Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

13.8.13

Ich hätte da noch ein paar Fragen, Herr Pofalla

Recht und Gesetz ist das Begriffspaar, das in der Erklärung von Kanzleramtsminister Pofalla geradezu inflationär gebraucht wird. Fast beschwörend wiederholt der Minister mehrfach, dass sich sowohl BND, NSA als auch der britische Geheimdienst stets an die Vorgaben von (deutschem) Recht und Gesetz halten. Was die Dienste allerdings innerhalb der rechtlich zulässigen Grenzen genau machen, erfahren wir Bürger weiterhin nicht. Es hat uns offenbar nicht zu interessieren. Mit Aufklärung hat das was Pofalla liefert nichts zu tun. Seine Erklärung verfügt über keinerlei substantiellen Informationsgehalt. Wer also gerne beschwörend artikulierenden Politikern glaubt, ist beim Kanzleramtsminister an der richtigen Adresse. Alle Anderen werden weiter berechtigte Zweifel hegen.

Denn wir wissen, dass sich auch Parlament und Regierung, speziell im Bereich der Sicherheitsgesetze, allzuoft nicht an die Verfassung halten, ansonsten müsste das BVerfG solche Gesetze nicht derart oft wieder einkassieren. Die wesentlich besser gerichtlich und öffentlich kontrollierten Polizei- und Sicherheitsbehörden übertreten das geltende Recht durchaus ebenfalls regelmäßig. Welchen Grund gibt es also zu glauben, dass sich die parlamentarisch und gerichtlich so gut wie gar nicht kontrollierten Dienste strikt im Rahmen der geltenden Gesetze bewegen? Bereits das was öffentlich bekannt ist, lässt sich selbst mithilfe einer äußerst kreativen Gesetzesauslegung schwerlich rechtfertigen.

Wenn ohnehin alles in bester Ordnung ist, dann könnte man dem Bürger doch jetzt auch etwas genauer erläutern, welche Art von Daten der BND in welchem Umfang erhebt.

Ich hätte da zumindest noch ein paar Fragen Herr Pofalla:

Warum wird die massive Erfassung von Metadaten durch den BND nicht in der jährlichen Unterrichtung des Bundestages erwähnt?

Wie viele solcher Metadaten, also TK-Verbindungsdaten, hat der BND im vergangenen Jahr erhoben, gespeichert und ausgewertet?

Auf welcher rechtlichen Grundlage erhebt der BND diese Metadaten genau? Welche Vorschrift wird als Rechtsgrundlage angesehen?

Durch welche konkreten – angeblich mehrstufigen – Maßnahmen wird sichergestellt, dass Kommunikation mit Inlandsbezug bzw. Kommunikation deutscher Staatsbürger nicht erfasst wird?

In wie vielen Fällen hat das Kanzleramt einer Datenweitergabe an ausländische Geheimdienste zugestimmt? Was waren die genauen Gründe dieser Gestattungen?

posted by Stadler at 08:03  

8.8.13

Auf welcher rechtlichen Grundlage erhebt der BND Metadaten?

Dass der Bundesnachrichtendienst (BND) massenhaft und automatisiert Metadaten erhebt, ist eine gänzlich neue Erkenntnis. Diese Praxis wird aber erst gar nicht dementiert, sondern mit immer neuen merkwürdigen Begründungen gerechtfertigt. Heute kann man zum Beispiel bei SPON lesen, dass diese Daten aus der Auslandsaufklärung des BND in Afghanistan und Nordafrika stammen sollen. Gleichzeitig ist aber von der Fernmeldeaufklärung am BND-Standort in Bad Aibling die Rede. Verstehe das nur ich nicht? Dass der BND TK-Verbindungsdaten wie Telefonnummern, IP-Adressen und E-Mailadressen und die dazugehörigen Kommunikationszeitpunkte in Afghanistan und Nordafrika erhebt, ist unwahrscheinlich. Die Datenerhebung findet also in Deutschland statt, u.a. von Bad Aibling aus.

Die Frage auf welcher konkreten rechtlichen Grundlage der BND überhaupt massenhaft Metadaten erheben kann, wird in der Berichterstattung erst gar nicht gestellt. Stattdessen liest und hört man gerade von Journalisten immer wieder die apodiktische Aussage, der BND würde dies legal bzw. auf Basis des geltenden Rechts machen. Aber ist das tatsächlich so? Nachdem die Tatsache, dass der BND massenhaft TK-Verbindungsdaten erhebt, bislang nicht öffentlich bekannt war, wurde m.W. auch die Frage, ob und inwiefern dies auf Basis des G10-Gesetzes überhaupt möglich ist, juristisch bisher nicht erörtert.

Was der BND macht, ist im Grunde nichts anderes als eine exkzessive Form der Vorratsdatenspeicherung.

