Internet-Law

Onlinerecht und Bürgerrechte 2.0

19.4.12

Berliner Piraten wollen mehr Geld für den Verfassungsschutz

Im Verfassungsschutzausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat der Vertreter der Piratenpartei Pavel Mayer gegen einen Antrag der Linken gestimmt, der vorsah, die im Haushalt geplanten fünf neuen Stellen beim Berliner Verfassungsschutz nicht einzurichten und das Geld stattdessen für zivilgesellschaftliches Engagement gegen Rechts einzusetzen. Bei der Abstimmung über den erweiterten Verfassungsschutzhaushalt hat sich Mayer der Stimme enthalten.

In einem längeren Blogbeitrag begründet Mayer seine Entscheidung. Insbesondere seine Aussage:

„dann kann ich mit einem Verfassungsschutz leben, der sich an die Gesetze hält und sich von gewählten Bürgervertretern aller politischen Lager kontrollieren lässt.“

erscheint mir erwähnenswert, denn sie zeugt von einer politischen Naivität die mich beunruhigt.

Die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder brechen seit Jahrzehnten regelmäßig und konsequent das geltende Recht. Die meisten Verfassungsschutzberichte sind nachweislich rechtswidrig. Eine gerichtliche Kontrolle findet kaum statt und die parlamentarische Kontrolle funktioniert nicht ansatzweise. Der Verfassungsschutz agiert – z.T. auch mit ausdrücklicher Billigung und Unterstützung der Politik – faktisch im rechtsfreien Raum.

Warum die Institution Verfassungsschutz unsere Demokratie bedroht, habe ich in einem längeren Beitrag ausführlich dargelegt. Allein der Umstand, dass der Verfassungsschutz sich weiterhin durch die rechtswidrige Überwachung kritischer Demokraten hervortut, im Kampf gegen den rechten Terror aber vollständig versagt hat, muss Grund genug sein, das Gesamtkonzept zu überdenken und auf den Prüfstand zu stellen.

Der Verfassungsschutz stellt in seiner jetzigen Ausgestaltung einen Staat im Staat dar und damit in einem demokratischen Rechtsstaat einen Fremdkörper.

Bei den Piraten muss man sich vor diesem Hintergrund ganz ernsthaft fragen, ob ihre Forderung nach größtmöglicher (politischer) Transparenz nur Phrasendrescherei darstellt. Denn die Transparenz ist der natürliche Feind der Verfassungsschutzbehörden. Man kann nicht einerseits Transparenz fordern und zugleich die Beibehaltung bzw. sogar den Ausbau des bestehenden Strukturen des Verfassungsschutzes unterstützen. Damit begibt man sich 9in einen unauflösbaren Widerspruch.

Heribert Prantl hat die relevanten Fragen im Zusammenhang mit den Verfassungsschutzbehörden bereits sehr klar formuliert: „Nur überflüssig oder gar gefährlich?“ und „Wer schützt die Verfassung vor dem Verfassungsschutz?“.

Es müsste also eigentlich darum gehen, eine Diskussion zu beginnen, die die Notwendigkeit der Verfassungsschutzbehörden kritisch hinterfragt. Eine große Koalition die von der Union über die SPD bis hin zu den Grünen reicht, will diese Diskussion aber augenscheinlich nicht führen und hat ersichtlich kein Interesse daran, am status quo zu rütteln. In diese Koalition reiht sich jetzt offenbar auch die Piratenpartei ein.

Um es ganz deutlich zu sagen: Die Haltung von Pavel Mayer ist aus bürgerrechtlicher Sicht gänzlich inakzeptabel. Er wird mir als Wähler, dem die Bürgerrechte am Herzen liegen, auch nicht erklären können, warum ich dann nicht gleich die Union wählen soll. Das hätte zumindest den Vorteil, dass man sich anschließend nicht darüber ärgern muss, wenn Piraten plötzlich konservative und bürgerrechtsfeindliche Positionen einnehmen.

posted by Stadler at 11:20  

20.12.11

Muss der Verfassungsschutz abgeschafft werden?

