Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

31.5.11

Die Mär von der Terrorismusbekämpfung

Richard Gutjahr hat kürzlich einen vielbeachteten Blogtext mit dem Titel „Die Anti-Terror-Lüge“ veröffentlicht. Soweit sich neben den zustimmenden auch kritische Stimmen zu Wort gemeldet haben, beißen diese sich an Missverständnissen oder Ungenauigkeiten im Detail fest, ohne sich mit der eigentlichen Kernaussage Gutjahrs zu beschäftigen.

Anlass des besagten Blogbeitrags war eine Podiumsdiskussion die von Gutjahr moderiert wurde und auf der u.a. der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar, der Vize-Präsident des BKA Jürgen Stock und der Verfassungsrichter Peter M. Huber kontrovers diskutiert haben. Das Thema lautete: Datensammelwut vs. Datenschutz – Brauchen wir eine neue Datenschutzpolitik? In der Diskussion ging es zunächst primär um das Für und Wider der Vorratsdatenspeicherung. Die sog. Anti-Terror-Gesetze wurden nur am Rande erwähnt.

Auffällig war – und dies dürfte Gutjahr zu dem Titel „Die Anti-Terror-Lüge“ veranlasst haben – dass Jürgen Stock vom BKA sich sogleich für ein altbekanntes Argumentationsmuster entschieden hat. Zur Rechtfertigung der Vorratsdatenspeicherung  hat der Vizepräsident des Bundeskriminalamts nämlich ohne große Umschweife darauf verwiesen, dass diese zur Bekämpfung des Terrorismus, der Kinderpornographie und der organisierten Kriminalität erforderlich sei. Eine Argumentation die so vorhersehbar wie falsch ist.

Wenn man mit Beamten des BKA über die Vorratsdatenspeicherung spricht, wozu ich beim Netzpolitischen Kongress der Grünen Gelegenheit hatte, dann ist zumeist die Rede davon, dass aufgrund des fehlenden Ermittlungsansatzes IP-Adresse Betrugsstraftaten, und die Fälle des Phishing – man spricht im Behördenjargon von Identitätsdiebstahl – nicht mehr aufzuklären seien. Ein Blick in die aktuelle Polizeiliche Kriminalstatisitik bestätigt dies. Ca. 82 % der Internetdelikte sind Betrugsstraftaten, wobei die Aufklärungsquote, auch ohne Vorratsdatenspeicherung, deutlich höher ist, als im Offline-Bereich.

Die Anti-Terror-Lüge besteht also u.a. darin, dass die Vorratsdatenspeicherung mit der angeblichen Notwendigkeit der Bekämpfung des Terrorismus begründet wird, obwohl man weiß, dass sie im Kern anderen Zwecken dient.

Auf der besagten Podiumsdiskussion hat der Vizepräsident des BKA auf die Frage, ob man sich auch bei den Anti-Terror-Gesetzen vom Gesetzgeber noch Erweiterungen wünsche, übrigens geantwortet, dass das Amt diesbezüglich derzeit keine konkreten Wünsche habe. Was wiederum Peter Schaar zu der Bemerkung veranlasst hat, dass in diesem Bereich ohnehin schon alle Wünsche erfüllt worden seien.

Noch ein paar Anmerkungen zu den sog. Anti-Terrorgesetzen, über deren Evaluierung ich kürzlich bereits gebloggt hatte. Die Anti-Terror-Gesetze haben vor allen Dingen zusätzliche Eingriffsbefugnisse zugunsten der Geheimdienste und des BKA geschaffen. Diese zusätzlichen Befugnisse sind aber keineswegs auf die Bekämpfung des Terrorismus beschränkt.
Aufgrund der Anti-Terror-Befugnisse, wurden nach einem Bericht der Bundesregierung z.B. auch die Anschlussinhaber zu 40 IP -Adressen ermittelt, weil sie „völkerverständigungswidrige Musiktitel“ im Internet zum Download angeboten haben. Eine so verstandene Terrorismusbekämpfung erweist sich also als ein sehr weites Feld.