Meines Erachtens kommen im G10-Gesetz als Rechtsgrundlage lediglich § 2 und § 5 in Betracht. § 2 G10-Gesetz dürfte ungeachtet des Umstandes, dass die Vorschrift im Lichte der Entscheidung des BVerfG zur Bestandsdatenauskunft verfassungsrechtlich bedenklich ist, als Rechtsgrundlage für das was der BND praktiziert, aus tatsächlichen Gründen ausscheiden. Denn § 2 Abs. 1 G10-Gesetz regelt Auskunftspflichten von TK-Anbietern. Nur dann, wenn der BND solche Verbindungsdaten also bei Providern beauskunftet, kommt § 2 überhaupt in Betracht. Es stellt sich aber auch dann die Frage, ob § 2 die Abfrage von Verbindungsdaten ermöglicht, oder auf Bestandsdaten beschränkt ist. Für die massenhafte Erfassung von Metadaten stellt § 2 also keine geeignete Rechtsgrundlage dar.

§ 5 G10-Gesetz regelt die sog. strategische Fernmeldekontrolle. Danach ist es zulässig, internationale Telekommunikationsbeziehungen anhand von Suchbegriffen zu durchsuchen. Diese Regelung zielt eigentlich auf Kommunikationsinhalte ab und passt nicht wirklich für die gezielte Erfassung von Verbindungsdaten. Selbst wenn man sich über diese Bedenken hinwegsetzen würde, wirft die Regelungen im Hinblick auf Verbindungsdaten aber noch weitere, kaum zu lösende Probleme auf.

Die Vorschrift besagt nämlich, dass keine Suchbegriffe verwendet werden dürfen, die Identifizierungsmerkmale enthalten, die zu einer gezielten Erfassung bestimmter Telekommunikationsanschlüsse führen. Genau das trifft aber auf Telefonnummern, E-Mail-Adressen und IP-Adressen zu. Das gilt allerdings nicht für Telekommunikationsanschlüsse im Ausland, sofern ausgeschlossen werden kann, dass Anschlüsse, deren Inhaber oder regelmäßige Nutzer deutsche Staatsangehörige sind, gezielt erfasst werden.

Diesen gesetzlichen Ausschluss der Erfassung inländischer Anschlüsse will der BND offenbar dadurch bewerkstelligen, dass E-Mail-Adressen mit der Endung .de und deutsche Telefonnumern ausgefiltert werden. Nachdem Millionen deutscher Staatsbürger aber E-Mail-Adressen benutzen, die zu einer .com-Domain gehören, lässt sich durch diese Maßnahme nicht ausschließen, dass deutsche Staatsangehörige erfasst werden. Die massenhafte Erhebung von Metadaten kann also auch nicht durch § 5 G10-Gesetz gerechtfertigt werden. Auch aus dem TKG und dem BND-Gesetz ergeben sich keine geeigneten Rechtsgrundlagen.

Das geltende Recht bietet also auch Geheimdiensten keine rechtliche Grundlage für eine (unkontrollierte) Erfassung und Speicherung von TK-Verbindungsdaten. Ich gehe davon aus, dass sich diese Einschätzung auch in der nunmehr vermutlich einsetzenden rechtswissenschaftlichen Diskussion verfestigen wird.

Daraus folgt, dass bereits die Erhebung der Daten durch den BND rechtswidrig ist. Die nachfolgende Übermittlung an die NSA wirft weitere rechtliche Fragen auf. Nachdem aber bereits die Datenerhebung durch den BND rechtswidrig ist, ist auch die Übermittlung an die NSA nicht in rechtmäßiger Art und Weise möglich.

Vielleicht sollte die Bundesregierung jetzt einfach mal ihrer Verpflichtung nachkommen, für die Durchsetzung des Rechts zu sorgen und dem BND die Erhebung von TK-Verbindungsdaten untersagen. Offenbar betrachten aber sowohl BND als auch Bundesregierung das G10-Gesetz lediglich als unverbindliche Empfehlung, die man nach Belieben ignorieren kann.

posted by Stadler at 22:43  

7.8.13

Gemeinsame „Fernmeldeaufklärung“ von BND und NSA

Bei tagesschau.de kann man heute zu den jüngsten Enthüllungen, wonach der BND laufend (massenweise) Metadaten an die NSA übermittelt, folgendes lesen: „Steinmeier hat angefangen“.

Heißt das, dass man jetzt gar nicht mehr dementiert, sondern sich darauf zurückzieht, die rechtswidrige Datenübermittlung hätte bereits unter dem früheren Kanzleramtsminister Steinmeier begonnen? Kann sich die Bundesregierung damit wirklich exkulpieren oder macht das die Sache nicht vielmehr noch schlimmer, wenn wir erkennen müssten, dass bereits zwei Bundesregierungen unterschiedlicher Couleur in rechtswidriger Art und Weise Datenübermittlungen an amerikanische Dienste gestattet haben?