Die aktuelle Diskussion über die Morde der sog. Zwickauer Zelle haben den Blick wieder einmal auf die Verfassungsschutzbehörden des Bundes und der Länder gelenkt. Obwohl der Verfassungsschutz ersichtlich versagt hat, wird auf politischer Ebene über eine Abschaffung der Verfassungsschutzbehörden noch nicht einmal ernsthaft diskutiert. Die weitestgehende Forderung dürfte die von Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger nach Zusammenlegung der Landesbehörden sein.

Wir müssen uns aber nicht nur die Frage stellen, ob die Verfassungsschutzbehörden effizienter arbeiten könnten, sondern vor allen Dingen, ob sie aus rechtsstaatlicher Sicht noch tragbar sind. Muss eine moderne Demokratie vielleicht gar auf derartige Inlandsgeheimdienste verzichten, weil sie eine Bedrohung für den Rechtsstaat darstellen?

Vor der Beantwortung dieser Frage, möchte ich einen kurzen Blick auf die Struktur der Verfassungsschutzbehörden werfen und ihren gesetzlichen Auftrag umreißen.

In Deutschland gibt es neben dem Bundesamt für Verfassungsschutz 16 Landesämter. Die Verfassungsschutzbehörden sind sog. Nachrichtendienste oder plastisch ausgedrückt Inlandsgeheimdienste. Aufgabe der Verfassungsschutzbehörden ist es, Informationen über solche Bestrebungen zu sammeln, die gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung gerichtet sind sowie die Spionagebekämpfung. Einigen Landesbehörden hat man zudem die Aufgabe übertragen, die organisierte Kriminalität zu beobachten.

Nachdem die Verfassungsschutzbehörden diejenigen sind, die unsere Verfassung vor den Feinden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung schützen sollen, möchte man eigentlich annehmen, dass die Tätigkeit dieser Behörden in höchstem Maße rechtsstaatlichen Anforderungen genügen muss und eine penible Kontrolle ihrer Tätigkeit stattfindet. Beides ist in der Praxis allerdings nicht der Fall.

Eine rechtswissenschaftliche Studie der Uni Freiburg belegt, dass sämtliche zwischen 2005 und 2008 veröffentlichten Verfassungsschutzberichte von Bund und Ländern, mit Ausnahme der von Berlin und Brandenburg, rechtswidrig waren. Besonders schwer wiegt hierbei, dass die große Mehrzahl der Verfassungsschutzbehörden auch ganz gezielt die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Anforderungen missachtet hat.

Obwohl dies bekannt ist, sind hieraus politisch keinerlei Konsequenzen gezogen werden. Die Verfassungsschutzbehörden können ihre als rechtswidrig erkannte Tätigkeit ungehindert fortsetzen und tun dies auch. Ein anschauliches und aktuelles Beispiel liefert das bayerische Landesamt für Verfassungsschutz, das sich – freilich mit Rückendeckung der Staatsregierung – auch von gerichtlichen Entscheidungen wenig beindruckt zeigt.

Man muss also zunächst konstatieren, dass das Kontrollsystem, das primär parlamentarischer Natur ist, nicht ansatzweise funktioniert. Wenn aber die parlamentarische Kontrolle keine und die gerichtliche Kontrolle nur sehr eingeschränkte Wirkung zeigt, dann besteht die Gefahr der Entstehung eines Staats im Staat oder neudeutsch eines Deep States. Und diese Gefahr besteht nicht nur, sie hat sich bereits realisiert.

