Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

25.7.13

Das Supergrundrecht heißt Menschenwürde

Wenn unser Grundgesetz überhaupt ein Supergrundrecht kennt, dann ist es die in Art. 1 Abs. 1 festgelegt Menschenwürde.

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Die rechtsdogmatische Diskussion darüber, ob es sich bei der Menschenwürde überhaupt um ein Grundrecht handelt, möchte ich an dieser Stelle nicht führen. Unstrittig ist jedenfalls, dass die Menschenwürde in der Werteordnung des Grundgesetzes den oberste Wert darstellt, wie das Bundesverfassungsgericht ausführt.

Darüber wie die Menschenwürde zu definieren ist, wurde im Laufe von Jahrhunderten viel geschrieben und nachgedacht. Geläufig ist immer noch eine Definition, die die Würde des Menschen aus Sicht des Verletzungsvorgangs betrachtet. Der Mensch darf danach keiner Behandlung ausgesetzt werden, die ihn zum bloßen Objekt degradiert und seine Subjektivität und Individualität prinzipiell in Frage stellt. Die Juristen nennen diese Definition Objektformel.

Und an dieser Stelle ist die Brücke zu schlagen zu der massenhaften Überwachung der Internetkommunikation durch amerikanische und britische Geheimdienste. Aber auch die Aktivitäten von BND und Verfassungsschutz dürfen nicht aus den Augen verloren werden. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob die betroffenen Bürger durch eine anlasslose und für sie nicht erkennbare Überwachung ihrer Kommunikation, Speicherung ihrer E-Mails, Aufzeichnung ihres Surfverhaltens oder der Lokalisierung ihres Handys zum bloßen Objekt eines staatlichen Überwachungsapparats gemacht werden, dem sie schutzlos und ohnmächtig gegenüberstehen. Der Ausbau der Kommunikationsüberwachung mit dem Ziel der Totalüberwachung wirft in der Tat die Frage nach der Würde des Menschen auf.

Unsere Grundrechte binden die deutsche öffentliche Gewalt auch, soweit die Wirkungen ihrer Betätigung außerhalb des Hoheitsbereichs der Bundesrepublik Deutschland eintreten. Wenn ich also im Inland von meinem Recht elektronisch zu kommunizieren Gebrauch mache und ein ausländischer Geheimdienst diese Kommunikation überwacht und erfasst, sind die deutschen Grundrechte betroffen und es ist die Aufgabe der deutschen öffentlichen Gewalt diesen Grundrechtseingriff zu unterbinden.

Unser Ansprechpartner gegen die Überwachung im Rahmen von Programmen wie Prism und Tempora ist also in erster Linie die Bundesregierung und es sind in zweiter Linie die Institutionen der EU. Aus diesem Grunde ist es für EU-Bürger wichtig, Forderungen in Richtung ihrer eigenen nationalen Regierungen und Parlamente sowie in Richtung der EU zu formulieren. Dies ist mit dem heute unter stopsurveillance.org veröffentlichten offenen Brief erstmals auch geschehen.

Und man könnte aus nationaler und europäischer Sicht jede Menge tun. Es wäre beispielsweise möglich und verfassungsrechtlich notwendig, sämtliche Horchposten der NSA und anderer ausländischer Dienste auf deutschem Boden zu schließen. Man könnte die Befugnisse von BND und Verfassungsschutz, die zuletzt gesetzlich immer stärker ausgeweitet wurden, gesetzlich deutlich beschränken und den Informationsaustausch des BND mit ausländischen Diensten konkret und einschränkend regeln. Und natürlich kann auch der Datenschutz ein geeignetes Vehikel sein. Die Annahme, bei den USA würde es sich um einen sicheren Hafen (Safe Harbor) handeln, der zumindest europäischem Datenschutzniveau genügen kann, hat sich nunmehr endgültig als falsch erwiesen. Hieraus sind Konsequenzen zu ziehen.