Es gibt offenbar eine gemeinsame Fernmeldeaufklärung von NSA und BND am Standort Bad Aibling auf Grundlage eines Abkommens, dessen Inhalt öffentlich nicht bekannt ist. Dieses Abkommen hat aber keinen Vorrang vor dem G10-Gesetz und schon gar nicht vor der Verfassung. Eine unmittelbare Zusammenarbeit des BND mit ausländischen Diensten auf deutschem Boden, die zu Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis führt, sieht das Gesetz nicht vor und sie wäre im Lichte von Art. 10 GG auch kaum begründbar. Das besagte Abkommen muss jetzt veröffentlicht werden und dann wird man sehen, ob Pofalla und Steinmeier, Schröder und Merkel allesamt gegen ihre Amtspflichten verstoßen und deutsches Recht zum Nachteil ihrer Bürger und zum Vorteil der USA gebrochen haben.

Mir ist dabei ehrlich gesagt egal, wer angefangen hat. Es geht jetzt darum dafür zu sorgen, dass es aufhört. Nur leider steht zu befürchten, dass diejenigen politischen Kräfte, die in den letzten zehn Jahren regiert haben, dazu nicht in der Lage sind.

posted by Stadler at 18:24  

25.7.13

Das Supergrundrecht heißt Menschenwürde

Wenn unser Grundgesetz überhaupt ein Supergrundrecht kennt, dann ist es die in Art. 1 Abs. 1 festgelegt Menschenwürde.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die rechtsdogmatische Diskussion darüber, ob es sich bei der Menschenwürde überhaupt um ein Grundrecht handelt, möchte ich an dieser Stelle nicht führen. Unstrittig ist jedenfalls, dass die Menschenwürde in der Werteordnung des Grundgesetzes den oberste Wert darstellt, wie das Bundesverfassungsgericht ausführt.

Darüber wie die Menschenwürde zu definieren ist, wurde im Laufe von Jahrhunderten viel geschrieben und nachgedacht. Geläufig ist immer noch eine Definition, die die Würde des Menschen aus Sicht des Verletzungsvorgangs betrachtet. Der Mensch darf danach keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektivität und Individualität prinzipiell in Frage stellt. Die Juristen nennen diese Definition Objektformel.

Und an dieser Stelle ist die Brücke zu schlagen zu der massenhaften Überwachung der Internetkommunikation durch amerikanische und britische Geheimdienste. Aber auch die Aktivitäten von BND und Verfassungsschutz dürfen nicht aus den Augen verloren werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die betroffenen Bürger durch eine anlasslose und für sie nicht erkennbare Überwachung ihrer Kommunikation, Speicherung ihrer E-Mails, Aufzeichnung ihres Surfverhaltens oder der Lokalisierung ihres Handys zum bloßen Objekt eines staatlichen Überwachungsapparats gemacht werden, dem sie schutzlos und ohnmächtig gegenüberstehen. Der Ausbau der Kommunikationsüberwachung mit dem Ziel der Totalüberwachung wirft in der Tat die Frage nach der Würde des Menschen auf.

Unsere Grundrechte binden die deutsche öffentliche Gewalt auch, soweit die Wirkungen ihrer Betätigung außerhalb des Hoheitsbereichs der Bundesrepublik Deutschland eintreten. Wenn ich also im Inland von meinem Recht elektronisch zu kommunizieren Gebrauch mache und ein ausländischer Geheimdienst diese Kommunikation überwacht und erfasst, sind die deutschen Grundrechte betroffen und es ist die Aufgabe der deutschen öffentlichen Gewalt diesen Grundrechtseingriff zu unterbinden.

Unser Ansprechpartner gegen die Überwachung im Rahmen von Programmen wie Prism und Tempora ist also in erster Linie die Bundesregierung und es sind in zweiter Linie die Institutionen der EU. Aus diesem Grunde ist es für EU-Bürger wichtig, Forderungen in Richtung ihrer eigenen nationalen Regierungen und Parlamente sowie in Richtung der EU zu formulieren. Dies ist mit dem heute unter stopsurveillance.org veröffentlichten offenen Brief erstmals auch geschehen.

Und man könnte aus nationaler und europäischer Sicht jede Menge tun. Es wäre beispielsweise möglich und verfassungsrechtlich notwendig, sämtliche Horchposten der NSA und anderer ausländischer Dienste auf deutschem Boden zu schließen. Man könnte die Befugnisse von BND und Verfassungsschutz, die zuletzt gesetzlich immer stärker ausgeweitet wurden, gesetzlich deutlich beschränken und den Informationsaustausch des BND mit ausländischen Diensten konkret und einschränkend regeln. Und natürlich kann auch der Datenschutz ein geeignetes Vehikel sein. Die Annahme, bei den USA würde es sich um einen sicheren Hafen (Safe Harbor) handeln, der zumindest europäischem Datenschutzniveau genügen kann, hat sich nunmehr endgültig als falsch erwiesen. Hieraus sind Konsequenzen zu ziehen.

