Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

17.5.11

Anerkennung von Jugendschutzprogrammen für das WWW

Bereits die geltende Fassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags enthält eine Regelung zu Jugendschutzfiltern. § 11 JMStV sieht vor, dass die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) Jugendschutzprogramme als geeignet anerkennt. Die Anerkennung ist zu erteilen, wenn die Software einen nach Altersstufen differenzierten Zugang ermöglicht. Mit dem Einsatz einer Filtersoftware die diesen Kriterien genügt, kann der Anbieter von sog. entwicklungsbeeinträchtigenden Angeboten nach § 5 Abs. 3 Nr. 1 JMStV – § 11 Abs. 1 JMStV verweist ausdrücklich auf diese Vorschrift – bereits jetzt seine Pflicht zum Jugendschutz erfüllen.

Bislang existiert nach meinem Kenntnisstand aber noch kein einiziges Jugendschutzprogramm, das von der KJM anerkannt worden ist. Die KJM hat jetzt ein Informationspapier veröffentlicht, in dem sie aus Ihrer Sicht die Kriterien für die Anerkennung von Jugendschutzfilterprogrammen für das WWW erläutert.

posted by Stadler at 11:40  

Ein Kommentar

  1. Meines Wissens wurde noch nicht einmal ein Antrag auf Anerkennung durch einen Hersteller gestellt.
    Man könnte dann auf die Idee kommen, dass der JMStV in weiten Teilen eine Fehlkonstruktion darstellt.
    Nur so eine Idee, bei den spärlichen Ergebnissen, die überhaupt erzielt werden…

    Comment by Bernhard — 17.05, 2011 @ 11:46

RSS feed for comments on this post.

Sorry, the comment form is closed at this time.