden oder agiert seinerseits ideologisch.

Die Vorstellung einer punktgenauen und effektiven Unterbindung von strafbaren Inhalten durch Access-Provider ist mit den dezentralen Strukturen, die das Wesensmerkmal des Internets darstellen, nicht in Einklang zu bringen und wird es auch künftig nicht sein. Nur wenn man bereit ist, sehr weitgehende technische Eingriffe zu akzeptieren, die allerdings nicht nur das Netz in seiner jetzigen Form, sondern auch den demokratischen Rechtsstaat in Frage stellen, kann man eine halbwegs effiziente Regulierung auf Access-Ebene erreichen.

Das grundlegende Missverständnis besteht in dem Glauben, man könne das Netz mit ähnlichen Mitteln regulieren und kontrollieren wie den Rundfunk. Diese Fehlvorstellung sitzt tief, weil die meisten (Medien-)Politiker einer Generation angehören, die mit Rundfunk und Presse aufgewachen ist. Weil Politiker außerdem immer den Eindruck erwecken wollen zu handeln, werden unsinnige Maßnahmen – auch gegen den Rat der überwiegenden Mehrheit der Experten – als wirksam dargestellt. Denn nichts ist offenbar schlimmer als den Eindruck der Untätigkeit zu erwecken.

Dieses Dilemma kennzeichnet in vielleicht noch stärkerem Maße die Diskussion um den Jugendmedienschutz. Das erkennt Erdemir letztlich zwar auch, gleichwohl wirft er der Netzcommunity folgendes vor:

„Mindestens ebenso unlauter war indes das munter verbreitete Schreckensszenario, ein jeder Blogger müsse auf der Grundlage der Novelle künftig eine Alterskennzeichnung auf seiner Webseite anbringen.“

Das mag man als unlauter, weil in jedem Fall übertrieben und zugespitzt, betrachten. Ebenso unlauter ist es aber, demgegenüber die angeblich uneingeschränkte Freiwilligkeit der geplanten Alterskennzeichnung zu betonen. Denn damit werden die komplexen Zusammenhänge, die zu einem faktischen Kennzeichnungszwang geführt hätten, ausgeblendet. Darüber hinaus sind renommierte Informatiker der Ansicht, dass der  JMStV auch aus technischer Sicht keine tragfähige Grundlage für den Jugendmedienschutz darstellt.

Auch wenn also, wie in allen kontroversen politischen Debatten, Übertreibungen oder ideologische Verengungen erkennbar sind, wird die Debatte um Netzsperren und den JMStV seitens der Netzcommunity nach meiner Beobachtung überwiegend auf sachlicher Ebene geführt. Der grundlegende Dissens hat seine Ursache vielmehr darin, dass die Befürworter des ZugErschwG und des JMStV beharrlich die Fakten ignorieren.

posted by Stadler at 14:47  

25.2.11

Schneider wird Nachfolger von Ring bei der BLM

Erwartungsgemäß hat der sog. Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für Neue Medien auf seiner gestrigen Sitzung Siegfried Schneider zum Nachfolger von Wolf-Dieter Ring als Präsidenten der BLM gewählt.  Schneider, der bislang nicht gerade als herausragender Medienpolitiker galt, wechselt damit direkt von der bayerischen Staatsregierung an die Spitze der BLM. Voraussichtlich wird Schneider auch der Vorsitz der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) zufallen, die u.a. für die Einhaltung des Jugendschutzes im Internet zuständig ist (siehe § 16 JMStV).

Die Entscheidung des Medienrates zeigt sehr deutlich, dass sachliche Kriterien bei der Entscheidung zugunsten Schneiders keine Rolle gespielt haben – andernfalls hätte man der kompetenteren Gegenkandidatin Gabriele Goderbauer-Marchner den Vorzug geben müssen – sondern die Wahl Schneiders allein politisch motiviert ist.

posted by Stadler at 10:54  

15.12.10

Was passiert, wenn NRW den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag tatsächlich ablehnt?

Es sieht mittlwerweile ganz danach aus, als würde der Landtag von Nordrhein-Westfalen die Novellierung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ablehnen, nachdem nunmehr alle im Landtag vertretenen Parteien ihre Zustimmung verweigern wollen. Das halte ich zunächst für eine mittlere politische Sensation und einen Beleg dafür, dass sich mittlerweile aus der Netzgemeinde heraus wirklich etwas bewegen lässt. Speziell der AK Zensur hat damit eindrucksvoll demonstriert, dass es möglich ist, den Lobbyisten Paroli zu bieten und Einfluss auf den politischen Prozess zu nehmen. Natürlich freue ich mich als einer der Mitunterzeichner eines offenen Briefs an die SPD-Fraktion über diesen Erfolg und sehe dies auch als Bestätigung meiner These, dass sich die politischen Spielregeln gerade spürbar verändern.