Einen anschaulichen Beleg dafür liefert der Fall des Rechtsanwalts und Bürgerrechtlers Rolf Gössner, der 38 Jahre lang vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht worden ist. Nachdem Gössner Klage eingereicht hatte, um die rechtswidrige Dauerüberwachung seiner Person gerichtlich feststellen zu lassen, hat das Amt sehr schnell mitgeteilt, dass es die Überwachung eingestellt hat. Das Verwaltungsgericht Köln hat der Klage Gössners Anfang des Jahres stattgegeben und die Rechtswidrigkeit der Überwachung seiner Person festgestellt.  Wie das Bundesamt in diesem Fall gearbeitet hat, konnte der betroffene Bürgerrechtler Gössner über eine Akteneinsicht zumindest in Teilen rekonstruieren. Interessanter ist daran, dass 85 % der über 2.000 Seiten umfassenden Akte nur geschwärzt übermittelt worden sind. Begründet wurde dies pauschal mit drohenden Nachteilen für das Wohl des Bundes oder eines Landes und der Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit des Verfassungsschutzes. Vielleicht fürchtet man aber auch nur tiefe Einblicke in ein System, das sich als systematischer Verfassungsbruch erweisen könnte und damit exakt als das Gegenteil dessen, was die Behörden vorgeben zu tun und nach dem Gesetz tun müssen.

Der Fall Gössner zeigt, dass die Verfassungsschutzbehörden dazu neigen, kritische Demokraten zu überwachen, obwohl sich über Jahrzehnte hinweg keine ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Aktivitäten ergeben. Es steht zu befürchten, dass dies kein Einzelfall ist, sondern, dass wir wegen der systemimmanenten Geheminiskrämerei bislang nur die Spitze eines riesigen Eisbergs sehen können.

Das Problem liegt in dem System Verfassungsschutz begründet und wird sich auch durch Reformen nicht lösen, sondern bestenfalls abmildern lassen. Wenn man Behörden gestattet im Verborgenen zu agieren und keine ausreichende Kontrolle im Einzelfall ausgeübt wird, dann ist der Machtmissbrauch vorprogrammiert. Die systematische Überwachung kritischer Demokraten wie Gössner oder des Münchener Vereins a.i.d.a. gefährdet den Rechtsstaat. Dass Gössner den Verfassungsschutz mit der Stasi vergleicht, mag auf den ersten Blick übertrieben erscheinen und ist es vermutlich in quantitativer Hinsicht auch. Im Einzelfall ist der Vergleich aber berechtigt und meines Erachtens sogar instruktiv, weil er deutlich macht, dass sich die Methoden und Mechanismen nicht mehr so stark unterscheiden, sobald man als Betroffener das Pech hat, in den Fokus des Verfassungsschutzes gerückt zu sein. Die Verfassungsschutzbehörden sind eine Art Stasi light mit demokratischem Anstrich.

Man muss sich deshalb ganz generell die Frage stellen, ob sich ein demokratischer Rechtsstaat weiterhin derartige Organistationen leisten kann und darf.

Zumal das Frühwarnsystem, als das sich die Verfassungsschutzbehörden gerne selbst sehen, erkennbar nicht funktioniert. Der aktuelle Fall der Zwicker Terrorzelle lehrt uns, dass sämtliche Verfassungsschutzbehörden über 10 Jahre hinweg vollständig versagt haben und keinerlei Erkenntnisse über Hintergründe und Zusammenhänge zusammengetragen haben, obwohl die Taten bereits seit Jahren von Nazi-Rock-Bands besungen werden. Was in weiten Teilen der rechten Szene bekannt war, ist den Verfassungsschutzbehörden trotz hunderter V-Leute komplett entgangen. Es mehren sich mittlerweile sogar die Hinweise darauf, dass die Verfassungsschutzbehörden die Arbeit der Polizei behindert haben.

Das gesamte System Verfassungsschutz gehört vorbehaltlos auf den Prüfstand und ich neige dazu, den Verfassungsschutz insgesamt für verzichtbar zu halten, zumal aus rechtsstaatlicher Sicht.

