Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.12.10

Die Befürworter des JMStV werden nervös

Die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz hat heute eine Pressemitteilung veröffentlicht, die zur Versachlichung der Diskussion um den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag aufruft. Staatssekretär Martin Stadlmeier (SPD) – der so etwas wie der Vater der Novellierung des JMStV ist – beschwichtigt und u.a. mit der Aussage:

„Wer keine Inhalte anbietet, die für Kinder unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend sind, muss keine Alterskennzeichnung vornehmen“

Diese Rechtsansicht, die derzeit auch Gegenstand kontroverser Diskussionen im Netz ist, halte ich angesichts des Wortlauts und der Systematik der Neuregelung von § 5 JMStV in dieser Form für unzutreffend. Obwohl man natürlich sagen muss, dass die handwerkliche Schwäche der Gesetzesformulierung sicherlich unterschiedliche Auslegungen zulässt.

Deshalb nochmals kurz zur gesetzlichen Konzeption. In § 5 Abs. 1 JMStV sind vier Altersstufen vorgesehen. Die (freiwillige) Alterskennzeichnung ist dann in § 5 Abs. 2 JMStV geregelt. Eine Einschränkung dahingehend, dass eine Alterskennzeichnung erst „ab 16“ geboten ist, enthält das Gesetz nicht. Eine solche Einschränkung wäre auch sinnwidrig, weil man sonst keine vier Altersstufen bräuchte. Gelegentlich habe ich jetzt auch gelesen, dass sich diese Einschränkung aus § 5 Abs. 7 JMStV ergeben würde, was ich ebensowenig nachvollziehen kann. Dort heißt es:

Ist eine entwicklungsbeeinträchtigende Wirkung im Sinne von Absatz 1 nur auf Kinder unter 12 Jahren zu befürchten, erfüllt der Anbieter von Telemedien seine Verpflichtung nach Absatz 1, wenn das Angebot getrennt von für diese Kinder bestimmten Angeboten verbreitet wird oder abrufbar ist

Zum einen hat diese als Trennungsgebot bezeichnete Vorschrift, die es auch bisher schon gab, nicht unmittelbar etwas mit der Frage der Alterskennzeichnung zu tun.  Zum anderen spricht die Vorschrift die Altersgrenze unter 12 Jahren an und nicht diejenige „ab 16“.  Die Vorschrift soll bewirken, dass man seine Pflichten für die Altersstufe unter 12 Jahren schon dadurch erfüllen kann, dass man solche Inhalte nicht mit spezifischen Kinderinhalten, die explizit auf Kinder ausgerichtet sind, vermischt.

Zumindest dann, wenn Inhalte „ab 12“ sind, muss der Anbieter aber entweder eine Alterskennzeichnung , eine Sendezeitbeschränkung oder eine andere effektive technische Maßnahme (AVS) veranlassen. Das ist die m.E. zwingende Folge dieser gesetzlichen Regelung.

Wer sich aber für eine Alterskennzeichnung als Maßnahme entscheidet, muss dann auch die gesamte Palette der Altersstufen berücksichtigen und kann sich nicht darauf beschränken, „ab 16“ zu labeln.

Wenn der Gesetzgeber es anders hätte regeln wollen, wie Staatssekretär Stadelmeier jetzt behauptet, dann wäre der Staatsvertrag auch anders zu formulieren gewesen.

posted by Stadler at 18:07  

19 Comments

  1. “Wer keine Inhalte anbietet, die für Kinder unter 16 Jahren entwicklungsbeeinträchtigend sind, muss keine Alterskennzeichnung vornehmen”

    Zumindest von beamteten Jugendschützern wie einem Staatssekretär sollte man doch wohl erwarten können, daß sie wissen daß es keine ‚Kinder unter 16 Jahren‘ gibt, sondern nur solche unter 14…

    Allein schon diese Formulierung lässt schlimmes für die fachliche und sachliche Qualität des ganzen Vorhabens befürchten.

    Comment by Tom Rohwer — 2.12, 2010 @ 18:21

  2. Wer lesen kann ist klar im Vorteil. Für Inhalte mit der Altersstufe „Ab 12“ ist nur eine Trennung von Kinderangeboten und keine Kennzeichnung notwendig.