Wie geht es allerdings weiter, sollte der Landtag von Nordrhein-Westfalen den JMStV morgen tatsächlich ablehnen? Ein Staatsvertrag hat den Charakter eines Landesgesetzes, der in allen Bundesländern gilt, weil alle 16 Landesparlamente diesem Staatsvertrag zugestimmt haben. Stimmt ein Landtag nicht zu, kann der Staatsvertrag nicht in Kraft treten.

Im Falle des JMStV bedeutet das aber, dass die bisherige Fassung des JMStV weiterhin gilt und über die Neufassung neu verhandelt werden muss. Das Ergebnis dieser Neuverhandlungen muss also nicht zwingend einen Fortschritt beinhalten.

Bereits die geltende Fassung des JMStV muss man als verfehlt betrachten. In einem älteren Beitrag hatte ich deshalb schon die Forderung aufgestellt, den Jugendmedienschutz generell auf den Prüfstand zu stellen.

Insgesamt plädiere ich dafür, eine etwas entspanntere Haltung zu dem Thema einzunehmen. Man muss zunächst sehen, dass bereits das Strafrecht Jugendschutz in erheblichem Umfang bewirkt, weil die Verbreitung und Zugänglichmachung von pornografischen, gewaltverherrlichenden und volksverhetzenden Inhalten, insbesondere gegenüber Kindern und Jugendlichen, bereits nach dem StGB verboten ist. Es ist m.E. ausreichend, den Jugendmedienschutz auf diese Verbote zu beschränken.

Es mag zwar weiterhin so sein, dass man bestimmte Inhalte, die die Grenzen zur Strafbarkeit nicht erreichen, dennnoch als für Kinder ungeeignet betrachtet. Hier sind aber vor allen Dingen die Eltern gefragt. Speziell im Bereich der Pornografie und der Gewaltdarstellung ist der deutsche Jugendmedienschutz ohnehin machtlos gegenüber den allermeisten Angeboten, die formal aus dem Ausland kommen. Zumal die Konzepte des JMStV auch in technischer Hinsicht nicht funktionieren.

Auch die Politik sollte sich deshalb stärker mit den tatsächlichen Gegebenheiten beschäftigen und auf Medienerziehung setzen, anstatt auf formelle Verbote, die faktisch ohnehin  leer laufen und allenfalls geeignet sind, inländische Anbieter von nicht einschlägigem Content mit überflüssigen Pflichten zu belasten.

posted by Stadler at 14:29  

14.12.10

Kippt jetzt die CDU den JMStV? (Update)

Im Streit um die Frage ob der Nordrhein-Westfälische Landtag dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zustimmen soll, ereignen sich merkwürdige Dinge. Die Junge Union hat zusammen mit den Jusos und den Jungen Liberalen in einer gemeinsamen Erklärung den Landtag aufgefordert die Novellierung abzulehnen, was erstaunlich genug ist.

Aber am Abend kam dann die Meldung, die das noch toppte. Die Lantagsfraktion der CDU habe sich, so berichtet der WDR, einstimmig dazu entschlossen, die Neufassung des JMStV abzulehnen. Und dies, während sich SPD und Grüne immer noch unschlüssig hin und her winden.

Das ist nun eine Wendung, mit der niemand gerechnet hat, zumal SPD und Grüne bekanntlich keine Mehrheit im Landtag von NRW haben.

Update vom 15.12.2010:
SPD und Grüne scheinen auf die jüngsten Ereignisse zu reagieren und wollen den JMStV im Landtag nunmehr angeblich ebenfalls ablehnen. Für den 15.12.2010, 11 Uhr haben die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen eine gemeinsame Pressekonferenz anberaumt, auf der genau das (angeblich) bekannt gegeben werden soll.

posted by Stadler at 20:40  

12.12.10

JMStV: Alterskennzeichnung funktioniert offenbar auch technisch nicht

Die in der Neufassung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags vorgesehene Alterskennzeichung für Internetinhalte scheint offenbar auch in technischer Hinsicht nicht zu funktionieren. Die Alterskennzeichnung lässt sich auf sehr einfache Art und Weise umgehen, wie Alvar Freude in seinem Blog erläutert.

Das Konzept des JMStV ist also nicht nur in juristischer, sondern auch in technischer Hinsicht unausgegoren. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass die identische Übernahme von Instrumentarien aus dem Jugendschutzgesetz im Netz schlicht nicht funktioniert.

Das deckt sich mit den Ausführungen des Informatikers Prof. Johannnes Federrath in der Ausschussanhörung im  Landtag von Nordrhein-Westfalen am 04.11.2010. Federrath machte dort deutlich, dass der JMStV aus technischer Sicht keine tragfähige Grundlage für den Jugendmedienschutz darstellt. Aber auf Sachverständige geben deutsche (Jugendschutz-)Politiker bekanntlich nicht viel.

posted by Stadler at 21:32  
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