Wir brauchen uns also von der Politik nicht darauf verweisen zu lassen, unsere E-Mails selbst zu verschlüsseln, sondern wir können von ihr ein politisches Handeln zum Schutz unserer Grundrecht verlangen, wozu die Mitglieder der Bundesregierung nach dem Grundgesetz und ihrem Amtseid auch verpflichtet sind. Dazu müssen wir die Bundeskanzlerin Merkel, Innenminister Friedrich und Kanzleramtsminister Pofalla direkt ins Visier nehmen. Deren Strategie, so zu tun, als wisse man von nichts, darf man ihnen nicht durchgehen lassen. Merkel, Friedrich und Pofalla sind unsere Absprechpartner und nicht die US-Administration. Ihnen muss unser Druck gelten.

posted by Stadler at 11:40  

32 Comments

  1. Die Forderungen sind richtig und unterstützungswert. Es ist nur schade, dass man überhaupt solche „Dienste“ zu brauchen glaubt. Gegen faschistisches Verhalten (NSU,NPD,PRO,Pi,Piraten,etc.) haben die teuren Dienst bis jetzt nicht viel geleistet.

    Comment by koelneruwe — 25.07, 2013 @ 11:51

  2. Die deutschen Datenschutzbeauftragten haben sich soweit ich weiß schon entschlossen, die USA auch nicht mehr als Safe-Harbor zu betrachten.

    Comment by Moki — 25.07, 2013 @ 12:15

  3. Wie weit soll denn dann die Regierung dürfen gehen? Krieg USA erklären? USA muss doch nicht unsere Gesetze wahr nehmen, oder? Daher sollen wir unsere E-Mails selbst zu verschlüsseln, meiner Meinung nach.

    Comment by Ernst — 25.07, 2013 @ 13:05

  4. @ernst: Selbst verschlüsseln, wenn die US-Regierung Unternehmen zunehmend erpresst Schlüssel herauszugeben? Stell Dir mal vor Du holst dir deine PGP-Schlüssel und die Geheimdienste lesen mit, weil sie den Masterkey der verschlüsselten Verbindung haben. Dann ist deine Verschlüsselung absolut unwirksam. Die Krux daran ist, du wirst es nie erfahren und wähnst dich sicher….

    Geheimdienste werden in absehbarer Zukunft eh obsolet, da man die benötigten Daten dann auf dem freien Markt kaufen kann. Das spart Zeit, Geld und Ressourcen. Das Schlimme daran wird sein, dass wir aus unserer eigenen Konsumgeilheit heraus sämtliche Daten über uns freiwillig preisgeben werden. Unsere Zahnbürsten werden der Krankenkasse melden wie oft und lange und richtig wir unsere Zähne geputzt haben. Nimmt man aus versehen als Vater die Zahnbürste seiner Tochter, weil man nach einer mit Kumpels durchzechten Nacht die Augen noch nicht richtig auf hat, ist das erste Kriterium der Pädophilie schon erfüllt. Und die Kumpels sind dann schon automatisch erfasst, da man in den Kneipe mit dem automatischen Bestellsystem und Kreditkarte bezahlt hat…. Den Rest möge sich jeder ausmalen. Und das Ganze rein mit Daten die wir selber preisgeben, weil wir immer weniger bezahlen wollen.

    Comment by Manfred — 25.07, 2013 @ 13:55

  5. Aber das Grundgesetz ist doch in diesem Bereich gar nicht anwendbar. Wie aus den immer noch geheimen Verträgen der Siegermächte mit der BRD hervorgeht, gilt das Grundgesetz in diesem Bereich nicht !!

    Ok das ist geraten ! Aber ist irgendjemand sicher, dass es nicht so ist?

    Comment by Tim — 25.07, 2013 @ 14:20

  6. @3: Email end-to-end verschlüsseln geht zwar. Aber bei Online-Banking usw. kann man sich nicht selber schützen, wenn die NSA die SSL-Keys haben.