    Comment by Paul — 2.12, 2010 @ 18:27

  3. Wie man den Begriff des Kindes auch definieren mag (dies geschieht im Gesetz nicht einheitlich), in jedem Falle gibt es Kinder unter 16 ;-)

    Comment by Stefan — 2.12, 2010 @ 18:27

  4. Kann mir mal irgendjemand erklären, was „entwicklungsbeeinträchtigend“ eigentlich ist? ;-)

    Comment by RA JM — 2.12, 2010 @ 18:41

  5. @ Tom Rower (Nr. 1)

    die EU will zukünftig defninieren, daß alle Personen unter 18 (ACHTZEHN) Jahren als Kinder gelten ….

    Comment by Siegfried Schlosser — 2.12, 2010 @ 18:44

  6. Ich hab Angst, weil ich ein Blog betreibe, wo auch mal das Wort „Möse“ fällt oder eine nackte Brust zu sehen ist. :-(

    Comment by fernetpunker — 2.12, 2010 @ 19:08

  7. Ich kenne 12-Jährige, die mehr Grips haben, als jeder EU-Abgeordnete.

    Comment by Gerd — 2.12, 2010 @ 19:13

  8. Und woher weiß ich als armer kleiner Staatsbürger, der weder eine juristische Ausbildung hat noch mangels eigener Kinder (und eigener Experimente) mit den Einzelheiten der Entwicklung von Kindern vertraut ist, ob das, was ich in mein Blog schreibe, oder was ich auf Fotos zeige, nun für Kinder unter 16 entwicklungsbeeinträchtigend ist?

    Comment by Hadmut Danisch — 2.12, 2010 @ 20:59

  9. Vielleicht sollte man sich – solange es noch möglich ist – darauf konzentrieren den Druck auf die Grünen aus NRW zu erhöhen.

    http://www.youtube.com/watch?v=C0FMBrFna6s

    Obige URL führt zum letzten Video der Grünen aus NRW. Entsprechende Kommentare sind eine Möglichkeit den Grünen zu zeigen dass man solch ein Verhalten nicht tollerieren würde.

    Comment by Andreas — 2.12, 2010 @ 22:20

  10. Ich glaub, das wär die Idee.

    Die! Idee!

    Alle blogs – insbesondere die, die Bezug nehmen auf Rechts-Themen – veröffentlichen nur noch Inhalte, die für unter 12jährige geeignet sind.

    Also wird auch das komplizierteste Urteil des BVerfGerichts so aufbereitet, dass ein 11jähriger es versteht, ohne Schäden davonzutragen. Unter einem „Schaden“ versteh ich auch Dinge wie „Papa, erklär mir das mal, ich versteh das nicht…“.

    Vielleicht kommen dann auch die Politiker auf die Idee, diesen blog zu lesen. Wenn es altersgerecht aufbereitet ist.

    Comment by turtle of doom — 2.12, 2010 @ 23:43

  11. Es gibt auch ganz viele Kinder über 18 Jahre! Wie werden die eigentlich geschützt?
    Mal abgesehen von denjenigen, die in Berlin sitzen /ironie off

    Comment by Stephan — 3.12, 2010 @ 08:41

  12. @Hadmut Danisch: Das ist ja genau das Problem. Laien stufen Inhalte sogar meistens falsch ein, wie ein Experiment des AK Zensur, das von dem Medienpädagogen Jürgen Ertelt begleitet worden ist, belegt.

    Wenn man also die Altserkennzeichnung selbst vornimmt – was nach dem Gesetz möglich ist – dann wird sie oftmals fehlerhaft sein, weshalb man dazu auch nicht ernsthaft raten kann.

    Comment by Stadler — 3.12, 2010 @ 09:41

  13. @Paul:
    In Bezug auf Kinder unter 12 kann man sich als Anbieter mit der besagten Trennung behelfen. Kinder unter 12 = Altersstufe ab 6 Jahren!

    Comment by Stadler — 3.12, 2010 @ 09:59

  14. @stadler nein, nicht so ganz – so wäre dieser beitrag ja auch ab 6 Jahren, dürfte aber in einem Angebot das „ab 12“ beinhaltet steht.

    Das Inhalt muss getrennt sein von Inhalten die sich an Kinder RICHTEN, wie zum Beispiel die Sendung mit der Maus. ;)

    Comment by Benjamin Stöcker — 3.12, 2010 @ 11:13

  15. ich raff das mit dem gesetz nicht und weiß auch nicht was ich machen soll, wenns dann 2011 ist. Dicht machen?