Wir brauchen uns also von der Politik nicht darauf verweisen zu lassen, unsere E-Mails selbst zu verschlüsseln, sondern wir können von ihr ein politisches Handeln zum Schutz unserer Grundrecht verlangen, wozu die Mitglieder der Bundesregierung nach dem Grundgesetz und ihrem Amtseid auch verpflichtet sind. Dazu müssen wir die Bundeskanzlerin Merkel, Innenminister Friedrich und Kanzleramtsminister Pofalla direkt ins Visier nehmen. Deren Strategie, so zu tun, als wisse man von nichts, darf man ihnen nicht durchgehen lassen. Merkel, Friedrich und Pofalla sind unsere Absprechpartner und nicht die US-Administration. Ihnen muss unser Druck gelten.

posted by Stadler at 11:40  

22.7.13

Die pauschale Überwachung des Internetverkehrs heißt beim BND „strategische Fernmeldekontrolle“

Deutsche Politiker geben sich in diesen Tagen gerne ahnungslos, was den Umfang der Internet- und Telekommunikationsüberwachung durch amerikanische Dienste und auch die Mitwirkung des Bundesnachrichtendienstes (BND) angeht. Vor ein paar Tagen habe ich darüber gebloggt, was man diesbezüglich allein aus einem ganz offiziellen US-Geheimdienstdokument entnehmen kann.

Heute möchte ich der Frage nachgehen, was sich aus offiziellen deutschen Dokumenten über das Ausmaß der Internetüberwachung, das der BND betreibt, ergibt.

Die gesetzliche Grundlage für eine pauschale und anlassunabhängige Überwachung des Internetverkehrs bietet Art. 5 des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10). Dort ist die sog. strategische Fernmeldeüberwachung geregelt.

Was aufgrund dieser gesetzlichen Ermächtigung genau gemacht wird, kann man beispielsweise in der Unterrichtung des Bundestages durch das Parlamentarische Kontrollgremium vom 10.02.2012 nachlesen:

Strategische Kontrolle bedeutet, dass nicht der Post- und Fernmeldeverkehr einer bestimmten Person, sondern Telekommunikationsbeziehungen, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt, nach Maßgabe einer Quote insgesamt überwacht werden. Aus einer großen Menge verschiedenster Gesprächsverbindungen werden mit Hilfe von Suchbegriffen einzelne erfasst und ausgewertet. Gemäß § 5 Absatz 1 G 10 dürfen auf Antrag des BND Beschränkungen nach § 1 G 10 für internationale Telekommunikationsbeziehungen angeordnet werden, soweit eine gebündelte Übertragung erfolgt.
(…)
Für diese Beschränkungen darf der Bundesnachrichtendienst Suchbegriffe verwenden, die zur Aufklärung von Sachverhalten über den in der Anordnung bezeichneten Gefahrenbereich bestimmt und geeignet sind. Die Suchbegriffe dürfen keine Identifizierungsmerkmale enthalten, die zu einer gezielten Erfassung bestimmter Telekommunikationsanschlüsse führen oder den Kernbereich der privaten Lebensgestaltung betreffen. Dies gilt nicht für Telekommunikationsanschlüsse im Ausland, sofern ausgeschlossen werden kann, dass Anschlüsse, deren Inhaber oder regelmäßige Nutzer deutsche Staatsangehörige sind, gezielt erfasst werden.
(…)
Mit Zustimmung der G 10-Kommission ordnete das Bundesministerium des Innern im Berichtszeitraum (2010, Anm. d. Verf.) zu folgenden drei Gefahrenbereichen G 10-Maßnahmen an:
– der Begehung internationaler terroristischer Anschläge mit unmittelbarem Bezug zur Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Absatz 1 Satz 1und Satz 3 Nummer 2 G 10),
– der internationalen Verbreitung von Kriegswaffen im Sinne des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen sowie des unerlaubten Außenwirtschaftsverkehrs mit Waren, Datenverarbeitungsprogrammen und Technologien in Fällen von erheblicher Bedeutung (§ 5 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 Nummer 3 G 10),
– des gewerbs- oder bandenmäßig organisierten Einschleusens von ausländischen Personen in das Gebiet der Europäischen Union in Fällen von erheblicher Bedeutung mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland (§ 5 Absatz 1 Satz 1 und Satz 3 Nummer 7 G 10).

Der BND überwacht also, aufgrund einer allgemeinen Anordnung des BMI für die Bereiche internationaler Terrorismus, Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz und illegale Schleusung, das Internet ohne konkreten Anlass und durchsucht pauschal die erfasste Kommunikation softwaregestützt nach Suchbegriffen.

Dass man hierfür auch entsprechende Software benötigt, die evtl. auch identisch ist mit dem Tools die US-Dienste einsetzen, ist da nicht mehr der eigentliche Skandal.

Fragwürdig ist vielmehr die gesetzliche Gestattung des § 5 G 10. Die aktuelle Fassung dieser Vorschrift ist übrigens vom BVerfG noch nie überprüft worden, ihre Verfassungsgemäßheit dürfte, nicht zuletzt wegen der exzessiven tatsächlichen Praxis des BND, zweifelhaft sein. Hierzu hat der Kollege Härting vor einigen Wochen einen äußerst lesenswerten Beitrag verfasst.