    Comment by W — 25.07, 2013 @ 14:34

  7. @Tim: Das GG ist immer anwendbar. Es gibt jedenfalls nach der Wiedervereinigung keine rechtswirksamen (geheimen) Verträge oder Verwaltungsvereinbarungen die dem GG vorgehen könnten.

    Comment by Stadler — 25.07, 2013 @ 14:41

  8. Frage an die Juristen: Gibt es keine Möglichkeit, z.B. durch eine Erzwingungsklage beim BVerfG diese unfähige und unwillige Regierung zum Schutz des Art.10 GG zu zwingen?

    Comment by wolli — 25.07, 2013 @ 17:03

  9. @7 Stadler – super dieser Artikel. Danke.

    Das GG ist im Ausland sicher nicht einfach anwendbar. Was unsere Regierung natürlich nicht von ihren Pflichten es zu schützen und durchzusetzen entbindet.

    „rechtswirksamen (geheimen) Verträge“
    Ist das wirklich so sicher? Eine „geheime“ Praxis (BNDNSA, die jeweils nur ‚Ausländer‘ abhören) ist im Endeffekt identisch oder schlimmer. Das wird ermöglichst durch die Notstandsgesetze vom 27. Mai 1968.

    Das Fehlen des Rechtswegs im Art 10 (2) ist auf Druck der Alliierten entstanden. Der Absatz 2 definiert ein Geheimnis weil der Rechtsweg eingeschränkt wird.

    Geheime Verträge oder Verwaltungsvereinbarungen mögen so nicht mehr rechtsgültig sein. Aber es gibt einen Fehler des Grundgesetzes durch die G 10-Gesetze. Und eine davon abhängige geheime Praxis gibt es auch.

    Das beantwortet die Frage @8 wolli. Nein, man kann sie nicht so einfach zwingen.

    Alternativ handeln die Geheimdienste illegal. Unsere Regierung bestreitet das massiv. Ich glaube ihnen mal – was es wirklich nicht besser macht…

    Comment by Anonymous — 25.07, 2013 @ 18:34

  10. Die Machtlosigkeit gegenüber der Geheimdienste ist ein altes Problem. Bisher mussten immernoch Menschen entscheiden wer/was/warum bespitzelt wurde, die Gefahr in der Zukunft liegt u.a. in Algorythmen, die von ethisch inkompetenten Mathematikern geschrieben werden, um das Abhören zu automatisieren! Das geht Hand in Hand mit Drohnen und Kriegsrobotern.

    Comment by Dr.Klusenbreuker — 25.07, 2013 @ 18:44

  11. @koelneruwe die Piraten bei „faschistisch“ aufzuführen ist aber jetzt wirklich ein zu drolliger Trollversuch m)

    Comment by Sven Scholz — 25.07, 2013 @ 19:19

  12. Sehr schön bedacht und geschrieben, Herr Stadler. Perfekt geeignet u.a. für den Geschichtsunterricht in der SekII, um über das Thema Menschenrecht zu reflektieren oder über den Menschen als Objekt in totalitären Systemen in den Diskurs zu gehen.

    Comment by Andrea — 25.07, 2013 @ 20:07

  13. Ich hätte schwören können, Art. 1 Abs. 1 lautet

    Das Geld der Reichen ist unantastbar. Es zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

    Zumindest, wenn ich mir die Politik der letzten Jahre anschaue.

    Comment by Sören — 25.07, 2013 @ 20:09

  14. Man muß den Artikel genau lesen.
    Er besteht aus zwei Sätzen.

    1. „Die Würde des Menschen ist unantastbar.“

    bedeutet: Der Staat darf die Menschenwürde unter keinen Umständen antasten.

    2. „Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

    Diesen Schutz kann es nicht um jeden Preis geben. Hier sind dem Staat Grenzen gesetzt, wie Absatz 3 ausdrücklich festschreibt:

    „Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.“

    Bei seiner Aufgabe, die Menschenwürde zu schützen, ist der Staat an die Grundrechte gebunden. Er kann also nicht sagen, er müsse ein Grundrecht einschränken zum Schutz der Menschenwürde.