 

 

posted by Stadler at 17:07  

23.11.11

Warum ein NPD-Verbotsverfahren falsch wäre

Diejenigen, denen als Reaktion auf den erst jetzt bekannt gewordenen rechten Terror, wieder einmal nicht mehr einfällt als die Forderung nach einem neuen NPD-Verbotsverfahren, müssen sich die Frage stellen, ob ein früheres NPD-Verbot tatsächlich die Morde verhindert hätte, über die wir jetzt diskutieren. Wenn das nicht der Fall ist – und nichts spricht dafür, dass es so ist – dann ist die Forderung jedenfalls die falsche Antwort auf die Taten der Terrorgruppe, die sich Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nennt.

Der Werdegang dieser „Terrorzelle“ spricht ebenfalls nicht für ein neues NPD-Verbotsverfahren. Die Mitglieder dieser Terrorgruppe haben nach einer Phase des offenen Agierens in der rechten Szene den Gang in den Untergrund angetreten und sich dazu entschlossen, ausländische Mitbürger zu ermorden. Es steht zu befürchten, dass es hunderte oder gar tausende Menschen in Deutschland gibt, die ähnlich ticken. Ein NPD-Verbot würde die Radikalisierung dieser Szene vermutlich noch beschleunigen und befördern, sowie die Bereitschaft dieser Leute den Weg des Terrors einzuschlagen, deutlich erhöhen. Wer ein NPD-Verbot fordert, muss sich deshalb darüber im Klaren sein, dass seine Forderung die Gefahr der Zunahme des rechten Terros beinhaltet.

Gegen ein Parteiverbot, auch eines der NPD, sprechen m.E. aber auch ganz allgemeine Erwägungen. Während man in den 50’er Jahren noch gute Gründe für ein Verbot extremistischer Parteien finden konnte, sind diese Gründe mittlerweile entfallen. Die deutsche Demokratie muss als so gefestigt angesehen werden, dass man ihr auch den erfolgversprechenderen offenen Kampf gegen rechte Parteien zutrauen darf.

Ein demokratischer Staat kommt nicht umhin, sich offen und direkt mit seinen Feinden auseinandersetzen. Das betrifft nicht nur Politiker und Polizeibeamte, sondern jeden einzelnen von uns. Wir können uns der Pflicht, unseren freiheitlichen Rechtsstaat zu verteidigen nicht dadurch entledigen, dass wir es der Politik oder der Rechtsprechung überlassen, Verbote auszusprechen.

Gesinnungen lassen sich nicht verbieten. Sie lassen sich allenfalls zurückdrängen, aber nur indem man aufklärt und eine große Bevölkerungsmerheit gleichzeitig offen zeigt und artikuliert, dass für Nationalsozialismus, Rassismus, Fremdenhass und Antisemitismus in diesem Land kein Platz ist. Ein Parteiverbot erscheint da vielleicht als die bequemere Lösung, aber es wäre die Reaktion eines ängstlichen Staates, der sich selbst und seiner Bevölkerung nicht viel zutraut. Diese Haltung entspricht jedenfalls nicht meinem Demokratieverständnis.

Die Bundesregierung hat bereits im Jahr 2001 einen Antrag beim Bundesverfassungsgericht gestellt, die NPD für verfassungswidrig zu erklären und aufzulösen. Mit Beschluss vom 18. März 2003 hat das Gericht das Verbotsverfahren wegen eines nicht behebbaren Verfahrenshindernisses eingestellt. Das bedeutet, dass sich das Verfassungsgericht mit der Frage, ob die materiellen Voraussetzungen eines NPD-Verbots vorliegen, erst gar nicht befasst hat. Der Grund für die Einstellung war eine Durchseuchung der NPD mit V-Leuten der Verfassungsschutzbehörden.