Nach § 10 Abs. 4 S. 4 G 10 kann der BND auf diesem Weg bis zu 20% des Fernmeldeverkehrs komplett überwachen. Das ist ihm offenbar aber immer noch nicht genug, wie aktuelle Medienberichte belegen. Auch beim BND ist das Ziel die Totalüberwachung.

Die geschilderten Maßnahmen wurden von rot-grün durch das Gesetz zur Neuregelung von Beschänkungen des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses vom 26. Juni 2001 überhaupt erst ermöglicht. Denn dieses Gesetz führte die Möglichkeit ein, auch die leitungsgebundene Kommunikation zu überwachen, erweiterte die Kompetenzen u.a. auf die Bekämpfung des internationalen Terrorismus und erhöhte die zulässige Überwachungsquote auf 20 %. Diese gesetzliche Regelung aus dem Jahre 2001 stellt also die zentrale rechtliche Grundlage der Internetüberwachung durch den BND dar.

Dass die hierdurch gewonnenen Erkenntnisse und Daten dann auch mit ausländischen Diensten ausgetauscht werden, dürfte mittlerweile offensichtlich sein.

Der Bundestag ist über das Ausmaß dieser, wie gesagt vom Innenministerium angeordneten, Internetüberwachung informiert. Um dies zu erkennen genügt die Lektüre von auf dem Bundestagsserver liegenden Dokumenten.

posted by Stadler at 15:47  

18.6.13

Das Ziel lautet Totalüberwachung

Bereits vor knapp zwei Wochen habe ich darauf hingewiesen, dass Prism kein originär amerikanisches Phänomen ist und wir uns auch mit dem beschäftigen sollten, was die deutschen Geheimdienste so treiben. Und kurze Zeit später konnte man auch schon lesen, dass der BND die Internetüberwachung massiv ausbauen will. Das wird flankiert von Aussagen des Bundesinnenministers Hans-Peter Friedrich, der sich bei den USA für Prism bedankte und betonte, man müsse Kontrollverluste über die Kommunikation von Kriminellen durch neue rechtliche und technologische Mittel ausgleichen.

Damit wird hinreichend deutlich, dass der BND und die deutsche Innenpolitik das Internet und die Telekommunikation gerne in denselbem Umfang überwachen würden wie die USA und, dass dies derzeit nur an den begrenzten technologischen und personellen Mitteln des BND scheitert.

Und in der Tat besteht in Deutschland der rechtliche Rahmen hierfür längst. Fündig wird man beispielsweise im Gesetz zur Beschränkung des Post- und Fernmeldehegeimnisses (G10) und im BND-Gesetz. Über den sog. elektronischen Staubsauger hatte ich bereits im letzten Jahr berichtet. In einem äußerst lesenswerten Blogbeitrag erläutert der Kollege Härting die „strategische Fernmeldekontrolle“ durch den BND juristisch und bezweifelt, ob das aktuell bekannte Ausmaß der TK- und Internetüberwachung durch den BND noch verfassungskonform ist. Die Befugnisse des BND zur „strategischen Fernmeldekontrolle“ wurden 2001 durch eine rot-grüne Bundestagsmehrheit erheblich ausgeweitet und auch die gerade unter schwarz-gelb verabschiedeten Regelungen zur Bestandsdatenauskunft führen speziell zugunsten der Dienste zu einer spürbaren Ausweitung der Möglichkeiten der TK-Überwachung.

In diesem Zusammenhang muss man sich auch darüber im Klaren sein, dass das Bundesverfassungsgericht seit längerer Zeit keine Pflöcke mehr einrammt, sondern nur noch kleinere Stöcke, die von den Innenpolitikern dieses Landes immer wieder herausgerissen und anschließend um ein Stück versetzt werden. Auch das wackere Verfassungsgericht betreibt letztlich nur noch Rückzugsgefechte, die den Abbau der Bürgerrechte nur verlangsamen aber nicht aufhalten können.

Wenn man die öffentlichen Erklärungen beispielsweise von Barack Obama oder Hans-Peter Friedrich betrachtet, dann ist klar, dass das Ziel die Vollüberwachung aller Bürger ist. In ihrem sehr guten und klaren Kommentar „PRISM auch für Deutschland“ erläutert die Kollegin Ann-Karina Wrede, dass die neuen rechtlichen und technologischen Mittel die ein Friedrich fordert – obwohl das Pendel ohnehin bereits deutlich in Richtung Überwachungsstaat ausschlägt – letztlich auf die Vorstellung einer Komplettüberwachung sämtlicher Bürger hinausläuft.

