Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

2.7.11

Die Arbeit der Internet-Enquete

Der Online Talk bei Deutschlandradio Wissen hatte heute die Arbeit der Enquete Kommission Internet und digitale Gesellschaft zum Thema. Zu Gast waren die Enquete-Mitglieder Konstantin von Notz (Die Grünen), Jimmy Schulz (FDP), Alvar Freude und der Journalist Daniel Bouhs.

Das Gespräch war interessant zu verfolgen, wenngleich die Aussagen in Bezug auf die inhaltlichen Themen relativ stark an der Oberfläche blieben.

Alvar Freude, der als Sachverständiger der Enquete angehört, bemängelte außerdem, dass das Abstimmungsverhalten in der Kommission zu stark parteipolitisch geprägt sei. Auf Twitter war Freude hierzu vor einigen Tagen noch deutlicher und schrieb:

Schade, dass @padeluun sich der Fraktionsdisziplin beugt und mit CDU/CSU und FDP nicht gegen Netzsperren gestimmt hat. Der Zwischenbericht, den die Enquete vorlegen sollte, ist weitgehend noch nicht abgestimmt.

Hintergrund von Alvar Freudes Unmut war eine Passage aus dem Bericht der Projektgruppe Medienkompetenz, wo auf S.72 ein Ergänzungsantrag der SPD zum Jugendmedienschutz formuliert war, der u.a. auch die Forderung enthielt, im Kontext des Jugendmedienschutzes auf das Instrument der Netzsperren zu verzichten. Die Aufnahme dieses Ergänzungstexts wurde mit den Stimmen von Union und FDP abgelehnt, wobei sich Padeluun der Stimme enthalten hat. Ein Abstimmungsverhalten, das sich aus bürgerrechtlicher Sicht schwer nachvollziehen lässt.

Der angekündigte Zwischenbericht ist bislang noch unvollständig, weil neben der Medienkompetenz noch die Handlungsempfehlungen zu den Themen Urheberrecht, Netzneutralität und Datenschutz fehlen, die in der nächsten Sitzung am 04.07.2011 beschlossen werden sollen.

Die öffentlich am häufigsten genannte Handlungsempfehlung im Bereich der Medienkompetenz ist die Forderung, jeden Schüler der Sekundarstufen I und II (also ab der 5. Klasse) mit einem Notebook auszustatten. Eine Forderung die allenfalls dann sinnvoll erscheint, wenn sichergestellt werden kann, dass das Notebook regelmäßig als Werkzeug im Rahmen des Unterrichts eingesetzt wird, was wiederum auch entsprechend geschulte Lehrer voraussetzt, bzw. eine Veränderung der didaktischen Konzepte verlangt. Nachdem zu meiner Schulzeit bereits der anzuschaffende Taschenrechner von den Schülern bzw. Eltern selbst bezahlt werden musste, dürfte außerdem wenig Hoffnung darauf bestehen, dass die zuständigen Länder die entsprechenden Haushaltsmittel zur Verfügung stellen werden.

Die Handlungsempfehlungen im Bereich der Medienkompetenz empfinde ich weitgehend als ernüchternd.

Auf die Fixierung von Empfehlungen wie

Die Enquete-Kommission regt daher an, dass die Bundesregierung zu regelmäßigen Diskussionsrunden – gegebenenfalls mit der in Gründung befindlichen Stiftung Datenschutz – einlädt und thematische Schwerpunkte für solche medialen und viralen Kampagnen in einem mindestens sechsmonatigen Turnus erörtert

hätte man außerdem besser verzichtet. Für derartige Allgemeinplätze brauchen wir keine Enquete-Kommission.

posted by Stadler at 21:58  

12 Comments

  1. Die Enquete ist großer Humbug. Jimmy Schulz missbraucht nur den Bundestag für Schleichwerbung für Apple. Die Forderung nach Notebooks für Schüler ist großer Humbug. Es gibt keine Evidenz, dass die Teile im Unterricht nutzen. Die ganze Veranstaltung ist nur dafür da, dass die Abgeordneten in Ruhe gelassen werden, denen der Schock von der Online-Petition gegen den Schwachsinn des Zugangserschwerungsgesetz in den Knochen saß (UvdL krampfhafte Bemühungen, den Dreck für ihr Klientel hinter einem Vorhang im Netz zu lassen, statt den Dreck zu löschen). Alle wichtigen Themen werden zerredet.