Das BVerfG hat entschieden, dass die Beobachtung einer politischen Partei durch V-Leute, die Mitglieder des Bundesvorstands oder eines Landesvorstands sind, unmittelbar vor und während der Durchführung eines Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht zur Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Partei in der Regel mit den Anforderungen an ein rechtsstaatliches Verfahren nicht vereinbar ist. Denn die staatliche Präsenz auf der Führungsebene der Partei macht nach Ansicht des BVerfG eine staatliche Einflussnahmen auf deren Willensbildung und Tätigkeit unvermeidbar.

Seit dem Jahre 2003 wurden die V-Leute in den Führungsgremien der NPD aber keineswegs abgezogen oder reduziert, sondern vielmehr noch weiter erhöht. Wenn man jetzt liest, der Bundesinnenminister befürworte ein NPD-Verbotsverfahren ohne vorherigen Abzug aller V-Leute, so dürfte dieses Vorhaben im Lichte der Entscheidung des Verfassungsgerichts von vornherein zum Scheitern verurteilt sein. Die Hoffnung Friedrichs beruht wohl allein darauf, dass ein personell veränderter zweiter Senat die Frage des Verfahrenshindernisses anders beurteilen könnte als 2003. Aber selbst dann wäre damit nur das Verfahren als solches in Gang gesetzt, was noch nichts über seinen Ausgang besagt. Die Bundesregierung müsste nämlich zunächst Beweismaterial vorlegen, das nicht von V-Leuten stammt. Sollte die Begründung des Verbotsantrags wiederum in nicht unerheblichem Umfang auf Äußerungen von Parteimitgliedern gestützt werden, die nachrichtendienstliche Kontakte unterhalten haben, dann ist auch das ein Umstand, der dem Gebot der Verlässlichkeit und Transparenz des Parteiverbotsverfahrens widerspricht.

Die juristischen Erfolgsaussichten eines NPD-Verbotsverfahren sind deshalb, ungeachtet sonstiger schwerwiegender Bedenken, als eher schlecht einzustufen.

Dass die Politik als Reaktion auf die rechten Morde dennoch derzeit ganz vehement ein Verbot der NPD fordert, hat m.E. zwei naheliegende, aber sachfremde Gründe.

Politiker versuchen stets Handlungsfähigkeit zu demonstrieren, um auf Biegen und Brechen den Eindruck der Hilflosigkeit zu vermeiden. Vielen Politikern erscheint es deshalb offenbar vorzugswürdig, eine bei näherer Betrachtung zweifelhafte Maßnahme zu fordern, als gar keine Lösung anbieten zu können.

Außerdem besteht ganz offensichtlich ein erhebliches Interesse daran, von einem behördlichen und politischen Versagen abzulenken. Der Umstand, dass die Morde über 10 Jahre hinweg nicht aufgeklärt wurden und noch nicht einmal als rechter Terror erkannt worden sind, stellt ein eklatantes Versagen deutscher Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste dar. Dieses Versagen hat auch strukturelle Gründe und fällt deshalb auf die politisch Verantwortlichen in den Bundesländern aber auch im Bund zurück. In dieser Situation ist eine Diskussion über ein NPD-Verbotsverfahren, die die eigentlich zu führende Debatte medial überlagert oder gar verdrängt, natürlich von erheblichem politischen Interesse.

Die Forderung nach einem NPD-Verbotsverfahren stellt deshalb eine gefährliche politische Camouflage dar, der kein vernunftbegabter Mensch auf den Leim gehen sollte.

 

posted by Stadler at 16:51  

14.11.11

Verfassungsschutz oder Verfassungsbruch?

Zum Thema Verfassungsschutz habe ich in der Vergangenheit mehrfach kritisch gebloggt. Sollte sich tatsächlich bewahrheiten, dass Beamte von Verfassungsschutzbehörden in die Morde verstrickt sind, die von gedankenlosen Journalisten als „Döner-Morde“ bezeichnet werden, dann würde mich selbst das nicht überraschen.