Was können wir dagegen tun? Von der (deutschen) Politik ist nicht viel zu erwarten, nachdem schwarz-gelb und zuvor rot-grün immer weiter am Rad der TK-Überwachung gedreht haben. Es bleibt also nur die Möglichkeit öffentlichen Druck aufzubauen und wir müssen, wie Ann-Karina Wrede zu recht schreibt, gegen Überwachung und Programme wie Prism raus auf die Straße.

posted by Stadler at 12:27  

7.6.13

Prism ist kein originär amerikanisches Phänomen

Die Meldung, dass US-Behörden im Rahmen des Programms Prism das Internet in großem Stil überwachen und angeblich direkt auf Server von Google, Facebook, Apple oder Microsoft zugreifen können, hat weltweit für mediale Aufmerksamkeit gesorgt.

Wer weiß, was bereits deutsche Geheimdienste nach dem Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G 10) dürfen und was sie tatsächlich praktizieren, dem muss klar sein, dass Geheimdienste weltweit die Telefon- und Internetkommunikation massiv und großflächig überwachen und aufzeichnen. In den USA möglicherweise umfassender und intensiver als in Europa.

Dass dies einer breiten Öffentlichkeit nicht bekannt ist, obwohl wesentliche Rahmenbedingungen nicht wirklich geheim sind, liegt auch an einer unzureichenden Berichterstattung.

Wer nun meint oder behauptet, die EU könne US-Programmen wie Prism etwa durch die geplante Datenschutzgrundverordnung Einhalt gebieten, hat nicht verstanden, auf welcher Grundlage und nach welcher Logik Geheimdienste agieren.

Die Legitimation jedweder Geheimdiensttätigkeit ergibt sich immer aus dem jeweiligen nationalen Recht. Weil es gerade auch darum geht, fremde Staaten und deren Bürger auszuspionieren, ist es zwangsläufig notwendig, sich über die rechtlichen Beschränkungen fremden Staaten hinwegzusetzen. Für die Tätigkeit von US-Diensten ist es also völlig irrelevant, was die EU oder ein europäischer Staat gesetzlich regelt. Das gilt freilich umgekehrt ebenso.

Gegen diese Form der Geheimdienstlogik hilft nur Transparenz, Information und Berichterstattung. Nötig ist vor allen Dingen aber auch ein sicherheitspolitischer Bewusstseinswandel und zwar sowohl in den Köpfen der Bürger als auch in denen der Politiker. Diese Welt wird letztendlich nur dann irgendwann wirklich demokratisch und freiheitlich werden, wenn wir es weltweit schaffen, Phänomene wie (nationale) Geheimdienste zu überwinden. Die Pönalisierung von Whistleblowern wie Bradley Manning ist hier übrigens nur die Kehrseite derselben Medaille. Solange Nationalstaaten Geheimdienste unterhalten, die mit weitreichenden Befugnissen ausgestattet werden, im Verborgenen agieren dürfen und keiner effektiven Kontrolle unterliegen, solange wird man auch diejenigen hart bestrafen, die sich dieser Logik widersetzen, indem sie solche Informationen und Vorgänge öffentlich machen, die dieser merkwürdigen Geheimhaltungslogik unterliegen.

Es wird sich also nur dann etwas ändern, wenn Öffentlichkeit erzeugt wird und es gelingt, die finsteren Hinterzimmer auszuleuchten. Die Medien könnten damit anfangen, die Menschen einfach erst einmal über das Ausmaß der Überwachung zu informieren, das prinzipiell bereits bekannt ist. Ich lese leider wenig über den „elektronischen Staubsauger“ und das, was der BND auf Grundlage des G10 tatsächlich so treibt und frage mich warum. Ist es für Journalisten gefährlich in diesem Umfeld zu recherchieren und Dinge öffentlich zu machen?

Update vom 10.06.2013:
In einem Blogbeitrag für CR-Online stellt der Kollege Härting – lediglich in Bezug auf die kürzlich verabschiedete Bestandsdatenauskunft – die Frage, welche Beschränkungen für den Bundesnachrichtendienst (BND) gelten. Und der Blick ins Gesetz macht deutlich, dass es im Grunde keine nennenswerten Hürden gibt. Denn der BND kann nach der Neuregelung von Providern Daten anfordern, sobald er der Ansicht ist, dass Bestandsdaten zu Erkenntnissen über das Ausland führen können, die ”von außen- und sicherheitspolitischer Bedeutung” sind. Da das niemand effektiv überprüfen kann, hat der BND hier relativ freie Hand.

Das passt ganz gut zur aktuellen Diskussion um das US-Programm prism, in der man auch mal der Frage nachgehen sollte, was der BND und die Verfassungsschutzbehörden in puncto TK- und Internetüberwachung eigentlich dürfen und was sie tatsächlich praktizieren. Der BND darf nach geltemdem Recht (G10, BND-G) schon bedenklich viel und es steht zu befürchten, dass die Praxis noch darüber hinausgeht, nachdem es an einer effektiven Kontrolle der Geheimdiensttätigkeit fehlt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch, dass sich der BND nach § 1 Abs. 2 S. 2 BND-G nur dann an einschränkende Vorgaben des deutschen Rechts halten muss, wenn die Informationen im Inland erhoben werden. Für die Daten- und Informationsbeschaffung im Ausland sieht das deutsche Recht keine gesetzlichen Beschränkungen vor. Und exakt nach derselben Logik arbeiten alle Geheimdienste weltweit.