    Einen absoluten Schutz der Menschenwürde kann es nicht geben. Die Grundrechte stecken den Rahmen ab, in dem sich der Staat bewegen darf, um seine Schutzaufgabe zu erfüllen.

    Comment by Frank — 25.07, 2013 @ 22:34

  15. @Frank
    1. Natürlich könnte der Staat Grundrechten die Menschenwürde entgegenhalten. Sie werden sehen, dass die meisten Grundrechte mit einem Gesetzesvorbehalt versehen sind(„In dieses Grundrecht kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes eingegriffen werden“). Dabei würde das BVerfG immer eine Verhältnismaßigkeits-Prüfung vornehmen, wobei es zu dem Ergebnis kommen würde, dass ein Eingriff zugunsten der Menschenwürde zulässig ist.

    2. Ist der erste Punkt eh unerheblich sowie Ihr ganzer Beitrag, da die Grundrechte der Menschenwürde in keinster Weise entgegenstehen. Außerdem werden Sie feststellen, dass Art. 1 im Gegensatz zu den meisten anderen Grundrechten keinen Gesetzesvorbehalt, sprich, keine zulässige Eingriffsmöglichkeit beinhaltet.

    Warum meinen Sie, versucht die Regierung, dieses abstruse „Supergrundrecht Sicherheit“ zu konstruieren? Ganz einfach, weil sie ansonsten gar keine Handhabe für ihren Eingriff in die Menschenwürde (Degradierung des Individuums zum Objekt geheimdienstlicher Überwachung) hätten. Nach dem BVerfG ist ein Eingriff in die Menschenwürde als höchstes Gut nicht zu rechtfertigen. Damit ist jeder Eingriff schon eine Verletzung der Menschenwürde. Im in diesem Blog verlinkten Fall war die statistische Erhebung entsprechend nicht etwa wegen der Rechtfertigung, die der Bundesinnenminister vorgetragen hat, rechtmäßig, sondern weil das BVerfG von vornherein nicht von einem Eingriff in die Menschenwürde ausgegangen ist.

    Außerdem haben oder wollten Sie wohl Abs. 2 übersehen: „Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu UNVERLETZLICHEN und UNVERÄUßERLICHEN Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“…

    …Plus die darauf folgenden Grundrechte, die allerdings im Gegensatz zu Art. 1 zum großen Teil einschränkbar sind.

    Abs. 3 soll nur nochmal deutlich machen, dass der Staat wirklich an die Grundrechte gebunden ist. Das mag Ihnen vielleicht merkwürdig vorkommen, hat aber damit zu tun, dass die Weimarer Reichsverfassung die Weimarer Republik nicht gebunden hat und zu der Zeit die „Durchbrechung der Verfassung“ zulässig war. Das Grundgesetz sollte diese Durchbrechung eben NICHT zulassen. Lediglich diese Grundrechtsbindung der Staatsgewalt wird in Abs. 3 nochmal herausgestellt. Damit die Grundrechte und vor allem Art. 1 I nicht zu bloßen Absichtserklärungen verkommen.

    Und um Ihrem möglichen Einspruch zuvorzukommen:
    Nein, dass die Grundrechtsbindung erst in Abs. 3 geregelt ist, heißt nicht, dass der Staat nicht an Abs. 1 gebunden ist. Sie haben Abs. 1 Satz 2 ja selbst aufgeschrieben: „[Die Würde des Menschen] zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“

    Und nochmal: Der Staat wird nicht durch die Grundrechte an den Schutz der Menschenwürde gehindert.

    Aber alle Achtung, dass die Politik es schon geschafft hat, dass Menschen wie Sie eher die Menschenwürde als das Recht auf Sicherheit für einschränkbar halten…

    …ein starkes Stück.

    Dann wünsch ich Ihnen aber viel Glück, wenn Sie Ihr Kind für sein ganzes Leben in seinem Zimmer einsperren, damit es sich nicht draußen wehtut, und Sie versuchen, damit vor den Jugendämtern durchzukommen.