Denn die Verfassungsschutzbehörden können tatsächlich weitgehend im rechtsfreien Raum agieren, es fehlt an einer hinreichenden gerichtlichen und parlamentarischen Überprüfung ihrer Tätigkeit. Behörden, die keiner ausreichenden rechtsstaatlichen Kontrolle unterliegen, neigen dazu das Recht zu brechen und können damit ihre Aufgabe die Verfassung zu schützen, zwangsläufig nicht erfüllen. Die Möglichkeit Macht unkontrolliert auszuüben, führt regelmäßig zu Machtmissbrauch. Die Bezeichnung dieser Behörden als Verfassungsschutz erweist sich als Oxymoron.

Es gilt daher, diesen Konstruktionsfehler umgehend zu beseitigen oder die Verfassungsschutzbehörden ganz aufzulösen. Sie sind augenscheinlich zu einer Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung geworden und erfüllen ihren eigentlichen Auftrag nicht.

 

posted by Stadler at 21:40  

22.10.11

Innenminister Friedrich diskutiert auf Google+ über den Bundestrojaner

Bundesinnenminister Friedrich hat ein Profil auf Google Plus und diskutiert dort auch über den Trojaner. Der Account dürfte echt sein, nachdem er auch auf seiner Website verlinkt ist. Ob er selbst schreibt oder nur ein Mitarbeiter, ist eine andere Frage.

Aktuell wird dort über ein Interview Friedrichs mit der Mitteldeutschen Zeitung „Es geht nicht gegen den Bürger“ diskutiert. Ich habe dort zusammen mit einigen anderen bereits kommentiert. Vielleicht wollt Ihr / wollen Sie ja auch noch einsteigen?

posted by Stadler at 22:14  

4.10.11

Das antiparlamentarische Europa

„Europa ist eine antiparlamentarische Veranstaltung“ schreibt der Politikwissenschaftler Jan-Werner Müller in der heutigen Ausgabe der SZ (Wer ist hier eigentlich der Herr im Haus?, Süddeutsche Zeitung vom 04.10.2011, S. 11), was der Autor aber gar nicht so schlecht findet, wie man im Verlauf der Lektüre seines Artikels erfährt.

Müller stützt sich zunächst vordergründig auf die starken Rollen der Verfassungsgerichte, insbesondere auch des BVerfG, im Nachkriegseuropa, die er als eine Art negativer Gesetzgeber betrachtet, worin er  eine sinnvolle Beschneidung des Prinzips der parlamentarischen Demokratie sieht. Dieses Konzept findet nach Ansicht Müllers auf Ebene der EU, deren Entscheidungen praktisch ausschließlich von Exekutivorganen getroffen werden, lediglich ihre konsequente Fortsetzung.

Diese Betrachtungsweise erscheint mir reichlich undiffernziert. Die Schaffung einer starken Rechtsprechung, mit einem Verfassungsgericht an der Spitze, die parlamentarische Entscheidungen in grundrechtsintensiven Bereichen punktuell kontrollieren kann, ist nämlich lediglich Ausdruck des rechtsstaatlichen Prinzips der Gewaltenteilung, das gleichberechtigt neben dem Demokratieprinzip steht. Starke Verfassungsgerichte verschaffen also nur dem Gewaltenteilungsgrundsatz Geltung und sind daher wichtiger Bestandteil einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Die originäre Entscheidungskompetenz der Parlamente wird dadurch auch nicht beschnitten, sie wird nur unter rechtsstaatliche Kuratel gestellt.

Das hat nur sehr wenig mit demjenigen Demokratiedefizit zu tun, das wir auf EU-Ebene beobachten können. Denn dort werden alle wesentlichen Entscheidungen nicht mehr originär von einem Parlament getroffen, sondern von den Exekutivorganen Kommission und Rat, die beide noch nicht einmal indirekt demokratisch legitimiert sind. Daran ändert auch die Existenz des EU-Parlaments nichts, denn dieses hat nach wie vor nicht die Aufgabe eines Gesetzgebers, was an sich aber unabdingbare Voraussetzung eines demokratischen Staatsgefüges ist.