    Dieser Enquete wird es gehen wie der ersten unter Tauss: die Ergebnisse werden in den Schrank gehen und keinen Zugang zur realen Politik finden. Ernsthafte Veränderung kommt nur, wenn die Bürger das wie beim Zugangserschwerungsgesetz selbst in die Hand nehmen. Dieser Bundestag ist dafür ein Totalausfall. Oder vielleicht grundsätzlich nicht dafür geeignet. Zu komplex für Bimbesempfänger, Dissertationsfälscher und Kinderschänderproliferanten.

    Comment by Jan Dark — 2.07, 2011 @ 23:32

  2. @Jan Dark: Notebooks im Unterricht nutzen schon etwas, das kann ich als Schüler einer mit Notebooks ausgerüsteten Klasse selbst bestätigen. Natürlich muss darauf geachtet werden, dass im Unterricht nicht beispielsweise gespielt wird, was bei uns einige Zeit bei vielen der Fall war, aber ansonsten bringt es schon deutlichen Nutzen.

    Comment by FightingForFreedom — 3.07, 2011 @ 00:12

  3. @FightingForFreedom: Es gibt darüber keine wissenschaftliche Untersuchungen sondern nur subjektive Vermutungen. Ich persönlich vermute, dass es sinnvoller wäre, jedem Schüler ein Notebook zu geben, aber sie im Unterricht zu verbieten. Aber das ist auch nur subjektiv.

    In der Medizin würde es so etwas nicht geben, dass Politiker die Nützlichkeit eines Medikamentes vermuten und die Krankenkassen wegen der Vermutungen diese bezahlen müssten. Da muss erst mal empirische Evidenz nachgewiesen werden.

    Aber so hat sich die Enquete selbst deklassifiziert: man spekuliert wild vor sich hin, arbeitet für den Aktenschrank und das Parlament und die Bevölkerung nimmt daran keinen Anteil.

    Einer der „Experten“ hat sich am Anfang einen Twitter-Account besorgt, dann nie wieder was von sich hören lassen und verzweifelt gerade daran, dass Schäuble die Qual-Signaturen für Rechnungen über E-Mails abschafft, womit das ganze unsinnige Gebäude von Qual-Signaturen, neuem Personalausweis, DE-Mail, ePost, §126a BGB, §3a VwVfG usw. zusammenbrechen lässt und sich langsam dem englischen Modus nähert, Konflikte im Rechtssystem zu lösen und nicht in der Technik. Und der Bundestag hat all diesen Stuss vorher abgenickt.

    Mein Lieblingslink dazu:
    http://www.out-law.com/page-6839
    „A High Court judge has ruled that the presence of a sender’s email address in the header of an email does not amount to a signature – although a typed name would have sufficed to form a binding contract.“
    Einfache Signatur in der Sprache der EU-Signaturrichtlinie.

    Comment by Jan Dark — 3.07, 2011 @ 00:50

  4. @FightingForFreedom
    Zum Beispiel (ich will es ehrlich wissen, mal von der anderen Seite)?

    @Stadler

    Ein Abstimmungsverhalten, das sich aus bürgerrechtlicher Sicht schwer nachvollziehen lässt.

    Ein solcher Satz aber auch.