    Comment by fratermalus — 26.07, 2013 @ 04:41

  16. @Manfred (#4)

    Ich denke, Sie bringen da etwas durcheinander. Beim RSA-Verfahren (Basis von PGP, OpenPGP und SSL) gibt es keinen Master-Key. Jeder Teilnehmer hat einen Public und einen Private Key, und jeder Teilnehmer kann und sollte dafür Sorge tragen, dass der Private Key geheim bleibt.

    Bei der Geschichte, nach der sich die NSA die Private Keys von SSL-Zertifikaten verschiedener Diensteanbieter besorgt hat, geht es um genau diese Private Keys, und nicht um irgendeinen Master-Key.

    Das bedeutet, dass die NSA Verbindungen mitlesen kann, die mit den zugehörigen Public Keys verschlüsselt wurden oder sich bei der Echtheitsprüfung als diese Diensteanbieter ausgeben kann.

    Zugriff auf andere Verbindungen – insbesondere auf durch PGP mit anderen, selbst erzeugten Schlüsseln verschlüsselte – bekommt die NSA _dadurch_ nicht.

    Wer sich von einer Certificate Authority (CA) ein Zertifikat besorgt, kann dafür Sorge tragen, dass die CA keinen Zugriff auf den eigenen Private Key bekommt. Das Schlüsselpaar erzeugt man selbst, die CA signiert nur das Zertifikat, in dem der Public Key enthalten ist. Dasselbe gilt für PGP, OpenPGP, GnuPG usw.

    Es ist natürlich nicht ausgeschlossen, dass NSA oder andere sich anderweitig Zugriff auf den Private Key verschaffen, etwa, indem sie sich in das System einhacken, auf dem er abgelegt ist, oder im Zweifelsfall über die niedlich benannte Methode der „rubberhose cryptology“.

    Aber da kann jeder selbst Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um den Private Key seines eigenen Schlüssels zu schützen, und da muss auch jeder selbst entscheiden, wie weit er für den Schutz des Schlüssels – und damit der damit verschlüsselten Daten – gehen will.

    Andere Angriffsvektoren sind auch möglich, z.B. extra eingebaute Hintertüren oder Sicherheitslücken generell. Beides dürfte bei closed-source software (*hust* Microsoft *hust) eher unentdeckt bleiben als bei open-source, wobei letzteres auch kein absoluter Schutz ist.

    Comment by Ralf Gerlich — 26.07, 2013 @ 08:32

  17. Man könnte auch dafür sorgen, dass die deutsche Polizei keine PRISM-Daten mehr verwendet http://mesh-web.de/content/polizeigewerkschaft-auch-polizei-nutzt-prism-daten .

    Comment by koelneruwe — 26.07, 2013 @ 10:44

  18. Leider wird man nie, wie nach der DDR, seine NSA-Akten einsehen können, wenn die Verbrecher-Regime USA und GB (völkerrechtswidrige Angriffskriege, Mord, Entführung, Folter etc.) mal beseitig werden sollten, die unsere Bundesregierung aus wirtschaftlichen Interessen FREUNDE nennt.

    Das CIA-Board Facebook hat gerade Aufrufe zu kommenden Demos gegen die Datensammelwut und Aushebelung des Grundgesetzes gelöscht, spricht von einer Datenpanne nach Zensurvorwürfen.

    Wir stehen vor einer erstklassigen Chance, denn wenigstens ist unsere Demokratie noch nicht so sehr zerstört worden, daß uns ein Wahlrecht weiterhin zusteht. In einigen Wochen kann man eventuell das kleinere Übel wählen. Die SPD möchte auch die Vorratsdatenspeicherung, das steht im Wahlprogramm, aber man kann die Grünen, Linken oder Piraten wählen (die zur Zeit bei vier Prozent liegen).

    Es reicht schon, ein gutes Gegengewicht zur CDU/CSU und SPD zustande zu bringen.

