Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

10.8.11

Erstes Jugendschutzprogramm steht vor behördlicher Anerkennung

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat das Jugendschutzprogramm des JusProg e.V. positiv bewertet, wie es in einer Pressemitteilung vom heutigen Tag heißt.

Das Konzept entspricht nach Ansicht der KJM grundsätzlich den Anforderungen von § 11 JMStV. Damit steht zum ersten Mal eine Filtersoftware für jugendgefährdende Internet-Inhalte vor der behördlichen Anerkennung.

Die KJM wird das JusProg-Jugendschutzprogramm anerkennen, wenn das Konzept in den nächsten sechs Monaten auch faktisch umgesetzt wird, sagte der KJM-Vorsitzender Ring.

Update vom 11.08.2011:
Hierzu gibt es eine interessante Anmerkung von Alvar Freude

posted by Stadler at 17:22  

4 Comments

  1. Endlich haben Eltern und Schulen keine Ausrede mehr, wenn die Kids harte Pornografie und Gewaltvideos konsumieren!

    Comment by Oliver — 10.08, 2011 @ 18:14

  2. und die blöden Jugendschützer auch nicht mehr…wenn Eltern das Teil nicht einsetzen…..nur warum habe ich meine Zweifel, dass es die Jugendschützer dabei nicht belassen* und neue Forderungen kommen werden?

    *= was z.b. wenn nur xx% der Eltern das Teil einsetzen, schließlich gibt es die diversen Elternprivilegien wie sie in den Paragraphen 184 und 131 StgB formuliert sind….

    bombjack

    Comment by bombjack — 11.08, 2011 @ 09:02

  3. Interessanter Nebenaspekt am Rande:
    Das immer noch (bis min. 2012 wegen fehlender Bundesratzustimmung zur Abschaffung) geltende Zugangserschwerungsgesetz, nach dem das Bundeskriminalamt täglich den großen Internetserviceprovidern Sperrlisten zu übermitteln hat, die die Lagerorte von dem BKA bekannter Kinderpornografie bekanntgeben, gilt nur für Provider mit mehr als 10.000 Usern. Die damalige Justizministerin Zypries erklärte mir auf Anfrage, warum der Staat wissentlich tatenlos zulassen, dass Kindern an Schulen Zugriff auf Kinderpornografie hätten (wenn ISP < 10.000 User) (statt den Dreck einfach zu löschen, dass die Schulen ja Filtersoftware hätten. Im Zugangserschwerungsgesetz ist es dem BKA und Dritten schwer verboten diese Listen weiter zu verbreiten. Auch nicht an Filtersoftwarehersteller.

    Nun hat das BMI, derzeit geführt von einem Herrn Friedrichs (katholischer Burschenschaftler aus Bayern mit Pflichtkneipe), dafür gesorgt, dass unser Staat zum rechtsfreien, anarchistischen Bereich wird: Das BMI hat ohne rechtliche Ermächtigung das BKA angewiesen, dass von Bundestag und Bundesrat verabschiedete und von Bundespräsident Köhler nach sorgfältiger und langer Prüfung unterzeichnete Gesetz nicht anzuwenden. Hier wird öffentlich vom Bundesinnenminister im rechtsfreien Raum das Parlament verhöhnt.

    Zypries hat klar zu erkennen gegeben, dass sie nicht weiss, was sie tut. Und die FDP heuchelt, dass sie gegen das Zugangserschwerungsgesetz gewesen sei. Tatsächlich in der realen Welt aber hat die FDP ausweislich der Bundesratsprotokolle in den Koalitionen in Bayern und Sachsen dafür gestimmt, obwohl die Koalitionsverträge eine Enthaltung möglich gemacht hätten.

    Es ist also bei dem rechtsfreien Raum der Parteien und Ministerien in Berlin davon auszugehen, dass diese Filter absolut keine Bedeutung haben und nur irgendeinem Mysterium oder Abgott gehuldigt wird. Weit jenseits von minimaler Rechtstreue oder Sachkunde der Handelnden.

    Comment by Jan Dark — 11.08, 2011 @ 15:37

  4. Juhu,
    doch schon nach mehr als 7 Jahren JMStV gibt es ein zulassungsfähiges Jugendschutzprogramm.
    Das ist wahrlich ein Triumph des deutschen Gesetzgebers.

    Comment by Bernhard — 11.08, 2011 @ 16:28

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