Dieses enorme Demokratiedefizit dürfte auch den Hauptgrund für die bürgerfernen und intransparenten Entscheidungsprozesse der Institutionen der EU darstellen.

Auch wenn viele Bürger das noch nicht wirklich realisiert haben, aber in weiten Bereichen der Politik entscheiden heute nicht mehr die von ihnen gewählten Abgeordneten, sondern Institutionen, denen es an einer ausreichenden demokratischen Legitimation mangelt. Sämtliche Richtlinien der EU – die Verordnungen gelten ohnehin unmittelbar – müssen von den nationalen Parlamenten umgesetzt werden. Die gewählten Abgeordneten nicken also nur noch das ab, was ihnen demokratisch nicht legitimierte Institutionen vorschreiben.

Die EU – und damit auch zu einem guten Teil die Mitgliedsstaaten – erhält nur noch eine demokratische Fassade aufrecht. Alle Staatsgewalt geht, wegen der enormen Kompetenzverschiebung nach Brüssel, schon lange nicht mehr vom Volke aus, wie Art. 20 Abs. 2 GG es verlangt. Auch das Bundesverfassungsgericht hatte dieser Entwicklung nichts entgegenzusetzen, wenngleich es mehrfach – in unterschiedlichen Zusammenhängen – eine stärkere Beteiligung des Parlaments angemahnt hat.

Die zunehmende Verlagerung der Gesetzgebung auf Exekutivorgane der EU führt dazu, dass wir uns schleichend vom Prinzip einer parlamentarischen Demokratie verabschieden. Ein allzu willfähriger Bundestag verstärkt diesen Prozess nur noch.

posted by Stadler at 16:59  

15.9.11

Polizeigewerkschaft klagt gegen Erkennungsschilder von Polizisten

Was die Polizeigewerkschaften in der Diskussion um Erkennungsschilder noch immer nicht verstanden haben, ist, dass Polizeibeamte im Dienst keine Privatpersonen sind, sondern Staatsgewalt ausüben, wobei die Betonung leider gelegentlich wirklich auf Gewalt liegt. Der Staat hat dem Bürger offen gegenüberzutreten. Anonymität ist etwas was der Bürger gegenüber dem Staat einfordern kann, aber nicht umgekehrt. Aus diesem Grund halte ich Erkennungsschilder bei Polizeibeamten – es müssen nicht zwingend Namensschilder sein – für eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit. Der Skandal ist eigentlich eher der, dass es derartige Schilder nicht längst in ganz Deutschland gibt. Mit ihrer Klage gegen solche Erkennungsschilder offenbart die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) eine bedenkliche rechtsstaatliche Haltung.

posted by Stadler at 21:51  

11.8.11

Die intellektuelle Plattheit

Innenminister Friedrich wirft seinen Kritikern „intellektuelle Plattheit“ vor. Dass es vielleicht seine eigene Plattheit ist, die Häme hervorrruft, scheint er nicht in Betracht zu ziehen.

Friedrich legt auch gleich mit ein paar weiteren Plattitüden nach und fordert, dass im weltweiten Netz „Klarheit, Wahrheit und Verlässlichkeit“ gebraucht würden. Wirklich? Die notwendige Klarheit hat der deutsche Gesetzgeber durch die Pflichten zur Anbieterkennzeichnung in § 5 TMG und § 55 RStV längst geschaffen.

Der Nutzer, der sich ansonsten anonym im Netz bewegt, macht von seinem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung Gebrauch. Die Transparenz, die Friedrich einfordert, zielt demgegenüber auf staatliche Kontrolle ab. Und genau das ist mit dem Grundkonzept der Grund- und Bürgerrechte schwerlich in Einklang zu bringen.