    Gruß

    Comment by Hannes — 26.07, 2013 @ 15:02

  19. Was Friedrichs „Supergrundrecht“ betrifft, so kann man klar feststellen, daß alle Bundesinnenminister nach Baum fehl im Amt waren. Schily ein Saulus, Schäuble ein Hetzer, vorbestrafter Krimineller und Verfassungsfeind, Friedrich einfach nur strunzdumm, daß es schmerzt.

    Es wäre schön, wenn das Amt endlich mal wieder von einem fähigen Politiker bekleidet werden könnte, der sogar das GG mal gelesen hat und sei es auch nur während des Jura-Studiums. Ich schlage eine erstklassige Politikerin vor: Frau L.-Schnarrenberger (intern auch „Schnarre“), leider in der falschen Partei, aber das kann sie jederzeit ändern.

    Comment by Hannes — 26.07, 2013 @ 15:17

  20. Entschuldigung! Irre ich mich, oder hat das BVerfG die im Beitrag aufgeworfenen Fragen nicht schon 1983 im „Volkszählungsurteil“ klar beantwortet?

    Zitat aus dem Urteil von Wikipedia:
    >C II 1 a) lautet:
    „Mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung wären eine Gesellschaftsordnung und eine diese ermöglichende Rechtsordnung nicht vereinbar, in der Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß. Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. […] Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist. Hieraus folgt: Freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus. Dieser Schutz ist daher von dem Grundrecht des Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG umfasst. Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.“<

    Comment by Hans-Peter Hammer — 26.07, 2013 @ 17:19

  21. Auszug Grundgesetz:

    „Art 20 (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
    (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
    (4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

    Es ist bald soweit, daß Absatz 4 zum Tragen kommt.

    Comment by Richter OLG — 26.07, 2013 @ 19:54

  22. Sollte das verfassungswidrige Agieren des BND und des Verfassungsschutzes nicht vollständig aufgeklärt und unterbunden werden, müssen entsprechende Reaktionen erfolgen.

    Da gegen Absatz 3 des GG bereits massiv verstoßen wurde, erstatte ich Strafanzeige gegen sieben verantwortliche Politiker, inklusive Frau Merkel.

    Sollten die verfassungswidrigen Maßnahmen der Regierung nicht juristisch gestoppt werden können, werde ich Herrn Gauck auffordern, den Ausnahmezustand auszurufen, den Deutschen Bundestag aufzulösen und die dafür vorgesehenden Notstandsgesetze in Kraft treten zu lassen.

    Ich werde es mir als Jurist und Menschenrechtler nicht mehr bieten lassen, von Verfassungsbrechern regiert zu werden. Bürgen kann ich nur für etwas, das rechtlich in Ordnung ist.

    Ich bürge für die hiesige Bundesregierung ausdrücklich hier und heute nicht.

    Comment by Richter OLG — 26.07, 2013 @ 20:37

  23. Wenn einer meint, es gäbe ein Supergrundrecht auf Menschenwürde oder sonst irgendwas, dann sollte jeder halbwegs intelligente Mensch seit Längeren beim Betrachten der Realität doch dabei eigentlich mal grundsätzlich stutzig werden, und mit dem Nachdenken noch mal vorne anfangen.

    Es ist natürlich einfacher infantiles Wunschdenken von der Realität einzufordern, und sich von keinerlei Tatsachen beeindrucken zu lassen. Die Gut-Menschen allerorts werden dem Autor Beifall klatschen, und jeder wird sich dabei wohl finden.

    Die Einsicht, dass es keinerlei Grundrechte oder auch Rechte gibt, die man grundsätzlich besitzt, wäre etwas schwerer zu verdauen. Und die Selbstzufriedenheit des linken Spiessers wäre erschüttert.

    Dabei ist die Wahrheit so banal…. US Präsidenten tun im Ausland was sie wollen, weil es nichts und niemanden gibt, der sie daran hindern kann.