In diesem Bereich muss man außerdem wissen, dass die Dienste insgesamt über mehr Überwachungsbefugnisse verfügen, als die regulären Polizei- und Sicherheitsbehörden. Da dies zu einer stärkeren Gefährdung der Grundrechte führt,  müssten sie eigentlich auch einer stärkeren Kontrolle unterliegen. Das Gegenteil ist allerdings der Fall. Die richterliche und auch parlamentarische Kontrolle der Tätigkeit der Dienste schwankt von magelhaft bis nicht vorhanden. Der Gesetzgeber schafft damit praktisch rechtsfreie Räume in denen die Dienste unkontrolliert agieren können.

Wenn man die anderen neuen Eingriffsbefugnisse, die der Gesetzgeber in den letzten 10 Jahren geschaffen hat – die allerdings nicht alle der Überprüfung durch das BVerfG standgehalten haben – hinzu zählt, ergibt sich unter dem Strich eine bedenkliche Beschneidung der Bürgerrechte. Diese Entwicklung wird verstärkt durch Maßnahmen auf europäischer Ebene wie z.B. dem Swift-Abkommen, das den USA den Abruf von Bankdaten europäischer Bürger erlaubt.

Wer vor diesem Hintergrund einem Autor wie Richard Gutjahr eine ungenaue oder gar falsche Darstellung vorwirft, muss sich die Frage stellen, wie man dann das nennen soll, was der Innenminister so von sich gibt.

posted by Stadler at 11:52  

18.12.09

Warum darf der ehemalige BGH-Richter Neskovic die Geheimdienste nicht kontrollieren?

Wolfgang Neskovic, Kandidat der Fraktion der Linken, hat bei der geheimen Wahl der Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums zur Überwachung der Geheimdienste (PKG) im Bundestag nicht die erforderliche Mehrheit erhalten und wird dem Gremium daher nicht angehören.

Dabei kann gerade einem wie Neskovic kaum der Vorwurf mangelnder Verfassungstreue gemacht werden. Neskovic war Richter am Bundesgerichtshof und lange Jahre Vorsitzender Richter am Landgericht Lübeck. Neskovic hat die SPD in den 90’er Jahren wegen des Asylkompromisses und der Zustimmung zum großen Lauschangriff verlassen und hält die Partei seither für rechtsstaatlich unzuverlässig. Möglicherweise hat gerade die SPD jetzt die Gelegenheit genutzt, den Spieß umzudrehen, um zusammen mit der Union dafür zu sorgen, dass Neskovic bei der Abstimmung durchfällt. Das ist schon allein deshalb wahrscheinlich, weil Neskovic, der nicht einmal Mitglied der Linkspartei ist, in der vergangenen Legislaturperiode im BND-Untersuchungsausschuss unangenehme Fragen gestellt hatte, insbesondere in Richtung von Frank-Walter Steinmeier und seine Rolle im Fall Kurnaz. Möglicherweise hat sich bei der gestrigen Abstimmung deshalb die große Koalition ein letztes Mal zusammengefunden.

Neskovic verfügt über Qualitäten, die vielen Abgeordneten heute fehlen. Er ist ein unbequemer Parlamentarier, der gerade mit Blick auf das PKG mehrfach die zutreffende Ansicht geäußert hat, dass die parlamentarische Kontrolle der Geheimdienste in Deutschland nicht funktioniert. Und weil die politischen Mehrheiten in diesem Land daran auch nichts ändern wollen, wird einer wie Neskovic als Störfaktor betrachtet, den man lieber nicht dabei haben möchte.