Der freiheitlich-demokratische Staat ist vom Spannungsverhältnis zwischen Staat und Bürger geprägt und muss eigentlich dafür sorgen, dass die öffentliche Gewalt so transparent wie möglich agiert, während er dem Bürger als dem Träger der Grundrechte die größtmögliche Intransparenz zubilligen muss.

Diese Grundprämisse scheint langsam in Vergessenheit zu geraten. Die Politik will sich nämlich am Liebsten nicht so genau auf die Finger schauen lassen, während sie gleichzeitig dem Bürger immer mehr Transparenz abverlangt und von ihm auch immer mehr Daten erhebt und speichert.

posted by Stadler at 11:19  

28.7.11

Missbräuchliche Öffentlichkeitsarbeit der Staatsanwaltschaft

Über die Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften und den Umstand, dass es dafür eigentlich überhaupt keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen gibt, hatte ich bereits vor einer Weile gebloggt.

Henning Ernst Müller, der sich mit dieser Frage schon mehrfach im Beck-Blog beschäftigt hat, weist aktuell auf einen Fall von missbräuchlicher Öffentllichkeitsarbeit der Berliner Staatsanwaltschaft hin.

Während sich der Gesetzgeber in anderen Bereichen mit ständig neuen Regelungen förmlich überschlägt, ist es mehr als erstaunlich, dass dieser Punkt nach wie vor gänzlich ungeregelt ist. Nachdem Staatsanwaltschaften immer wieder eine mehr als fragwürdige Presse- und Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dies auch einen Rechtseingriff darstellt, ist eine, Umfang und Grenzen eindeutig definierende Regelung mehr als überfällig. Der Gesetzgeber ist hier gefordert.

posted by Stadler at 23:38  

27.7.11

Experimentelle Gesetzgebung

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert die Schaffung eines institutionalisierten Expertengremiums zur Evaluierung von Polizei- und Sicherheitsgesetzen unter Federführung des Bundestages.

Eingriffsbefugnisse, die sich in der täglichen Praxis als nicht erforderlich, ungeeignet, ineffizient oder unverhältnismäßig erweisen, müssen wieder zurückgenommen werden heißt es in einer Pressemitteilung des DAV. Besonders die Instrumente, deren Tauglichkeit zur Verbrechensbekämpfung noch völlig offen sind, wie die Online-Durchsuchung oder die Vorratsdatenspeicherung müssten nach Ansicht des DAV kritisch begutachtet werden.

In dem dazugehörigen Eckpunktepapier des DAV findet sich folgender beachtenswerter Hinweis:

Wenn aber der Gesetzgeber solche noch unerprobte Instrumente legalisiert, muss er die Wirksamkeit der entsprechenden Regelung nach ihrem Inkrafttreten laufend beobachten. Dies ist ein zwingendes Gebot der Verfassung. Eine „experimentelle“ Gesetzgebung gebietet eine Evaluationspflicht, die eine Nachbesserung oder Rücknahme von gesetzlichen Ermächtigungen zu Grundrechtseingriffen ermöglicht.

Der Appell des DAV ist vor dem Hintergrund der unlängst beschlossenen weiteren Verlängerung der sog. Anti-Terror-Gesetze von besonderer Bedeutung. Obwohl in der dortigen gesetzlichen Regelung eine Evaluierung ausdrücklich vorgesehen und vorgeschrieben war, wurde die Verlängerung ohne fundierte Überprüfung der Praxistauglichkeit der Regelungen beschlossen.

Wer die Diskussion um die innere Sicherheit verfolgt, kann ständig beobachten, dass es sich hierbei um das Politikfeld handelt, in dem mit am emotionalsten und unsachlichsten argumentiert wird. Da die Politik die gebotene Sachlichkeit vermissen lässt, ist eine Evaluierung durch ein institutionalisiertes Expertengremium sicherlich ein guter und begrüßenswerter Vorschlag.

posted by Stadler at 18:23  
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