    „Yes, we can!“

    Und im kleineren Masstab tun deutsche Politiker, Juristen und Banker genau das Gleiche, wie an Mollaths Meispiel eigentlich jeder erkennen könnte, wenn er denn wollte. Aber genau das will man ja nicht. Klammheimlich macht man sich ins Höschen, dass der Status Quo immer noch besser ist, als alles andere, über das man ja lieber gar nicht erst nachdenken will.

    Da schreibt man lieber solche sinnfreien Artikel, faselt von Super-Grundrechten und verdummt die Menschen ganz genau wie BILD das auch tut.

    Comment by Tyler Durden Volland — 26.07, 2013 @ 23:55

  24. @ Tyler Durden Volland
    Einen kleinen aber feinen Denkfehler machen Sie da. Dass die Menschenwürde von einzelnen, leider auch zur Zeit von unseren Politikern, nicht geachtet wird, heißt nicht, dass wir sie nicht haben. Eine tolle Realität, die Sie sich da aus krassen Einzelfällen zusammenschustern.

    Comment by fratermalus — 27.07, 2013 @ 00:14

  25. Es ist ja leider nicht so, dass wir nur überwacht werden, dass irgendein Spanner im NSA-Kämmerlein sitzt, und sich an irgendwelchen Details aus unserem Leben ergötzt; nein, es landen eine Menge Leute auf Terrorverdachtslisten. Über 800 000 Leute sind auf der Liste, auf der die Boston-Attentäter waren. Fast eine Million. Angesichts der Tatsache, dass Deutschland sehr heftig überwacht wird, sind hier auch nicht ganz wenige Leute auf der Liste, je mehr man überwacht, desto mehr Leute haben genügend Treffer, um auf der Liste zu wachen. Über 100 000 Leute werden „Echtzeitüberwacht“. Wenn ich echtzeitüberwacht werde, heißt das, mein Überwacher liest dieses Posting kurz nachdem ich es geschrieben habe.

    Und wer auf der Liste ist, hat sicher Nachteile zu erwarten. Die Whistleblowerin, die auf dem 29C3 in „Enemy of the State“ als erstes gesprochen hat, wurde mehrmals gekündigt, weil irgendwer vom FBI (vorgeblich) angerufen hat, und dem Chef erzählt hat, sie sei eine Kriminelle. Damals lief das ganz Programm erst an, ich denke, heute erfährst du gar nicht mehr, warum du gehen musst – das ist dann nämlich auch geheim, weil es heute viel mehr Leute betrifft als damals.

    Und Terrorist ja nicht einfach nur jemand, der Bomben baut. Terrorist ist jemand wie Julian Assange, der die unbequeme Wahrheit über das Regime verbreitet; Terrorist ist im Grunde jeder, der dem Regime gefährlich werden kann – oder von dem irgendein NSA-Analyst ohne abgeschlossene Schulausbildung aber mit Villa auf Hawaii meint, es sei so.

    Comment by Bernd Paysan — 27.07, 2013 @ 00:15

  26. Mitglieder der Piratenpartei, Landesverband NRW, haben bereits vor Wochen eine leider weitgehend von den Medien nicht wahrgenommene Petition gestartet: https://stopwatching.de/.

    Inhaltlich geht es um ein Vertragsverletzungsverfahren gemäß Artikel 258 AEUV wegen Verstoßes gegen Artikel 16 AEUV (Grundrecht auf Datenschutz) gegen den EU-Mitgliedstaat Großbritannien. Das ganze basiert auf den Enthüllungen rund um Tempora.

    Grundsätzlich stelle ich fest, dass rund um die ganzen Enthüllungen immer häufiger von einer »NSA-Affäre« gesprochen und geschrieben wird. Als ob der einzige Bösewicht in Fort Mead sitzt.