    Comment by Sumit — 3.12, 2010 @ 12:10

  16. @15: warum wird auf Nonsense der Politik eigentlich so häufig mit Resignation reagiert? Wer Angst hat, verlegt sein Angebot ins Ausland und zeigt den Politikern und staatlichen Taugenichtsen wie man ihre Maßnahmen ins Leere laufen lässt. Natürlich darf das Angebot dann keinen Hinweis auf die in DE residierenden Macher enthalten.
    Wer keine Angst hat, lässt es darauf ankommen und macht Wirbel, wenn man ihn unter Berufung auf den JMStV attakiert. Nächstes Jahr werden 6-7 Wahlen durchgeführt. Ständig negative Publicity ist einer leichten Wiederwahl wohl kaum förderlich, dazu sind zuviel Wähler im Web aktiv.
    Wer im Web etabliert ist und/oder einen guten Ruf besitzt, unterlässt die Kennzeichnung, vermutet aber, dass sein Angebot „entwicklungsbeeinträchtigend“ ist und zeigt sich deswegen selbst an. Die Frage ist dann, wann die so lahm gelegte Justiz – eine größere Teilnehmerzahl einmal unterstellt – die Segel streicht.

    Comment by M. Boettcher — 3.12, 2010 @ 18:10

  17. Zur Spendenaffäre der CDU damals wurde Angela-la Merkel interviewt und sagte: „Je schärfer man die Parteispendengesetze fasst, umso schwerer ist es ja sich daran zu halten.“

    Aber dem o8/15-User hierzulande so einen Schwund wie das neue JMStV unterzujubeln. Das sind die tiefen Verwüstungen, welche kohl’scher Nachfolgepolitiker dann hinterlassen.
    Rüttgers hat das Ding noch unterzeichnet, da war er schon abgewählt, nur eben noch komissarischer Kapitän auf dem NRW-Dampfer. Da hat die Merkel wohl bei Jürgen angerufen und gesagt: Vergiss nicht das JMStV noch abzusegnen, ehe die Kraft vielleicht doch noch ne Minderheitenregierung macht, Jürgi.

    Politische Zwänge – Abweichler, ja, zwei, drei, damit man den Schein waren kann, man lebe in einer Demokratie und nicht im 99,98% wählten SED-Staat, aber ansonsten gibts Fraktionszwang und Disziplin. Zitat von Pispers: „Einer steht vorne und sagt den andern wann sie den Arm heben sollen.“

    Ich verlange, und das sage ich als Bibliothekar, wenn das für Internet gelten soll -wobei sich das Ausland jetzt schon kaputt lacht- dann bitte auch einen Staatsvertrag in ähnlicher Form für Bücher und für andere gedruckte Medien. Das wird dann in der Kinder & Jugendabteilung bei Buchhändler wie Thalia aber für Begeisterung sorgen.
    Defintiv aber bspw. für jenes Drecksblatt, dass auf Seite 1 jeden Tag nackte Tatsachen bietet – das hat ja mit Journalismus mal gar nichts zu tun, aber ich halte es für jugendbeinträchtigend, mindestens ab 16 freizugeben und nur zwischen 20 Uhr und 6 Uhr morgens erwerbbar zu machen.

    Comment by R.V. — 3.12, 2010 @ 20:57

  18. Was bedeutet entwicklungsbeeinträchtigend?

    Das war jetzt einfach!

    Superkalifragilistigexpialigetisch
    http://www.youtube.com/watch?v=eqPuVqznubk

    Carsten

    Osama bin Laden – Numa Numa
    http://www.myvideo.de/watch/2709148/Osama_bin_Laden_Numa_Numa

    Comment by Carsten Thumulla — 4.12, 2010 @ 09:08

  19. Ich steige einfach nicht 100% durch.
    Ich habe eine Homepage wo bilder von Filmen & und deren Covers gezeigt werden die FSK16-18 sind.
    Was muss ich genau tun als Privatmensch das ich am ende kein Ärger bekomme?

    Andere Frage wie werden es denn die OnlineShops wie amazon.de handhaben? oder gilt das wiederum nicht für solche großen shops?

    Über Antworten wäre ich wirklich erfreut.

    Comment by Frage — 6.12, 2010 @ 11:05

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