Man sollte in diesem Zusammenhang außerdem auch berücksichtigen, dass die internationale Zusammenarbeit der Geheimdienste offenbar besser funktioniert als beispielsweise der Informationsaustausch unter den deutschen Verfassungsschutzbehörden. Die Informationen die die USA im Zuge ihrer weitreichenden Überwachungsmaßnahmen erlangen, landen bei Bedarf dann nämlich auch in Pullach.

Vielleicht bietet der aktuelle Fall ja die Gelegenheit dazu, öffentlich und vor einem großen Publikum die Praktiken der Geheimdienste weltweit zu hinterfragen.

posted by Stadler at 23:04  

16.9.12

Bei den Diensten ist die Systemfrage zu stellen

Ende letzten Jahres habe ich die Frage „Muss der Verfassungsschutz abgeschafft werden?“ gestellt und dies mit der Forderung verbunden, das System Verfassungsschutz vorbehaltlos auf den Prüfstand zu stellen. Seither werden, speziell im Zusammenhang mit der Aufarbeitung des sog. NSU, immer wieder neue, für die Behörden unangenehme Tatsachen öffentlich bekannt, die von der Presse abwechselnd aber nur als Behördenversagen oder Ermittlungspannen beschrieben werden. Die Frage, ob wir es eventuell bereits mit einem „Staat im Staate“ zu tun haben, wurde in den etablierten Medien praktisch nicht aufgeworfen.

Unter dem Titel „In den Tiefen des Staates“ stellt Michael Kraske im Cicero jetzt endlich die Systemfrage und spricht von einem „Deep State“, wenngleich ich es nicht für sinnvoll halte, Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte in einen Topf mit den Diensten zu werfen.

Das Handeln der Dienste, speziell der Verfassungsschutzbehörden ist darauf ausgerichtet, sich der parlamentarischen Kontrolle gezielt und konsequent zu entziehen. Das ist mittlerweile überdeutlich. Der insbesondere von Union und SPD präferierte Versuch, das bestehende System beizubehalten und nur die politische Kontrolle etwas zu verbessern, dürfte ähnlich erfolgsversprechend sein, wie der Versuch einen Hund dazu zu bewegen, sich einen Wurstvorrat anzulegen.

Es ist überfällig zu erkennen, dass dasjenige, was wir im Zusammenhang mit dem NSU über Verfassungsschutzbehörden und Dienste erfahren haben, nur die Spitze des Eisbergs darstellt. Bereits die öffentlich bekannten Umstände legen aber den Blick frei auf ein System, das sich nicht an rechtsstaatliche Vorgaben gebunden fühlt und seit jeher glaubt, nach eigenen Regeln agieren zu können. Unsere Politik hat den Staat im Staate längst zugelassen. Diese sich aufdrängende Schlussfolgerung wird aber weiterhin unter Verweis auf bedauerliche Ermittlungspannen negiert, zumal damit auch das Eingeständnis eines politischen Versagens verbunden wäre. Was ich an dieser Stelle schmerzlich vermisse, ist eine kritische und analytische Berichterstattung, die die Zusammenhänge herstellt und deutlich macht. Vor diesem Hintergrund ragt der Artikel von Michael Kraske heraus. Hoffentlich folgen andere Journalisten seinem Beispiel.

posted by Stadler at 14:15  

6.7.12

Verfassungsschutz und Rechtsbruch

In der aktuellen Diskussion werden – endlich so möchte man sagen – auch die Stimmen lauter, die eine grundlegende Reform der Verfasungsschutzbehörden fordern. In der Debatte wird dabei allerdings zu oft der Eindruck erweckt, Organisations- und Abstimmungsmängel würden den Kern des Problems darstellen. Zentral ist aber vielmehr der Umstand, dass die Verfasungsschutzbehörden faktisch in einem rechtsfreien Raum agieren, weil die parlamentarische Kontrolle gar nicht und die gerichtliche Kontrolle nur mangelhaft funktioniert.

Wer den Verfassungsschutz also wirklich sinnvoll reformieren will, der müsste die Reichweite der Kompetenzen auf den Prüfstand stellen und ein System einer effektiven Kontrolle schaffen. Das wäre allerdings mit dem Wesen eines Geheimdienstes schwerlich vereinbar. Hans Leyendecker schreibt in der SZ

Der Verfassungsschutz wird irgendwie bleiben (unbeliebt), und das Geheimnis, das die Vertreter dieses Gewerbes so lieben, bleibt auch. Ein vollständig transparenter Geheimdienst wäre ein Widerspruch in sich

und liefert damit eigentlich schon die Erklärung dafür, warum Inlandsgeheimdienste in einem freiheitlichen, demokratischen Rechtsstaat im Grunde ein Paradoxon darstellen.