    Comment by VonFernSeher — 3.07, 2011 @ 01:29

  5. Medienkompetenz zu erlernen beschränkt sich doch nicht allein auf Kinder und Jugendliche. Die wachsen ja heute schon mit dem Internet auf und kennen die Gefahren daher meist viel besser als viele Erwachsene, die sich neu oder sporadisch im Internet tummeln.

    Wichtig ist, dass alle Internetnutzer (ob erwachsen oder nicht) erfahren, welche Gefahren es konkret gibt und wie man damit umgehen sollte.

    Fakt ist einfach, wer schon im Internet drin ist, bewegt sich oftmals ziemlich sorglos darin und setzt sich mit diesem Medium nicht mehr als nötig auseinander. Da muss angesetzt werden, das Interesse muss geweckt werden und klar auf leicht verständliche Informationen verwiesen werden.

    Wenn das gegeben ist, dann ist schon viel mehr getan als die Politik überhaupt im Stande ist zu tun.

    Comment by Steffi — 3.07, 2011 @ 11:17

  6. Bin ich der einzige der es ziemlich infantil findet, wenn jemand sich in einem politischen Gremium ernsthaft ausschließlich mit „padeluun“ anreden lässt? Hat der Typ keinen richtigen Namen?

    Comment by code — 3.07, 2011 @ 12:36

  7. @code Ja, Du bist der einzige, der es für ziemlich infantil hält, dass Künstler sich mit Künstlernamen anreden lassen. Ich kenne auch keinen Menschen, der Peter Alexander nicht mit Peter Alexander angeredet hätte. See also:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Padeluun
    http://www.padeluun.de/

    Comment by Jan Dark — 3.07, 2011 @ 17:47

  8. @Jan Dark

    Der einzige bin ich nicht, wie eigene empirische Untersuchungen ergeben haben. Was die von Dir genannten Links zu der Lösung meiner Frage beitragen sollen, bleibt unklar.

    Comment by code — 3.07, 2011 @ 22:04

  9. Keiner weiß, was Medienkompetenz ist, keiner weiß, was Notebooks für Schüler bringen sollen. Bevor derartiges gefordert wird, muss das in der Tat mal definiert werden.

    Comment by Dragan — 4.07, 2011 @ 00:08

  10. @code: Nein, bist du nicht.

    http://www.blogfuerst.de/2010/03/padeluun-doch-flachpfeife/

    Künstlername hin oder her aber mit sowas macht man sich bei Internetausdruckern nur lächerlich.

    gruß

    Comment by Frank Schenk — 4.07, 2011 @ 10:26

  11. Brigitte Zypries hat am Anfang des Jahrzehntes Wert darauf gelegt, dass man sich im Netz auch unter Pseudonym bewegen kann. In den Verwaltungen gab es großen Trieb, dass man qualifizierte Signaturen auch als Abteilungspseudonym abgeben könne (was natürlich Quatsch ist, da eine Abteilung oder eine Organisation keine eigenhändige Unterschrift hat. Das Telemediengesetz verpflichtet Anbieter, auch Pseudonym anzubieten. Keine Sau interessiert, wie Peter Alexander ohne Künstlername hieß. padeluun kenne ich seit Jahrzehnten unter seinem Künstlernamen. Eine Umbenennung hat da wenig Mehrwert. Aber ich habe auch gehört, dass der stramme rechte Rand im Bundestag Welle gegen das Pseudonym macht. Die möchten die Vorratsdatenspeicherung unter bürgerlichem Namen. Sechs oder 10 Jahre wie in der Abgabenordnung oder ebsser noch für ewig wie bei Facebook.

    Comment by Jan Dark — 4.07, 2011 @ 11:38

  12. Ein Notebook ist ein Werkzeug, so wie ein Schreibblock oder ein Bleistift. Niemand würde ernsthaft Papier und Bleistift im Unterricht verbieten, nur weil man damit auch Käsekästchen spielen oder heimlich Liebesbriefe unter dem Tisch verteilen kann.

    Comment by Ein Mensch — 4.07, 2011 @ 12:05

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