    Comment by acepoint — 27.07, 2013 @ 10:52

  27. @fratermalus
    Schön, dass sie sich an ihrer Menschenwürde erfreuen, dann ist ja alles gut, gell?
    Hab gerade erst gesehen, dass ich mich hier auf eine Juristen Webseite verirrt habe…. Wie sagt man so schön? „Er war Jurist und auch sonst von mässigem vertsand“, hätten sie aber nicht extra bestätigen müssen. Und,

    @acepoint
    Das mit dem „nicht wahrgenommen“, das haben sie aber schön gesagt. Allerdinge scheint ihnen kein Licht aufzugehen warum das so ist, und was es eigentlich bedeutet? Naja, zum Anwalt wirds auch bei ihnen reichen, das Niveau dieses „Rechtsstaates“ erreichen auch sie…

    So, nun zensiert mal schön. TDV

    Comment by Tyler Durden Volland — 28.07, 2013 @ 01:08

  28. @Tyler Durden Volland
    Schade, dass Sie meinen Kommentar überhaupt nicht verstanden haben.

    Ein einfacheres Beispiel zum mitschreiben:
    Wenn ein Mörder jemanden tötet, heißt das nicht, dass das Opfer kein Recht auf Leben hatte. Vielmehr hat der Mörder dessen Recht auf Leben einfach missachtet.

    Genauso wenig können Sie jetzt einfach allen Menschen hier die Menschenwürde absprechen, nur weil manche Menschen in diesem Land sie nicht achten.

    Ich hoffe trotzdem für Sie, dass ihr Kommentar nicht zensiert/blockiert wird, zeigt er doch ganz schön, was die derzeitige Politik aus manchen Menschen macht.

    Comment by fratermalus — 28.07, 2013 @ 02:37

  29. Deutschland tritt die Menschenwürde nicht nur in obigen Fällen mit Füßen, sondern auch in Altenheimen, Psychiatrien, Justizvollzugsanstalten, Kinder- und Jugendheimen (aktuell in Berlin), auf Polizeidienststellen, vor Gericht, im Krankenhaus und weiteren Einrichtungen.

    Wer in Deutschland auf das Grundgesetz verweist, wird feststellen, daß es nur ein billiges Etikett ist.

    Comment by Hendrik — 29.07, 2013 @ 15:23

  30. Greis Schilly, neben Schäuble das übelste Subjekt, erdreistet sich nochmal, an die Presse zu treten und beleidigt Bürgerrechtler als Spinner, die unter einem Wahn leiden.

    Das erinnert an Mollath.

    Überwachungsfaschisten haben schon immer ihren Gegnern unterstellt, daß sie in die Klapse gehören.

    Man darf hier auf das natürliche Ableben dieses ekelerregenden Subjektes hoffen. Das dauert nicht mehr lange.

    Comment by Hendrik — 29.07, 2013 @ 16:00

  31. @fratermalus

    da sie sich anscheinend wie ein Kind an ihr phantastisches Weltbild halten wollen:

    „Ein einfacheres Beispiel zum mitschreiben:
    Wenn ein Mörder jemanden tötet, heißt das nicht, dass das Opfer kein Recht auf Leben hatte. Vielmehr hat der Mörder dessen Recht auf Leben einfach missachtet.“

    Ich bin sicher erfreut sich auch als Toter noch darüber, dass er zumindest das Recht hat.
    Sie reden, ganz Jurist, darüber wie die Welt gefälligst zu sein hat, und ich rede davon wie sie ist.
    Sie scheinen Mollath für einen Einzelfall zu halten?

    Der Rechtsstaat ist etwas das nur diejenigen zählt, denen die Macht fehlt ihn missachten zu können.
    Helfen tun den wenigen anderen aber eben Juristen.

    Macht nichts wenn sie es nicht begreifen, für einen Juristen reichts bei ihnen auch so…

    Comment by Tyler Durden Volland — 29.07, 2013 @ 23:57

  32. @4 (manfred):

    den sensiblen schlüssel „holt“ man sich nicht, den macht man selber. der schlüssel, den man sich „holt“, ist eh öffentlich.

    .~.

    Comment by dot tilde dot — 2.08, 2013 @ 09:18

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