Und aus diesem Grund hat eine Mehrheit von Abgeordneten, deren rechtsstaatliche Gesinnung eigentlich zu hinterfragen wäre, im Deutschen Bundestag gegen Neskovic gestimmt.

posted by Stadler at 10:15  

11.10.09

Der Verfassungsschutz darf kein rechtsfreier Raum sein

Nachdem, vornehmlich durch Politiker, immer gerne von rechtsfreien Räumen geredet wird und davon, dass es solche, insbesondere natürlich im Internet, nicht geben dürfe, wünscht man sich manchmal sehnlichst einen Reality-Check herbei. Die Befassung mit der Realität müsste nämlich zu der Erkenntnis führen, dass in Deutschland tatsächlich massiv im rechtsfreien Raum agiert wird. Die Akteuere: Die Verfassungsschutzbehörden und der BND.

Die Geschichte eines Bürgers, der sich gegen eine TK-Überwachung durch den Verfassungsschutz wehrt und beim Verwaltungsgericht Recht bekommt, dürfte auch für Politiker als Anschauungsmaterial gut geeignet sein. Dass man in dem Ministerium, dem Herr Schäuble vorsteht, die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin für unverständlich hält und Berufung eingelegt hat, versteht sich praktisch von selbst. Das Bundesinnenministerium verteidigt den rechtsfreien Raum.

Es hat sich mir ohnehin nie erschlossen, warum es eigentlich Verfassungsschutz heißt. Man muss vermutlich Schäuble heißen, um zu verstehen, dass man die Verfassung am Besten dadurch schützt, indem man sie regelmäßig bricht.

posted by Stadler at 12:06  

17.9.09

Schäuble will Geheimdienste nicht mehr, Bürger bekanntlich zunehmend mehr kontrollieren

Manchmal fehlen mir die Worte, bei Herrn Schäuble ist es dafür eher die rechtsstaatliche Gesinnung die fehlt.

Wir brauchen dringend wieder einen Staat im Staat und dafür ist der BND doch wie geschaffen. Parlamentarische Kontrolle ist dabei natürlich eher störend.

posted by Stadler at 14:12  

20.8.09

FDP verhindert neuen Untersuchungsausschuss

Gerade hatte das BVerfG die Bundesregierung gerügt, weil man dem Untersuchungsausschuss zur Rolle des BND im Irakkrieg wesentliche Informationen ohne tragfähige Begründung vorenthalten hatte.

Da würde man als Bürger doch erwarten, dass der Ausschuss nochmals eingesetzt wird, um die unbeantworteten Fragen erneut zu stellen. Das aber scheitert an den großen liberalen Aufklärern der FDP. Mir scheint das schon einen Vorgeschmack auf ihre erhoffte Regierungsbeteiligung zu bieten. Denn die Anpassungsfähigkeit dieser Partei ist enorm.

Quelle: Spiegel Online

posted by Stadler at 21:30  

4.8.09

Die neue Abhörzentrale beim Bundesverwaltungsamt

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat die die Inbetriebnahme einer neuen Überwachungsanlage, die beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt ist, kritisiert, vor allem weil die gesetzliche Grundlage hierfür bislang fehlt. Der Bund hat sich für diese neue Überwachungsbehörde mit „Service Center TKÜ“ einen harmlos klingenden Namen ausgedacht. Aber was soll sich hinter einem Service Center Telekommunikationsüberwachung schon verbergen?

Dieses Vorhaben ist u.a. auch deshalb so umstritten, weil die als Service Center getarnte Überwachungsbehörde dem BKA und dem BND dienen soll. Insoweit droht aber eine sachliche Vemengung und Zusammenführung der Erkenntnisse und Daten von Polizeibehörden und Geheimdiensten, die m.E. vom Grundgesetz nicht gedeckt ist. Die rechtlichen Befugnisse beider Behörden unterscheiden sich aufgrund ihrer Aufgaben stark und das BKA ist nicht ohne weiteres berechtigt, Daten und Erkenntnisse des BND zu nutzen. Verfassungsrechtliche Bedenken werden neuerdings aber, wie wir wissen, von den politisch Verantwortlichen in immer stärkerem Maße beseite geschoben, wie sich in fast allen Bereichen beobachten lässt.

posted by Stadler at 15:57  
« Vorherige Seite