Geheimdienste unterliegen keiner ausreichenden gerichtlichen und parlamentarischen Kontrolle, was die Geschichte der deutschen Verfassungsschutzbehörden überdeutlich zeigt. Das ist einerseits also gewollt und quasi systemimmanent, andererseits aber in einem freiheitlichen Rechtsstaat nicht zu tolerieren.

Vor diesem Hintergrund überrascht mich auch die Naivität, die die aktuelle politische und mediale Debatte prägt. Dass Inlandsgeheimdienste sich über das Recht hinwegsetzen, entspricht dem Wesen der Geheimdienste und stellt eine zwangsläufige Folge des Konzepts der Verfassungsschutzbehörden dar. Wenn wir also eine stringente rechtsstaatliche Kontrolle der Verfassungsschutzbehörden wollen, dann bedeutet dies zwangsläufig das Ende dieser Dienste in ihrer jetzigen Form. Hält man demgegenüber Inlandsgeheimdienste für erforderlich, dann muss man auch den Rechtsbruch in Kauf nehmen. Gerade das kann ein demokratischer Rechtsstaat aber an sich nicht tun. Die aktuelle Diskussion vermeidet diese zentrale Fragestellung bislang leider.

 

posted by Stadler at 23:11  

19.4.12

Berliner Piraten wollen mehr Geld für den Verfassungsschutz

Im Verfassungsschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat der Vertreter der Piratenpartei Pavel Mayer gegen einen Antrag der Linken gestimmt, der vorsah, die im Haushalt geplanten fünf neuen Stellen beim Berliner Verfassungsschutz nicht einzurichten und das Geld stattdessen für zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechts einzusetzen. Bei der Abstimmung über den erweiterten Verfassungsschutzhaushalt hat sich Mayer der Stimme enthalten.

In einem längeren Blogbeitrag begründet Mayer seine Entscheidung. Insbesondere seine Aussage:

„dann kann ich mit einem Verfassungsschutz leben, der sich an die Gesetze hält und sich von gewählten Bürgervertretern aller politischen Lager kontrollieren lässt.“

erscheint mir erwähnenswert, denn sie zeugt von einer politischen Naivität die mich beunruhigt.

Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder brechen seit Jahrzehnten regelmäßig und konsequent das geltende Recht. Die meisten Verfassungsschutzberichte sind nachweislich rechtswidrig. Eine gerichtliche Kontrolle findet kaum statt und die parlamentarische Kontrolle funktioniert nicht ansatzweise. Der Verfassungsschutz agiert – z.T. auch mit ausdrücklicher Billigung und Unterstützung der Politik – faktisch im rechtsfreien Raum.

Warum die Institution Verfassungsschutz unsere Demokratie bedroht, habe ich in einem längeren Beitrag ausführlich dargelegt. Allein der Umstand, dass der Verfassungsschutz sich weiterhin durch die rechtswidrige Überwachung kritischer Demokraten hervortut, im Kampf gegen den rechten Terror aber vollständig versagt hat, muss Grund genug sein, das Gesamtkonzept zu überdenken und auf den Prüfstand zu stellen.

Der Verfassungsschutz stellt in seiner jetzigen Ausgestaltung einen Staat im Staat dar und damit in einem demokratischen Rechtsstaat einen Fremdkörper.

Bei den Piraten muss man sich vor diesem Hintergrund ganz ernsthaft fragen, ob ihre Forderung nach größtmöglicher (politischer) Transparenz nur Phrasendrescherei darstellt. Denn die Transparenz ist der natürliche Feind der Verfassungsschutzbehörden. Man kann nicht einerseits Transparenz fordern und zugleich die Beibehaltung bzw. sogar den Ausbau des bestehenden Strukturen des Verfassungsschutzes unterstützen. Damit begibt man sich 9in einen unauflösbaren Widerspruch.

Heribert Prantl hat die relevanten Fragen im Zusammenhang mit den Verfassungsschutzbehörden bereits sehr klar formuliert: „Nur überflüssig oder gar gefährlich?“ und „Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?“.

Es müsste also eigentlich darum gehen, eine Diskussion zu beginnen, die die Notwendigkeit der Verfassungsschutzbehörden kritisch hinterfragt. Eine große Koalition die von der Union über die SPD bis hin zu den Grünen reicht, will diese Diskussion aber augenscheinlich nicht führen und hat ersichtlich kein Interesse daran, am status quo zu rütteln. In diese Koalition reiht sich jetzt offenbar auch die Piratenpartei ein.

Um es ganz deutlich zu sagen: Die Haltung von Pavel Mayer ist aus bürgerrechtlicher Sicht gänzlich inakzeptabel. Er wird mir als Wähler, dem die Bürgerrechte am Herzen liegen, auch nicht erklären können, warum ich dann nicht gleich die Union wählen soll. Das hätte zumindest den Vorteil, dass man sich anschließend nicht darüber ärgern muss, wenn Piraten plötzlich konservative und bürgerrechtsfeindliche Positionen einnehmen.

posted by Stadler at 11:20  
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